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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse der Steuerschätzung erleichtern uns erwartungsgemäß nicht die Haushaltsaufstellung 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 112 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024.

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 90 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2023. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Die erhoffte konjunkturelle Erholung verzögert sich und das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 9.832 Millionen Euro voraussichtlich einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 3,2 Prozent pro Jahr weiter anwachsen. Ministerin Taubert dazu: „Wenn wir also im Ergebnis der Steuerschätzung von Mindereinnahmen sprechen, reden wir eigentlich über weniger Mehreinnahmen. Wir haben also mehr Einnahmen für mehr Ausgaben. Ich möchte das noch einmal allen deutlich ins Bewusstsein rufen, gerade mit Blick auf die weit oberhalb des Einnahmewachstums liegenden Ausgabewünsche der Ressorts für 2025.“

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Mindereinnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Ministerin Taubert hierzu: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch zeigt der Vollzug vergangener Jahre, dass regelmäßig nicht alle geplanten Ausgaben geleistet werden.“

Allerdings sieht der Haushaltsplan des Jahres 2024 bereits eine sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag an alle Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Finanzministerin Heike Taubert ordnet ein: „Nach aktuellem Stand müssen wir also nicht nur die 156 Millionen Euro aus der globalen Minderausgabe einsparen, sondern eben auch die erwarteten Steuermindereinnahmen, wenn wir nicht über das bisher geplante Maß hinaus auf unsere Rücklage zurückgreifen wollen, was unsere Möglichkeiten für 2025 weiter beschränken würde.“

Deutlich sorgenvoller blickt die Finanzministerin auf die Haushaltsaufstellung 2025. Die Ausgabewünsche aller Ressorts liegen deutlich über dem gesetzten und finanzierbaren Rahmen. Die Einnahmen des Landes liegen auf Rekordniveau, eine Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nicht zulässig und die bestehende Rücklage reicht nicht aus, um die Differenz zwischen Einnahmen und geplanten Ausgaben zu decken. Ministerin Taubert richtet deshalb einen Appell an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Wie erwartet liefern die Ergebnisse der Steuerschätzung keinen Beitrag zur Entlastung des Aufstellungsverfahrens. Jedem muss spätestens jetzt klar sein, dass wir in den weiteren Haushaltsgesprächen die bisherigen Bedarfsanmeldungen für 2025 sehr deutlich reduzieren müssen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2023 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Der Betrag erscheint zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von fast 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,5 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,1 Milliarden Euro).

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Für das Jahr 2025 werden Mindereinnahmen von 37 Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 117 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.832 Millionen Euro bzw. 10.134 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2028 betragen die erwarteten Einnahmen 10.457 Millionen Euro (-46 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2023), 10.786 Millionen Euro (-38 Millionen Euro) sowie 11.135 Millionen Euro (-74 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 117 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 37 Millionen Euro in 2025, 38 Millionen Euro in 2026, 24 Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.264 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.637 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem Zuwachs von 373 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (3,2 Prozent pro Jahr).

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse der Steuerschätzung erleichtern uns erwartungsgemäß nicht die Haushaltsaufstellung 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 112 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024.

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 90 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2023. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Die erhoffte konjunkturelle Erholung verzögert sich und das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 9.832 Millionen Euro voraussichtlich einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 3,2 Prozent pro Jahr weiter anwachsen. Ministerin Taubert dazu: „Wenn wir also im Ergebnis der Steuerschätzung von Mindereinnahmen sprechen, reden wir eigentlich über weniger Mehreinnahmen. Wir haben also mehr Einnahmen für mehr Ausgaben. Ich möchte das noch einmal allen deutlich ins Bewusstsein rufen, gerade mit Blick auf die weit oberhalb des Einnahmewachstums liegenden Ausgabewünsche der Ressorts für 2025.“

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Mindereinnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Ministerin Taubert hierzu: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch zeigt der Vollzug vergangener Jahre, dass regelmäßig nicht alle geplanten Ausgaben geleistet werden.“

Allerdings sieht der Haushaltsplan des Jahres 2024 bereits eine sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag an alle Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Finanzministerin Heike Taubert ordnet ein: „Nach aktuellem Stand müssen wir also nicht nur die 156 Millionen Euro aus der globalen Minderausgabe einsparen, sondern eben auch die erwarteten Steuermindereinnahmen, wenn wir nicht über das bisher geplante Maß hinaus auf unsere Rücklage zurückgreifen wollen, was unsere Möglichkeiten für 2025 weiter beschränken würde.“

Deutlich sorgenvoller blickt die Finanzministerin auf die Haushaltsaufstellung 2025. Die Ausgabewünsche aller Ressorts liegen deutlich über dem gesetzten und finanzierbaren Rahmen. Die Einnahmen des Landes liegen auf Rekordniveau, eine Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nicht zulässig und die bestehende Rücklage reicht nicht aus, um die Differenz zwischen Einnahmen und geplanten Ausgaben zu decken. Ministerin Taubert richtet deshalb einen Appell an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Wie erwartet liefern die Ergebnisse der Steuerschätzung keinen Beitrag zur Entlastung des Aufstellungsverfahrens. Jedem muss spätestens jetzt klar sein, dass wir in den weiteren Haushaltsgesprächen die bisherigen Bedarfsanmeldungen für 2025 sehr deutlich reduzieren müssen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2023 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Der Betrag erscheint zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von fast 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,5 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,1 Milliarden Euro).

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Für das Jahr 2025 werden Mindereinnahmen von 37 Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 117 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.832 Millionen Euro bzw. 10.134 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2028 betragen die erwarteten Einnahmen 10.457 Millionen Euro (-46 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2023), 10.786 Millionen Euro (-38 Millionen Euro) sowie 11.135 Millionen Euro (-74 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 117 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 37 Millionen Euro in 2025, 38 Millionen Euro in 2026, 24 Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.264 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.637 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem Zuwachs von 373 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (3,2 Prozent pro Jahr).

 

 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse der Steuerschätzung erleichtern uns erwartungsgemäß nicht die Haushaltsaufstellung 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 112 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024.

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 90 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2023. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Die erhoffte konjunkturelle Erholung verzögert sich und das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 9.832 Millionen Euro voraussichtlich einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 3,2 Prozent pro Jahr weiter anwachsen. Ministerin Taubert dazu: „Wenn wir also im Ergebnis der Steuerschätzung von Mindereinnahmen sprechen, reden wir eigentlich über weniger Mehreinnahmen. Wir haben also mehr Einnahmen für mehr Ausgaben. Ich möchte das noch einmal allen deutlich ins Bewusstsein rufen, gerade mit Blick auf die weit oberhalb des Einnahmewachstums liegenden Ausgabewünsche der Ressorts für 2025.“

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Mindereinnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Ministerin Taubert hierzu: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch zeigt der Vollzug vergangener Jahre, dass regelmäßig nicht alle geplanten Ausgaben geleistet werden.“

Allerdings sieht der Haushaltsplan des Jahres 2024 bereits eine sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag an alle Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Finanzministerin Heike Taubert ordnet ein: „Nach aktuellem Stand müssen wir also nicht nur die 156 Millionen Euro aus der globalen Minderausgabe einsparen, sondern eben auch die erwarteten Steuermindereinnahmen, wenn wir nicht über das bisher geplante Maß hinaus auf unsere Rücklage zurückgreifen wollen, was unsere Möglichkeiten für 2025 weiter beschränken würde.“

Deutlich sorgenvoller blickt die Finanzministerin auf die Haushaltsaufstellung 2025. Die Ausgabewünsche aller Ressorts liegen deutlich über dem gesetzten und finanzierbaren Rahmen. Die Einnahmen des Landes liegen auf Rekordniveau, eine Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nicht zulässig und die bestehende Rücklage reicht nicht aus, um die Differenz zwischen Einnahmen und geplanten Ausgaben zu decken. Ministerin Taubert richtet deshalb einen Appell an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Wie erwartet liefern die Ergebnisse der Steuerschätzung keinen Beitrag zur Entlastung des Aufstellungsverfahrens. Jedem muss spätestens jetzt klar sein, dass wir in den weiteren Haushaltsgesprächen die bisherigen Bedarfsanmeldungen für 2025 sehr deutlich reduzieren müssen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2023 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Der Betrag erscheint zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von fast 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,5 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,1 Milliarden Euro).

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Für das Jahr 2025 werden Mindereinnahmen von 37 Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 117 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.832 Millionen Euro bzw. 10.134 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2028 betragen die erwarteten Einnahmen 10.457 Millionen Euro (-46 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2023), 10.786 Millionen Euro (-38 Millionen Euro) sowie 11.135 Millionen Euro (-74 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 117 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 37 Millionen Euro in 2025, 38 Millionen Euro in 2026, 24 Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.264 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.637 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem Zuwachs von 373 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (3,2 Prozent pro Jahr).

 

 

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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse der Steuerschätzung erleichtern uns erwartungsgemäß nicht die Haushaltsaufstellung 2025.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 112 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024.

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 90 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2023. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Die erhoffte konjunkturelle Erholung verzögert sich und das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 9.832 Millionen Euro voraussichtlich einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 3,2 Prozent pro Jahr weiter anwachsen. Ministerin Taubert dazu: „Wenn wir also im Ergebnis der Steuerschätzung von Mindereinnahmen sprechen, reden wir eigentlich über weniger Mehreinnahmen. Wir haben also mehr Einnahmen für mehr Ausgaben. Ich möchte das noch einmal allen deutlich ins Bewusstsein rufen, gerade mit Blick auf die weit oberhalb des Einnahmewachstums liegenden Ausgabewünsche der Ressorts für 2025.“

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Mindereinnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Ministerin Taubert hierzu: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch zeigt der Vollzug vergangener Jahre, dass regelmäßig nicht alle geplanten Ausgaben geleistet werden.“

Allerdings sieht der Haushaltsplan des Jahres 2024 bereits eine sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag an alle Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Finanzministerin Heike Taubert ordnet ein: „Nach aktuellem Stand müssen wir also nicht nur die 156 Millionen Euro aus der globalen Minderausgabe einsparen, sondern eben auch die erwarteten Steuermindereinnahmen, wenn wir nicht über das bisher geplante Maß hinaus auf unsere Rücklage zurückgreifen wollen, was unsere Möglichkeiten für 2025 weiter beschränken würde.“

Deutlich sorgenvoller blickt die Finanzministerin auf die Haushaltsaufstellung 2025. Die Ausgabewünsche aller Ressorts liegen deutlich über dem gesetzten und finanzierbaren Rahmen. Die Einnahmen des Landes liegen auf Rekordniveau, eine Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nicht zulässig und die bestehende Rücklage reicht nicht aus, um die Differenz zwischen Einnahmen und geplanten Ausgaben zu decken. Ministerin Taubert richtet deshalb einen Appell an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Wie erwartet liefern die Ergebnisse der Steuerschätzung keinen Beitrag zur Entlastung des Aufstellungsverfahrens. Jedem muss spätestens jetzt klar sein, dass wir in den weiteren Haushaltsgesprächen die bisherigen Bedarfsanmeldungen für 2025 sehr deutlich reduzieren müssen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2023 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 80,7 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Der Betrag erscheint zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von fast 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,5 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 33,8 Milliarden Euro bzw. 5,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,1 Milliarden Euro).

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Für das Jahr 2025 werden Mindereinnahmen von 37 Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 117 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +1,3 Prozent auf nur noch +0,3 Prozent eingekürzt. Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang der krisengeprägten Vorjahre verzögert sich länger, als noch in der Herbstprojektion erwartet. Für das kommende Jahr 2025 wird ein BIP-Anstieg von 1,0 Prozent angenommen. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein jährliches Wachstum von +1,0 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.832 Millionen Euro bzw. 10.134 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2028 betragen die erwarteten Einnahmen 10.457 Millionen Euro (-46 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2023), 10.786 Millionen Euro (-38 Millionen Euro) sowie 11.135 Millionen Euro (-74 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 117 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2023. Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 37 Millionen Euro in 2025, 38 Millionen Euro in 2026, 24 Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.264 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.637 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem Zuwachs von 373 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (3,2 Prozent pro Jahr).

 

 

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