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Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Das Finanzamt hat im Jahr 2024 Steuern in Höhe von über 350 Mio. Euro vereinnahmt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gesprochen und sich unter anderem über die Entwicklung der Ausbildungszahlen informiert. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Das Finanzamt Altenburg gehört mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den kleineren in Thüringen. Im Jahr 2024 hat das Finanzamt Altenburg Steuern in Höhe von rund 353 Mio. Euro vereinnahmt (genau: 352.677.956 Euro). Das entspricht 4 Prozent des Gesamtsteueraufkommens des Freistaats Thüringen im Jahr 2024 (rund 8,8 Mrd. Euro).

Das Finanzamt Altenburg veranlagte im vergangenen Jahr insgesamt 54.490 Arbeitnehmerfälle, 27.118 sonstige Einkommensteuerfälle (Selbständige und Gewerbetreibende) und führte 2.484 Feststellungen für Personengesellschaften oder Grundstücksgemeinschaften durch.

Zudem wurden im vergangenen Jahr 78 Betriebsprüfungen, 91 Umsatzsteuersonderprüfungen und 149 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Altenburg werden derzeit 20 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 6 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 14 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Das Finanzamt hat im Jahr 2024 Steuern in Höhe von über 350 Mio. Euro vereinnahmt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gesprochen und sich unter anderem über die Entwicklung der Ausbildungszahlen informiert. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Das Finanzamt Altenburg gehört mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den kleineren in Thüringen. Im Jahr 2024 hat das Finanzamt Altenburg Steuern in Höhe von rund 353 Mio. Euro vereinnahmt (genau: 352.677.956 Euro). Das entspricht 4 Prozent des Gesamtsteueraufkommens des Freistaats Thüringen im Jahr 2024 (rund 8,8 Mrd. Euro).

Das Finanzamt Altenburg veranlagte im vergangenen Jahr insgesamt 54.490 Arbeitnehmerfälle, 27.118 sonstige Einkommensteuerfälle (Selbständige und Gewerbetreibende) und führte 2.484 Feststellungen für Personengesellschaften oder Grundstücksgemeinschaften durch.

Zudem wurden im vergangenen Jahr 78 Betriebsprüfungen, 91 Umsatzsteuersonderprüfungen und 149 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Altenburg werden derzeit 20 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 6 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 14 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Das Finanzamt hat im Jahr 2024 Steuern in Höhe von über 350 Mio. Euro vereinnahmt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gesprochen und sich unter anderem über die Entwicklung der Ausbildungszahlen informiert. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Das Finanzamt Altenburg gehört mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den kleineren in Thüringen. Im Jahr 2024 hat das Finanzamt Altenburg Steuern in Höhe von rund 353 Mio. Euro vereinnahmt (genau: 352.677.956 Euro). Das entspricht 4 Prozent des Gesamtsteueraufkommens des Freistaats Thüringen im Jahr 2024 (rund 8,8 Mrd. Euro).

Das Finanzamt Altenburg veranlagte im vergangenen Jahr insgesamt 54.490 Arbeitnehmerfälle, 27.118 sonstige Einkommensteuerfälle (Selbständige und Gewerbetreibende) und führte 2.484 Feststellungen für Personengesellschaften oder Grundstücksgemeinschaften durch.

Zudem wurden im vergangenen Jahr 78 Betriebsprüfungen, 91 Umsatzsteuersonderprüfungen und 149 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Altenburg werden derzeit 20 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 6 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 14 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

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Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Das Finanzamt hat im Jahr 2024 Steuern in Höhe von über 350 Mio. Euro vereinnahmt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gesprochen und sich unter anderem über die Entwicklung der Ausbildungszahlen informiert. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Das Finanzamt Altenburg gehört mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den kleineren in Thüringen. Im Jahr 2024 hat das Finanzamt Altenburg Steuern in Höhe von rund 353 Mio. Euro vereinnahmt (genau: 352.677.956 Euro). Das entspricht 4 Prozent des Gesamtsteueraufkommens des Freistaats Thüringen im Jahr 2024 (rund 8,8 Mrd. Euro).

Das Finanzamt Altenburg veranlagte im vergangenen Jahr insgesamt 54.490 Arbeitnehmerfälle, 27.118 sonstige Einkommensteuerfälle (Selbständige und Gewerbetreibende) und führte 2.484 Feststellungen für Personengesellschaften oder Grundstücksgemeinschaften durch.

Zudem wurden im vergangenen Jahr 78 Betriebsprüfungen, 91 Umsatzsteuersonderprüfungen und 149 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Altenburg werden derzeit 20 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 6 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 14 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

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