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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Mindereinnahmen im kommenden Jahr - Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wirkt sich aus.

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 121 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023. Für das kommende Jahr 2024 liegen die geschätzten Einnahmen um 49 Millionen Euro unter der bisherigen Planung. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Steuereinnahmen entwickeln sich seit nunmehr einem Jahr relativ stabil. Die Mehr- und Mindereinnahmen in diesem und kommendem Jahr sind auf Sondereffekte zurückzuführen.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für das Jahr 2023 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln des Bundes für die gestiegenen Ausgaben der Länder insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro. Heike Taubert dazu: „Diesen zusätzlichen Einnahmen im laufenden Jahr stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Zusätzliche Spielräume entstehen dadurch nicht.“ Im November 2023 wollen Bund und Länder abermals dazu beraten, wie die Lastentragung zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite gerechter gestaltet werden kann. Die Länder fordern statt der pauschalen Leistungen des Bundes ein atmendes System, das sich automatisch an die Zahl der Geflüchteten anpasst.

Ab dem Jahr 2024 spiegeln sich in der Einnahmeentwicklung vor allem die Folgen aus der von der Landtagsopposition beschlossenen Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wider, die zu Mindereinnahmen von etwa 45 Millionen Euro jährlich führen wird. Hier zeigt sich, wie notwendig die Regelung des Artikel 99 Absatz 3 der Thüringer Verfassung ist, nach der Gesetze, die zu Mindereinnahmen führen, nur dann beschlossen werden dürfen, wenn Deckung gewährleistet ist. „Weil die oppositionelle Mehrheit im Landtag diese Verfassungsregelung ignoriert hat, wird die Landesregierung noch in diesem Jahr den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen“so Ministerin Taubert. „Klar ist aber auch, dass sich aus dem Ergebnis der Steuerschätzung für die Aufstellung des Haushalts 2024 keine Spielräume ergeben.“so Taubert weiter.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2023 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2027 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: +0,1 Milliarden Euro). Dass diese Mehreinnahmen sich nicht vollständig in den Thüringer Zahlen niederschlagen, liegt neben der Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auch an dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.

Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, führt es in den Jahren von 2024 bis 2028 voraussichtlich zu gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro. Ministerin Taubert dazu: „Wir müssen für diese absehbaren Auswirkungen Vorsorge treffen. Angesichts dieser Größenordnung wäre alles andere fahrlässig – auch wenn die politische Debatte über die Lastenverteilung aus dem Wachstumschancengesetz zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen ist.“

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von drei Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung. Für das Jahr 2024 werden Mehreinnahmen von acht Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mehreinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2023 bis 2027 auf 53 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von +0,4 % auf -0,4 % abgesenkt. Ursächlich für die Abwärtskorrektur sind die Auswirkungen der Energiepreiskrise, die länger anhalten als noch im Frühjahr angenommen, sowie die weltwirtschaftliche Abschwächung. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 6,1 % betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung der Inflationsrate um 0,2 Prozentpunkte. Für die kommenden Jahre 2024 und 2025 wird ein BIP-Wachstum von 1,3 % bzw. 1,5 % erwartet. Die Inflationsrate wird bei 2,6 % in 2024 und 2,0 % in 2025 liegen. Für die folgenden Jahre des Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 0,6 % pro Jahr unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.626 Millionen Euro bzw. 9.888 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2028 betragen die Einnahmen 10.224 Millionen Euro (-52 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2023), 10.503 Millionen Euro (-54 Millionen Euro), 10.824 Millionen Euro (+12 Millionen Euro) sowie 11.209 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Mai 2023 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 53 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu jährlich anwachsenden Mehreinnahmen: +8 Millionen Euro in 2024, +13 Millionen Euro in 2025, +16 Millionen Euro in 2026 und +19 Millionen Euro in 2027. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.167 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 2.652 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 4,1 Prozent.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Mindereinnahmen im kommenden Jahr - Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wirkt sich aus.

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 121 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023. Für das kommende Jahr 2024 liegen die geschätzten Einnahmen um 49 Millionen Euro unter der bisherigen Planung. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Steuereinnahmen entwickeln sich seit nunmehr einem Jahr relativ stabil. Die Mehr- und Mindereinnahmen in diesem und kommendem Jahr sind auf Sondereffekte zurückzuführen.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für das Jahr 2023 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln des Bundes für die gestiegenen Ausgaben der Länder insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro. Heike Taubert dazu: „Diesen zusätzlichen Einnahmen im laufenden Jahr stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Zusätzliche Spielräume entstehen dadurch nicht.“ Im November 2023 wollen Bund und Länder abermals dazu beraten, wie die Lastentragung zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite gerechter gestaltet werden kann. Die Länder fordern statt der pauschalen Leistungen des Bundes ein atmendes System, das sich automatisch an die Zahl der Geflüchteten anpasst.

Ab dem Jahr 2024 spiegeln sich in der Einnahmeentwicklung vor allem die Folgen aus der von der Landtagsopposition beschlossenen Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wider, die zu Mindereinnahmen von etwa 45 Millionen Euro jährlich führen wird. Hier zeigt sich, wie notwendig die Regelung des Artikel 99 Absatz 3 der Thüringer Verfassung ist, nach der Gesetze, die zu Mindereinnahmen führen, nur dann beschlossen werden dürfen, wenn Deckung gewährleistet ist. „Weil die oppositionelle Mehrheit im Landtag diese Verfassungsregelung ignoriert hat, wird die Landesregierung noch in diesem Jahr den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen“so Ministerin Taubert. „Klar ist aber auch, dass sich aus dem Ergebnis der Steuerschätzung für die Aufstellung des Haushalts 2024 keine Spielräume ergeben.“so Taubert weiter.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2023 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2027 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: +0,1 Milliarden Euro). Dass diese Mehreinnahmen sich nicht vollständig in den Thüringer Zahlen niederschlagen, liegt neben der Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auch an dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.

Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, führt es in den Jahren von 2024 bis 2028 voraussichtlich zu gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro. Ministerin Taubert dazu: „Wir müssen für diese absehbaren Auswirkungen Vorsorge treffen. Angesichts dieser Größenordnung wäre alles andere fahrlässig – auch wenn die politische Debatte über die Lastenverteilung aus dem Wachstumschancengesetz zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen ist.“

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von drei Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung. Für das Jahr 2024 werden Mehreinnahmen von acht Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mehreinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2023 bis 2027 auf 53 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von +0,4 % auf -0,4 % abgesenkt. Ursächlich für die Abwärtskorrektur sind die Auswirkungen der Energiepreiskrise, die länger anhalten als noch im Frühjahr angenommen, sowie die weltwirtschaftliche Abschwächung. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 6,1 % betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung der Inflationsrate um 0,2 Prozentpunkte. Für die kommenden Jahre 2024 und 2025 wird ein BIP-Wachstum von 1,3 % bzw. 1,5 % erwartet. Die Inflationsrate wird bei 2,6 % in 2024 und 2,0 % in 2025 liegen. Für die folgenden Jahre des Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 0,6 % pro Jahr unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.626 Millionen Euro bzw. 9.888 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2028 betragen die Einnahmen 10.224 Millionen Euro (-52 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2023), 10.503 Millionen Euro (-54 Millionen Euro), 10.824 Millionen Euro (+12 Millionen Euro) sowie 11.209 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Mai 2023 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 53 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu jährlich anwachsenden Mehreinnahmen: +8 Millionen Euro in 2024, +13 Millionen Euro in 2025, +16 Millionen Euro in 2026 und +19 Millionen Euro in 2027. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.167 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 2.652 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 4,1 Prozent.

Headline

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Mindereinnahmen im kommenden Jahr - Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wirkt sich aus.

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 121 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023. Für das kommende Jahr 2024 liegen die geschätzten Einnahmen um 49 Millionen Euro unter der bisherigen Planung. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Steuereinnahmen entwickeln sich seit nunmehr einem Jahr relativ stabil. Die Mehr- und Mindereinnahmen in diesem und kommendem Jahr sind auf Sondereffekte zurückzuführen.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für das Jahr 2023 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln des Bundes für die gestiegenen Ausgaben der Länder insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro. Heike Taubert dazu: „Diesen zusätzlichen Einnahmen im laufenden Jahr stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Zusätzliche Spielräume entstehen dadurch nicht.“ Im November 2023 wollen Bund und Länder abermals dazu beraten, wie die Lastentragung zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite gerechter gestaltet werden kann. Die Länder fordern statt der pauschalen Leistungen des Bundes ein atmendes System, das sich automatisch an die Zahl der Geflüchteten anpasst.

Ab dem Jahr 2024 spiegeln sich in der Einnahmeentwicklung vor allem die Folgen aus der von der Landtagsopposition beschlossenen Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wider, die zu Mindereinnahmen von etwa 45 Millionen Euro jährlich führen wird. Hier zeigt sich, wie notwendig die Regelung des Artikel 99 Absatz 3 der Thüringer Verfassung ist, nach der Gesetze, die zu Mindereinnahmen führen, nur dann beschlossen werden dürfen, wenn Deckung gewährleistet ist. „Weil die oppositionelle Mehrheit im Landtag diese Verfassungsregelung ignoriert hat, wird die Landesregierung noch in diesem Jahr den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen“so Ministerin Taubert. „Klar ist aber auch, dass sich aus dem Ergebnis der Steuerschätzung für die Aufstellung des Haushalts 2024 keine Spielräume ergeben.“so Taubert weiter.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2023 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2027 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: +0,1 Milliarden Euro). Dass diese Mehreinnahmen sich nicht vollständig in den Thüringer Zahlen niederschlagen, liegt neben der Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auch an dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.

Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, führt es in den Jahren von 2024 bis 2028 voraussichtlich zu gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro. Ministerin Taubert dazu: „Wir müssen für diese absehbaren Auswirkungen Vorsorge treffen. Angesichts dieser Größenordnung wäre alles andere fahrlässig – auch wenn die politische Debatte über die Lastenverteilung aus dem Wachstumschancengesetz zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen ist.“

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von drei Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung. Für das Jahr 2024 werden Mehreinnahmen von acht Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mehreinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2023 bis 2027 auf 53 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von +0,4 % auf -0,4 % abgesenkt. Ursächlich für die Abwärtskorrektur sind die Auswirkungen der Energiepreiskrise, die länger anhalten als noch im Frühjahr angenommen, sowie die weltwirtschaftliche Abschwächung. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 6,1 % betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung der Inflationsrate um 0,2 Prozentpunkte. Für die kommenden Jahre 2024 und 2025 wird ein BIP-Wachstum von 1,3 % bzw. 1,5 % erwartet. Die Inflationsrate wird bei 2,6 % in 2024 und 2,0 % in 2025 liegen. Für die folgenden Jahre des Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 0,6 % pro Jahr unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.626 Millionen Euro bzw. 9.888 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2028 betragen die Einnahmen 10.224 Millionen Euro (-52 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2023), 10.503 Millionen Euro (-54 Millionen Euro), 10.824 Millionen Euro (+12 Millionen Euro) sowie 11.209 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Mai 2023 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 53 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu jährlich anwachsenden Mehreinnahmen: +8 Millionen Euro in 2024, +13 Millionen Euro in 2025, +16 Millionen Euro in 2026 und +19 Millionen Euro in 2027. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.167 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 2.652 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 4,1 Prozent.

Test

Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Mindereinnahmen im kommenden Jahr - Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wirkt sich aus.

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 121 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023. Für das kommende Jahr 2024 liegen die geschätzten Einnahmen um 49 Millionen Euro unter der bisherigen Planung. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Steuereinnahmen entwickeln sich seit nunmehr einem Jahr relativ stabil. Die Mehr- und Mindereinnahmen in diesem und kommendem Jahr sind auf Sondereffekte zurückzuführen.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für das Jahr 2023 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln des Bundes für die gestiegenen Ausgaben der Länder insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro. Heike Taubert dazu: „Diesen zusätzlichen Einnahmen im laufenden Jahr stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Zusätzliche Spielräume entstehen dadurch nicht.“ Im November 2023 wollen Bund und Länder abermals dazu beraten, wie die Lastentragung zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite gerechter gestaltet werden kann. Die Länder fordern statt der pauschalen Leistungen des Bundes ein atmendes System, das sich automatisch an die Zahl der Geflüchteten anpasst.

Ab dem Jahr 2024 spiegeln sich in der Einnahmeentwicklung vor allem die Folgen aus der von der Landtagsopposition beschlossenen Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wider, die zu Mindereinnahmen von etwa 45 Millionen Euro jährlich führen wird. Hier zeigt sich, wie notwendig die Regelung des Artikel 99 Absatz 3 der Thüringer Verfassung ist, nach der Gesetze, die zu Mindereinnahmen führen, nur dann beschlossen werden dürfen, wenn Deckung gewährleistet ist. „Weil die oppositionelle Mehrheit im Landtag diese Verfassungsregelung ignoriert hat, wird die Landesregierung noch in diesem Jahr den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen“so Ministerin Taubert. „Klar ist aber auch, dass sich aus dem Ergebnis der Steuerschätzung für die Aufstellung des Haushalts 2024 keine Spielräume ergeben.“so Taubert weiter.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2023 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2027 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: +0,1 Milliarden Euro). Dass diese Mehreinnahmen sich nicht vollständig in den Thüringer Zahlen niederschlagen, liegt neben der Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auch an dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.

Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, führt es in den Jahren von 2024 bis 2028 voraussichtlich zu gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro. Ministerin Taubert dazu: „Wir müssen für diese absehbaren Auswirkungen Vorsorge treffen. Angesichts dieser Größenordnung wäre alles andere fahrlässig – auch wenn die politische Debatte über die Lastenverteilung aus dem Wachstumschancengesetz zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen ist.“

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von drei Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung. Für das Jahr 2024 werden Mehreinnahmen von acht Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mehreinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2023 bis 2027 auf 53 Millionen Euro.

 

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von +0,4 % auf -0,4 % abgesenkt. Ursächlich für die Abwärtskorrektur sind die Auswirkungen der Energiepreiskrise, die länger anhalten als noch im Frühjahr angenommen, sowie die weltwirtschaftliche Abschwächung. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 6,1 % betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung der Inflationsrate um 0,2 Prozentpunkte. Für die kommenden Jahre 2024 und 2025 wird ein BIP-Wachstum von 1,3 % bzw. 1,5 % erwartet. Die Inflationsrate wird bei 2,6 % in 2024 und 2,0 % in 2025 liegen. Für die folgenden Jahre des Prognosezeitraums 2026 bis 2028 wird ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 0,6 % pro Jahr unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.626 Millionen Euro bzw. 9.888 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2025 bis 2028 betragen die Einnahmen 10.224 Millionen Euro (-52 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2023), 10.503 Millionen Euro (-54 Millionen Euro), 10.824 Millionen Euro (+12 Millionen Euro) sowie 11.209 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich positiver als noch bei der Steuerschätzung im Mai 2023 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 53 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2023 ergeben sich geringfügige Mindereinnahmen von 3 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu jährlich anwachsenden Mehreinnahmen: +8 Millionen Euro in 2024, +13 Millionen Euro in 2025, +16 Millionen Euro in 2026 und +19 Millionen Euro in 2027. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.167 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 2.652 Millionen Euro im Jahr 2028. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 4,1 Prozent.

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