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Finanzministerin Heike Taubert zur mittelfristigen Finanzplanung des Freistaats: Finanzierungslücke und zusätzliche Risiken. Mittelfristige Finanzplanung zeigt Handlungsbedarf für die kommenden Jahre auf.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute die von Finanzministerin Heike Taubert vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen. Darin wird der Finanzrahmen, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, für die kommenden Jahre abgesteckt.

Das Jahr 2022 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan. Die Werte für das Jahr 2023 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2026 wurden einnahmeseitig die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 zugrunde gelegt.

„Wie bereits in den Vorjahren, zeigt die Finanzplanung erhebliche Konsolidierungsbedarfe auf. Unsere Ausgabenwünsche liegen über den absehbaren Einnahmen, die uns dafür zur Verfügung stehen werden,“ sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Haushaltsplan 2022 und im Haushaltsentwurf 2023 konnte diese Differenz nur durch einen Rückgriff auf die bestehende Rücklage ausgeglichen werden.

Hierin besteht allerdings aus Sicht der Finanzministerin ein strukturelles Problem und zumindest aktuell ein erhebliches Risiko: „Wir bewegen uns in sehr unsicheren Zeiten. Allein das gerade beschlossene Entlastungspaket III wird uns in den Jahren 2023 und 2024 jeweils Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich bescheren. Und wir können nur erahnen, welche Folgen auch noch auf der Ausgabenseite auf uns zukommen,“ so Taubert.

Noch spiegelt sich die konjunkturelle Eintrübung nur teilweise im Landeshaushalt wieder. Für Finanzministerin Heike Taubert ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis die hohen Inflationsraten und die anhaltenden Lieferschwierigkeiten zu spürbaren Konsum- und Produktionseinschränkungen führen: „Ich schließe nicht aus, dass wir trotz des schwierigen Umfelds unsere Einnahmeerwartungen mit der kommenden Steuerschätzung sogar leicht nach oben korrigieren können. Ich appelliere aber dringend, etwaige Mehreinnahmen zur Stärkung unserer Rücklage und nicht für kurzfristige Ausgabewünsche einzusetzen. Nur so bleiben wir in den kommenden Jahren handlungsfähig.“

Mit der Mittelfristigen Finanzplanung wird auch der Pfad aufgezeigt, wie die Corona-Schulden des Jahres 2020 im Umfang von 1,2 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2029 zurückgeführt werden sollen. Ergänzend kommt die planmäßige Tilgung aus dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell hinzu, die in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Folgen der Corona-Pandemie ausgesetzt war. In den Jahren 2022 bis 2026 summieren sich die geplanten Tilgungsausgaben auf über 1,1 Mrd. Euro. Heike Taubert dazu: „Für mich ist das Ausdruck nachhaltiger Finanzpolitik. Und angesichts der rasch und stark steigenden Zinsen erhält die Schuldentilgung und damit die gesenkte Zinslast unsere Handlungsspielräume in zukünftigen Haushaltsjahren.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert bleiben auch mit der nun vorliegenden Finanzplanung die Aufgaben die gleichen wie in Vorjahren: „In der aktuellen Situation verbietet es sich nahezu, langfristig auf zusätzliche Mehreinnahmen zu spekulieren – im Gegenteil. Und auch eine Kreditfinanzierung unserer Aufgaben ist nicht zulässig. Wir müssen unser Ausgabeniveau absenken. Das geht zum einen durch Prioritätensetzung und im Haushaltsplan durch eine realistischere Veranschlagung. Nur so kann es uns gelingen, auch neuen politischen und finanziellen Herausforderungen nachhaltig zu begegnen.“

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur mittelfristigen Finanzplanung des Freistaats: Finanzierungslücke und zusätzliche Risiken. Mittelfristige Finanzplanung zeigt Handlungsbedarf für die kommenden Jahre auf.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute die von Finanzministerin Heike Taubert vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen. Darin wird der Finanzrahmen, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, für die kommenden Jahre abgesteckt.

Das Jahr 2022 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan. Die Werte für das Jahr 2023 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2026 wurden einnahmeseitig die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 zugrunde gelegt.

„Wie bereits in den Vorjahren, zeigt die Finanzplanung erhebliche Konsolidierungsbedarfe auf. Unsere Ausgabenwünsche liegen über den absehbaren Einnahmen, die uns dafür zur Verfügung stehen werden,“ sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Haushaltsplan 2022 und im Haushaltsentwurf 2023 konnte diese Differenz nur durch einen Rückgriff auf die bestehende Rücklage ausgeglichen werden.

Hierin besteht allerdings aus Sicht der Finanzministerin ein strukturelles Problem und zumindest aktuell ein erhebliches Risiko: „Wir bewegen uns in sehr unsicheren Zeiten. Allein das gerade beschlossene Entlastungspaket III wird uns in den Jahren 2023 und 2024 jeweils Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich bescheren. Und wir können nur erahnen, welche Folgen auch noch auf der Ausgabenseite auf uns zukommen,“ so Taubert.

Noch spiegelt sich die konjunkturelle Eintrübung nur teilweise im Landeshaushalt wieder. Für Finanzministerin Heike Taubert ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis die hohen Inflationsraten und die anhaltenden Lieferschwierigkeiten zu spürbaren Konsum- und Produktionseinschränkungen führen: „Ich schließe nicht aus, dass wir trotz des schwierigen Umfelds unsere Einnahmeerwartungen mit der kommenden Steuerschätzung sogar leicht nach oben korrigieren können. Ich appelliere aber dringend, etwaige Mehreinnahmen zur Stärkung unserer Rücklage und nicht für kurzfristige Ausgabewünsche einzusetzen. Nur so bleiben wir in den kommenden Jahren handlungsfähig.“

Mit der Mittelfristigen Finanzplanung wird auch der Pfad aufgezeigt, wie die Corona-Schulden des Jahres 2020 im Umfang von 1,2 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2029 zurückgeführt werden sollen. Ergänzend kommt die planmäßige Tilgung aus dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell hinzu, die in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Folgen der Corona-Pandemie ausgesetzt war. In den Jahren 2022 bis 2026 summieren sich die geplanten Tilgungsausgaben auf über 1,1 Mrd. Euro. Heike Taubert dazu: „Für mich ist das Ausdruck nachhaltiger Finanzpolitik. Und angesichts der rasch und stark steigenden Zinsen erhält die Schuldentilgung und damit die gesenkte Zinslast unsere Handlungsspielräume in zukünftigen Haushaltsjahren.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert bleiben auch mit der nun vorliegenden Finanzplanung die Aufgaben die gleichen wie in Vorjahren: „In der aktuellen Situation verbietet es sich nahezu, langfristig auf zusätzliche Mehreinnahmen zu spekulieren – im Gegenteil. Und auch eine Kreditfinanzierung unserer Aufgaben ist nicht zulässig. Wir müssen unser Ausgabeniveau absenken. Das geht zum einen durch Prioritätensetzung und im Haushaltsplan durch eine realistischere Veranschlagung. Nur so kann es uns gelingen, auch neuen politischen und finanziellen Herausforderungen nachhaltig zu begegnen.“

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zur mittelfristigen Finanzplanung des Freistaats: Finanzierungslücke und zusätzliche Risiken. Mittelfristige Finanzplanung zeigt Handlungsbedarf für die kommenden Jahre auf.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute die von Finanzministerin Heike Taubert vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen. Darin wird der Finanzrahmen, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, für die kommenden Jahre abgesteckt.

Das Jahr 2022 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan. Die Werte für das Jahr 2023 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2026 wurden einnahmeseitig die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 zugrunde gelegt.

„Wie bereits in den Vorjahren, zeigt die Finanzplanung erhebliche Konsolidierungsbedarfe auf. Unsere Ausgabenwünsche liegen über den absehbaren Einnahmen, die uns dafür zur Verfügung stehen werden,“ sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Haushaltsplan 2022 und im Haushaltsentwurf 2023 konnte diese Differenz nur durch einen Rückgriff auf die bestehende Rücklage ausgeglichen werden.

Hierin besteht allerdings aus Sicht der Finanzministerin ein strukturelles Problem und zumindest aktuell ein erhebliches Risiko: „Wir bewegen uns in sehr unsicheren Zeiten. Allein das gerade beschlossene Entlastungspaket III wird uns in den Jahren 2023 und 2024 jeweils Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich bescheren. Und wir können nur erahnen, welche Folgen auch noch auf der Ausgabenseite auf uns zukommen,“ so Taubert.

Noch spiegelt sich die konjunkturelle Eintrübung nur teilweise im Landeshaushalt wieder. Für Finanzministerin Heike Taubert ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis die hohen Inflationsraten und die anhaltenden Lieferschwierigkeiten zu spürbaren Konsum- und Produktionseinschränkungen führen: „Ich schließe nicht aus, dass wir trotz des schwierigen Umfelds unsere Einnahmeerwartungen mit der kommenden Steuerschätzung sogar leicht nach oben korrigieren können. Ich appelliere aber dringend, etwaige Mehreinnahmen zur Stärkung unserer Rücklage und nicht für kurzfristige Ausgabewünsche einzusetzen. Nur so bleiben wir in den kommenden Jahren handlungsfähig.“

Mit der Mittelfristigen Finanzplanung wird auch der Pfad aufgezeigt, wie die Corona-Schulden des Jahres 2020 im Umfang von 1,2 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2029 zurückgeführt werden sollen. Ergänzend kommt die planmäßige Tilgung aus dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell hinzu, die in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Folgen der Corona-Pandemie ausgesetzt war. In den Jahren 2022 bis 2026 summieren sich die geplanten Tilgungsausgaben auf über 1,1 Mrd. Euro. Heike Taubert dazu: „Für mich ist das Ausdruck nachhaltiger Finanzpolitik. Und angesichts der rasch und stark steigenden Zinsen erhält die Schuldentilgung und damit die gesenkte Zinslast unsere Handlungsspielräume in zukünftigen Haushaltsjahren.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert bleiben auch mit der nun vorliegenden Finanzplanung die Aufgaben die gleichen wie in Vorjahren: „In der aktuellen Situation verbietet es sich nahezu, langfristig auf zusätzliche Mehreinnahmen zu spekulieren – im Gegenteil. Und auch eine Kreditfinanzierung unserer Aufgaben ist nicht zulässig. Wir müssen unser Ausgabeniveau absenken. Das geht zum einen durch Prioritätensetzung und im Haushaltsplan durch eine realistischere Veranschlagung. Nur so kann es uns gelingen, auch neuen politischen und finanziellen Herausforderungen nachhaltig zu begegnen.“

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

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Das Kabinett hat heute die von Finanzministerin Heike Taubert vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen. Darin wird der Finanzrahmen, also die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, für die kommenden Jahre abgesteckt.

Das Jahr 2022 entspricht dabei dem beschlossenen Haushaltsplan. Die Werte für das Jahr 2023 basieren auf dem Entwurf des Landeshaushaltsplans, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. Für den weiteren Planungszeitraum bis 2026 wurden einnahmeseitig die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 zugrunde gelegt.

„Wie bereits in den Vorjahren, zeigt die Finanzplanung erhebliche Konsolidierungsbedarfe auf. Unsere Ausgabenwünsche liegen über den absehbaren Einnahmen, die uns dafür zur Verfügung stehen werden,“ sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Haushaltsplan 2022 und im Haushaltsentwurf 2023 konnte diese Differenz nur durch einen Rückgriff auf die bestehende Rücklage ausgeglichen werden.

Hierin besteht allerdings aus Sicht der Finanzministerin ein strukturelles Problem und zumindest aktuell ein erhebliches Risiko: „Wir bewegen uns in sehr unsicheren Zeiten. Allein das gerade beschlossene Entlastungspaket III wird uns in den Jahren 2023 und 2024 jeweils Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich bescheren. Und wir können nur erahnen, welche Folgen auch noch auf der Ausgabenseite auf uns zukommen,“ so Taubert.

Noch spiegelt sich die konjunkturelle Eintrübung nur teilweise im Landeshaushalt wieder. Für Finanzministerin Heike Taubert ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis die hohen Inflationsraten und die anhaltenden Lieferschwierigkeiten zu spürbaren Konsum- und Produktionseinschränkungen führen: „Ich schließe nicht aus, dass wir trotz des schwierigen Umfelds unsere Einnahmeerwartungen mit der kommenden Steuerschätzung sogar leicht nach oben korrigieren können. Ich appelliere aber dringend, etwaige Mehreinnahmen zur Stärkung unserer Rücklage und nicht für kurzfristige Ausgabewünsche einzusetzen. Nur so bleiben wir in den kommenden Jahren handlungsfähig.“

Mit der Mittelfristigen Finanzplanung wird auch der Pfad aufgezeigt, wie die Corona-Schulden des Jahres 2020 im Umfang von 1,2 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2029 zurückgeführt werden sollen. Ergänzend kommt die planmäßige Tilgung aus dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell hinzu, die in den Jahren 2020 und 2021 wegen der Folgen der Corona-Pandemie ausgesetzt war. In den Jahren 2022 bis 2026 summieren sich die geplanten Tilgungsausgaben auf über 1,1 Mrd. Euro. Heike Taubert dazu: „Für mich ist das Ausdruck nachhaltiger Finanzpolitik. Und angesichts der rasch und stark steigenden Zinsen erhält die Schuldentilgung und damit die gesenkte Zinslast unsere Handlungsspielräume in zukünftigen Haushaltsjahren.“

Nach Ansicht von Finanzministerin Taubert bleiben auch mit der nun vorliegenden Finanzplanung die Aufgaben die gleichen wie in Vorjahren: „In der aktuellen Situation verbietet es sich nahezu, langfristig auf zusätzliche Mehreinnahmen zu spekulieren – im Gegenteil. Und auch eine Kreditfinanzierung unserer Aufgaben ist nicht zulässig. Wir müssen unser Ausgabeniveau absenken. Das geht zum einen durch Prioritätensetzung und im Haushaltsplan durch eine realistischere Veranschlagung. Nur so kann es uns gelingen, auch neuen politischen und finanziellen Herausforderungen nachhaltig zu begegnen.“

Hintergrund:

Die Thüringer Landesregierung ist nach § 31 Absatz 1 ThürLHO in Verbindung mit § 9 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Haushaltsgrundsätzegesetz verpflichtet, einen Finanzplan für fünf Jahre aufzustellen. Der Finanzplan ist im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das jeweils nächste Haushaltsjahr dem Thüringer Landtag zur Kenntnis vorzulegen.

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