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Finanzministerin Katja Wolf informiert zum 16. Beteiligungsbericht des Freistaats.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der 16. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2023 zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 20.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.

„Wir sind stolz darauf, an 22 aktiven Unternehmen beteiligt zu sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stabilität unseres Freistaats leisten. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und stärken die Infrastruktur – auch in schwierigen Zeiten“, weiß Finanzministerin Katja Wolf. Laut Finanzministerin zeige sich gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, wie wichtig es ist, dass der Freistaat als verlässlicher Partner agieren und durch seine Beteiligungen langfristige Stabilität gewährleisten kann.

„Unsere Beteiligungspolitik orientiert sich an klaren Prinzipien: Wir setzen auf Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. Es ist unser Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir wollen unseren Freistaat als attraktiven Wirtschaftsstandort stärken und ihn zukunftssicher aufstellen – für die Menschen, die hier leben und arbeiten“, so Katja Wolf weiter.

Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts wirken mit bei der Umsetzung wichtiger Landesaufgaben, insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts- und Struktur, Arbeitsmarkt-, Wissenschafts- und Kulturpolitik sowie des Finanz- und Bankenwesens und der Digitalisierung.

In acht Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 950 Millionen Euro aus.

 

Im Vergleich zum letzten im Jahr 2023 veröffentlichten Beteiligungsbericht gab es Veränderungen im Portfolio der Beteiligungen des Freistaats: Eine Beteiligung des Freistaats ist entfallen und eine neue Beteiligung hinzugekommen. Die Internationale Bauausstellung Thüringen GmbH IBA hat die ihr 2011 übertragenen Aufgaben zum 31. Dezember 2023 planmäßig und erfolgreich erfüllt. Mit Übertragung des Vermögens der IBA GmbH als Ganzes auf den Freistaat Thüringen im Wege der Verschmelzung ist die Gesellschaft erloschen.

Im März 2023 hat sich der Freistaat an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ (PD) beteiligt. Als öffentliches Unternehmen bietet die PD ausschließlich für die öffentliche Hand eine ganzheitliche Strategie- und Organisationsberatung und die Unterstützung bei der Konzeptionierung und Implementation komplexer Modernisierungs- und

Beschaffungsprojekte an. Der Freistaat kann aufgrund der Beteiligung Aufträge beschleunigt In-House vergeben.

Der aktuelle Beteiligungsbericht kann unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen nachgelesen werden.

Hintergrund:

Das Thüringer Finanzministerium berichtet seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 16. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Erstmals seit dem 15. Beteiligungsbericht werden auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst). Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf informiert zum 16. Beteiligungsbericht des Freistaats.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der 16. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2023 zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 20.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.

„Wir sind stolz darauf, an 22 aktiven Unternehmen beteiligt zu sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stabilität unseres Freistaats leisten. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und stärken die Infrastruktur – auch in schwierigen Zeiten“, weiß Finanzministerin Katja Wolf. Laut Finanzministerin zeige sich gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, wie wichtig es ist, dass der Freistaat als verlässlicher Partner agieren und durch seine Beteiligungen langfristige Stabilität gewährleisten kann.

„Unsere Beteiligungspolitik orientiert sich an klaren Prinzipien: Wir setzen auf Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. Es ist unser Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir wollen unseren Freistaat als attraktiven Wirtschaftsstandort stärken und ihn zukunftssicher aufstellen – für die Menschen, die hier leben und arbeiten“, so Katja Wolf weiter.

Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts wirken mit bei der Umsetzung wichtiger Landesaufgaben, insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts- und Struktur, Arbeitsmarkt-, Wissenschafts- und Kulturpolitik sowie des Finanz- und Bankenwesens und der Digitalisierung.

In acht Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 950 Millionen Euro aus.

 

Im Vergleich zum letzten im Jahr 2023 veröffentlichten Beteiligungsbericht gab es Veränderungen im Portfolio der Beteiligungen des Freistaats: Eine Beteiligung des Freistaats ist entfallen und eine neue Beteiligung hinzugekommen. Die Internationale Bauausstellung Thüringen GmbH IBA hat die ihr 2011 übertragenen Aufgaben zum 31. Dezember 2023 planmäßig und erfolgreich erfüllt. Mit Übertragung des Vermögens der IBA GmbH als Ganzes auf den Freistaat Thüringen im Wege der Verschmelzung ist die Gesellschaft erloschen.

Im März 2023 hat sich der Freistaat an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ (PD) beteiligt. Als öffentliches Unternehmen bietet die PD ausschließlich für die öffentliche Hand eine ganzheitliche Strategie- und Organisationsberatung und die Unterstützung bei der Konzeptionierung und Implementation komplexer Modernisierungs- und

Beschaffungsprojekte an. Der Freistaat kann aufgrund der Beteiligung Aufträge beschleunigt In-House vergeben.

Der aktuelle Beteiligungsbericht kann unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen nachgelesen werden.

Hintergrund:

Das Thüringer Finanzministerium berichtet seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 16. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Erstmals seit dem 15. Beteiligungsbericht werden auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst). Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Katja Wolf informiert zum 16. Beteiligungsbericht des Freistaats.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der 16. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2023 zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 20.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.

„Wir sind stolz darauf, an 22 aktiven Unternehmen beteiligt zu sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stabilität unseres Freistaats leisten. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und stärken die Infrastruktur – auch in schwierigen Zeiten“, weiß Finanzministerin Katja Wolf. Laut Finanzministerin zeige sich gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, wie wichtig es ist, dass der Freistaat als verlässlicher Partner agieren und durch seine Beteiligungen langfristige Stabilität gewährleisten kann.

„Unsere Beteiligungspolitik orientiert sich an klaren Prinzipien: Wir setzen auf Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. Es ist unser Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir wollen unseren Freistaat als attraktiven Wirtschaftsstandort stärken und ihn zukunftssicher aufstellen – für die Menschen, die hier leben und arbeiten“, so Katja Wolf weiter.

Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts wirken mit bei der Umsetzung wichtiger Landesaufgaben, insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts- und Struktur, Arbeitsmarkt-, Wissenschafts- und Kulturpolitik sowie des Finanz- und Bankenwesens und der Digitalisierung.

In acht Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 950 Millionen Euro aus.

 

Im Vergleich zum letzten im Jahr 2023 veröffentlichten Beteiligungsbericht gab es Veränderungen im Portfolio der Beteiligungen des Freistaats: Eine Beteiligung des Freistaats ist entfallen und eine neue Beteiligung hinzugekommen. Die Internationale Bauausstellung Thüringen GmbH IBA hat die ihr 2011 übertragenen Aufgaben zum 31. Dezember 2023 planmäßig und erfolgreich erfüllt. Mit Übertragung des Vermögens der IBA GmbH als Ganzes auf den Freistaat Thüringen im Wege der Verschmelzung ist die Gesellschaft erloschen.

Im März 2023 hat sich der Freistaat an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ (PD) beteiligt. Als öffentliches Unternehmen bietet die PD ausschließlich für die öffentliche Hand eine ganzheitliche Strategie- und Organisationsberatung und die Unterstützung bei der Konzeptionierung und Implementation komplexer Modernisierungs- und

Beschaffungsprojekte an. Der Freistaat kann aufgrund der Beteiligung Aufträge beschleunigt In-House vergeben.

Der aktuelle Beteiligungsbericht kann unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen nachgelesen werden.

Hintergrund:

Das Thüringer Finanzministerium berichtet seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 16. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Erstmals seit dem 15. Beteiligungsbericht werden auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst). Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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Finanzministerin Katja Wolf informiert zum 16. Beteiligungsbericht des Freistaats.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der 16. Beteiligungsbericht des Freistaats Thüringen zum 31.12.2023 zeigt die wichtigsten Unternehmensdaten der unmittelbaren Landesbeteiligungen und gibt einen Überblick über deren Geschäftsentwicklung. Der Freistaat Thüringen ist zum Berichtszeitpunkt am Kapital von 22 aktiven Unternehmen beteiligt, in denen rund 20.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind.

„Wir sind stolz darauf, an 22 aktiven Unternehmen beteiligt zu sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Stabilität unseres Freistaats leisten. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und stärken die Infrastruktur – auch in schwierigen Zeiten“, weiß Finanzministerin Katja Wolf. Laut Finanzministerin zeige sich gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, wie wichtig es ist, dass der Freistaat als verlässlicher Partner agieren und durch seine Beteiligungen langfristige Stabilität gewährleisten kann.

„Unsere Beteiligungspolitik orientiert sich an klaren Prinzipien: Wir setzen auf Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. Es ist unser Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir wollen unseren Freistaat als attraktiven Wirtschaftsstandort stärken und ihn zukunftssicher aufstellen – für die Menschen, die hier leben und arbeiten“, so Katja Wolf weiter.

Die Beteiligungen des Freistaats an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts wirken mit bei der Umsetzung wichtiger Landesaufgaben, insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts- und Struktur, Arbeitsmarkt-, Wissenschafts- und Kulturpolitik sowie des Finanz- und Bankenwesens und der Digitalisierung.

In acht Fällen hat der Freistaat Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen. An diesen Unternehmen hält das Land einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro. In Summe weisen diese Unternehmen eine Bilanzsumme in Höhe von 950 Millionen Euro aus.

 

Im Vergleich zum letzten im Jahr 2023 veröffentlichten Beteiligungsbericht gab es Veränderungen im Portfolio der Beteiligungen des Freistaats: Eine Beteiligung des Freistaats ist entfallen und eine neue Beteiligung hinzugekommen. Die Internationale Bauausstellung Thüringen GmbH IBA hat die ihr 2011 übertragenen Aufgaben zum 31. Dezember 2023 planmäßig und erfolgreich erfüllt. Mit Übertragung des Vermögens der IBA GmbH als Ganzes auf den Freistaat Thüringen im Wege der Verschmelzung ist die Gesellschaft erloschen.

Im März 2023 hat sich der Freistaat an dem Unternehmen „PD – Berater der Öffentlichen Hand GmbH“ (PD) beteiligt. Als öffentliches Unternehmen bietet die PD ausschließlich für die öffentliche Hand eine ganzheitliche Strategie- und Organisationsberatung und die Unterstützung bei der Konzeptionierung und Implementation komplexer Modernisierungs- und

Beschaffungsprojekte an. Der Freistaat kann aufgrund der Beteiligung Aufträge beschleunigt In-House vergeben.

Der aktuelle Beteiligungsbericht kann unter https://finanzen.thueringen.de/themen/landesvermoegen/beteiligungen nachgelesen werden.

Hintergrund:

Das Thüringer Finanzministerium berichtet seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im Zwei-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 16. Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Erstmals seit dem 15. Beteiligungsbericht werden auch Aussagen über ausgewählte Anstalten öffentlichen Rechts ohne Kapitalbeteiligung des Freistaats getroffen. Dazu gehören die Thüringer Staatslotterie (TSL) und der Thüringen Forst (TForst). Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind darin zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung barrierefrei zugänglich.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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