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Finanzministerin Heike Taubert zur Einordnung der bundesweiten Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesamtstaatliche Steuereinnahmen steigen in schwierigem Umfeld. Ausblick für Thüringen weniger optimistisch.

Bund, Länder und Gemeinden können im Vergleich zu den Ergebnissen der letzten Steuerschätzung in den Jahren 2023 bis 2027 in Summe mit höheren Einnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 165. Sitzung in Potsdam heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen. (Gemeinden: 0,1 Milliarden Euro).

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Einschätzung der konjunkturellen Lage hat sich gegenüber der letzten Steuerschätzung verschlechtert. Die Mehreinnahmen sind deshalb ganz überwiegend auf die weiterhin hohen Preise und die sich daraus ergebenden Folgen zum Beispiel bei der Lohnentwicklung zurückzuführen.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet und bleiben abzuwarten. „Denn neben den Ergebnissen der Steuerschätzung müssen wir zum Beispiel auch Vorsorge treffen für die absehbaren Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.“ so Taubert. Ausweislich des Gesetzentwurfs des Bundes wird aus dem Wachstumschancengesetz mit gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 gerechnet. Zudem verweist Ministerin Taubert auf die von der Landtagsopposition beschlossene Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, die nur in Thüringen zu Mindereinnahmen von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr 2024 führen wird. Vor diesem Hintergrund dämpft Ministerin Taubert Erwartungen an Mehreinnahmen für Thüringen im kommenden Jahr.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 24. bis 26. Oktober 2023 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 1. November 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur Einordnung der bundesweiten Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesamtstaatliche Steuereinnahmen steigen in schwierigem Umfeld. Ausblick für Thüringen weniger optimistisch.

Bund, Länder und Gemeinden können im Vergleich zu den Ergebnissen der letzten Steuerschätzung in den Jahren 2023 bis 2027 in Summe mit höheren Einnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 165. Sitzung in Potsdam heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen. (Gemeinden: 0,1 Milliarden Euro).

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Einschätzung der konjunkturellen Lage hat sich gegenüber der letzten Steuerschätzung verschlechtert. Die Mehreinnahmen sind deshalb ganz überwiegend auf die weiterhin hohen Preise und die sich daraus ergebenden Folgen zum Beispiel bei der Lohnentwicklung zurückzuführen.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet und bleiben abzuwarten. „Denn neben den Ergebnissen der Steuerschätzung müssen wir zum Beispiel auch Vorsorge treffen für die absehbaren Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.“ so Taubert. Ausweislich des Gesetzentwurfs des Bundes wird aus dem Wachstumschancengesetz mit gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 gerechnet. Zudem verweist Ministerin Taubert auf die von der Landtagsopposition beschlossene Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, die nur in Thüringen zu Mindereinnahmen von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr 2024 führen wird. Vor diesem Hintergrund dämpft Ministerin Taubert Erwartungen an Mehreinnahmen für Thüringen im kommenden Jahr.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 24. bis 26. Oktober 2023 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 1. November 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zur Einordnung der bundesweiten Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesamtstaatliche Steuereinnahmen steigen in schwierigem Umfeld. Ausblick für Thüringen weniger optimistisch.

Bund, Länder und Gemeinden können im Vergleich zu den Ergebnissen der letzten Steuerschätzung in den Jahren 2023 bis 2027 in Summe mit höheren Einnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 165. Sitzung in Potsdam heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen. (Gemeinden: 0,1 Milliarden Euro).

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Einschätzung der konjunkturellen Lage hat sich gegenüber der letzten Steuerschätzung verschlechtert. Die Mehreinnahmen sind deshalb ganz überwiegend auf die weiterhin hohen Preise und die sich daraus ergebenden Folgen zum Beispiel bei der Lohnentwicklung zurückzuführen.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet und bleiben abzuwarten. „Denn neben den Ergebnissen der Steuerschätzung müssen wir zum Beispiel auch Vorsorge treffen für die absehbaren Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.“ so Taubert. Ausweislich des Gesetzentwurfs des Bundes wird aus dem Wachstumschancengesetz mit gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 gerechnet. Zudem verweist Ministerin Taubert auf die von der Landtagsopposition beschlossene Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, die nur in Thüringen zu Mindereinnahmen von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr 2024 führen wird. Vor diesem Hintergrund dämpft Ministerin Taubert Erwartungen an Mehreinnahmen für Thüringen im kommenden Jahr.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 24. bis 26. Oktober 2023 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 1. November 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

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Finanzministerin Heike Taubert zur Einordnung der bundesweiten Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Gesamtstaatliche Steuereinnahmen steigen in schwierigem Umfeld. Ausblick für Thüringen weniger optimistisch.

Bund, Länder und Gemeinden können im Vergleich zu den Ergebnissen der letzten Steuerschätzung in den Jahren 2023 bis 2027 in Summe mit höheren Einnahmen rechnen. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 165. Sitzung in Potsdam heute zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Mai 2023 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen. (Gemeinden: 0,1 Milliarden Euro).

Finanzministerin Taubert dazu: „Die Einschätzung der konjunkturellen Lage hat sich gegenüber der letzten Steuerschätzung verschlechtert. Die Mehreinnahmen sind deshalb ganz überwiegend auf die weiterhin hohen Preise und die sich daraus ergebenden Folgen zum Beispiel bei der Lohnentwicklung zurückzuführen.“

Die konkreten Auswirkungen der Ergebnisse der Steuerschätzung auf Thüringen werden in den kommenden Tagen im Finanzministerium berechnet und bleiben abzuwarten. „Denn neben den Ergebnissen der Steuerschätzung müssen wir zum Beispiel auch Vorsorge treffen für die absehbaren Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.“ so Taubert. Ausweislich des Gesetzentwurfs des Bundes wird aus dem Wachstumschancengesetz mit gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 gerechnet. Zudem verweist Ministerin Taubert auf die von der Landtagsopposition beschlossene Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, die nur in Thüringen zu Mindereinnahmen von mehr als 40 Millionen Euro im Jahr 2024 führen wird. Vor diesem Hintergrund dämpft Ministerin Taubert Erwartungen an Mehreinnahmen für Thüringen im kommenden Jahr.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 24. bis 26. Oktober 2023 getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2028 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 1. November 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

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