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Finanzministerin Katja Wolf zur Mai-Steuerschätzung


Abermals erhebliche Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen, aber nicht nur konjunkturelle Effekte ausschlaggebend.

Finanzministerin Katja Wolf berichtet am Rednerpult über die Mai-Steuerschätzung 2025
Foto: TFM/ K. Schmidt

Während Thüringen für das laufende Jahr Mehreinnahmen von 109 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 rechnen kann, liegen die geschätzten Einnahmen für die beiden kommenden Jahre um 71 Millionen Euro in 2026 und 99 Millionen Euro in 2027 unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2024.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die deutsche Wirtschaftsleistung befindet sich aktuell noch immer etwa auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Diese nunmehr seit über fünf Jahren andauernde Seitwärtsbewegung hat auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Steuereinnahmen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl beim Wirtschaftswachstum als auch bei der Entwicklung der Steuereinnahmen gerade eine Bodenbildung erleben.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar insgesamt nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 10.229 Millionen Euro zunächst einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren von dort aus weiter anwachsen. „Wir wollen das strukturelle Defizit im Landeshaushalt bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise zurückführen, soweit die konjunkturellen Rahmenbedingungen dies zulassen. Gleichzeitig wollen und müssen wir zusätzliche Investitionsausgaben ermöglichen, um den bestehenden Investitionsstau beim Land und den Kommunen abbauen zu können. Und das alles in einem Umfeld, in dem die Steuereinnahmen nicht mehr so dynamisch wachsen wie in den 2010er Jahren“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Dabei hilft auch das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro. Die Länder erhalten hieraus in den kommenden zwölf Jahren 100 Milliarden Euro. Die Finanzministerin weiter: „Wir werden die auf Thüringen entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für zielgerichtete Investitionen einsetzen. Wir gehen davon aus, erste Maßnahmen bereits im kommenden Doppelhaushalt abbilden zu können.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 81,2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt.

Die Mindereinnahmen gehen dabei vollständig auf nun berücksichtigte Steuerrechtsänderungen zurück, die noch nicht Gegenstand der Steuerschätzung vom Oktober 2024 waren. Allein die Auswirkungen aus dem im Dezember 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz mit den darin enthaltenen Entlastungen bei der Einkommensteuer führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 65,1 Milliarden Euro. Die geschätzten Mindereinnahmen erscheinen zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 26,4 Milliarden Euro bzw. 27,1 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2025 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -3,5 Milliarden Euro).

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Einnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Katja Wolf sagt: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch wenn ich im Hinblick auf die weitere Entwicklung optimistisch bin, sind die Risiken und Unsicherheiten aktuell sehr hoch.“

Von besonderem Interesse hingegen sind die Ergebnisse der Steuerschätzung im Lichte der Aufstellung des geplanten Doppelhaushalts 2026/2027. Am vergangenen Freitag hat sich das Thüringer Kabinett auf die Eckwerte – also den verbindlichen finanziellen Rahmen für jeden Einzelplan – für diese beiden Haushaltsjahre verständigt. Finanzministerin Katja Wolf ordnet deshalb die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung mit Blick auf diese Eckwerte ein: „Wir haben als Finanzministerium bereits im Vorgriff auf die Steuerschätzung versucht, die Auswirkungen der nun berücksichtigten Steuerrechtsänderungen sowie der konjunkturellen Entwicklung auf unsere Einnahmen abzuschätzen. Diese Berechnung haben wir zur Grundlage unserer Eckwerteberechnung gemacht. Im Ergebnis zeigt sich, dass für das Jahr 2026 nahezu keine Anpassungen erforderlich sind. Für 2027 können die Eckwerte sogar geringfügig nach oben korrigiert werden und geben allen Ressorts somit ein wenig mehr Spielraum.“

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 13. bis 15. Mai 2023 in Bremen getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2025. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2025 von 1,1 % auf 0,0 % abgesenkt. Insbesondere die deutlich erhöhte Unsicherheit durch die US-Handelspolitik sowie die Auswirkungen der Zollanhebungen auf den Welthandel belasten dabei die Wirtschaft. Ab dem kommenden Jahr wird eine leichte Belebung der konjunkturellen Dynamik u. a. durch die geplanten höheren Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen erwartet. Das unterstellte BIP-Wachstum für den Schätzzeitraum ab 2026 beträgt jeweils 1,0 %.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.229 Millionen Euro, 10.362 Millionen Euro und 10.549 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 und 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.772 Millionen Euro (-172 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2024), 11.083 Millionen Euro (-216 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 127 Millionen Euro in 2026, 136 Millionen Euro in 2027, 139 Millionen Euro in 2028 und 153 Millionen Euro in 2029. Ursächlich für den Rückgang sind zum einen in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigte Steuerrechtsänderungen. Zum anderen spiegelt sich in der prognostizierten Entwicklung der Gewerbesteuer die anhaltende wirtschaftliche Schwäche wider. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.223 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.560 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 337 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf zur Mai-Steuerschätzung


Abermals erhebliche Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen, aber nicht nur konjunkturelle Effekte ausschlaggebend.

Finanzministerin Katja Wolf berichtet am Rednerpult über die Mai-Steuerschätzung 2025
Foto: TFM/ K. Schmidt

Während Thüringen für das laufende Jahr Mehreinnahmen von 109 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 rechnen kann, liegen die geschätzten Einnahmen für die beiden kommenden Jahre um 71 Millionen Euro in 2026 und 99 Millionen Euro in 2027 unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2024.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die deutsche Wirtschaftsleistung befindet sich aktuell noch immer etwa auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Diese nunmehr seit über fünf Jahren andauernde Seitwärtsbewegung hat auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Steuereinnahmen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl beim Wirtschaftswachstum als auch bei der Entwicklung der Steuereinnahmen gerade eine Bodenbildung erleben.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar insgesamt nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 10.229 Millionen Euro zunächst einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren von dort aus weiter anwachsen. „Wir wollen das strukturelle Defizit im Landeshaushalt bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise zurückführen, soweit die konjunkturellen Rahmenbedingungen dies zulassen. Gleichzeitig wollen und müssen wir zusätzliche Investitionsausgaben ermöglichen, um den bestehenden Investitionsstau beim Land und den Kommunen abbauen zu können. Und das alles in einem Umfeld, in dem die Steuereinnahmen nicht mehr so dynamisch wachsen wie in den 2010er Jahren“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Dabei hilft auch das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro. Die Länder erhalten hieraus in den kommenden zwölf Jahren 100 Milliarden Euro. Die Finanzministerin weiter: „Wir werden die auf Thüringen entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für zielgerichtete Investitionen einsetzen. Wir gehen davon aus, erste Maßnahmen bereits im kommenden Doppelhaushalt abbilden zu können.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 81,2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt.

Die Mindereinnahmen gehen dabei vollständig auf nun berücksichtigte Steuerrechtsänderungen zurück, die noch nicht Gegenstand der Steuerschätzung vom Oktober 2024 waren. Allein die Auswirkungen aus dem im Dezember 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz mit den darin enthaltenen Entlastungen bei der Einkommensteuer führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 65,1 Milliarden Euro. Die geschätzten Mindereinnahmen erscheinen zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 26,4 Milliarden Euro bzw. 27,1 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2025 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -3,5 Milliarden Euro).

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Einnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Katja Wolf sagt: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch wenn ich im Hinblick auf die weitere Entwicklung optimistisch bin, sind die Risiken und Unsicherheiten aktuell sehr hoch.“

Von besonderem Interesse hingegen sind die Ergebnisse der Steuerschätzung im Lichte der Aufstellung des geplanten Doppelhaushalts 2026/2027. Am vergangenen Freitag hat sich das Thüringer Kabinett auf die Eckwerte – also den verbindlichen finanziellen Rahmen für jeden Einzelplan – für diese beiden Haushaltsjahre verständigt. Finanzministerin Katja Wolf ordnet deshalb die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung mit Blick auf diese Eckwerte ein: „Wir haben als Finanzministerium bereits im Vorgriff auf die Steuerschätzung versucht, die Auswirkungen der nun berücksichtigten Steuerrechtsänderungen sowie der konjunkturellen Entwicklung auf unsere Einnahmen abzuschätzen. Diese Berechnung haben wir zur Grundlage unserer Eckwerteberechnung gemacht. Im Ergebnis zeigt sich, dass für das Jahr 2026 nahezu keine Anpassungen erforderlich sind. Für 2027 können die Eckwerte sogar geringfügig nach oben korrigiert werden und geben allen Ressorts somit ein wenig mehr Spielraum.“

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 13. bis 15. Mai 2023 in Bremen getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2025. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2025 von 1,1 % auf 0,0 % abgesenkt. Insbesondere die deutlich erhöhte Unsicherheit durch die US-Handelspolitik sowie die Auswirkungen der Zollanhebungen auf den Welthandel belasten dabei die Wirtschaft. Ab dem kommenden Jahr wird eine leichte Belebung der konjunkturellen Dynamik u. a. durch die geplanten höheren Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen erwartet. Das unterstellte BIP-Wachstum für den Schätzzeitraum ab 2026 beträgt jeweils 1,0 %.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.229 Millionen Euro, 10.362 Millionen Euro und 10.549 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 und 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.772 Millionen Euro (-172 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2024), 11.083 Millionen Euro (-216 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 127 Millionen Euro in 2026, 136 Millionen Euro in 2027, 139 Millionen Euro in 2028 und 153 Millionen Euro in 2029. Ursächlich für den Rückgang sind zum einen in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigte Steuerrechtsänderungen. Zum anderen spiegelt sich in der prognostizierten Entwicklung der Gewerbesteuer die anhaltende wirtschaftliche Schwäche wider. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.223 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.560 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 337 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Katja Wolf zur Mai-Steuerschätzung


Abermals erhebliche Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen, aber nicht nur konjunkturelle Effekte ausschlaggebend.

Finanzministerin Katja Wolf berichtet am Rednerpult über die Mai-Steuerschätzung 2025
Foto: TFM/ K. Schmidt

Während Thüringen für das laufende Jahr Mehreinnahmen von 109 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 rechnen kann, liegen die geschätzten Einnahmen für die beiden kommenden Jahre um 71 Millionen Euro in 2026 und 99 Millionen Euro in 2027 unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2024.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die deutsche Wirtschaftsleistung befindet sich aktuell noch immer etwa auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Diese nunmehr seit über fünf Jahren andauernde Seitwärtsbewegung hat auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Steuereinnahmen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl beim Wirtschaftswachstum als auch bei der Entwicklung der Steuereinnahmen gerade eine Bodenbildung erleben.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar insgesamt nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 10.229 Millionen Euro zunächst einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren von dort aus weiter anwachsen. „Wir wollen das strukturelle Defizit im Landeshaushalt bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise zurückführen, soweit die konjunkturellen Rahmenbedingungen dies zulassen. Gleichzeitig wollen und müssen wir zusätzliche Investitionsausgaben ermöglichen, um den bestehenden Investitionsstau beim Land und den Kommunen abbauen zu können. Und das alles in einem Umfeld, in dem die Steuereinnahmen nicht mehr so dynamisch wachsen wie in den 2010er Jahren“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Dabei hilft auch das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro. Die Länder erhalten hieraus in den kommenden zwölf Jahren 100 Milliarden Euro. Die Finanzministerin weiter: „Wir werden die auf Thüringen entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für zielgerichtete Investitionen einsetzen. Wir gehen davon aus, erste Maßnahmen bereits im kommenden Doppelhaushalt abbilden zu können.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 81,2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt.

Die Mindereinnahmen gehen dabei vollständig auf nun berücksichtigte Steuerrechtsänderungen zurück, die noch nicht Gegenstand der Steuerschätzung vom Oktober 2024 waren. Allein die Auswirkungen aus dem im Dezember 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz mit den darin enthaltenen Entlastungen bei der Einkommensteuer führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 65,1 Milliarden Euro. Die geschätzten Mindereinnahmen erscheinen zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 26,4 Milliarden Euro bzw. 27,1 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2025 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -3,5 Milliarden Euro).

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Einnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Katja Wolf sagt: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch wenn ich im Hinblick auf die weitere Entwicklung optimistisch bin, sind die Risiken und Unsicherheiten aktuell sehr hoch.“

Von besonderem Interesse hingegen sind die Ergebnisse der Steuerschätzung im Lichte der Aufstellung des geplanten Doppelhaushalts 2026/2027. Am vergangenen Freitag hat sich das Thüringer Kabinett auf die Eckwerte – also den verbindlichen finanziellen Rahmen für jeden Einzelplan – für diese beiden Haushaltsjahre verständigt. Finanzministerin Katja Wolf ordnet deshalb die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung mit Blick auf diese Eckwerte ein: „Wir haben als Finanzministerium bereits im Vorgriff auf die Steuerschätzung versucht, die Auswirkungen der nun berücksichtigten Steuerrechtsänderungen sowie der konjunkturellen Entwicklung auf unsere Einnahmen abzuschätzen. Diese Berechnung haben wir zur Grundlage unserer Eckwerteberechnung gemacht. Im Ergebnis zeigt sich, dass für das Jahr 2026 nahezu keine Anpassungen erforderlich sind. Für 2027 können die Eckwerte sogar geringfügig nach oben korrigiert werden und geben allen Ressorts somit ein wenig mehr Spielraum.“

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 13. bis 15. Mai 2023 in Bremen getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2025. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2025 von 1,1 % auf 0,0 % abgesenkt. Insbesondere die deutlich erhöhte Unsicherheit durch die US-Handelspolitik sowie die Auswirkungen der Zollanhebungen auf den Welthandel belasten dabei die Wirtschaft. Ab dem kommenden Jahr wird eine leichte Belebung der konjunkturellen Dynamik u. a. durch die geplanten höheren Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen erwartet. Das unterstellte BIP-Wachstum für den Schätzzeitraum ab 2026 beträgt jeweils 1,0 %.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.229 Millionen Euro, 10.362 Millionen Euro und 10.549 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 und 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.772 Millionen Euro (-172 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2024), 11.083 Millionen Euro (-216 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 127 Millionen Euro in 2026, 136 Millionen Euro in 2027, 139 Millionen Euro in 2028 und 153 Millionen Euro in 2029. Ursächlich für den Rückgang sind zum einen in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigte Steuerrechtsänderungen. Zum anderen spiegelt sich in der prognostizierten Entwicklung der Gewerbesteuer die anhaltende wirtschaftliche Schwäche wider. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.223 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.560 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 337 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

Test

Timeline

Finanzministerin Katja Wolf zur Mai-Steuerschätzung


Abermals erhebliche Abwärtskorrektur der Steuereinnahmen, aber nicht nur konjunkturelle Effekte ausschlaggebend.

Finanzministerin Katja Wolf berichtet am Rednerpult über die Mai-Steuerschätzung 2025
Foto: TFM/ K. Schmidt

Während Thüringen für das laufende Jahr Mehreinnahmen von 109 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 rechnen kann, liegen die geschätzten Einnahmen für die beiden kommenden Jahre um 71 Millionen Euro in 2026 und 99 Millionen Euro in 2027 unter der bisherigen Einnahmeerwartung aus der Oktober-Steuerschätzung 2024.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die deutsche Wirtschaftsleistung befindet sich aktuell noch immer etwa auf dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Diese nunmehr seit über fünf Jahren andauernde Seitwärtsbewegung hat auch negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Steuereinnahmen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl beim Wirtschaftswachstum als auch bei der Entwicklung der Steuereinnahmen gerade eine Bodenbildung erleben.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes müssen nun zwar insgesamt nach unten korrigiert werden. Dennoch werden die Steuereinnahmen in diesem Jahr mit 10.229 Millionen Euro zunächst einen neuen Höchstwert erreichen und auch in den Folgejahren von dort aus weiter anwachsen. „Wir wollen das strukturelle Defizit im Landeshaushalt bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise zurückführen, soweit die konjunkturellen Rahmenbedingungen dies zulassen. Gleichzeitig wollen und müssen wir zusätzliche Investitionsausgaben ermöglichen, um den bestehenden Investitionsstau beim Land und den Kommunen abbauen zu können. Und das alles in einem Umfeld, in dem die Steuereinnahmen nicht mehr so dynamisch wachsen wie in den 2010er Jahren“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Dabei hilft auch das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes über 500 Milliarden Euro. Die Länder erhalten hieraus in den kommenden zwölf Jahren 100 Milliarden Euro. Die Finanzministerin weiter: „Wir werden die auf Thüringen entfallenden Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für zielgerichtete Investitionen einsetzen. Wir gehen davon aus, erste Maßnahmen bereits im kommenden Doppelhaushalt abbilden zu können.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2024 werden gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 81,2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt.

Die Mindereinnahmen gehen dabei vollständig auf nun berücksichtigte Steuerrechtsänderungen zurück, die noch nicht Gegenstand der Steuerschätzung vom Oktober 2024 waren. Allein die Auswirkungen aus dem im Dezember 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz mit den darin enthaltenen Entlastungen bei der Einkommensteuer führen im Prognosezeitraum zu Mindereinnahmen von 65,1 Milliarden Euro. Die geschätzten Mindereinnahmen erscheinen zunächst sehr hoch. Für alle Jahre wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert. Damit beträgt die vorgenommene Korrektur „lediglich“ 1,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Auf Länder und Gemeinden entfallen von den Mindereinnahmen 26,4 Milliarden Euro bzw. 27,1 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2025 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: -3,5 Milliarden Euro).

Für das laufende Jahr haben die geschätzten Einnahmen zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Katja Wolf sagt: „Wir sind noch früh im Jahr. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Auch wenn ich im Hinblick auf die weitere Entwicklung optimistisch bin, sind die Risiken und Unsicherheiten aktuell sehr hoch.“

Von besonderem Interesse hingegen sind die Ergebnisse der Steuerschätzung im Lichte der Aufstellung des geplanten Doppelhaushalts 2026/2027. Am vergangenen Freitag hat sich das Thüringer Kabinett auf die Eckwerte – also den verbindlichen finanziellen Rahmen für jeden Einzelplan – für diese beiden Haushaltsjahre verständigt. Finanzministerin Katja Wolf ordnet deshalb die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung mit Blick auf diese Eckwerte ein: „Wir haben als Finanzministerium bereits im Vorgriff auf die Steuerschätzung versucht, die Auswirkungen der nun berücksichtigten Steuerrechtsänderungen sowie der konjunkturellen Entwicklung auf unsere Einnahmen abzuschätzen. Diese Berechnung haben wir zur Grundlage unserer Eckwerteberechnung gemacht. Im Ergebnis zeigt sich, dass für das Jahr 2026 nahezu keine Anpassungen erforderlich sind. Für 2027 können die Eckwerte sogar geringfügig nach oben korrigiert werden und geben allen Ressorts somit ein wenig mehr Spielraum.“

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 13. bis 15. Mai 2023 in Bremen getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2025. Die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2025 von 1,1 % auf 0,0 % abgesenkt. Insbesondere die deutlich erhöhte Unsicherheit durch die US-Handelspolitik sowie die Auswirkungen der Zollanhebungen auf den Welthandel belasten dabei die Wirtschaft. Ab dem kommenden Jahr wird eine leichte Belebung der konjunkturellen Dynamik u. a. durch die geplanten höheren Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen erwartet. Das unterstellte BIP-Wachstum für den Schätzzeitraum ab 2026 beträgt jeweils 1,0 %.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.229 Millionen Euro, 10.362 Millionen Euro und 10.549 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 und 2029 betragen die erwarteten Einnahmen 10.772 Millionen Euro (-172 Millionen Euro gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2024), 11.083 Millionen Euro (-216 Millionen Euro).

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen müssen die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach unten korrigiert werden. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mindereinnahmen auf 656 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mindereinnahmen von 101 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mindereinnahmen: von 127 Millionen Euro in 2026, 136 Millionen Euro in 2027, 139 Millionen Euro in 2028 und 153 Millionen Euro in 2029. Ursächlich für den Rückgang sind zum einen in den Ergebnissen der Steuerschätzung berücksichtigte Steuerrechtsänderungen. Zum anderen spiegelt sich in der prognostizierten Entwicklung der Gewerbesteuer die anhaltende wirtschaftliche Schwäche wider. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.223 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.560 Millionen Euro im Jahr 2029. Dies entspricht einem Zuwachs von 337 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

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