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Finanzministerin Katja Wolf bewertet das Gutachten der Wirtschaftsweisen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf sieht den neuen finanzpolitischen Weg des Freistaates durch das neue Jahresgutachten des Sachverständigenrats Wirtschaft, der sogenannten "Wirtschaftsweisen" in vielerlei Hinsicht bestätigt.

"Die Wirtschaftsweisen mahnen schnelle Investitionen des Staates in die Infrastruktur an. Das lässt sich bereits im Doppelhaushalt 2026/27 des Landes ablesen, etwa mit dem Kommunalen Investitionsprogramm des Freistaates und weiteren neuen Finanzierungswegen etwa im Staatlichen Hochbau oder im Bereich der Krankenhäuser", so Wolf als erste Einschätzung.

Man werde das Gutachten, das die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Deutschland in den Blick nehme, nun intensiv weiter unter die Lupe nehmen, um mögliche weitere Handlungsempfehlungen auch für den Freistaat zu untersuchen.

Ein wichtiges Feld sei da auch die von der Mehrheit der Wirtschaftsweisen als erforderlich angesehene Reform der Erbschaftssteuer. Finanzministerin Wolf: „Auch ich sehe da im Sinne der Steuergerechtigkeit Handlungsbedarf". Als Landessteuer würden mögliche Mehreinnahmen - insbesondere über den Finanzausgleich - über eine gerechtere Besteuerung des bisher weitgehend freigestellten Betriebsvermögens dafür sorgen, dass stärkere Schultern auch mehr zum Funktionieren des Gemeinwesens beitrügen. Das Aufkommenspotenzial ist nicht gering: Bei einer vollständigen Abschaffung aller Privilegien für das Betriebsvermögen könnten Thüringen mit einem jährlichen Mehraufkommen von gut 200 Millionen Euro rechnen.

Dies will sie Anfang Dezember mit einem der fünf Wirtschaftsweisen, dem Wirtschaftswissenschaftler Dr. Achim Truger, besprechen. Am 8. Dezember ist dieser nämlich Gast und Redner bei der Präsentation des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen bei der Thüringer Aufbaubank in Erfurt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf bewertet das Gutachten der Wirtschaftsweisen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf sieht den neuen finanzpolitischen Weg des Freistaates durch das neue Jahresgutachten des Sachverständigenrats Wirtschaft, der sogenannten "Wirtschaftsweisen" in vielerlei Hinsicht bestätigt.

"Die Wirtschaftsweisen mahnen schnelle Investitionen des Staates in die Infrastruktur an. Das lässt sich bereits im Doppelhaushalt 2026/27 des Landes ablesen, etwa mit dem Kommunalen Investitionsprogramm des Freistaates und weiteren neuen Finanzierungswegen etwa im Staatlichen Hochbau oder im Bereich der Krankenhäuser", so Wolf als erste Einschätzung.

Man werde das Gutachten, das die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Deutschland in den Blick nehme, nun intensiv weiter unter die Lupe nehmen, um mögliche weitere Handlungsempfehlungen auch für den Freistaat zu untersuchen.

Ein wichtiges Feld sei da auch die von der Mehrheit der Wirtschaftsweisen als erforderlich angesehene Reform der Erbschaftssteuer. Finanzministerin Wolf: „Auch ich sehe da im Sinne der Steuergerechtigkeit Handlungsbedarf". Als Landessteuer würden mögliche Mehreinnahmen - insbesondere über den Finanzausgleich - über eine gerechtere Besteuerung des bisher weitgehend freigestellten Betriebsvermögens dafür sorgen, dass stärkere Schultern auch mehr zum Funktionieren des Gemeinwesens beitrügen. Das Aufkommenspotenzial ist nicht gering: Bei einer vollständigen Abschaffung aller Privilegien für das Betriebsvermögen könnten Thüringen mit einem jährlichen Mehraufkommen von gut 200 Millionen Euro rechnen.

Dies will sie Anfang Dezember mit einem der fünf Wirtschaftsweisen, dem Wirtschaftswissenschaftler Dr. Achim Truger, besprechen. Am 8. Dezember ist dieser nämlich Gast und Redner bei der Präsentation des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen bei der Thüringer Aufbaubank in Erfurt.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Katja Wolf bewertet das Gutachten der Wirtschaftsweisen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf sieht den neuen finanzpolitischen Weg des Freistaates durch das neue Jahresgutachten des Sachverständigenrats Wirtschaft, der sogenannten "Wirtschaftsweisen" in vielerlei Hinsicht bestätigt.

"Die Wirtschaftsweisen mahnen schnelle Investitionen des Staates in die Infrastruktur an. Das lässt sich bereits im Doppelhaushalt 2026/27 des Landes ablesen, etwa mit dem Kommunalen Investitionsprogramm des Freistaates und weiteren neuen Finanzierungswegen etwa im Staatlichen Hochbau oder im Bereich der Krankenhäuser", so Wolf als erste Einschätzung.

Man werde das Gutachten, das die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Deutschland in den Blick nehme, nun intensiv weiter unter die Lupe nehmen, um mögliche weitere Handlungsempfehlungen auch für den Freistaat zu untersuchen.

Ein wichtiges Feld sei da auch die von der Mehrheit der Wirtschaftsweisen als erforderlich angesehene Reform der Erbschaftssteuer. Finanzministerin Wolf: „Auch ich sehe da im Sinne der Steuergerechtigkeit Handlungsbedarf". Als Landessteuer würden mögliche Mehreinnahmen - insbesondere über den Finanzausgleich - über eine gerechtere Besteuerung des bisher weitgehend freigestellten Betriebsvermögens dafür sorgen, dass stärkere Schultern auch mehr zum Funktionieren des Gemeinwesens beitrügen. Das Aufkommenspotenzial ist nicht gering: Bei einer vollständigen Abschaffung aller Privilegien für das Betriebsvermögen könnten Thüringen mit einem jährlichen Mehraufkommen von gut 200 Millionen Euro rechnen.

Dies will sie Anfang Dezember mit einem der fünf Wirtschaftsweisen, dem Wirtschaftswissenschaftler Dr. Achim Truger, besprechen. Am 8. Dezember ist dieser nämlich Gast und Redner bei der Präsentation des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen bei der Thüringer Aufbaubank in Erfurt.

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Finanzministerin Katja Wolf bewertet das Gutachten der Wirtschaftsweisen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf sieht den neuen finanzpolitischen Weg des Freistaates durch das neue Jahresgutachten des Sachverständigenrats Wirtschaft, der sogenannten "Wirtschaftsweisen" in vielerlei Hinsicht bestätigt.

"Die Wirtschaftsweisen mahnen schnelle Investitionen des Staates in die Infrastruktur an. Das lässt sich bereits im Doppelhaushalt 2026/27 des Landes ablesen, etwa mit dem Kommunalen Investitionsprogramm des Freistaates und weiteren neuen Finanzierungswegen etwa im Staatlichen Hochbau oder im Bereich der Krankenhäuser", so Wolf als erste Einschätzung.

Man werde das Gutachten, das die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Deutschland in den Blick nehme, nun intensiv weiter unter die Lupe nehmen, um mögliche weitere Handlungsempfehlungen auch für den Freistaat zu untersuchen.

Ein wichtiges Feld sei da auch die von der Mehrheit der Wirtschaftsweisen als erforderlich angesehene Reform der Erbschaftssteuer. Finanzministerin Wolf: „Auch ich sehe da im Sinne der Steuergerechtigkeit Handlungsbedarf". Als Landessteuer würden mögliche Mehreinnahmen - insbesondere über den Finanzausgleich - über eine gerechtere Besteuerung des bisher weitgehend freigestellten Betriebsvermögens dafür sorgen, dass stärkere Schultern auch mehr zum Funktionieren des Gemeinwesens beitrügen. Das Aufkommenspotenzial ist nicht gering: Bei einer vollständigen Abschaffung aller Privilegien für das Betriebsvermögen könnten Thüringen mit einem jährlichen Mehraufkommen von gut 200 Millionen Euro rechnen.

Dies will sie Anfang Dezember mit einem der fünf Wirtschaftsweisen, dem Wirtschaftswissenschaftler Dr. Achim Truger, besprechen. Am 8. Dezember ist dieser nämlich Gast und Redner bei der Präsentation des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen bei der Thüringer Aufbaubank in Erfurt.

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