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Finanzministerin Katja Wolf zu den Vorschlägen des Bunderechnungshofes zu Subventionsabbau und Stärkung der Finanzverwaltung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wenn der Bundesrechnungshof mit seinen Vorschlägen auf ein Plus an Steuergerechtigkeit und staatliche Zukunftsfähigkeit zielt, kann er auf die Unterstützung des Freistaates Thüringen, etwa auch im Bundesrat, zählen. Es kommt aber immer auf die konkrete Forderung an“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf zum Vorstoß des Rechnungshofs in Richtung neuer Bundesregierung.

Der Rechnungshof sieht ein Einsparpotenzial von jährlich 30 Milliarden Euro bei Bund und Ländern, allein durch die Streichung oder Kürzung von Steuervergünstigungen, wie etwa beim Dieselkraftstoff. Hinzu könnten Mehreinnahmen, laut Rechnungshof-Präsident Kay Scheller, durch eine stärkere Bekämpfung des Steuerbetrugs und einen verbesserten Steuervollzug kommen. Die Finanzverwaltung müsse gestärkt werden, etwa durch den Einsatz moderner IT-Systeme und weiterer Digitalisierung.

„Bei Steuervergünstigungen muss genau geschaut werden, wer profitiert und welche Wirkung diese haben. Daher sollten wir die sogenannten Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker in den Blick nehmen", so Wolf. Hierdurch können vor allem Schenkungen von Milliardenvermögen so gestaltet werden, dass sie steuerfrei bleiben. Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist hier die größte einzelne Subvention in Höhe von 4,5 Mrd. Euro aus. In den vergangenen Jahren lagen die Subventionen, die sich als Mindereinnahmen bemerkbar machten, sogar teilweise mehr als dreimal so hoch.

„Diese Privilegien für Millionäre und Milliardäre schaffen weder Arbeitsplätze noch sind sie sozial gerecht", so die Finanzministerin. Dem Freistaat Thüringen entgingen so zudem dringend benötigte Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Mit diesem Geld sollte der Freistaat besser Verbraucher und Wirtschaft von den hohen Stromkosten entlasten.

„Viele der 22 Vorschläge aus dem Rechnungshof liegen genau auf der Linie, die die Koalition in Thüringen schon in ihrem 100-Tage-Programm direkt nach der Wahl vorgelegt hat. Das gilt insbesondere für die Stärkung des Steuervollzugs“, so Wolf. Die bereits einberufene Haushaltsstrukturkommission habe ja eben das Ziel, in Thüringen die Förderprogramme und Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Auch damit soll dem strukturellen Defizit im Landeshaushalt begegnet und das staatliche Handeln effektiver werden. Nicht jede Subvention ist per se schlecht.

„Wir haben da an einigen Stellen selbst noch Hausaufgaben zu erledigen, um unsere Finanzverwaltung zu stärken und bei der Digitalisierung voranzukommen“, weiß die Ministerin. Steuergerechtigkeit und die Erhaltung auch der finanziellen Zukunftsfähigkeit sei eben eine Aufgabe, der man sich auf allen Ebenen vom Bund über die Länder bis in die Kommunen zu stellen habe.

Mal davon abgesehen, dass die Vorschläge des Rechnungshofes auch positive Folgen für den Thüringer Landeshaushalt haben könnten, spielt da für Wolf noch ein weiterer, für sie wichtiger Aspekt, eine Rolle. „Mit einem Plus an Steuergerechtigkeit stärken wir auch das vielfach gesunkene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.“

 

 

 

 

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Katja Wolf zu den Vorschlägen des Bunderechnungshofes zu Subventionsabbau und Stärkung der Finanzverwaltung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wenn der Bundesrechnungshof mit seinen Vorschlägen auf ein Plus an Steuergerechtigkeit und staatliche Zukunftsfähigkeit zielt, kann er auf die Unterstützung des Freistaates Thüringen, etwa auch im Bundesrat, zählen. Es kommt aber immer auf die konkrete Forderung an“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf zum Vorstoß des Rechnungshofs in Richtung neuer Bundesregierung.

Der Rechnungshof sieht ein Einsparpotenzial von jährlich 30 Milliarden Euro bei Bund und Ländern, allein durch die Streichung oder Kürzung von Steuervergünstigungen, wie etwa beim Dieselkraftstoff. Hinzu könnten Mehreinnahmen, laut Rechnungshof-Präsident Kay Scheller, durch eine stärkere Bekämpfung des Steuerbetrugs und einen verbesserten Steuervollzug kommen. Die Finanzverwaltung müsse gestärkt werden, etwa durch den Einsatz moderner IT-Systeme und weiterer Digitalisierung.

„Bei Steuervergünstigungen muss genau geschaut werden, wer profitiert und welche Wirkung diese haben. Daher sollten wir die sogenannten Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker in den Blick nehmen", so Wolf. Hierdurch können vor allem Schenkungen von Milliardenvermögen so gestaltet werden, dass sie steuerfrei bleiben. Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist hier die größte einzelne Subvention in Höhe von 4,5 Mrd. Euro aus. In den vergangenen Jahren lagen die Subventionen, die sich als Mindereinnahmen bemerkbar machten, sogar teilweise mehr als dreimal so hoch.

„Diese Privilegien für Millionäre und Milliardäre schaffen weder Arbeitsplätze noch sind sie sozial gerecht", so die Finanzministerin. Dem Freistaat Thüringen entgingen so zudem dringend benötigte Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Mit diesem Geld sollte der Freistaat besser Verbraucher und Wirtschaft von den hohen Stromkosten entlasten.

„Viele der 22 Vorschläge aus dem Rechnungshof liegen genau auf der Linie, die die Koalition in Thüringen schon in ihrem 100-Tage-Programm direkt nach der Wahl vorgelegt hat. Das gilt insbesondere für die Stärkung des Steuervollzugs“, so Wolf. Die bereits einberufene Haushaltsstrukturkommission habe ja eben das Ziel, in Thüringen die Förderprogramme und Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Auch damit soll dem strukturellen Defizit im Landeshaushalt begegnet und das staatliche Handeln effektiver werden. Nicht jede Subvention ist per se schlecht.

„Wir haben da an einigen Stellen selbst noch Hausaufgaben zu erledigen, um unsere Finanzverwaltung zu stärken und bei der Digitalisierung voranzukommen“, weiß die Ministerin. Steuergerechtigkeit und die Erhaltung auch der finanziellen Zukunftsfähigkeit sei eben eine Aufgabe, der man sich auf allen Ebenen vom Bund über die Länder bis in die Kommunen zu stellen habe.

Mal davon abgesehen, dass die Vorschläge des Rechnungshofes auch positive Folgen für den Thüringer Landeshaushalt haben könnten, spielt da für Wolf noch ein weiterer, für sie wichtiger Aspekt, eine Rolle. „Mit einem Plus an Steuergerechtigkeit stärken wir auch das vielfach gesunkene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.“

 

 

 

 

 

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Katja Wolf zu den Vorschlägen des Bunderechnungshofes zu Subventionsabbau und Stärkung der Finanzverwaltung


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Wenn der Bundesrechnungshof mit seinen Vorschlägen auf ein Plus an Steuergerechtigkeit und staatliche Zukunftsfähigkeit zielt, kann er auf die Unterstützung des Freistaates Thüringen, etwa auch im Bundesrat, zählen. Es kommt aber immer auf die konkrete Forderung an“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf zum Vorstoß des Rechnungshofs in Richtung neuer Bundesregierung.

Der Rechnungshof sieht ein Einsparpotenzial von jährlich 30 Milliarden Euro bei Bund und Ländern, allein durch die Streichung oder Kürzung von Steuervergünstigungen, wie etwa beim Dieselkraftstoff. Hinzu könnten Mehreinnahmen, laut Rechnungshof-Präsident Kay Scheller, durch eine stärkere Bekämpfung des Steuerbetrugs und einen verbesserten Steuervollzug kommen. Die Finanzverwaltung müsse gestärkt werden, etwa durch den Einsatz moderner IT-Systeme und weiterer Digitalisierung.

„Bei Steuervergünstigungen muss genau geschaut werden, wer profitiert und welche Wirkung diese haben. Daher sollten wir die sogenannten Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker in den Blick nehmen", so Wolf. Hierdurch können vor allem Schenkungen von Milliardenvermögen so gestaltet werden, dass sie steuerfrei bleiben. Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist hier die größte einzelne Subvention in Höhe von 4,5 Mrd. Euro aus. In den vergangenen Jahren lagen die Subventionen, die sich als Mindereinnahmen bemerkbar machten, sogar teilweise mehr als dreimal so hoch.

„Diese Privilegien für Millionäre und Milliardäre schaffen weder Arbeitsplätze noch sind sie sozial gerecht", so die Finanzministerin. Dem Freistaat Thüringen entgingen so zudem dringend benötigte Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Mit diesem Geld sollte der Freistaat besser Verbraucher und Wirtschaft von den hohen Stromkosten entlasten.

„Viele der 22 Vorschläge aus dem Rechnungshof liegen genau auf der Linie, die die Koalition in Thüringen schon in ihrem 100-Tage-Programm direkt nach der Wahl vorgelegt hat. Das gilt insbesondere für die Stärkung des Steuervollzugs“, so Wolf. Die bereits einberufene Haushaltsstrukturkommission habe ja eben das Ziel, in Thüringen die Förderprogramme und Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Auch damit soll dem strukturellen Defizit im Landeshaushalt begegnet und das staatliche Handeln effektiver werden. Nicht jede Subvention ist per se schlecht.

„Wir haben da an einigen Stellen selbst noch Hausaufgaben zu erledigen, um unsere Finanzverwaltung zu stärken und bei der Digitalisierung voranzukommen“, weiß die Ministerin. Steuergerechtigkeit und die Erhaltung auch der finanziellen Zukunftsfähigkeit sei eben eine Aufgabe, der man sich auf allen Ebenen vom Bund über die Länder bis in die Kommunen zu stellen habe.

Mal davon abgesehen, dass die Vorschläge des Rechnungshofes auch positive Folgen für den Thüringer Landeshaushalt haben könnten, spielt da für Wolf noch ein weiterer, für sie wichtiger Aspekt, eine Rolle. „Mit einem Plus an Steuergerechtigkeit stärken wir auch das vielfach gesunkene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.“

 

 

 

 

 

 

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„Wenn der Bundesrechnungshof mit seinen Vorschlägen auf ein Plus an Steuergerechtigkeit und staatliche Zukunftsfähigkeit zielt, kann er auf die Unterstützung des Freistaates Thüringen, etwa auch im Bundesrat, zählen. Es kommt aber immer auf die konkrete Forderung an“, sagt Thüringens Finanzministerin Katja Wolf zum Vorstoß des Rechnungshofs in Richtung neuer Bundesregierung.

Der Rechnungshof sieht ein Einsparpotenzial von jährlich 30 Milliarden Euro bei Bund und Ländern, allein durch die Streichung oder Kürzung von Steuervergünstigungen, wie etwa beim Dieselkraftstoff. Hinzu könnten Mehreinnahmen, laut Rechnungshof-Präsident Kay Scheller, durch eine stärkere Bekämpfung des Steuerbetrugs und einen verbesserten Steuervollzug kommen. Die Finanzverwaltung müsse gestärkt werden, etwa durch den Einsatz moderner IT-Systeme und weiterer Digitalisierung.

„Bei Steuervergünstigungen muss genau geschaut werden, wer profitiert und welche Wirkung diese haben. Daher sollten wir die sogenannten Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker in den Blick nehmen", so Wolf. Hierdurch können vor allem Schenkungen von Milliardenvermögen so gestaltet werden, dass sie steuerfrei bleiben. Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist hier die größte einzelne Subvention in Höhe von 4,5 Mrd. Euro aus. In den vergangenen Jahren lagen die Subventionen, die sich als Mindereinnahmen bemerkbar machten, sogar teilweise mehr als dreimal so hoch.

„Diese Privilegien für Millionäre und Milliardäre schaffen weder Arbeitsplätze noch sind sie sozial gerecht", so die Finanzministerin. Dem Freistaat Thüringen entgingen so zudem dringend benötigte Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Mit diesem Geld sollte der Freistaat besser Verbraucher und Wirtschaft von den hohen Stromkosten entlasten.

„Viele der 22 Vorschläge aus dem Rechnungshof liegen genau auf der Linie, die die Koalition in Thüringen schon in ihrem 100-Tage-Programm direkt nach der Wahl vorgelegt hat. Das gilt insbesondere für die Stärkung des Steuervollzugs“, so Wolf. Die bereits einberufene Haushaltsstrukturkommission habe ja eben das Ziel, in Thüringen die Förderprogramme und Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Auch damit soll dem strukturellen Defizit im Landeshaushalt begegnet und das staatliche Handeln effektiver werden. Nicht jede Subvention ist per se schlecht.

„Wir haben da an einigen Stellen selbst noch Hausaufgaben zu erledigen, um unsere Finanzverwaltung zu stärken und bei der Digitalisierung voranzukommen“, weiß die Ministerin. Steuergerechtigkeit und die Erhaltung auch der finanziellen Zukunftsfähigkeit sei eben eine Aufgabe, der man sich auf allen Ebenen vom Bund über die Länder bis in die Kommunen zu stellen habe.

Mal davon abgesehen, dass die Vorschläge des Rechnungshofes auch positive Folgen für den Thüringer Landeshaushalt haben könnten, spielt da für Wolf noch ein weiterer, für sie wichtiger Aspekt, eine Rolle. „Mit einem Plus an Steuergerechtigkeit stärken wir auch das vielfach gesunkene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.“

 

 

 

 

 

 

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