Der vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes begegnet aus Sicht der Landesregierung jedoch erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken. Er führt zu Einnahmeminderungen und Mehrausgaben, für die im Haushalt keine Vorkehrungen getroffen wurden. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn damit ist der zwingend notwendige Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt und ungedeckte Schecks verbietet die Thüringer Landesverfassung aus guten Gründen“, sagte Heike Taubert. In der angekündigten und derzeit in Vorbereitung befindlichen Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geht es daher darum prüfen zu lassen, ob das beschlossene Gesetz verfassungsgemäß ist. Nicht beklagt wird das Ziel des Gesetzes. Die Thüringer Finanzministerin bedauert, dass aus der derzeitigen Situation Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger erwachsen, auch weil die Hinweise auf die rechtlichen Bedenken im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses nicht berücksichtigt wurden.
In diesem Zusammenhang muss auch auf das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 des Bundes verwiesen werden. Hier ging es nach Bekunden der klagenden Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht um die Sinnhaftigkeit der mit dem Geld aus der Kreditaufnahme zu bewirkenden Maßnahmen, sondern allein um die Frage der Zulässigkeit des dafür beschrittenen haushaltsrechtlichen Weges. „Es geht uns auch in Thüringen nicht um die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Frage, ob diese in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise erfolgt ist“, betont Heike Taubert.
Und weiter: „Jede andere Darstellung verkennt absichtlich den von der Landesregierung bekundeten Zweck der Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof, nämlich Rechtssicherheit zu erlangen. Jede andere Interpretation scheint eher eigene Zweifel der CDU-Fraktion an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu belegen“, ergänzt Taubert.
Ein Verzicht auf die Klage als Voraussetzung für Haushaltsverhandlungen steht in keinem inneren Zusammenhang. Vielmehr erschweren öffentlich verlautbarte Forderungen und Bedingungen den ohnehin nicht einfachen Verhandlungsprozess. „Wer Ultimaten stellt, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er ernsthaft an erfolgreichen Gesprächen mit dem Ziel eines beschlossenen Haushalts 2024 interessiert ist. Ich appelliere daher an alle, das zu unterlassen, um anstehende Gespräche nicht zu belasten“, gibt die Thüringer Finanzministerin zu bedenken.