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Finanzministerin Katja Wolf stellt die Bilanz der Finanzämter 2024 vor: Rund 8,8 Mrd. Steuereinnahmen. Ein Plus von knapp 5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2024 vorgestellt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der elf Thüringer Finanzämter leisten an der Schnittstelle zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern eine tolle Arbeit, im Sinne aller Menschen im Freistaat“, so Katja Wolf. Insgesamt haben die Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.820.255.599,56 Euro (also knapp 8,9 Milliarden Euro) eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um rund 104 Millionen Euro im Vergleich zu 2023. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 272 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Das ist ein Zuwachs von 10,8 Prozent. Ein noch höherer Zuwachs konnte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzeichnet werden. Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich im Jahr 2024 auf 40.192.706 Euro und lag damit 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert (2023: 28.832.681,74 Euro).

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2023 die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 19,8 Prozent). Der Grunderwerbsteuersatz wurde zum 1. Januar 2024 von 6,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Auch das Körperschaftsteueraufkommen liegt mit 8,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Es beträgt im Jahr 2024 exakt 494.526.317,21 Euro (2023: 538.075.004,83 Euro).

Veranlagungen

Die Finanzämter veranlagten in 2024 insgesamt 832.636 Steuerfälle und damit über 23.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2023. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2023 durchschnittlich um 7,3 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 5,4 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen.

Im Durchschnitt haben die elf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 45,6 Tage im Jahr 2024 benötigt. Im Jahr 2023 waren es noch durchschnittlich 48,5 Tage. „Das ist ein beachtliches Ergebnis. Ich danke unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass Bürgerinnen und Bürger im Freistaat nicht lange auf ihren Einkommensteuerbescheid warten müssen. Steuerpflichtige, die mit Erstattungen rechnen können, bekommen diese schnell und verlässlich ausgezahlt. Das ist toll und stärkt das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Nach Auswertung der Länderergebnisse sind die Thüringer Finanzämter die zweitschnellsten bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen in Deutschland.

Durchführung der Grundsteuerreform

Bis zum 31.12.2024 haben die Bewertungsstellen der Finanzämter rund 92 Prozent - inzwischen 94 Prozent (Stand 31.03.2025) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Bis zum Jahresende 2024 sind in den Finanzämtern rund 194.000 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerwertbescheide eingegangen (Stand 31.03.2025: fast 200.000 Einsprüche). Davon ruhen derzeit etwas mehr als 105.000 Rechtsbehelfe aufgrund anhängiger Musterverfahren.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 421.119 der für den Veranlagungszeitraum 2023 im Jahr 2024 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 1,7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über zehn Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 210.285 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind fast 30.000 Fälle mehr, als noch im Jahr 2023. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 184.013 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 35 Prozent entspricht.

Bilanz der Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt. Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Die 67 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 318 Fahndungsprüfungen insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen rechtskräftige Urteile, in denen 7.234.076 Euro an reinen hinterzogenen Steuern festgestellt wurden und die zudem Geldstrafen von insgesamt 633.395 Euro mit sich zogen. Hinzu kommen Geldauflagen von 239.400 Euro. Darüber hinaus wurden Freiheitsstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten verhängt.

Personal

Zum Stichtag 01.01.2025 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.601 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Dazu befanden sich 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 163 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

Neues Finanzamt Südthüringen

Zum 1. September 2024 wurden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Mit der Zusammenführung reagiert die Finanzverwaltung auf die demografischen Herausforderungen in den folgenden Jahren.

Das Finanzamt Südthüringen hat Standorte in Suhl und Sonneberg und ist für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2024

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

352.677.956,44 €

4,00 %

Eisenach

399.892.277,19 €

4,53 %

Erfurt

2.089.351.761,03 €

23,69 %

Gera

670.466.885,43 €

7,60 %

Gotha

532.057.787,64 €

6,03 %

Ilmenau

275.008.135,81 €

3,12 %

Jena

1.552.056.522,19 €

17,60%

Mühlhausen

1.033.244.528,26 €

11,71 %

Pößneck

444.976.767,95 €

5,04 %

Sondershausen

358.924.379,68 €

4,07%

Südthüringen

1.111.598.597,94 €

12,60 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2024 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2024 unter folgendem Link zu entnehmen: 

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2024

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf stellt die Bilanz der Finanzämter 2024 vor: Rund 8,8 Mrd. Steuereinnahmen. Ein Plus von knapp 5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2024 vorgestellt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der elf Thüringer Finanzämter leisten an der Schnittstelle zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern eine tolle Arbeit, im Sinne aller Menschen im Freistaat“, so Katja Wolf. Insgesamt haben die Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.820.255.599,56 Euro (also knapp 8,9 Milliarden Euro) eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um rund 104 Millionen Euro im Vergleich zu 2023. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 272 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Das ist ein Zuwachs von 10,8 Prozent. Ein noch höherer Zuwachs konnte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzeichnet werden. Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich im Jahr 2024 auf 40.192.706 Euro und lag damit 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert (2023: 28.832.681,74 Euro).

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2023 die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 19,8 Prozent). Der Grunderwerbsteuersatz wurde zum 1. Januar 2024 von 6,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Auch das Körperschaftsteueraufkommen liegt mit 8,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Es beträgt im Jahr 2024 exakt 494.526.317,21 Euro (2023: 538.075.004,83 Euro).

Veranlagungen

Die Finanzämter veranlagten in 2024 insgesamt 832.636 Steuerfälle und damit über 23.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2023. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2023 durchschnittlich um 7,3 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 5,4 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen.

Im Durchschnitt haben die elf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 45,6 Tage im Jahr 2024 benötigt. Im Jahr 2023 waren es noch durchschnittlich 48,5 Tage. „Das ist ein beachtliches Ergebnis. Ich danke unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass Bürgerinnen und Bürger im Freistaat nicht lange auf ihren Einkommensteuerbescheid warten müssen. Steuerpflichtige, die mit Erstattungen rechnen können, bekommen diese schnell und verlässlich ausgezahlt. Das ist toll und stärkt das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Nach Auswertung der Länderergebnisse sind die Thüringer Finanzämter die zweitschnellsten bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen in Deutschland.

Durchführung der Grundsteuerreform

Bis zum 31.12.2024 haben die Bewertungsstellen der Finanzämter rund 92 Prozent - inzwischen 94 Prozent (Stand 31.03.2025) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Bis zum Jahresende 2024 sind in den Finanzämtern rund 194.000 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerwertbescheide eingegangen (Stand 31.03.2025: fast 200.000 Einsprüche). Davon ruhen derzeit etwas mehr als 105.000 Rechtsbehelfe aufgrund anhängiger Musterverfahren.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 421.119 der für den Veranlagungszeitraum 2023 im Jahr 2024 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 1,7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über zehn Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 210.285 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind fast 30.000 Fälle mehr, als noch im Jahr 2023. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 184.013 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 35 Prozent entspricht.

Bilanz der Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt. Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Die 67 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 318 Fahndungsprüfungen insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen rechtskräftige Urteile, in denen 7.234.076 Euro an reinen hinterzogenen Steuern festgestellt wurden und die zudem Geldstrafen von insgesamt 633.395 Euro mit sich zogen. Hinzu kommen Geldauflagen von 239.400 Euro. Darüber hinaus wurden Freiheitsstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten verhängt.

Personal

Zum Stichtag 01.01.2025 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.601 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Dazu befanden sich 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 163 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

Neues Finanzamt Südthüringen

Zum 1. September 2024 wurden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Mit der Zusammenführung reagiert die Finanzverwaltung auf die demografischen Herausforderungen in den folgenden Jahren.

Das Finanzamt Südthüringen hat Standorte in Suhl und Sonneberg und ist für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2024

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

352.677.956,44 €

4,00 %

Eisenach

399.892.277,19 €

4,53 %

Erfurt

2.089.351.761,03 €

23,69 %

Gera

670.466.885,43 €

7,60 %

Gotha

532.057.787,64 €

6,03 %

Ilmenau

275.008.135,81 €

3,12 %

Jena

1.552.056.522,19 €

17,60%

Mühlhausen

1.033.244.528,26 €

11,71 %

Pößneck

444.976.767,95 €

5,04 %

Sondershausen

358.924.379,68 €

4,07%

Südthüringen

1.111.598.597,94 €

12,60 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2024 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2024 unter folgendem Link zu entnehmen: 

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2024

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Katja Wolf stellt die Bilanz der Finanzämter 2024 vor: Rund 8,8 Mrd. Steuereinnahmen. Ein Plus von knapp 5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2024 vorgestellt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der elf Thüringer Finanzämter leisten an der Schnittstelle zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern eine tolle Arbeit, im Sinne aller Menschen im Freistaat“, so Katja Wolf. Insgesamt haben die Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.820.255.599,56 Euro (also knapp 8,9 Milliarden Euro) eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um rund 104 Millionen Euro im Vergleich zu 2023. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 272 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Das ist ein Zuwachs von 10,8 Prozent. Ein noch höherer Zuwachs konnte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzeichnet werden. Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich im Jahr 2024 auf 40.192.706 Euro und lag damit 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert (2023: 28.832.681,74 Euro).

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2023 die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 19,8 Prozent). Der Grunderwerbsteuersatz wurde zum 1. Januar 2024 von 6,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Auch das Körperschaftsteueraufkommen liegt mit 8,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Es beträgt im Jahr 2024 exakt 494.526.317,21 Euro (2023: 538.075.004,83 Euro).

Veranlagungen

Die Finanzämter veranlagten in 2024 insgesamt 832.636 Steuerfälle und damit über 23.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2023. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2023 durchschnittlich um 7,3 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 5,4 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen.

Im Durchschnitt haben die elf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 45,6 Tage im Jahr 2024 benötigt. Im Jahr 2023 waren es noch durchschnittlich 48,5 Tage. „Das ist ein beachtliches Ergebnis. Ich danke unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass Bürgerinnen und Bürger im Freistaat nicht lange auf ihren Einkommensteuerbescheid warten müssen. Steuerpflichtige, die mit Erstattungen rechnen können, bekommen diese schnell und verlässlich ausgezahlt. Das ist toll und stärkt das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Nach Auswertung der Länderergebnisse sind die Thüringer Finanzämter die zweitschnellsten bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen in Deutschland.

Durchführung der Grundsteuerreform

Bis zum 31.12.2024 haben die Bewertungsstellen der Finanzämter rund 92 Prozent - inzwischen 94 Prozent (Stand 31.03.2025) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Bis zum Jahresende 2024 sind in den Finanzämtern rund 194.000 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerwertbescheide eingegangen (Stand 31.03.2025: fast 200.000 Einsprüche). Davon ruhen derzeit etwas mehr als 105.000 Rechtsbehelfe aufgrund anhängiger Musterverfahren.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 421.119 der für den Veranlagungszeitraum 2023 im Jahr 2024 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 1,7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über zehn Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 210.285 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind fast 30.000 Fälle mehr, als noch im Jahr 2023. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 184.013 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 35 Prozent entspricht.

Bilanz der Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt. Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Die 67 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 318 Fahndungsprüfungen insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen rechtskräftige Urteile, in denen 7.234.076 Euro an reinen hinterzogenen Steuern festgestellt wurden und die zudem Geldstrafen von insgesamt 633.395 Euro mit sich zogen. Hinzu kommen Geldauflagen von 239.400 Euro. Darüber hinaus wurden Freiheitsstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten verhängt.

Personal

Zum Stichtag 01.01.2025 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.601 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Dazu befanden sich 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 163 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

Neues Finanzamt Südthüringen

Zum 1. September 2024 wurden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Mit der Zusammenführung reagiert die Finanzverwaltung auf die demografischen Herausforderungen in den folgenden Jahren.

Das Finanzamt Südthüringen hat Standorte in Suhl und Sonneberg und ist für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2024

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

352.677.956,44 €

4,00 %

Eisenach

399.892.277,19 €

4,53 %

Erfurt

2.089.351.761,03 €

23,69 %

Gera

670.466.885,43 €

7,60 %

Gotha

532.057.787,64 €

6,03 %

Ilmenau

275.008.135,81 €

3,12 %

Jena

1.552.056.522,19 €

17,60%

Mühlhausen

1.033.244.528,26 €

11,71 %

Pößneck

444.976.767,95 €

5,04 %

Sondershausen

358.924.379,68 €

4,07%

Südthüringen

1.111.598.597,94 €

12,60 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2024 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2024 unter folgendem Link zu entnehmen: 

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2024

Test

Timeline

Finanzministerin Katja Wolf stellt die Bilanz der Finanzämter 2024 vor: Rund 8,8 Mrd. Steuereinnahmen. Ein Plus von knapp 5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Katja Wolf hat heute im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2024 vorgestellt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der elf Thüringer Finanzämter leisten an der Schnittstelle zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern eine tolle Arbeit, im Sinne aller Menschen im Freistaat“, so Katja Wolf. Insgesamt haben die Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 8.820.255.599,56 Euro (also knapp 8,9 Milliarden Euro) eingenommen. Das sind 4,7 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Das Lohnsteueraufkommen im Freistaat stieg um rund 104 Millionen Euro im Vergleich zu 2023. Bei der Umsatzsteuer konnten rund 272 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Das ist ein Zuwachs von 10,8 Prozent. Ein noch höherer Zuwachs konnte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzeichnet werden. Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich im Jahr 2024 auf 40.192.706 Euro und lag damit 39,4 Prozent über dem Vorjahreswert (2023: 28.832.681,74 Euro).

Zurückgegangen sind im Vergleich zum Jahr 2023 die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (- 19,8 Prozent). Der Grunderwerbsteuersatz wurde zum 1. Januar 2024 von 6,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Auch das Körperschaftsteueraufkommen liegt mit 8,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Es beträgt im Jahr 2024 exakt 494.526.317,21 Euro (2023: 538.075.004,83 Euro).

Veranlagungen

Die Finanzämter veranlagten in 2024 insgesamt 832.636 Steuerfälle und damit über 23.000 Steuerfälle mehr als im Jahr 2023. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen für die Arbeitnehmerfälle verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2023 durchschnittlich um 7,3 Tage. Für die Veranlagung von Gewerbetreibenden und Selbständigen benötigten die Finanzämter im Schnitt 5,4 Tage länger als im Vorjahr. Grund dafür sind die in diesem Arbeitsbereich entstehenden Belastungsspitzen aufgrund der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen.

Im Durchschnitt haben die elf Thüringer Finanzämter für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen insgesamt 45,6 Tage im Jahr 2024 benötigt. Im Jahr 2023 waren es noch durchschnittlich 48,5 Tage. „Das ist ein beachtliches Ergebnis. Ich danke unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass Bürgerinnen und Bürger im Freistaat nicht lange auf ihren Einkommensteuerbescheid warten müssen. Steuerpflichtige, die mit Erstattungen rechnen können, bekommen diese schnell und verlässlich ausgezahlt. Das ist toll und stärkt das Vertrauen der Menschen in die Verwaltung“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Nach Auswertung der Länderergebnisse sind die Thüringer Finanzämter die zweitschnellsten bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen in Deutschland.

Durchführung der Grundsteuerreform

Bis zum 31.12.2024 haben die Bewertungsstellen der Finanzämter rund 92 Prozent - inzwischen 94 Prozent (Stand 31.03.2025) - der erforderlichen neuen Grundsteuerwerte im Grundvermögen festgestellt. Bis zum Jahresende 2024 sind in den Finanzämtern rund 194.000 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerwertbescheide eingegangen (Stand 31.03.2025: fast 200.000 Einsprüche). Davon ruhen derzeit etwas mehr als 105.000 Rechtsbehelfe aufgrund anhängiger Musterverfahren.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 421.119 der für den Veranlagungszeitraum 2023 im Jahr 2024 veranlagten Einkommensteuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Steigerung von 1,7 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Die Zahl der Online-Steuererklärungen im Freistaat ist erneut leicht angestiegen. Wir erleben in Thüringen seit über zehn Jahren einen stetigen Anstieg der digitalen Steuererklärungen. Mit einer ELSTER-Quote von knapp 78 Prozent liegt Thüringen im Bundesvergleich aktuell im Mittelfeld“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 210.285 Einkommensteuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind fast 30.000 Fälle mehr, als noch im Jahr 2023. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 184.013 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 35 Prozent entspricht.

Bilanz der Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr 25.514.060 Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt. Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.

Die 67 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 318 Fahndungsprüfungen insgesamt 143 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 121 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.

Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1.177.830 Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen.

In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen rechtskräftige Urteile, in denen 7.234.076 Euro an reinen hinterzogenen Steuern festgestellt wurden und die zudem Geldstrafen von insgesamt 633.395 Euro mit sich zogen. Hinzu kommen Geldauflagen von 239.400 Euro. Darüber hinaus wurden Freiheitsstrafen von 13 Jahren und fünf Monaten verhängt.

Personal

Zum Stichtag 01.01.2025 sind in den Thüringer Finanzämtern insgesamt 2.601 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Dazu befanden sich 121 Steueranwärterinnen und Steueranwärter in Ausbildung an der Landesfinanzschule in Gotha und 163 Studierende waren am Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungshochschule in Gotha eingeschrieben.

Neues Finanzamt Südthüringen

Zum 1. September 2024 wurden die Finanzämter in Sonneberg und Suhl zum neuen Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Mit der Zusammenführung reagiert die Finanzverwaltung auf die demografischen Herausforderungen in den folgenden Jahren.

Das Finanzamt Südthüringen hat Standorte in Suhl und Sonneberg und ist für die kreisfreie Stadt Suhl sowie die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig.

Vereinnahmtes Steueraufkommen der Finanzämter im Jahr 2024

Finanzamt

Steueraufkommen

Anteil am Gesamtsteueraufkommen

Altenburg

352.677.956,44 €

4,00 %

Eisenach

399.892.277,19 €

4,53 %

Erfurt

2.089.351.761,03 €

23,69 %

Gera

670.466.885,43 €

7,60 %

Gotha

532.057.787,64 €

6,03 %

Ilmenau

275.008.135,81 €

3,12 %

Jena

1.552.056.522,19 €

17,60%

Mühlhausen

1.033.244.528,26 €

11,71 %

Pößneck

444.976.767,95 €

5,04 %

Sondershausen

358.924.379,68 €

4,07%

Südthüringen

1.111.598.597,94 €

12,60 %

Von den Thüringer Finanzämtern vereinnahmtes Steueraufkommen im Jahr 2024 nach Steuerarten

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2024 unter folgendem Link zu entnehmen: 

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2024

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