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Finanzministerin Heike Taubert zur Forderung der CDU-Fraktion nach Verzicht auf die Klage gegen das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuersatzes – „Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die CDU-Fraktion hat laut einer Pressemeldung beschlossen, Verhandlungen zum Haushaltsentwurf 2024 nur dann aufzunehmen, wenn die Landesregierung ihre angekündigte Klage gegen das Gesetz zur Anpassung des Grunderwerbsteuersatzes nicht einreicht. Wer gegen die Entlastung der Bürger klage, sei für die CDU kein Verhandlungspartner, hieß es.

Der vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes begegnet aus Sicht der Landesregierung jedoch erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken. Er führt zu Einnahmeminderungen und Mehrausgaben, für die im Haushalt keine Vorkehrungen getroffen wurden. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn damit ist der zwingend notwendige Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt und ungedeckte Schecks verbietet die Thüringer Landesverfassung aus guten Gründen“, sagte Heike Taubert. In der angekündigten und derzeit in Vorbereitung befindlichen Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geht es daher darum prüfen zu lassen, ob das beschlossene Gesetz verfassungsgemäß ist. Nicht beklagt wird das Ziel des Gesetzes. Die Thüringer Finanzministerin bedauert, dass aus der derzeitigen Situation Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger erwachsen, auch weil die Hinweise auf die rechtlichen Bedenken im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses nicht berücksichtigt wurden.

In diesem Zusammenhang muss auch auf das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 des Bundes verwiesen werden. Hier ging es nach Bekunden der klagenden Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht um die Sinnhaftigkeit der mit dem Geld aus der Kreditaufnahme zu bewirkenden Maßnahmen, sondern allein um die Frage der Zulässigkeit des dafür beschrittenen haushaltsrechtlichen Weges. „Es geht uns auch in Thüringen nicht um die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Frage, ob diese in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise erfolgt ist“, betont Heike Taubert.

Und weiter: „Jede andere Darstellung verkennt absichtlich den von der Landesregierung bekundeten Zweck der Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof, nämlich Rechtssicherheit zu erlangen. Jede andere Interpretation scheint eher eigene Zweifel der CDU-Fraktion an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu belegen“, ergänzt Taubert.

Ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen steht in keinem inneren Zusammenhang. Vielmehr erschweren öffentlich verlautbarte Forderungen und Bedingungen den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. „Wer Ultimaten stellt, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Gesprächen mit dem Ziel eines beschlossenen Haushalts 2024 interessiert ist. Ich appelliere daher an alle, das zu unterlassen, um anstehende Gespräche nicht zu belasten“, gibt die Thüringer Finanzministerin zu bedenken.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur Forderung der CDU-Fraktion nach Verzicht auf die Klage gegen das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuersatzes – „Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die CDU-Fraktion hat laut einer Pressemeldung beschlossen, Verhandlungen zum Haushaltsentwurf 2024 nur dann aufzunehmen, wenn die Landesregierung ihre angekündigte Klage gegen das Gesetz zur Anpassung des Grunderwerbsteuersatzes nicht einreicht. Wer gegen die Entlastung der Bürger klage, sei für die CDU kein Verhandlungspartner, hieß es.

Der vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes begegnet aus Sicht der Landesregierung jedoch erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken. Er führt zu Einnahmeminderungen und Mehrausgaben, für die im Haushalt keine Vorkehrungen getroffen wurden. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn damit ist der zwingend notwendige Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt und ungedeckte Schecks verbietet die Thüringer Landesverfassung aus guten Gründen“, sagte Heike Taubert. In der angekündigten und derzeit in Vorbereitung befindlichen Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geht es daher darum prüfen zu lassen, ob das beschlossene Gesetz verfassungsgemäß ist. Nicht beklagt wird das Ziel des Gesetzes. Die Thüringer Finanzministerin bedauert, dass aus der derzeitigen Situation Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger erwachsen, auch weil die Hinweise auf die rechtlichen Bedenken im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses nicht berücksichtigt wurden.

In diesem Zusammenhang muss auch auf das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 des Bundes verwiesen werden. Hier ging es nach Bekunden der klagenden Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht um die Sinnhaftigkeit der mit dem Geld aus der Kreditaufnahme zu bewirkenden Maßnahmen, sondern allein um die Frage der Zulässigkeit des dafür beschrittenen haushaltsrechtlichen Weges. „Es geht uns auch in Thüringen nicht um die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Frage, ob diese in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise erfolgt ist“, betont Heike Taubert.

Und weiter: „Jede andere Darstellung verkennt absichtlich den von der Landesregierung bekundeten Zweck der Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof, nämlich Rechtssicherheit zu erlangen. Jede andere Interpretation scheint eher eigene Zweifel der CDU-Fraktion an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu belegen“, ergänzt Taubert.

Ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen steht in keinem inneren Zusammenhang. Vielmehr erschweren öffentlich verlautbarte Forderungen und Bedingungen den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. „Wer Ultimaten stellt, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Gesprächen mit dem Ziel eines beschlossenen Haushalts 2024 interessiert ist. Ich appelliere daher an alle, das zu unterlassen, um anstehende Gespräche nicht zu belasten“, gibt die Thüringer Finanzministerin zu bedenken.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zur Forderung der CDU-Fraktion nach Verzicht auf die Klage gegen das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuersatzes – „Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“


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Die CDU-Fraktion hat laut einer Pressemeldung beschlossen, Verhandlungen zum Haushaltsentwurf 2024 nur dann aufzunehmen, wenn die Landesregierung ihre angekündigte Klage gegen das Gesetz zur Anpassung des Grunderwerbsteuersatzes nicht einreicht. Wer gegen die Entlastung der Bürger klage, sei für die CDU kein Verhandlungspartner, hieß es.

Der vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes begegnet aus Sicht der Landesregierung jedoch erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken. Er führt zu Einnahmeminderungen und Mehrausgaben, für die im Haushalt keine Vorkehrungen getroffen wurden. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn damit ist der zwingend notwendige Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt und ungedeckte Schecks verbietet die Thüringer Landesverfassung aus guten Gründen“, sagte Heike Taubert. In der angekündigten und derzeit in Vorbereitung befindlichen Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geht es daher darum prüfen zu lassen, ob das beschlossene Gesetz verfassungsgemäß ist. Nicht beklagt wird das Ziel des Gesetzes. Die Thüringer Finanzministerin bedauert, dass aus der derzeitigen Situation Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger erwachsen, auch weil die Hinweise auf die rechtlichen Bedenken im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses nicht berücksichtigt wurden.

In diesem Zusammenhang muss auch auf das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 des Bundes verwiesen werden. Hier ging es nach Bekunden der klagenden Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht um die Sinnhaftigkeit der mit dem Geld aus der Kreditaufnahme zu bewirkenden Maßnahmen, sondern allein um die Frage der Zulässigkeit des dafür beschrittenen haushaltsrechtlichen Weges. „Es geht uns auch in Thüringen nicht um die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Frage, ob diese in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise erfolgt ist“, betont Heike Taubert.

Und weiter: „Jede andere Darstellung verkennt absichtlich den von der Landesregierung bekundeten Zweck der Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof, nämlich Rechtssicherheit zu erlangen. Jede andere Interpretation scheint eher eigene Zweifel der CDU-Fraktion an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu belegen“, ergänzt Taubert.

Ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen steht in keinem inneren Zusammenhang. Vielmehr erschweren öffentlich verlautbarte Forderungen und Bedingungen den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. „Wer Ultimaten stellt, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Gesprächen mit dem Ziel eines beschlossenen Haushalts 2024 interessiert ist. Ich appelliere daher an alle, das zu unterlassen, um anstehende Gespräche nicht zu belasten“, gibt die Thüringer Finanzministerin zu bedenken.

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Die CDU-Fraktion hat laut einer Pressemeldung beschlossen, Verhandlungen zum Haushaltsentwurf 2024 nur dann aufzunehmen, wenn die Landesregierung ihre angekündigte Klage gegen das Gesetz zur Anpassung des Grunderwerbsteuersatzes nicht einreicht. Wer gegen die Entlastung der Bürger klage, sei für die CDU kein Verhandlungspartner, hieß es.

Der vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes begegnet aus Sicht der Landesregierung jedoch erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken. Er führt zu Einnahmeminderungen und Mehrausgaben, für die im Haushalt keine Vorkehrungen getroffen wurden. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn damit ist der zwingend notwendige Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt und ungedeckte Schecks verbietet die Thüringer Landesverfassung aus guten Gründen“, sagte Heike Taubert. In der angekündigten und derzeit in Vorbereitung befindlichen Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geht es daher darum prüfen zu lassen, ob das beschlossene Gesetz verfassungsgemäß ist. Nicht beklagt wird das Ziel des Gesetzes. Die Thüringer Finanzministerin bedauert, dass aus der derzeitigen Situation Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger erwachsen, auch weil die Hinweise auf die rechtlichen Bedenken im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses nicht berücksichtigt wurden.

In diesem Zusammenhang muss auch auf das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 des Bundes verwiesen werden. Hier ging es nach Bekunden der klagenden Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht um die Sinnhaftigkeit der mit dem Geld aus der Kreditaufnahme zu bewirkenden Maßnahmen, sondern allein um die Frage der Zulässigkeit des dafür beschrittenen haushaltsrechtlichen Weges. „Es geht uns auch in Thüringen nicht um die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Frage, ob diese in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise erfolgt ist“, betont Heike Taubert.

Und weiter: „Jede andere Darstellung verkennt absichtlich den von der Landesregierung bekundeten Zweck der Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof, nämlich Rechtssicherheit zu erlangen. Jede andere Interpretation scheint eher eigene Zweifel der CDU-Fraktion an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu belegen“, ergänzt Taubert.

Ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen steht in keinem inneren Zusammenhang. Vielmehr erschweren öffentlich verlautbarte Forderungen und Bedingungen den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. „Wer Ultimaten stellt, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Gesprächen mit dem Ziel eines beschlossenen Haushalts 2024 interessiert ist. Ich appelliere daher an alle, das zu unterlassen, um anstehende Gespräche nicht zu belasten“, gibt die Thüringer Finanzministerin zu bedenken.

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