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Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Gotha besucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dort liegt die zentrale Zuständigkeit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer des gesamten Freistaats. Das Aufkommen ist in 2024 um fast 40 Prozent gestiegen.

Im Anschluss an das auswärtige Kabinett in Gotha heute hat Finanzministerin Katja Wolf das Finanzamt Gotha besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort unter anderem über die Zentralzuständigkeiten des Finanzamts Gotha und die Entwicklung der Ausbildungszahlen gesprochen. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Finanzamt Gotha ist für den gesamten Freistaat zentral für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lag im vergangenen Jahr mit rund 40 Millionen Euro (genau: 40.192.706 Euro) 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert aus 2023. „Das Steueraufkommen im Januar 2024 war überdurchschnittlich hoch, es betrug 5,1 Millionen Euro. Damit liegt zum Teil nur eine jahresübergreifende Verschiebung vor. Die Gründe für den Anstieg liegen aber auch darin, dass die Werte des Vermögens steigen, die persönlichen Freibeträge sich aber bisher nicht erhöht haben“, so Katja Wolf.

Das Finanzamt Gotha bearbeitet durchschnittlich etwa 33.000 Sterbefallanzeigen und 22.000 Schenkungsanzeigen pro Jahr. „In der Steuerverwaltung gibt es im Vergleich zu anderen Verwaltungen bereits viele ganzheitlich digitalisierte Prozesse. In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts ist die Flut an Eingängen in Papier aber noch sehr hoch. Ein elektronisches Übersendungs- und Verarbeitungsverfahren ist längst überfällig. Leider gibt es dafür noch keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden uns verstärkt dafür einsetzen, dass Bewegung in die Sache kommt und unsere Finanzämter schnell mit einem digitalen Masseverfahren arbeiten können“, sagt Katja Wolf.

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Im Finanzamt Gotha ist auch eine von zwei Steuerfahndungsstellen des Freistaats untergebracht. Zusammen mit der Steuerfahndungsstelle in Gera konnten im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern durch die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder ermittelt werden. Davon entfallen insgesamt rund 15.307.000 Euro auf die Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle in Gotha.

Neben 318 Fahndungsprüfungen wurden im Jahr 2024 insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten die beiden Steuerfahndungsstellen in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Zudem ist auch eine der beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen im Finanzamt Gotha ansässig. Sie nehmen in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung“ die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung von Sachverhalten wahr und sind für alle verfahrensleitenden Entscheidungen diesbezüglich eigenverantwortlich zuständig. Dabei können sie sowohl Strafbefehle beantragen, Bußgeldbescheide erlassen oder auch Verfahren angemessen einstellen. Je nach Umfang und Schwere der Fälle arbeiten sie hierbei unter Umständen mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft zusammen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter Gotha und Gera haben zusätzlich zu den Ergebnissen der Steuerfahndung rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt
633.395 Euro.

Die Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 10 Jahren und einem Monat. Die Ermittlungen der Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gotha und Gera führten zu Gefängnisstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Gotha werden derzeit 42 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 16 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 26 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Gotha besucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dort liegt die zentrale Zuständigkeit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer des gesamten Freistaats. Das Aufkommen ist in 2024 um fast 40 Prozent gestiegen.

Im Anschluss an das auswärtige Kabinett in Gotha heute hat Finanzministerin Katja Wolf das Finanzamt Gotha besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort unter anderem über die Zentralzuständigkeiten des Finanzamts Gotha und die Entwicklung der Ausbildungszahlen gesprochen. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Finanzamt Gotha ist für den gesamten Freistaat zentral für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lag im vergangenen Jahr mit rund 40 Millionen Euro (genau: 40.192.706 Euro) 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert aus 2023. „Das Steueraufkommen im Januar 2024 war überdurchschnittlich hoch, es betrug 5,1 Millionen Euro. Damit liegt zum Teil nur eine jahresübergreifende Verschiebung vor. Die Gründe für den Anstieg liegen aber auch darin, dass die Werte des Vermögens steigen, die persönlichen Freibeträge sich aber bisher nicht erhöht haben“, so Katja Wolf.

Das Finanzamt Gotha bearbeitet durchschnittlich etwa 33.000 Sterbefallanzeigen und 22.000 Schenkungsanzeigen pro Jahr. „In der Steuerverwaltung gibt es im Vergleich zu anderen Verwaltungen bereits viele ganzheitlich digitalisierte Prozesse. In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts ist die Flut an Eingängen in Papier aber noch sehr hoch. Ein elektronisches Übersendungs- und Verarbeitungsverfahren ist längst überfällig. Leider gibt es dafür noch keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden uns verstärkt dafür einsetzen, dass Bewegung in die Sache kommt und unsere Finanzämter schnell mit einem digitalen Masseverfahren arbeiten können“, sagt Katja Wolf.

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Im Finanzamt Gotha ist auch eine von zwei Steuerfahndungsstellen des Freistaats untergebracht. Zusammen mit der Steuerfahndungsstelle in Gera konnten im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern durch die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder ermittelt werden. Davon entfallen insgesamt rund 15.307.000 Euro auf die Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle in Gotha.

Neben 318 Fahndungsprüfungen wurden im Jahr 2024 insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten die beiden Steuerfahndungsstellen in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Zudem ist auch eine der beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen im Finanzamt Gotha ansässig. Sie nehmen in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung“ die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung von Sachverhalten wahr und sind für alle verfahrensleitenden Entscheidungen diesbezüglich eigenverantwortlich zuständig. Dabei können sie sowohl Strafbefehle beantragen, Bußgeldbescheide erlassen oder auch Verfahren angemessen einstellen. Je nach Umfang und Schwere der Fälle arbeiten sie hierbei unter Umständen mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft zusammen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter Gotha und Gera haben zusätzlich zu den Ergebnissen der Steuerfahndung rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt
633.395 Euro.

Die Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 10 Jahren und einem Monat. Die Ermittlungen der Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gotha und Gera führten zu Gefängnisstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Gotha werden derzeit 42 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 16 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 26 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

 

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Gotha besucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dort liegt die zentrale Zuständigkeit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer des gesamten Freistaats. Das Aufkommen ist in 2024 um fast 40 Prozent gestiegen.

Im Anschluss an das auswärtige Kabinett in Gotha heute hat Finanzministerin Katja Wolf das Finanzamt Gotha besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort unter anderem über die Zentralzuständigkeiten des Finanzamts Gotha und die Entwicklung der Ausbildungszahlen gesprochen. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Finanzamt Gotha ist für den gesamten Freistaat zentral für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lag im vergangenen Jahr mit rund 40 Millionen Euro (genau: 40.192.706 Euro) 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert aus 2023. „Das Steueraufkommen im Januar 2024 war überdurchschnittlich hoch, es betrug 5,1 Millionen Euro. Damit liegt zum Teil nur eine jahresübergreifende Verschiebung vor. Die Gründe für den Anstieg liegen aber auch darin, dass die Werte des Vermögens steigen, die persönlichen Freibeträge sich aber bisher nicht erhöht haben“, so Katja Wolf.

Das Finanzamt Gotha bearbeitet durchschnittlich etwa 33.000 Sterbefallanzeigen und 22.000 Schenkungsanzeigen pro Jahr. „In der Steuerverwaltung gibt es im Vergleich zu anderen Verwaltungen bereits viele ganzheitlich digitalisierte Prozesse. In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts ist die Flut an Eingängen in Papier aber noch sehr hoch. Ein elektronisches Übersendungs- und Verarbeitungsverfahren ist längst überfällig. Leider gibt es dafür noch keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden uns verstärkt dafür einsetzen, dass Bewegung in die Sache kommt und unsere Finanzämter schnell mit einem digitalen Masseverfahren arbeiten können“, sagt Katja Wolf.

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Im Finanzamt Gotha ist auch eine von zwei Steuerfahndungsstellen des Freistaats untergebracht. Zusammen mit der Steuerfahndungsstelle in Gera konnten im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern durch die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder ermittelt werden. Davon entfallen insgesamt rund 15.307.000 Euro auf die Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle in Gotha.

Neben 318 Fahndungsprüfungen wurden im Jahr 2024 insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten die beiden Steuerfahndungsstellen in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Zudem ist auch eine der beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen im Finanzamt Gotha ansässig. Sie nehmen in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung“ die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung von Sachverhalten wahr und sind für alle verfahrensleitenden Entscheidungen diesbezüglich eigenverantwortlich zuständig. Dabei können sie sowohl Strafbefehle beantragen, Bußgeldbescheide erlassen oder auch Verfahren angemessen einstellen. Je nach Umfang und Schwere der Fälle arbeiten sie hierbei unter Umständen mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft zusammen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter Gotha und Gera haben zusätzlich zu den Ergebnissen der Steuerfahndung rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt
633.395 Euro.

Die Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 10 Jahren und einem Monat. Die Ermittlungen der Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gotha und Gera führten zu Gefängnisstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Gotha werden derzeit 42 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 16 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 26 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

 

 

 

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Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Gotha besucht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Dort liegt die zentrale Zuständigkeit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer des gesamten Freistaats. Das Aufkommen ist in 2024 um fast 40 Prozent gestiegen.

Im Anschluss an das auswärtige Kabinett in Gotha heute hat Finanzministerin Katja Wolf das Finanzamt Gotha besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort unter anderem über die Zentralzuständigkeiten des Finanzamts Gotha und die Entwicklung der Ausbildungszahlen gesprochen. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Finanzamt Gotha ist für den gesamten Freistaat zentral für die Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer lag im vergangenen Jahr mit rund 40 Millionen Euro (genau: 40.192.706 Euro) 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert aus 2023. „Das Steueraufkommen im Januar 2024 war überdurchschnittlich hoch, es betrug 5,1 Millionen Euro. Damit liegt zum Teil nur eine jahresübergreifende Verschiebung vor. Die Gründe für den Anstieg liegen aber auch darin, dass die Werte des Vermögens steigen, die persönlichen Freibeträge sich aber bisher nicht erhöht haben“, so Katja Wolf.

Das Finanzamt Gotha bearbeitet durchschnittlich etwa 33.000 Sterbefallanzeigen und 22.000 Schenkungsanzeigen pro Jahr. „In der Steuerverwaltung gibt es im Vergleich zu anderen Verwaltungen bereits viele ganzheitlich digitalisierte Prozesse. In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts ist die Flut an Eingängen in Papier aber noch sehr hoch. Ein elektronisches Übersendungs- und Verarbeitungsverfahren ist längst überfällig. Leider gibt es dafür noch keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden uns verstärkt dafür einsetzen, dass Bewegung in die Sache kommt und unsere Finanzämter schnell mit einem digitalen Masseverfahren arbeiten können“, sagt Katja Wolf.

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Im Finanzamt Gotha ist auch eine von zwei Steuerfahndungsstellen des Freistaats untergebracht. Zusammen mit der Steuerfahndungsstelle in Gera konnten im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern durch die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder ermittelt werden. Davon entfallen insgesamt rund 15.307.000 Euro auf die Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle in Gotha.

Neben 318 Fahndungsprüfungen wurden im Jahr 2024 insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten die beiden Steuerfahndungsstellen in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Zudem ist auch eine der beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen im Finanzamt Gotha ansässig. Sie nehmen in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft der Finanzverwaltung“ die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung von Sachverhalten wahr und sind für alle verfahrensleitenden Entscheidungen diesbezüglich eigenverantwortlich zuständig. Dabei können sie sowohl Strafbefehle beantragen, Bußgeldbescheide erlassen oder auch Verfahren angemessen einstellen. Je nach Umfang und Schwere der Fälle arbeiten sie hierbei unter Umständen mit der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft zusammen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter Gotha und Gera haben zusätzlich zu den Ergebnissen der Steuerfahndung rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt
633.395 Euro.

Die Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 10 Jahren und einem Monat. Die Ermittlungen der Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gotha und Gera führten zu Gefängnisstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten.

Ausbildung und Studium

Bei ihrem Besuch informierte sich die Ministerin auch über die Ausbildung in der Thüringer Steuerverwaltung, die ihr sehr am Herzen liegt.

„Die Gewinnung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung – gerade angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Wettstreits um gutes Personal und der bevorstehenden Pensionierungswelle – muss oberste Priorität haben“, so die Finanzministerin.

Die Thüringer Steuerverwaltung bietet eine hochwertige duale Ausbildung zur/zum Finanzwirtin/Finanzwirt und ein anerkanntes duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt. Bei beiden Laufbahnen erfolgt von Anfang an die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Im Finanzamt Gotha werden derzeit 42 Anwärterinnen und Anwärter auf die Arbeit im Finanzamt vorbereitet. 16 Nachwuchskräfte werden im mittleren Dienst und 26 im gehobenen Dienst ausgebildet.

Thüringenweit studieren derzeit 172 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Es befinden sich weitere 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule, ebenfalls in Gotha. Zum 1. September 2025 sollen thüringenweit bis zu 150 Anwärterinnen und Anwärter neu eingestellt werden, davon 75 Personen im gehobenen Dienst und 75 im mittleren Dienst. Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf die elf Thüringer Finanzämter aufgeteilt.

Mehr Informationen zur Ausbildung und zum Studium in der Thüringer Steuerverwaltung gibt es unter https://finanzamt.thueringen.de/ausbildung.

 

 

 

 

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