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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse machen mit deutlichem Minus bisherige Planungen zunichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen. Für das Jahr 2021 müssen die Einnahmen um 427 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung, über das Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Thüringer Kabinett informiert hatte.

„Die Mindereinnahmen stehen natürlich unter dem Einfluss der Corona-Krise. Die Auswirkungen auf Thüringen haben wir nach den Ergebnissen der Steuerschätzung zwar in etwa so erwartet. Sie sind dennoch enorm und stellen uns akut vor drei große Herausforderungen: Die Finanzierung unseres Corona-Sondervermögens, der Vollzug des laufenden Haushalts sowie die Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr“, sagte Heike Taubert.

Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 werden Mindereinnahmen von 352 Millionen Euro, 278 Millionen Euro bzw. 244 Millionen Euro erwartet. Thüringen kann aufgrund der positiven Haushaltsabschlüsse der vergangenen Legislatur auf eine gut gefüllte Rücklage von derzeit 1,8 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Kombination aus Corona-Mehrausgaben und Steuermindereinnahmen wird hieraus allein jedoch nur schwer abzufedern sein. Gleichzeitig finden die aktuellen Prognosen unter sehr großer Unsicherheit statt.

Dazu die Thüringer Finanzministerin: „Niemand kann sicher vorhersagen, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Wochen und Monaten erholt. Deshalb begrüße ich die zusätzliche Steuerschätzung im September. Dann haben wir ein viel klareres Bild.“ Die außerplanmäßige Steuerschätzung wird dann genaueren Aufschluss darüber liefern, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickelt haben und welchen Einfluss die Corona-Krise auf die Ausgaben im Landeshaushalt hat. „Sofern sich jedoch alle bisherigen Erwartungen bestätigen, werden wir um eine Kreditaufnahme nicht herum kommen. Sie sollte jedoch nur die Ultima Ratio sein. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle aufgenommenen Kredite innerhalb von fünf Jahren tilgen müssen. Das würde uns in der künftigen Haushaltspolitik erheblich einschränken“, so Heike Taubert.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2024 gesamtstaatliche Mindereinnahmen von rund 316 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Oktober 2019 prognostiziert. Davon entfallen 95 Milliarden Euro auf die Länder und 46 Milliarden Euro auf die Gemeinden. Auf den Bund entfallen – insbesondere aufgrund der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2021 – deutlich höhere Mindereinnahmen von 171 Milliarden Euro.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird unter dem Eindruck der Corona-Krise für das laufende Jahr 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 6,3 Prozent erwartet. Für das kommende Jahr 2021 wird nach derzeitigem Stand mit einer deutlichen Gegenreaktion, verbunden mit einem Wirtschaftswachstum von 5,2 Prozent, gerechnet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,4 Prozent. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird das Vorkrisenniveau wieder erreicht.

Ergebnisse für Thüringen

Die bundesweit geschätzte Einnahmeentwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Thüringer Landeshaushalt. Konkret ergeben sich für Thüringen aus der Schätzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 7.533 Millionen Euro bzw. 8.177 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen werden im Ergebnis der Steuerschätzung ebenfalls merklich nach unten korrigiert. Im laufenden Jahr 2020 betragen die erwarteten Mindereinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 241 Millionen Euro. Für die Jahre 2021 bis 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 96 Millionen Euro, 66 Millionen Euro, 88 Millionen Euro bzw. 82 Millionen Euro.

Zahlen und Fakten zum Download

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse machen mit deutlichem Minus bisherige Planungen zunichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen. Für das Jahr 2021 müssen die Einnahmen um 427 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung, über das Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Thüringer Kabinett informiert hatte.

„Die Mindereinnahmen stehen natürlich unter dem Einfluss der Corona-Krise. Die Auswirkungen auf Thüringen haben wir nach den Ergebnissen der Steuerschätzung zwar in etwa so erwartet. Sie sind dennoch enorm und stellen uns akut vor drei große Herausforderungen: Die Finanzierung unseres Corona-Sondervermögens, der Vollzug des laufenden Haushalts sowie die Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr“, sagte Heike Taubert.

Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 werden Mindereinnahmen von 352 Millionen Euro, 278 Millionen Euro bzw. 244 Millionen Euro erwartet. Thüringen kann aufgrund der positiven Haushaltsabschlüsse der vergangenen Legislatur auf eine gut gefüllte Rücklage von derzeit 1,8 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Kombination aus Corona-Mehrausgaben und Steuermindereinnahmen wird hieraus allein jedoch nur schwer abzufedern sein. Gleichzeitig finden die aktuellen Prognosen unter sehr großer Unsicherheit statt.

Dazu die Thüringer Finanzministerin: „Niemand kann sicher vorhersagen, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Wochen und Monaten erholt. Deshalb begrüße ich die zusätzliche Steuerschätzung im September. Dann haben wir ein viel klareres Bild.“ Die außerplanmäßige Steuerschätzung wird dann genaueren Aufschluss darüber liefern, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickelt haben und welchen Einfluss die Corona-Krise auf die Ausgaben im Landeshaushalt hat. „Sofern sich jedoch alle bisherigen Erwartungen bestätigen, werden wir um eine Kreditaufnahme nicht herum kommen. Sie sollte jedoch nur die Ultima Ratio sein. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle aufgenommenen Kredite innerhalb von fünf Jahren tilgen müssen. Das würde uns in der künftigen Haushaltspolitik erheblich einschränken“, so Heike Taubert.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2024 gesamtstaatliche Mindereinnahmen von rund 316 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Oktober 2019 prognostiziert. Davon entfallen 95 Milliarden Euro auf die Länder und 46 Milliarden Euro auf die Gemeinden. Auf den Bund entfallen – insbesondere aufgrund der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2021 – deutlich höhere Mindereinnahmen von 171 Milliarden Euro.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird unter dem Eindruck der Corona-Krise für das laufende Jahr 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 6,3 Prozent erwartet. Für das kommende Jahr 2021 wird nach derzeitigem Stand mit einer deutlichen Gegenreaktion, verbunden mit einem Wirtschaftswachstum von 5,2 Prozent, gerechnet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,4 Prozent. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird das Vorkrisenniveau wieder erreicht.

Ergebnisse für Thüringen

Die bundesweit geschätzte Einnahmeentwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Thüringer Landeshaushalt. Konkret ergeben sich für Thüringen aus der Schätzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 7.533 Millionen Euro bzw. 8.177 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen werden im Ergebnis der Steuerschätzung ebenfalls merklich nach unten korrigiert. Im laufenden Jahr 2020 betragen die erwarteten Mindereinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 241 Millionen Euro. Für die Jahre 2021 bis 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 96 Millionen Euro, 66 Millionen Euro, 88 Millionen Euro bzw. 82 Millionen Euro.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Ergebnisse machen mit deutlichem Minus bisherige Planungen zunichte


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen. Für das Jahr 2021 müssen die Einnahmen um 427 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung, über das Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Thüringer Kabinett informiert hatte.

„Die Mindereinnahmen stehen natürlich unter dem Einfluss der Corona-Krise. Die Auswirkungen auf Thüringen haben wir nach den Ergebnissen der Steuerschätzung zwar in etwa so erwartet. Sie sind dennoch enorm und stellen uns akut vor drei große Herausforderungen: Die Finanzierung unseres Corona-Sondervermögens, der Vollzug des laufenden Haushalts sowie die Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr“, sagte Heike Taubert.

Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 werden Mindereinnahmen von 352 Millionen Euro, 278 Millionen Euro bzw. 244 Millionen Euro erwartet. Thüringen kann aufgrund der positiven Haushaltsabschlüsse der vergangenen Legislatur auf eine gut gefüllte Rücklage von derzeit 1,8 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Kombination aus Corona-Mehrausgaben und Steuermindereinnahmen wird hieraus allein jedoch nur schwer abzufedern sein. Gleichzeitig finden die aktuellen Prognosen unter sehr großer Unsicherheit statt.

Dazu die Thüringer Finanzministerin: „Niemand kann sicher vorhersagen, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Wochen und Monaten erholt. Deshalb begrüße ich die zusätzliche Steuerschätzung im September. Dann haben wir ein viel klareres Bild.“ Die außerplanmäßige Steuerschätzung wird dann genaueren Aufschluss darüber liefern, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickelt haben und welchen Einfluss die Corona-Krise auf die Ausgaben im Landeshaushalt hat. „Sofern sich jedoch alle bisherigen Erwartungen bestätigen, werden wir um eine Kreditaufnahme nicht herum kommen. Sie sollte jedoch nur die Ultima Ratio sein. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle aufgenommenen Kredite innerhalb von fünf Jahren tilgen müssen. Das würde uns in der künftigen Haushaltspolitik erheblich einschränken“, so Heike Taubert.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2024 gesamtstaatliche Mindereinnahmen von rund 316 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Oktober 2019 prognostiziert. Davon entfallen 95 Milliarden Euro auf die Länder und 46 Milliarden Euro auf die Gemeinden. Auf den Bund entfallen – insbesondere aufgrund der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2021 – deutlich höhere Mindereinnahmen von 171 Milliarden Euro.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird unter dem Eindruck der Corona-Krise für das laufende Jahr 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 6,3 Prozent erwartet. Für das kommende Jahr 2021 wird nach derzeitigem Stand mit einer deutlichen Gegenreaktion, verbunden mit einem Wirtschaftswachstum von 5,2 Prozent, gerechnet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,4 Prozent. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird das Vorkrisenniveau wieder erreicht.

Ergebnisse für Thüringen

Die bundesweit geschätzte Einnahmeentwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Thüringer Landeshaushalt. Konkret ergeben sich für Thüringen aus der Schätzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 7.533 Millionen Euro bzw. 8.177 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen werden im Ergebnis der Steuerschätzung ebenfalls merklich nach unten korrigiert. Im laufenden Jahr 2020 betragen die erwarteten Mindereinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 241 Millionen Euro. Für die Jahre 2021 bis 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 96 Millionen Euro, 66 Millionen Euro, 88 Millionen Euro bzw. 82 Millionen Euro.

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Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Haushaltsplanungen. Für das Jahr 2021 müssen die Einnahmen um 427 Millionen Euro nach unten korrigiert werden. Dies ist das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung, über das Finanzministerin Heike Taubert am Vormittag das Thüringer Kabinett informiert hatte.

„Die Mindereinnahmen stehen natürlich unter dem Einfluss der Corona-Krise. Die Auswirkungen auf Thüringen haben wir nach den Ergebnissen der Steuerschätzung zwar in etwa so erwartet. Sie sind dennoch enorm und stellen uns akut vor drei große Herausforderungen: Die Finanzierung unseres Corona-Sondervermögens, der Vollzug des laufenden Haushalts sowie die Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr“, sagte Heike Taubert.

Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 werden Mindereinnahmen von 352 Millionen Euro, 278 Millionen Euro bzw. 244 Millionen Euro erwartet. Thüringen kann aufgrund der positiven Haushaltsabschlüsse der vergangenen Legislatur auf eine gut gefüllte Rücklage von derzeit 1,8 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Kombination aus Corona-Mehrausgaben und Steuermindereinnahmen wird hieraus allein jedoch nur schwer abzufedern sein. Gleichzeitig finden die aktuellen Prognosen unter sehr großer Unsicherheit statt.

Dazu die Thüringer Finanzministerin: „Niemand kann sicher vorhersagen, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Wochen und Monaten erholt. Deshalb begrüße ich die zusätzliche Steuerschätzung im September. Dann haben wir ein viel klareres Bild.“ Die außerplanmäßige Steuerschätzung wird dann genaueren Aufschluss darüber liefern, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickelt haben und welchen Einfluss die Corona-Krise auf die Ausgaben im Landeshaushalt hat. „Sofern sich jedoch alle bisherigen Erwartungen bestätigen, werden wir um eine Kreditaufnahme nicht herum kommen. Sie sollte jedoch nur die Ultima Ratio sein. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle aufgenommenen Kredite innerhalb von fünf Jahren tilgen müssen. Das würde uns in der künftigen Haushaltspolitik erheblich einschränken“, so Heike Taubert.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2020 bis 2024 gesamtstaatliche Mindereinnahmen von rund 316 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Oktober 2019 prognostiziert. Davon entfallen 95 Milliarden Euro auf die Länder und 46 Milliarden Euro auf die Gemeinden. Auf den Bund entfallen – insbesondere aufgrund der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages ab dem Jahr 2021 – deutlich höhere Mindereinnahmen von 171 Milliarden Euro.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der aktuellen Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Danach wird unter dem Eindruck der Corona-Krise für das laufende Jahr 2020 ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 6,3 Prozent erwartet. Für das kommende Jahr 2021 wird nach derzeitigem Stand mit einer deutlichen Gegenreaktion, verbunden mit einem Wirtschaftswachstum von 5,2 Prozent, gerechnet. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2022 bis 2024 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum 1,4 Prozent. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 wird das Vorkrisenniveau wieder erreicht.

Ergebnisse für Thüringen

Die bundesweit geschätzte Einnahmeentwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Thüringer Landeshaushalt. Konkret ergeben sich für Thüringen aus der Schätzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 7.533 Millionen Euro bzw. 8.177 Millionen Euro.

Situation der Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen werden im Ergebnis der Steuerschätzung ebenfalls merklich nach unten korrigiert. Im laufenden Jahr 2020 betragen die erwarteten Mindereinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 241 Millionen Euro. Für die Jahre 2021 bis 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 96 Millionen Euro, 66 Millionen Euro, 88 Millionen Euro bzw. 82 Millionen Euro.

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