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Finanzministerin Heike Taubert zu Fortschritten bei landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Begleitung der Verwaltungsreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen...


Hintergrund:

Die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion hatten im letzten Jahr die Finanzministerin zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Ziel ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich. 

In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften ihre Forderungen auf den Tisch gelegt, bei denen es im Wesentlichen darum geht, die sich aus dem Reformprozess ergebenden Maßnahmen für die betroffenen Beschäftigten sozial abzufedern, z. B.

  • durch eine grundsätzliche Sicherung des Arbeitsortes und des Entgelts,
  • Angebote von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Änderungskündigungen nur als ultima ratio auszusprechen.

Seitens des  Finanzministeriums wurde zu allen Themen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bereits zum nächsten Termin im Juli 2018 soll über die Vermeidung von Nachteilen für die Beschäftigten verhandelt werden.

Ziel soll sein, sich vor Beginn des IV. Quartals 2018 auf entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu einigen.

 

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Beschäftigten, die angesichts der anstehenden Verwaltungsreform verunsichert sind. Die Tarifpartner sind sich nach der zweiten Verhandlungsrunde am 18. Mai 2018 einig, dass es keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen aus Anlass des Verwaltungsreformprozesses geben soll“, sagte Heike Taubert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu Fortschritten bei landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Begleitung der Verwaltungsreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen...


Hintergrund:

Die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion hatten im letzten Jahr die Finanzministerin zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Ziel ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich. 

In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften ihre Forderungen auf den Tisch gelegt, bei denen es im Wesentlichen darum geht, die sich aus dem Reformprozess ergebenden Maßnahmen für die betroffenen Beschäftigten sozial abzufedern, z. B.

  • durch eine grundsätzliche Sicherung des Arbeitsortes und des Entgelts,
  • Angebote von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Änderungskündigungen nur als ultima ratio auszusprechen.

Seitens des  Finanzministeriums wurde zu allen Themen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bereits zum nächsten Termin im Juli 2018 soll über die Vermeidung von Nachteilen für die Beschäftigten verhandelt werden.

Ziel soll sein, sich vor Beginn des IV. Quartals 2018 auf entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu einigen.

 

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Beschäftigten, die angesichts der anstehenden Verwaltungsreform verunsichert sind. Die Tarifpartner sind sich nach der zweiten Verhandlungsrunde am 18. Mai 2018 einig, dass es keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen aus Anlass des Verwaltungsreformprozesses geben soll“, sagte Heike Taubert.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zu Fortschritten bei landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Begleitung der Verwaltungsreform


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen...


Hintergrund:

Die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion hatten im letzten Jahr die Finanzministerin zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Ziel ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich. 

In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften ihre Forderungen auf den Tisch gelegt, bei denen es im Wesentlichen darum geht, die sich aus dem Reformprozess ergebenden Maßnahmen für die betroffenen Beschäftigten sozial abzufedern, z. B.

  • durch eine grundsätzliche Sicherung des Arbeitsortes und des Entgelts,
  • Angebote von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Änderungskündigungen nur als ultima ratio auszusprechen.

Seitens des  Finanzministeriums wurde zu allen Themen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bereits zum nächsten Termin im Juli 2018 soll über die Vermeidung von Nachteilen für die Beschäftigten verhandelt werden.

Ziel soll sein, sich vor Beginn des IV. Quartals 2018 auf entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu einigen.

 

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Beschäftigten, die angesichts der anstehenden Verwaltungsreform verunsichert sind. Die Tarifpartner sind sich nach der zweiten Verhandlungsrunde am 18. Mai 2018 einig, dass es keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen aus Anlass des Verwaltungsreformprozesses geben soll“, sagte Heike Taubert.

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Finanzministerin Heike Taubert zu Fortschritten bei landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Begleitung der Verwaltungsreform


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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen...


Hintergrund:

Die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion hatten im letzten Jahr die Finanzministerin zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Ziel ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich. 

In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften ihre Forderungen auf den Tisch gelegt, bei denen es im Wesentlichen darum geht, die sich aus dem Reformprozess ergebenden Maßnahmen für die betroffenen Beschäftigten sozial abzufedern, z. B.

  • durch eine grundsätzliche Sicherung des Arbeitsortes und des Entgelts,
  • Angebote von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • Änderungskündigungen nur als ultima ratio auszusprechen.

Seitens des  Finanzministeriums wurde zu allen Themen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bereits zum nächsten Termin im Juli 2018 soll über die Vermeidung von Nachteilen für die Beschäftigten verhandelt werden.

Ziel soll sein, sich vor Beginn des IV. Quartals 2018 auf entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu einigen.

 

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die gute Atmosphäre bei den am 19. April 2018 begonnenen Tarifverhandlungen zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion gelobt. „Konstruktive und sachliche Gespräche sind das A und O, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Beschäftigten, die angesichts der anstehenden Verwaltungsreform verunsichert sind. Die Tarifpartner sind sich nach der zweiten Verhandlungsrunde am 18. Mai 2018 einig, dass es keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen aus Anlass des Verwaltungsreformprozesses geben soll“, sagte Heike Taubert.

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