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Finanzministerin Heike Taubert zur Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fairer Kompromiss

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), hat den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst als fairen Kompromiss gewürdigt. Finanzministerin Taubert sagte nach der Einigung:

„Das erzielte Ergebnis gewährleistet zuallererst Planungssicherheit für 33 Monate. Angesichts der hohen Forderungen, mit denen die Gewerkschaften eingestiegen sind, haben wir ein moderates Verhandlungsergebnis erzielen können. Es wird nicht ganz einfach aus dem Landeshaushalt zu stemmen sein, gibt aber den Beschäftigten Anteil an der positiven finanziellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Gleichzeitig bleibt noch Luft, um Neueinstellungen und Investitionen zu finanzieren, ohne den Schuldenabbau zu vernachlässigen.“

Die Tarifeinigung kostet den Thüringer Haushalt (ohne Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger) in 2019 ca. 42,43 Millionen Euro, in 2020 ca. 87,58 Millionen Euro und in 2021 ca. 114,0 Millionen Euro. Die Belastung während der Laufzeit des Tarifvertrages beträgt somit allein im Tarifbereich ca. 244,02 Millionen Euro.


Hintergrund:

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften gestern auf eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent verständigt. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. September 2021.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab 1. Januar 2019 monatlich 50 Euro mehr und ab 1. Januar 2020 weitere 50 Euro zusätzlich. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten wird einheitlich auf 30 Tage im Kalenderjahr festgelegt.

Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Heike Taubert zur Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fairer Kompromiss

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), hat den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst als fairen Kompromiss gewürdigt. Finanzministerin Taubert sagte nach der Einigung:

„Das erzielte Ergebnis gewährleistet zuallererst Planungssicherheit für 33 Monate. Angesichts der hohen Forderungen, mit denen die Gewerkschaften eingestiegen sind, haben wir ein moderates Verhandlungsergebnis erzielen können. Es wird nicht ganz einfach aus dem Landeshaushalt zu stemmen sein, gibt aber den Beschäftigten Anteil an der positiven finanziellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Gleichzeitig bleibt noch Luft, um Neueinstellungen und Investitionen zu finanzieren, ohne den Schuldenabbau zu vernachlässigen.“

Die Tarifeinigung kostet den Thüringer Haushalt (ohne Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger) in 2019 ca. 42,43 Millionen Euro, in 2020 ca. 87,58 Millionen Euro und in 2021 ca. 114,0 Millionen Euro. Die Belastung während der Laufzeit des Tarifvertrages beträgt somit allein im Tarifbereich ca. 244,02 Millionen Euro.


Hintergrund:

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften gestern auf eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent verständigt. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. September 2021.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab 1. Januar 2019 monatlich 50 Euro mehr und ab 1. Januar 2020 weitere 50 Euro zusätzlich. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten wird einheitlich auf 30 Tage im Kalenderjahr festgelegt.

Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Heike Taubert zur Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fairer Kompromiss

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), hat den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst als fairen Kompromiss gewürdigt. Finanzministerin Taubert sagte nach der Einigung:

„Das erzielte Ergebnis gewährleistet zuallererst Planungssicherheit für 33 Monate. Angesichts der hohen Forderungen, mit denen die Gewerkschaften eingestiegen sind, haben wir ein moderates Verhandlungsergebnis erzielen können. Es wird nicht ganz einfach aus dem Landeshaushalt zu stemmen sein, gibt aber den Beschäftigten Anteil an der positiven finanziellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Gleichzeitig bleibt noch Luft, um Neueinstellungen und Investitionen zu finanzieren, ohne den Schuldenabbau zu vernachlässigen.“

Die Tarifeinigung kostet den Thüringer Haushalt (ohne Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger) in 2019 ca. 42,43 Millionen Euro, in 2020 ca. 87,58 Millionen Euro und in 2021 ca. 114,0 Millionen Euro. Die Belastung während der Laufzeit des Tarifvertrages beträgt somit allein im Tarifbereich ca. 244,02 Millionen Euro.


Hintergrund:

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften gestern auf eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent verständigt. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. September 2021.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab 1. Januar 2019 monatlich 50 Euro mehr und ab 1. Januar 2020 weitere 50 Euro zusätzlich. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten wird einheitlich auf 30 Tage im Kalenderjahr festgelegt.

Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege.

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Finanzministerin Heike Taubert zur Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Fairer Kompromiss

Die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin, Heike Taubert (SPD), hat den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst als fairen Kompromiss gewürdigt. Finanzministerin Taubert sagte nach der Einigung:

„Das erzielte Ergebnis gewährleistet zuallererst Planungssicherheit für 33 Monate. Angesichts der hohen Forderungen, mit denen die Gewerkschaften eingestiegen sind, haben wir ein moderates Verhandlungsergebnis erzielen können. Es wird nicht ganz einfach aus dem Landeshaushalt zu stemmen sein, gibt aber den Beschäftigten Anteil an der positiven finanziellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Gleichzeitig bleibt noch Luft, um Neueinstellungen und Investitionen zu finanzieren, ohne den Schuldenabbau zu vernachlässigen.“

Die Tarifeinigung kostet den Thüringer Haushalt (ohne Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger) in 2019 ca. 42,43 Millionen Euro, in 2020 ca. 87,58 Millionen Euro und in 2021 ca. 114,0 Millionen Euro. Die Belastung während der Laufzeit des Tarifvertrages beträgt somit allein im Tarifbereich ca. 244,02 Millionen Euro.


Hintergrund:

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften gestern auf eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent verständigt. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. September 2021.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab 1. Januar 2019 monatlich 50 Euro mehr und ab 1. Januar 2020 weitere 50 Euro zusätzlich. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten wird einheitlich auf 30 Tage im Kalenderjahr festgelegt.

Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege.

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