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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Steuereinnahmen angesichts der schwachen Konjunktur weiter unter Druck.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 38 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 14 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung im Haushaltsentwurf 2025. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Nach wie vor befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer ausgeprägten konjunkturellen Schwächephase, die nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bleibt.“

Trotz der sich abzeichnenden Abwärtskorrektur werden die Steuereinnahmen in Thüringen im laufenden Jahr mit 9.906 Millionen Euro ein neues Rekordniveau erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 2,7 Prozent pro Jahr weiter anwachsen.

Für das aktuelle Jahr erhöhen die nun geschätzten Mindereinnahmen den Druck beim laufenden Haushaltsvollzug zusätzlich. Der Haushaltsplan des Jahres 2024 sieht bereits eine sogenannten globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag des Haushaltsgesetzgebers an alle Ministerien und Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Das Kabinett hatte sich auf Veranlassung der Finanzministerin zudem im September 2024 auf eine zusätzliche Bewirtschaftungsreserve in Höhe von rd. 68 Millionen Euro verständigt, um insbesondere unerwartete Mehrausgaben in anderen Bereichen aufzufangen. „Mit dem Haushaltsentwurf 2025 haben wir alle nutzbaren Rücklagen des Landes aufgebraucht. Auch der Haushaltsplan 2024 sieht eine erhebliche Rücklagenentnahme vor. Zusätzliche Mindereinnahmen sind für uns nur schwer auszugleichen“, sagt Heike Taubert.

Dass die Korrektur der Einnahmeerwartung für das laufende Jahr 2024 trotz der anhaltenden konjunkturellen Schwäche vergleichsweise moderat ausfällt, liegt auch am sogenannten „Zensus-Effekt“. Im Ergebnis der inzwischen vorliegenden Zahlen der jüngsten Volkszählung aus dem Jahr 2022 hat Thüringen zwar Einwohner verloren. Da aber andere Bundesländer teils deutlich stärkere Rückgänge hinnehmen mussten, steigt der relative Einwohneranteil Thüringens. In der Systematik des bundesstaatlichen Finanzausgleichs führt dies zu Mehreinnahmen. Für Thüringen beläuft sich der Zensus-Effekt für das Jahr 2024 auf etwa 173 Millionen Euro. Ministerin Taubert ordnet diese Zahlen ein: „Ohne diesen Zensus-Effekt würden wir unseren Haushaltsansatz um 211 Millionen unterschreiten. Das verdeutlicht das eigentliche Ausmaß der Wachstumsschwäche, in der wir uns in Deutschland derzeit befinden und die daraus erwachsenden Herausforderungen für alle öffentlichen Haushalte.“

Auf das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren zum Landeshaushalt 2025 blickt die Finanzministerin im Zuge der jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzung weniger sorgenvoll: „Für das Jahr 2025 erwarten wir aktuell Mindereinnahmen von 14 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Planung. Das ist etwa 0,1 Prozent unserer Steuereinnahmen und bewegt sich im Rahmen der Schätzunsicherheit. Die nun vorliegenden Ergebnisse geben keinen Grund, an den Steueransätzen im Haushaltsentwurf 2025 Änderungen vorzunehmen. Die jüngste Steuerschätzung erleichtert aber auch nicht die weiteren Beratungen zum Haushalt 2025.“

In den Finanzplanungsjahren ab 2026 vergrößern sich die Abstände zu den bisherigen Einnahmeerwartungen teils erheblich. Die Mindereinnahmen wachsen an von 24 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 191 Millionen Euro im Jahr 2028. Die Ursachen hierfür liegen auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuerfortentwicklungsgesetz. Neben dem Abbau der „kalten Progression“ sind hierin insbesondere Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung enthalten. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von über 70 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2028 vor.

„Ich begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie Länder und Gemeinden angesichts ihrer Haushaltslage die finanziellen Zusatzbelastungen stemmen sollen“, so Taubert.

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses und nächstes Jahr ebenfalls Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro bzw. 31 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 103 Millionen Euro.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,6 Milliarden Euro).

 

Hintergrund:

 

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +0,3 % auf -0,2 % abgesenkt. Damit entwickelt sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Jahr in Folge rückläufig. Insgesamt ist seit nunmehr über vier Jahren eine konjunkturelle Seitwärtsbewegung mit kleineren Aufs und Abs zu beobachten. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die angenommene Erholung des privaten Konsums sowie die Impulse der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

 

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.906 Millionen Euro bzw. 10.120 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.433 Millionen Euro (-24 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2024), 10.648 Millionen Euro (-138 Millionen Euro), 10.944 Millionen Euro (-191 Millionen Euro) sowie 11.299 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 103 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024.

Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro. In den Folgejahren betragen die Mindereinnahmen 31 Millionen Euro in 2025, acht Millionen Euro in 2026, zehn Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen trotz der neuerlichen Abwärtskorrektur von 2.225 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.713 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 488 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 4,0 Prozent pro Jahr.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Steuereinnahmen angesichts der schwachen Konjunktur weiter unter Druck.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 38 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 14 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung im Haushaltsentwurf 2025. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Nach wie vor befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer ausgeprägten konjunkturellen Schwächephase, die nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bleibt.“

Trotz der sich abzeichnenden Abwärtskorrektur werden die Steuereinnahmen in Thüringen im laufenden Jahr mit 9.906 Millionen Euro ein neues Rekordniveau erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 2,7 Prozent pro Jahr weiter anwachsen.

Für das aktuelle Jahr erhöhen die nun geschätzten Mindereinnahmen den Druck beim laufenden Haushaltsvollzug zusätzlich. Der Haushaltsplan des Jahres 2024 sieht bereits eine sogenannten globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag des Haushaltsgesetzgebers an alle Ministerien und Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Das Kabinett hatte sich auf Veranlassung der Finanzministerin zudem im September 2024 auf eine zusätzliche Bewirtschaftungsreserve in Höhe von rd. 68 Millionen Euro verständigt, um insbesondere unerwartete Mehrausgaben in anderen Bereichen aufzufangen. „Mit dem Haushaltsentwurf 2025 haben wir alle nutzbaren Rücklagen des Landes aufgebraucht. Auch der Haushaltsplan 2024 sieht eine erhebliche Rücklagenentnahme vor. Zusätzliche Mindereinnahmen sind für uns nur schwer auszugleichen“, sagt Heike Taubert.

Dass die Korrektur der Einnahmeerwartung für das laufende Jahr 2024 trotz der anhaltenden konjunkturellen Schwäche vergleichsweise moderat ausfällt, liegt auch am sogenannten „Zensus-Effekt“. Im Ergebnis der inzwischen vorliegenden Zahlen der jüngsten Volkszählung aus dem Jahr 2022 hat Thüringen zwar Einwohner verloren. Da aber andere Bundesländer teils deutlich stärkere Rückgänge hinnehmen mussten, steigt der relative Einwohneranteil Thüringens. In der Systematik des bundesstaatlichen Finanzausgleichs führt dies zu Mehreinnahmen. Für Thüringen beläuft sich der Zensus-Effekt für das Jahr 2024 auf etwa 173 Millionen Euro. Ministerin Taubert ordnet diese Zahlen ein: „Ohne diesen Zensus-Effekt würden wir unseren Haushaltsansatz um 211 Millionen unterschreiten. Das verdeutlicht das eigentliche Ausmaß der Wachstumsschwäche, in der wir uns in Deutschland derzeit befinden und die daraus erwachsenden Herausforderungen für alle öffentlichen Haushalte.“

Auf das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren zum Landeshaushalt 2025 blickt die Finanzministerin im Zuge der jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzung weniger sorgenvoll: „Für das Jahr 2025 erwarten wir aktuell Mindereinnahmen von 14 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Planung. Das ist etwa 0,1 Prozent unserer Steuereinnahmen und bewegt sich im Rahmen der Schätzunsicherheit. Die nun vorliegenden Ergebnisse geben keinen Grund, an den Steueransätzen im Haushaltsentwurf 2025 Änderungen vorzunehmen. Die jüngste Steuerschätzung erleichtert aber auch nicht die weiteren Beratungen zum Haushalt 2025.“

In den Finanzplanungsjahren ab 2026 vergrößern sich die Abstände zu den bisherigen Einnahmeerwartungen teils erheblich. Die Mindereinnahmen wachsen an von 24 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 191 Millionen Euro im Jahr 2028. Die Ursachen hierfür liegen auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuerfortentwicklungsgesetz. Neben dem Abbau der „kalten Progression“ sind hierin insbesondere Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung enthalten. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von über 70 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2028 vor.

„Ich begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie Länder und Gemeinden angesichts ihrer Haushaltslage die finanziellen Zusatzbelastungen stemmen sollen“, so Taubert.

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses und nächstes Jahr ebenfalls Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro bzw. 31 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 103 Millionen Euro.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,6 Milliarden Euro).

 

Hintergrund:

 

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +0,3 % auf -0,2 % abgesenkt. Damit entwickelt sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Jahr in Folge rückläufig. Insgesamt ist seit nunmehr über vier Jahren eine konjunkturelle Seitwärtsbewegung mit kleineren Aufs und Abs zu beobachten. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die angenommene Erholung des privaten Konsums sowie die Impulse der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

 

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.906 Millionen Euro bzw. 10.120 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.433 Millionen Euro (-24 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2024), 10.648 Millionen Euro (-138 Millionen Euro), 10.944 Millionen Euro (-191 Millionen Euro) sowie 11.299 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 103 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024.

Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro. In den Folgejahren betragen die Mindereinnahmen 31 Millionen Euro in 2025, acht Millionen Euro in 2026, zehn Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen trotz der neuerlichen Abwärtskorrektur von 2.225 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.713 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 488 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 4,0 Prozent pro Jahr.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Steuereinnahmen angesichts der schwachen Konjunktur weiter unter Druck.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 38 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 14 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung im Haushaltsentwurf 2025. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Nach wie vor befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer ausgeprägten konjunkturellen Schwächephase, die nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bleibt.“

Trotz der sich abzeichnenden Abwärtskorrektur werden die Steuereinnahmen in Thüringen im laufenden Jahr mit 9.906 Millionen Euro ein neues Rekordniveau erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 2,7 Prozent pro Jahr weiter anwachsen.

Für das aktuelle Jahr erhöhen die nun geschätzten Mindereinnahmen den Druck beim laufenden Haushaltsvollzug zusätzlich. Der Haushaltsplan des Jahres 2024 sieht bereits eine sogenannten globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag des Haushaltsgesetzgebers an alle Ministerien und Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Das Kabinett hatte sich auf Veranlassung der Finanzministerin zudem im September 2024 auf eine zusätzliche Bewirtschaftungsreserve in Höhe von rd. 68 Millionen Euro verständigt, um insbesondere unerwartete Mehrausgaben in anderen Bereichen aufzufangen. „Mit dem Haushaltsentwurf 2025 haben wir alle nutzbaren Rücklagen des Landes aufgebraucht. Auch der Haushaltsplan 2024 sieht eine erhebliche Rücklagenentnahme vor. Zusätzliche Mindereinnahmen sind für uns nur schwer auszugleichen“, sagt Heike Taubert.

Dass die Korrektur der Einnahmeerwartung für das laufende Jahr 2024 trotz der anhaltenden konjunkturellen Schwäche vergleichsweise moderat ausfällt, liegt auch am sogenannten „Zensus-Effekt“. Im Ergebnis der inzwischen vorliegenden Zahlen der jüngsten Volkszählung aus dem Jahr 2022 hat Thüringen zwar Einwohner verloren. Da aber andere Bundesländer teils deutlich stärkere Rückgänge hinnehmen mussten, steigt der relative Einwohneranteil Thüringens. In der Systematik des bundesstaatlichen Finanzausgleichs führt dies zu Mehreinnahmen. Für Thüringen beläuft sich der Zensus-Effekt für das Jahr 2024 auf etwa 173 Millionen Euro. Ministerin Taubert ordnet diese Zahlen ein: „Ohne diesen Zensus-Effekt würden wir unseren Haushaltsansatz um 211 Millionen unterschreiten. Das verdeutlicht das eigentliche Ausmaß der Wachstumsschwäche, in der wir uns in Deutschland derzeit befinden und die daraus erwachsenden Herausforderungen für alle öffentlichen Haushalte.“

Auf das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren zum Landeshaushalt 2025 blickt die Finanzministerin im Zuge der jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzung weniger sorgenvoll: „Für das Jahr 2025 erwarten wir aktuell Mindereinnahmen von 14 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Planung. Das ist etwa 0,1 Prozent unserer Steuereinnahmen und bewegt sich im Rahmen der Schätzunsicherheit. Die nun vorliegenden Ergebnisse geben keinen Grund, an den Steueransätzen im Haushaltsentwurf 2025 Änderungen vorzunehmen. Die jüngste Steuerschätzung erleichtert aber auch nicht die weiteren Beratungen zum Haushalt 2025.“

In den Finanzplanungsjahren ab 2026 vergrößern sich die Abstände zu den bisherigen Einnahmeerwartungen teils erheblich. Die Mindereinnahmen wachsen an von 24 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 191 Millionen Euro im Jahr 2028. Die Ursachen hierfür liegen auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuerfortentwicklungsgesetz. Neben dem Abbau der „kalten Progression“ sind hierin insbesondere Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung enthalten. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von über 70 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2028 vor.

„Ich begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie Länder und Gemeinden angesichts ihrer Haushaltslage die finanziellen Zusatzbelastungen stemmen sollen“, so Taubert.

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses und nächstes Jahr ebenfalls Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro bzw. 31 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 103 Millionen Euro.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,6 Milliarden Euro).

 

Hintergrund:

 

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +0,3 % auf -0,2 % abgesenkt. Damit entwickelt sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Jahr in Folge rückläufig. Insgesamt ist seit nunmehr über vier Jahren eine konjunkturelle Seitwärtsbewegung mit kleineren Aufs und Abs zu beobachten. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die angenommene Erholung des privaten Konsums sowie die Impulse der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

 

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.906 Millionen Euro bzw. 10.120 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.433 Millionen Euro (-24 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2024), 10.648 Millionen Euro (-138 Millionen Euro), 10.944 Millionen Euro (-191 Millionen Euro) sowie 11.299 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 103 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024.

Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro. In den Folgejahren betragen die Mindereinnahmen 31 Millionen Euro in 2025, acht Millionen Euro in 2026, zehn Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen trotz der neuerlichen Abwärtskorrektur von 2.225 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.713 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 488 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 4,0 Prozent pro Jahr.

Test

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Finanzministerin Heike Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Steuereinnahmen angesichts der schwachen Konjunktur weiter unter Druck.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mindereinnahmen von 38 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2024

Für das kommende Jahr 2025 liegen die geschätzten Einnahmen um 14 Millionen Euro unter der bisherigen Einnahmeerwartung im Haushaltsentwurf 2025. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen: „Nach wie vor befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer ausgeprägten konjunkturellen Schwächephase, die nicht ohne Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bleibt.“

Trotz der sich abzeichnenden Abwärtskorrektur werden die Steuereinnahmen in Thüringen im laufenden Jahr mit 9.906 Millionen Euro ein neues Rekordniveau erreichen und auch in den Folgejahren mit durchschnittlich 2,7 Prozent pro Jahr weiter anwachsen.

Für das aktuelle Jahr erhöhen die nun geschätzten Mindereinnahmen den Druck beim laufenden Haushaltsvollzug zusätzlich. Der Haushaltsplan des Jahres 2024 sieht bereits eine sogenannten globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro vor – einen Auftrag des Haushaltsgesetzgebers an alle Ministerien und Einzelpläne, Ausgaben in dieser Höhe nicht zu leisten. Das Kabinett hatte sich auf Veranlassung der Finanzministerin zudem im September 2024 auf eine zusätzliche Bewirtschaftungsreserve in Höhe von rd. 68 Millionen Euro verständigt, um insbesondere unerwartete Mehrausgaben in anderen Bereichen aufzufangen. „Mit dem Haushaltsentwurf 2025 haben wir alle nutzbaren Rücklagen des Landes aufgebraucht. Auch der Haushaltsplan 2024 sieht eine erhebliche Rücklagenentnahme vor. Zusätzliche Mindereinnahmen sind für uns nur schwer auszugleichen“, sagt Heike Taubert.

Dass die Korrektur der Einnahmeerwartung für das laufende Jahr 2024 trotz der anhaltenden konjunkturellen Schwäche vergleichsweise moderat ausfällt, liegt auch am sogenannten „Zensus-Effekt“. Im Ergebnis der inzwischen vorliegenden Zahlen der jüngsten Volkszählung aus dem Jahr 2022 hat Thüringen zwar Einwohner verloren. Da aber andere Bundesländer teils deutlich stärkere Rückgänge hinnehmen mussten, steigt der relative Einwohneranteil Thüringens. In der Systematik des bundesstaatlichen Finanzausgleichs führt dies zu Mehreinnahmen. Für Thüringen beläuft sich der Zensus-Effekt für das Jahr 2024 auf etwa 173 Millionen Euro. Ministerin Taubert ordnet diese Zahlen ein: „Ohne diesen Zensus-Effekt würden wir unseren Haushaltsansatz um 211 Millionen unterschreiten. Das verdeutlicht das eigentliche Ausmaß der Wachstumsschwäche, in der wir uns in Deutschland derzeit befinden und die daraus erwachsenden Herausforderungen für alle öffentlichen Haushalte.“

Auf das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren zum Landeshaushalt 2025 blickt die Finanzministerin im Zuge der jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzung weniger sorgenvoll: „Für das Jahr 2025 erwarten wir aktuell Mindereinnahmen von 14 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Planung. Das ist etwa 0,1 Prozent unserer Steuereinnahmen und bewegt sich im Rahmen der Schätzunsicherheit. Die nun vorliegenden Ergebnisse geben keinen Grund, an den Steueransätzen im Haushaltsentwurf 2025 Änderungen vorzunehmen. Die jüngste Steuerschätzung erleichtert aber auch nicht die weiteren Beratungen zum Haushalt 2025.“

In den Finanzplanungsjahren ab 2026 vergrößern sich die Abstände zu den bisherigen Einnahmeerwartungen teils erheblich. Die Mindereinnahmen wachsen an von 24 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 191 Millionen Euro im Jahr 2028. Die Ursachen hierfür liegen auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuerfortentwicklungsgesetz. Neben dem Abbau der „kalten Progression“ sind hierin insbesondere Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung enthalten. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von über 70 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2028 vor.

„Ich begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, das Wirtschaftswachstum zu fördern. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie Länder und Gemeinden angesichts ihrer Haushaltslage die finanziellen Zusatzbelastungen stemmen sollen“, so Taubert.

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses und nächstes Jahr ebenfalls Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro bzw. 31 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2024 bis 2028 auf 103 Millionen Euro.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 58,1 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2028 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 22,8 Milliarden Euro bzw. 2,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2024 wird für die Länder von Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -0,6 Milliarden Euro).

 

Hintergrund:

 

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2024. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2024 von +0,3 % auf -0,2 % abgesenkt. Damit entwickelt sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Jahr in Folge rückläufig. Insgesamt ist seit nunmehr über vier Jahren eine konjunkturelle Seitwärtsbewegung mit kleineren Aufs und Abs zu beobachten. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die angenommene Erholung des privaten Konsums sowie die Impulse der geplanten Wachstumsinitiative der Bundesregierung eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,1 Prozent im Jahr 2025 und +1,6 Prozent im Jahr 2026 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2027 bis 2029 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

 

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Einnahmen in Höhe von 9.906 Millionen Euro bzw. 10.120 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2026 bis 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.433 Millionen Euro (-24 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2024), 10.648 Millionen Euro (-138 Millionen Euro), 10.944 Millionen Euro (-191 Millionen Euro) sowie 11.299 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen müssen – wie auch beim Land – nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2024 bis 2028 summieren sich die Mindereinnahmen auf 103 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024.

Im laufenden Jahr 2024 ergeben sich Mindereinnahmen von 39 Millionen Euro. In den Folgejahren betragen die Mindereinnahmen 31 Millionen Euro in 2025, acht Millionen Euro in 2026, zehn Millionen Euro in 2027 und 15 Millionen Euro in 2028. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen trotz der neuerlichen Abwärtskorrektur von 2.225 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 2.713 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 488 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 4,0 Prozent pro Jahr.

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