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Finanzministerin Heike Taubert zu Lindners Forderung nach Fristverlängerung zur Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform: Ich habe keinen Termin mit dem Bundesfinanzminister im Kalender


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) ist vom Vorschlag des Bundesfinanzministers irritiert, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern. Christian Lindner hatte angekündigt, dass er darüber mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder reden wolle.

Heike Taubert sagte: "Ich habe keinen Termin mit Herrn Lindner im Kalender. Ich weiß nicht, mit wem er darüber reden will. Die letzte Finanzministerkonferenz vor 14 Tagen hat einstimmig beschlossen, keine Verlängerung vorzunehmen. An diesen Beschluss halte ich mich."

Deshalb weist die Thüringer Finanzministerin auch ähnliche Forderungen des Bundes der Steuerzahler zurück. Laut diesem hätten vor allem Privatbesitzer in einem geerbten Haus Probleme, da sie nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kämen. "Der Bund der Steuerzahler verheimlicht, dass die Erben eines Grundstückes oder Hauses mit den von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten und einem Längenmaß für die Ermittlung der Wohnraumgröße die Erklärung ordnungsgemäß abgeben können", so Heike Taubert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den guten Stand beim Erklärungseingang in Thüringen. „Mittlerweile sind 374.840 Erklärungen von erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Eingangsquote von 30 Prozent. Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Thüringen den Oktober für die Erklärungsabgabe nutzen werden.“

Hintergrund:

Die Erklärungsabgabefrist wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt im März 2022 bekannt gegeben. Dem ist ein gemeinsamer Beschluss aller Länder vorausgegangen. Grundsätzlich hätten sich nur die "Bundesmodell-Länder" einigen müssen, da die Länder mit abweichendem Modell eigene Bekanntmachungen veröffentlicht haben und veröffentlichen mussten (andere gesetzliche Grundlage). Um jedoch einen Wettbewerb der Länder untereinander zu vermeiden, war es wichtig, dass sich alle Länder gemeinsam auf eine Frist einigen. Großkunden, wie etwa die Deutsche Bahn, sollen alle Länder gleichmäßig bei der Erklärungsabgabe bedienen. Wenn nun einzelne Länder eine Fristverlängerung aussprechen, ist klar, dass diese bei der Abgabe der Erklärung erst später "bedient" werden. Damit wird der kontinuierliche Erklärungseingang und damit die Abarbeitung insgesamt beeinflusst.

Falls man wirklich eine Fristverlängerung politisch haben möchte, wäre ein gemeinsamer Beschluss aller Länder notwendig sowie für die Bundesmodell-Länder eine förmliche Bekanntgabe durch das BMF. Der Auftrag liegt also im BMF selbst.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zu Lindners Forderung nach Fristverlängerung zur Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform: Ich habe keinen Termin mit dem Bundesfinanzminister im Kalender


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) ist vom Vorschlag des Bundesfinanzministers irritiert, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern. Christian Lindner hatte angekündigt, dass er darüber mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder reden wolle.

Heike Taubert sagte: "Ich habe keinen Termin mit Herrn Lindner im Kalender. Ich weiß nicht, mit wem er darüber reden will. Die letzte Finanzministerkonferenz vor 14 Tagen hat einstimmig beschlossen, keine Verlängerung vorzunehmen. An diesen Beschluss halte ich mich."

Deshalb weist die Thüringer Finanzministerin auch ähnliche Forderungen des Bundes der Steuerzahler zurück. Laut diesem hätten vor allem Privatbesitzer in einem geerbten Haus Probleme, da sie nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kämen. "Der Bund der Steuerzahler verheimlicht, dass die Erben eines Grundstückes oder Hauses mit den von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten und einem Längenmaß für die Ermittlung der Wohnraumgröße die Erklärung ordnungsgemäß abgeben können", so Heike Taubert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den guten Stand beim Erklärungseingang in Thüringen. „Mittlerweile sind 374.840 Erklärungen von erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Eingangsquote von 30 Prozent. Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Thüringen den Oktober für die Erklärungsabgabe nutzen werden.“

Hintergrund:

Die Erklärungsabgabefrist wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt im März 2022 bekannt gegeben. Dem ist ein gemeinsamer Beschluss aller Länder vorausgegangen. Grundsätzlich hätten sich nur die "Bundesmodell-Länder" einigen müssen, da die Länder mit abweichendem Modell eigene Bekanntmachungen veröffentlicht haben und veröffentlichen mussten (andere gesetzliche Grundlage). Um jedoch einen Wettbewerb der Länder untereinander zu vermeiden, war es wichtig, dass sich alle Länder gemeinsam auf eine Frist einigen. Großkunden, wie etwa die Deutsche Bahn, sollen alle Länder gleichmäßig bei der Erklärungsabgabe bedienen. Wenn nun einzelne Länder eine Fristverlängerung aussprechen, ist klar, dass diese bei der Abgabe der Erklärung erst später "bedient" werden. Damit wird der kontinuierliche Erklärungseingang und damit die Abarbeitung insgesamt beeinflusst.

Falls man wirklich eine Fristverlängerung politisch haben möchte, wäre ein gemeinsamer Beschluss aller Länder notwendig sowie für die Bundesmodell-Länder eine förmliche Bekanntgabe durch das BMF. Der Auftrag liegt also im BMF selbst.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zu Lindners Forderung nach Fristverlängerung zur Erklärungsabgabe im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform: Ich habe keinen Termin mit dem Bundesfinanzminister im Kalender


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) ist vom Vorschlag des Bundesfinanzministers irritiert, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern. Christian Lindner hatte angekündigt, dass er darüber mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder reden wolle.

Heike Taubert sagte: "Ich habe keinen Termin mit Herrn Lindner im Kalender. Ich weiß nicht, mit wem er darüber reden will. Die letzte Finanzministerkonferenz vor 14 Tagen hat einstimmig beschlossen, keine Verlängerung vorzunehmen. An diesen Beschluss halte ich mich."

Deshalb weist die Thüringer Finanzministerin auch ähnliche Forderungen des Bundes der Steuerzahler zurück. Laut diesem hätten vor allem Privatbesitzer in einem geerbten Haus Probleme, da sie nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kämen. "Der Bund der Steuerzahler verheimlicht, dass die Erben eines Grundstückes oder Hauses mit den von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten und einem Längenmaß für die Ermittlung der Wohnraumgröße die Erklärung ordnungsgemäß abgeben können", so Heike Taubert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den guten Stand beim Erklärungseingang in Thüringen. „Mittlerweile sind 374.840 Erklärungen von erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Eingangsquote von 30 Prozent. Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Thüringen den Oktober für die Erklärungsabgabe nutzen werden.“

Hintergrund:

Die Erklärungsabgabefrist wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt im März 2022 bekannt gegeben. Dem ist ein gemeinsamer Beschluss aller Länder vorausgegangen. Grundsätzlich hätten sich nur die "Bundesmodell-Länder" einigen müssen, da die Länder mit abweichendem Modell eigene Bekanntmachungen veröffentlicht haben und veröffentlichen mussten (andere gesetzliche Grundlage). Um jedoch einen Wettbewerb der Länder untereinander zu vermeiden, war es wichtig, dass sich alle Länder gemeinsam auf eine Frist einigen. Großkunden, wie etwa die Deutsche Bahn, sollen alle Länder gleichmäßig bei der Erklärungsabgabe bedienen. Wenn nun einzelne Länder eine Fristverlängerung aussprechen, ist klar, dass diese bei der Abgabe der Erklärung erst später "bedient" werden. Damit wird der kontinuierliche Erklärungseingang und damit die Abarbeitung insgesamt beeinflusst.

Falls man wirklich eine Fristverlängerung politisch haben möchte, wäre ein gemeinsamer Beschluss aller Länder notwendig sowie für die Bundesmodell-Länder eine förmliche Bekanntgabe durch das BMF. Der Auftrag liegt also im BMF selbst.

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) ist vom Vorschlag des Bundesfinanzministers irritiert, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu verlängern. Christian Lindner hatte angekündigt, dass er darüber mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder reden wolle.

Heike Taubert sagte: "Ich habe keinen Termin mit Herrn Lindner im Kalender. Ich weiß nicht, mit wem er darüber reden will. Die letzte Finanzministerkonferenz vor 14 Tagen hat einstimmig beschlossen, keine Verlängerung vorzunehmen. An diesen Beschluss halte ich mich."

Deshalb weist die Thüringer Finanzministerin auch ähnliche Forderungen des Bundes der Steuerzahler zurück. Laut diesem hätten vor allem Privatbesitzer in einem geerbten Haus Probleme, da sie nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kämen. "Der Bund der Steuerzahler verheimlicht, dass die Erben eines Grundstückes oder Hauses mit den von den Ländern zur Verfügung gestellten Daten und einem Längenmaß für die Ermittlung der Wohnraumgröße die Erklärung ordnungsgemäß abgeben können", so Heike Taubert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den guten Stand beim Erklärungseingang in Thüringen. „Mittlerweile sind 374.840 Erklärungen von erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Eingangsquote von 30 Prozent. Ich bin sehr stolz auf das bisher erreichte Ergebnis und überzeugt davon, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Thüringen den Oktober für die Erklärungsabgabe nutzen werden.“

Hintergrund:

Die Erklärungsabgabefrist wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt im März 2022 bekannt gegeben. Dem ist ein gemeinsamer Beschluss aller Länder vorausgegangen. Grundsätzlich hätten sich nur die "Bundesmodell-Länder" einigen müssen, da die Länder mit abweichendem Modell eigene Bekanntmachungen veröffentlicht haben und veröffentlichen mussten (andere gesetzliche Grundlage). Um jedoch einen Wettbewerb der Länder untereinander zu vermeiden, war es wichtig, dass sich alle Länder gemeinsam auf eine Frist einigen. Großkunden, wie etwa die Deutsche Bahn, sollen alle Länder gleichmäßig bei der Erklärungsabgabe bedienen. Wenn nun einzelne Länder eine Fristverlängerung aussprechen, ist klar, dass diese bei der Abgabe der Erklärung erst später "bedient" werden. Damit wird der kontinuierliche Erklärungseingang und damit die Abarbeitung insgesamt beeinflusst.

Falls man wirklich eine Fristverlängerung politisch haben möchte, wäre ein gemeinsamer Beschluss aller Länder notwendig sowie für die Bundesmodell-Länder eine förmliche Bekanntgabe durch das BMF. Der Auftrag liegt also im BMF selbst.

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