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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden...

 


Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

In der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2018 von 2,3 % auf 1,8 % abgesenkt. Für die Jahre 2019 und 202 wird ebenfalls ein Wachstum von 1,8 % erwartet. Für den mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2021 bis 2023 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,3 %.

 

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 6,7 Mrd. Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2018 erwartet. Für das laufende Jahr 2018 wird von Mehreinnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro ausgegangen, während für 2019 Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR erwartet werden. Für 2020 ergeben sich wieder Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro. Sollte das Wachstum wie erwartet anhalten, wären die Steuereinnahmen in den Jahren seit 2010 insgesamt in 13 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen. Finanzministerin Heike Taubert sagt zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir sehen weiterhin eine Entwicklung der Steuereinnahmen, wie wir sie in der Vergangenheit noch nicht erlebt haben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass die Bäume nicht immer weiter in den Himmel wachsen. Das vorliegende Ergebnis bestärkt uns darin, die günstige Situation für eine nachhaltige Entlastung des Landeshaushaltes zu nutzen und die Legislatur mit einer Schuldentilgung von mindestens 1 Milliarde Euro abzuschließen.“ Gleichzeitig mahnt die Finanzministerin mit Blick auf die laufenden Beratungen zum Haushalt 2020 zur Vorsicht: „Die leichte konjunkturelle Eintrübung spiegelt sich noch nicht im erwarteten Steueraufkommen wider. Die aktuelle Steuerschätzung ist deshalb nur eine Momentaufnahme. Wir tun gut daran, die Entwicklung der Steuereinnahmen nicht zu überzeichnen“. Laut Finanzministerin ist der Ausblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Aufschwungs sind allerdings gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt mit den USA, der anstehende Brexit oder die Diskussionen um den italienischen Staatshaushalt. Auch müssen die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für uns ab 2020 nicht mehr möglich. Das heißt umgekehrt, dass wir die Steuereinnahmen weiterhin vorsichtig veranschlagen werden, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Seit 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, soll es auch künftig dabei bleiben: „Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik werden wir auch in den kommenden Jahren Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung nutzen. Auf diese Weise schaffen wir Spielräume, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“ Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2018 bis 2023 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 30. Oktober 2018 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz, im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung, vorgestellt. Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Wenngleich wir die konkreten Zahlen für Thüringen erst noch berechnen müssen, zeigt sich doch bereits jetzt, dass wir unseren Haushaltsplan und die Finanzplanung auf sehr solide Füße gestellt haben.“ Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 23. bis 25. Oktober 2018 in Hamburg getagt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden...

 


Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

In der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2018 von 2,3 % auf 1,8 % abgesenkt. Für die Jahre 2019 und 202 wird ebenfalls ein Wachstum von 1,8 % erwartet. Für den mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2021 bis 2023 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,3 %.

 

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 6,7 Mrd. Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2018 erwartet. Für das laufende Jahr 2018 wird von Mehreinnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro ausgegangen, während für 2019 Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR erwartet werden. Für 2020 ergeben sich wieder Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro. Sollte das Wachstum wie erwartet anhalten, wären die Steuereinnahmen in den Jahren seit 2010 insgesamt in 13 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen. Finanzministerin Heike Taubert sagt zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir sehen weiterhin eine Entwicklung der Steuereinnahmen, wie wir sie in der Vergangenheit noch nicht erlebt haben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass die Bäume nicht immer weiter in den Himmel wachsen. Das vorliegende Ergebnis bestärkt uns darin, die günstige Situation für eine nachhaltige Entlastung des Landeshaushaltes zu nutzen und die Legislatur mit einer Schuldentilgung von mindestens 1 Milliarde Euro abzuschließen.“ Gleichzeitig mahnt die Finanzministerin mit Blick auf die laufenden Beratungen zum Haushalt 2020 zur Vorsicht: „Die leichte konjunkturelle Eintrübung spiegelt sich noch nicht im erwarteten Steueraufkommen wider. Die aktuelle Steuerschätzung ist deshalb nur eine Momentaufnahme. Wir tun gut daran, die Entwicklung der Steuereinnahmen nicht zu überzeichnen“. Laut Finanzministerin ist der Ausblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Aufschwungs sind allerdings gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt mit den USA, der anstehende Brexit oder die Diskussionen um den italienischen Staatshaushalt. Auch müssen die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für uns ab 2020 nicht mehr möglich. Das heißt umgekehrt, dass wir die Steuereinnahmen weiterhin vorsichtig veranschlagen werden, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Seit 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, soll es auch künftig dabei bleiben: „Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik werden wir auch in den kommenden Jahren Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung nutzen. Auf diese Weise schaffen wir Spielräume, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“ Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2018 bis 2023 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 30. Oktober 2018 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz, im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung, vorgestellt. Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Wenngleich wir die konkreten Zahlen für Thüringen erst noch berechnen müssen, zeigt sich doch bereits jetzt, dass wir unseren Haushaltsplan und die Finanzplanung auf sehr solide Füße gestellt haben.“ Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 23. bis 25. Oktober 2018 in Hamburg getagt.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden...

 


Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

In der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2018 von 2,3 % auf 1,8 % abgesenkt. Für die Jahre 2019 und 202 wird ebenfalls ein Wachstum von 1,8 % erwartet. Für den mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2021 bis 2023 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,3 %.

 

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 6,7 Mrd. Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2018 erwartet. Für das laufende Jahr 2018 wird von Mehreinnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro ausgegangen, während für 2019 Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR erwartet werden. Für 2020 ergeben sich wieder Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro. Sollte das Wachstum wie erwartet anhalten, wären die Steuereinnahmen in den Jahren seit 2010 insgesamt in 13 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen. Finanzministerin Heike Taubert sagt zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir sehen weiterhin eine Entwicklung der Steuereinnahmen, wie wir sie in der Vergangenheit noch nicht erlebt haben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass die Bäume nicht immer weiter in den Himmel wachsen. Das vorliegende Ergebnis bestärkt uns darin, die günstige Situation für eine nachhaltige Entlastung des Landeshaushaltes zu nutzen und die Legislatur mit einer Schuldentilgung von mindestens 1 Milliarde Euro abzuschließen.“ Gleichzeitig mahnt die Finanzministerin mit Blick auf die laufenden Beratungen zum Haushalt 2020 zur Vorsicht: „Die leichte konjunkturelle Eintrübung spiegelt sich noch nicht im erwarteten Steueraufkommen wider. Die aktuelle Steuerschätzung ist deshalb nur eine Momentaufnahme. Wir tun gut daran, die Entwicklung der Steuereinnahmen nicht zu überzeichnen“. Laut Finanzministerin ist der Ausblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Aufschwungs sind allerdings gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt mit den USA, der anstehende Brexit oder die Diskussionen um den italienischen Staatshaushalt. Auch müssen die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für uns ab 2020 nicht mehr möglich. Das heißt umgekehrt, dass wir die Steuereinnahmen weiterhin vorsichtig veranschlagen werden, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Seit 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, soll es auch künftig dabei bleiben: „Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik werden wir auch in den kommenden Jahren Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung nutzen. Auf diese Weise schaffen wir Spielräume, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“ Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2018 bis 2023 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 30. Oktober 2018 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz, im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung, vorgestellt. Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Wenngleich wir die konkreten Zahlen für Thüringen erst noch berechnen müssen, zeigt sich doch bereits jetzt, dass wir unseren Haushaltsplan und die Finanzplanung auf sehr solide Füße gestellt haben.“ Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 23. bis 25. Oktober 2018 in Hamburg getagt.

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden...

 


Hintergrund

Grundlagen der Steuerschätzung

In der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2018 von 2,3 % auf 1,8 % abgesenkt. Für die Jahre 2019 und 202 wird ebenfalls ein Wachstum von 1,8 % erwartet. Für den mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2021 bis 2023 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,3 %.

 

Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden setzt sich auch in den Jahren 2018 bis 2023 weiter fort. So lautet das Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die in Hamburg heute zu Ende gegangen ist. Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 6,7 Mrd. Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2018 erwartet. Für das laufende Jahr 2018 wird von Mehreinnahmen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro ausgegangen, während für 2019 Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR erwartet werden. Für 2020 ergeben sich wieder Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro. Sollte das Wachstum wie erwartet anhalten, wären die Steuereinnahmen in den Jahren seit 2010 insgesamt in 13 aufeinanderfolgenden Jahren gestiegen. Finanzministerin Heike Taubert sagt zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Wir sehen weiterhin eine Entwicklung der Steuereinnahmen, wie wir sie in der Vergangenheit noch nicht erlebt haben. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass die Bäume nicht immer weiter in den Himmel wachsen. Das vorliegende Ergebnis bestärkt uns darin, die günstige Situation für eine nachhaltige Entlastung des Landeshaushaltes zu nutzen und die Legislatur mit einer Schuldentilgung von mindestens 1 Milliarde Euro abzuschließen.“ Gleichzeitig mahnt die Finanzministerin mit Blick auf die laufenden Beratungen zum Haushalt 2020 zur Vorsicht: „Die leichte konjunkturelle Eintrübung spiegelt sich noch nicht im erwarteten Steueraufkommen wider. Die aktuelle Steuerschätzung ist deshalb nur eine Momentaufnahme. Wir tun gut daran, die Entwicklung der Steuereinnahmen nicht zu überzeichnen“. Laut Finanzministerin ist der Ausblick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Aufschwungs sind allerdings gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt mit den USA, der anstehende Brexit oder die Diskussionen um den italienischen Staatshaushalt. Auch müssen die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für uns ab 2020 nicht mehr möglich. Das heißt umgekehrt, dass wir die Steuereinnahmen weiterhin vorsichtig veranschlagen werden, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Seit 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, soll es auch künftig dabei bleiben: „Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik werden wir auch in den kommenden Jahren Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung nutzen. Auf diese Weise schaffen wir Spielräume, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“ Die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2018 bis 2023 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 30. Oktober 2018 im Rahmen einer Regierungsmedienkonferenz, im Anschluss an die Kabinettsitzung der Landesregierung, vorgestellt. Finanzministerin Taubert sagt dazu: „Wenngleich wir die konkreten Zahlen für Thüringen erst noch berechnen müssen, zeigt sich doch bereits jetzt, dass wir unseren Haushaltsplan und die Finanzplanung auf sehr solide Füße gestellt haben.“ Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 23. bis 25. Oktober 2018 in Hamburg getagt.

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