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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung: Steuereinnahmen trotzen derzeit noch der konjunkturellen Abkühlung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) kommentiert die aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung wie folgt: „Die Zeiten dynamisch wachsender Steuereinnahmen scheinen zunächst einmal vorbei zu sein. Dieser Eindruck hat sich im Mai 2019 angedeutet und nun verfestigt. Ein Grund zur Schwarzmalerei ist das aber nicht, da die Steuereinnahmen trotz der zurückgenommenen Wachstumserwartung bis 2024 jährlich weiter steigen werden.“

Die 156. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“ ist heute in Stuttgart zu Ende gegangen. Bundesweit spiegelt sich die zunehmende konjunkturelle Eintrübung nicht im Steueraufkommen des laufenden Jahres wider. Erst in den kommenden Jahren sorgt die abnehmende wirtschaftliche Dynamik auch für eine gedämpfte Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die bundesweiten Steuereinnahmen sollen dennoch von 796 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 935 Milliarden Euro im Jahr 2024 steigen.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 7,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2019 erwartet. Entgegen dem Trend wird dabei für das laufende Jahr 2019 von Mehreinnahmen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro ausgegangen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die weiterhin positive Arbeitsmarktentwicklung und die damit verbundene robuste Binnennachfrage mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer. Für die Jahre 2020 bis 2023 werden hingegen jährlich Mindereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung erwartet, die sich zusammen auf 9,7 Milliarden Euro belaufen.

Gleichzeitig sieht sich Finanzministerin Taubert in der Veranschlagungspraxis der Steuereinnahmen der abgelaufenen Legislaturperiode bestätigt. Die konkreten Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf Thüringen müssen zwar erst noch berechnet werden. Dennoch geht Finanzministerin Taubert bereits davon aus, dass sich gegenüber dem Haushaltsplan 2020 keine nennenswerten Abweichungen ergeben werden. „Anders als uns aus verschiedenen Richtungen immer wieder vorgeworfen wird, haben wir die Steuereinnahmen in jedem Haushaltsjahr vorsichtig und realistisch veranschlagt, um die Ausfinanzierung aller Projekte und Maßnahmen in den Haushaltsplänen auch im Falle weniger stark steigender Steuereinnahmen stemmen zu können“, so Taubert.

Ab dem Haushaltsjahr 2020 müssen zudem die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für Thüringen ab dem Jahr 2020 auch nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen bedarf es deshalb besonderer Umsicht, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Die Aufgabe wird jedoch nicht leichter. Zwar sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Wirtschaftswachstums sind allerdings spürbar gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten neben zahlreichen geopolitischen Risiken gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt zwischen China und den USA oder der immer noch nicht vollzogene Brexit.

Seit dem Jahr 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, sollte die nachhaltige Finanzpolitik der abgelaufenen Legislaturperiode dabei als Blaupause für kommende Haushaltsjahre dienen: „In den kommenden Jahren sollten Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung genutzt werden. Nur auf diese Weise können die notwendigen Spielräume geschaffen werden, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“

Über die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2019 bis 2024 auf Thüringen und seine Kommunen wird die Thüringer Finanzministerin das Kabinett und die Öffentlichkeit Ende nächster Woche informieren.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 28. bis 30. Oktober 2019 in Stuttgart getagt.

Hintergrund - Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes aus der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2019 von 0,5 Prozent bestätigt. Für die Jahre 2020 und 2021 wird ein Wachstum von 1,0 Prozent bzw. 1,3 Prozent erwartet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,1 Prozent.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung: Steuereinnahmen trotzen derzeit noch der konjunkturellen Abkühlung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) kommentiert die aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung wie folgt: „Die Zeiten dynamisch wachsender Steuereinnahmen scheinen zunächst einmal vorbei zu sein. Dieser Eindruck hat sich im Mai 2019 angedeutet und nun verfestigt. Ein Grund zur Schwarzmalerei ist das aber nicht, da die Steuereinnahmen trotz der zurückgenommenen Wachstumserwartung bis 2024 jährlich weiter steigen werden.“

Die 156. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“ ist heute in Stuttgart zu Ende gegangen. Bundesweit spiegelt sich die zunehmende konjunkturelle Eintrübung nicht im Steueraufkommen des laufenden Jahres wider. Erst in den kommenden Jahren sorgt die abnehmende wirtschaftliche Dynamik auch für eine gedämpfte Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die bundesweiten Steuereinnahmen sollen dennoch von 796 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 935 Milliarden Euro im Jahr 2024 steigen.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 7,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2019 erwartet. Entgegen dem Trend wird dabei für das laufende Jahr 2019 von Mehreinnahmen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro ausgegangen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die weiterhin positive Arbeitsmarktentwicklung und die damit verbundene robuste Binnennachfrage mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer. Für die Jahre 2020 bis 2023 werden hingegen jährlich Mindereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung erwartet, die sich zusammen auf 9,7 Milliarden Euro belaufen.

Gleichzeitig sieht sich Finanzministerin Taubert in der Veranschlagungspraxis der Steuereinnahmen der abgelaufenen Legislaturperiode bestätigt. Die konkreten Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf Thüringen müssen zwar erst noch berechnet werden. Dennoch geht Finanzministerin Taubert bereits davon aus, dass sich gegenüber dem Haushaltsplan 2020 keine nennenswerten Abweichungen ergeben werden. „Anders als uns aus verschiedenen Richtungen immer wieder vorgeworfen wird, haben wir die Steuereinnahmen in jedem Haushaltsjahr vorsichtig und realistisch veranschlagt, um die Ausfinanzierung aller Projekte und Maßnahmen in den Haushaltsplänen auch im Falle weniger stark steigender Steuereinnahmen stemmen zu können“, so Taubert.

Ab dem Haushaltsjahr 2020 müssen zudem die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für Thüringen ab dem Jahr 2020 auch nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen bedarf es deshalb besonderer Umsicht, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Die Aufgabe wird jedoch nicht leichter. Zwar sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Wirtschaftswachstums sind allerdings spürbar gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten neben zahlreichen geopolitischen Risiken gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt zwischen China und den USA oder der immer noch nicht vollzogene Brexit.

Seit dem Jahr 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, sollte die nachhaltige Finanzpolitik der abgelaufenen Legislaturperiode dabei als Blaupause für kommende Haushaltsjahre dienen: „In den kommenden Jahren sollten Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung genutzt werden. Nur auf diese Weise können die notwendigen Spielräume geschaffen werden, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“

Über die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2019 bis 2024 auf Thüringen und seine Kommunen wird die Thüringer Finanzministerin das Kabinett und die Öffentlichkeit Ende nächster Woche informieren.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 28. bis 30. Oktober 2019 in Stuttgart getagt.

Hintergrund - Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes aus der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2019 von 0,5 Prozent bestätigt. Für die Jahre 2020 und 2021 wird ein Wachstum von 1,0 Prozent bzw. 1,3 Prozent erwartet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,1 Prozent.

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zu den bundesweiten Ergebnissen der Steuerschätzung: Steuereinnahmen trotzen derzeit noch der konjunkturellen Abkühlung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) kommentiert die aktuellen Ergebnisse der Steuerschätzung wie folgt: „Die Zeiten dynamisch wachsender Steuereinnahmen scheinen zunächst einmal vorbei zu sein. Dieser Eindruck hat sich im Mai 2019 angedeutet und nun verfestigt. Ein Grund zur Schwarzmalerei ist das aber nicht, da die Steuereinnahmen trotz der zurückgenommenen Wachstumserwartung bis 2024 jährlich weiter steigen werden.“

Die 156. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“ ist heute in Stuttgart zu Ende gegangen. Bundesweit spiegelt sich die zunehmende konjunkturelle Eintrübung nicht im Steueraufkommen des laufenden Jahres wider. Erst in den kommenden Jahren sorgt die abnehmende wirtschaftliche Dynamik auch für eine gedämpfte Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die bundesweiten Steuereinnahmen sollen dennoch von 796 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 935 Milliarden Euro im Jahr 2024 steigen.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 7,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2019 erwartet. Entgegen dem Trend wird dabei für das laufende Jahr 2019 von Mehreinnahmen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro ausgegangen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die weiterhin positive Arbeitsmarktentwicklung und die damit verbundene robuste Binnennachfrage mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer. Für die Jahre 2020 bis 2023 werden hingegen jährlich Mindereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung erwartet, die sich zusammen auf 9,7 Milliarden Euro belaufen.

Gleichzeitig sieht sich Finanzministerin Taubert in der Veranschlagungspraxis der Steuereinnahmen der abgelaufenen Legislaturperiode bestätigt. Die konkreten Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf Thüringen müssen zwar erst noch berechnet werden. Dennoch geht Finanzministerin Taubert bereits davon aus, dass sich gegenüber dem Haushaltsplan 2020 keine nennenswerten Abweichungen ergeben werden. „Anders als uns aus verschiedenen Richtungen immer wieder vorgeworfen wird, haben wir die Steuereinnahmen in jedem Haushaltsjahr vorsichtig und realistisch veranschlagt, um die Ausfinanzierung aller Projekte und Maßnahmen in den Haushaltsplänen auch im Falle weniger stark steigender Steuereinnahmen stemmen zu können“, so Taubert.

Ab dem Haushaltsjahr 2020 müssen zudem die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für Thüringen ab dem Jahr 2020 auch nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen bedarf es deshalb besonderer Umsicht, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Die Aufgabe wird jedoch nicht leichter. Zwar sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Wirtschaftswachstums sind allerdings spürbar gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten neben zahlreichen geopolitischen Risiken gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt zwischen China und den USA oder der immer noch nicht vollzogene Brexit.

Seit dem Jahr 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, sollte die nachhaltige Finanzpolitik der abgelaufenen Legislaturperiode dabei als Blaupause für kommende Haushaltsjahre dienen: „In den kommenden Jahren sollten Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung genutzt werden. Nur auf diese Weise können die notwendigen Spielräume geschaffen werden, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“

Über die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2019 bis 2024 auf Thüringen und seine Kommunen wird die Thüringer Finanzministerin das Kabinett und die Öffentlichkeit Ende nächster Woche informieren.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 28. bis 30. Oktober 2019 in Stuttgart getagt.

Hintergrund - Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes aus der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2019 von 0,5 Prozent bestätigt. Für die Jahre 2020 und 2021 wird ein Wachstum von 1,0 Prozent bzw. 1,3 Prozent erwartet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,1 Prozent.

 

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Die 156. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“ ist heute in Stuttgart zu Ende gegangen. Bundesweit spiegelt sich die zunehmende konjunkturelle Eintrübung nicht im Steueraufkommen des laufenden Jahres wider. Erst in den kommenden Jahren sorgt die abnehmende wirtschaftliche Dynamik auch für eine gedämpfte Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die bundesweiten Steuereinnahmen sollen dennoch von 796 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 935 Milliarden Euro im Jahr 2024 steigen.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 7,1 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2019 erwartet. Entgegen dem Trend wird dabei für das laufende Jahr 2019 von Mehreinnahmen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro ausgegangen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die weiterhin positive Arbeitsmarktentwicklung und die damit verbundene robuste Binnennachfrage mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer. Für die Jahre 2020 bis 2023 werden hingegen jährlich Mindereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung erwartet, die sich zusammen auf 9,7 Milliarden Euro belaufen.

Gleichzeitig sieht sich Finanzministerin Taubert in der Veranschlagungspraxis der Steuereinnahmen der abgelaufenen Legislaturperiode bestätigt. Die konkreten Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf Thüringen müssen zwar erst noch berechnet werden. Dennoch geht Finanzministerin Taubert bereits davon aus, dass sich gegenüber dem Haushaltsplan 2020 keine nennenswerten Abweichungen ergeben werden. „Anders als uns aus verschiedenen Richtungen immer wieder vorgeworfen wird, haben wir die Steuereinnahmen in jedem Haushaltsjahr vorsichtig und realistisch veranschlagt, um die Ausfinanzierung aller Projekte und Maßnahmen in den Haushaltsplänen auch im Falle weniger stark steigender Steuereinnahmen stemmen zu können“, so Taubert.

Ab dem Haushaltsjahr 2020 müssen zudem die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Blick behalten werden. „Eine Kreditaufnahme ist für Thüringen ab dem Jahr 2020 auch nach der grundgesetzlichen Schuldenbremse grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei der Veranschlagung von Steuereinnahmen bedarf es deshalb besonderer Umsicht, um für den Fall sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein“, so Taubert. Die Aufgabe wird jedoch nicht leichter. Zwar sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich weiterhin positiv, die Risiken für ein jähes Ende des Wirtschaftswachstums sind allerdings spürbar gestiegen. Anlass zur Sorge bereiten neben zahlreichen geopolitischen Risiken gegenwärtig insbesondere die weitere Entwicklung im Handelskonflikt zwischen China und den USA oder der immer noch nicht vollzogene Brexit.

Seit dem Jahr 2012 kommt der Thüringer Landeshaushalt ohne Neuverschuldung aus. Wenn es nach Finanzministerin Taubert geht, sollte die nachhaltige Finanzpolitik der abgelaufenen Legislaturperiode dabei als Blaupause für kommende Haushaltsjahre dienen: „In den kommenden Jahren sollten Überschüsse im Landeshaushalt weiter zur zusätzlichen Schuldentilgung und Rücklagenbildung genutzt werden. Nur auf diese Weise können die notwendigen Spielräume geschaffen werden, um auch in ungünstigeren Zeiten notwendige Investitionen und Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Freistaates vornehmen können.“

Über die Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2019 bis 2024 auf Thüringen und seine Kommunen wird die Thüringer Finanzministerin das Kabinett und die Öffentlichkeit Ende nächster Woche informieren.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 28. bis 30. Oktober 2019 in Stuttgart getagt.

Hintergrund - Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes aus der Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2019 von 0,5 Prozent bestätigt. Für die Jahre 2020 und 2021 wird ein Wachstum von 1,0 Prozent bzw. 1,3 Prozent erwartet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,1 Prozent.

 

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