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Finanzministerin Katja Wolf zur Oktober-Steuerschätzung: Mehreinnahmen führen nicht zu mehr Spielräumen im Landeshaushalt; Konsolidierungsdruck bleibt hoch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Für das laufende Jahr 2025 werden Mehreinnahmen von 280 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 erwartet. Für die beiden kommenden Jahre des geplanten Doppelhaushalts liegen die Einnahmeerwartungen nun um 197 Millionen Euro in 2026 und 182 Millionen Euro in 2027 höher, als noch zur Mai-Steuerschätzung 2025 prognostiziert.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die leichte wirtschaftliche Erholung und die Verbesserung des wirtschaftlichen Ausblicks führen zu einer Verbesserung unserer Einnahmeerwartung. Aber unsere Spielräume erhöhen sich dadurch nicht. Wir haben nach wie vor die Aufgabe, unser Finanzierungsdefizit im Landeshaushalt zurückzuführen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes können in allen Schätzjahren nach oben korrigiert werden und erreichen in diesem Jahr mit 10.400 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Von dort aus wachsen die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren weiter an. Im Jahr 2030 liegen die geschätzten Einnahmen bereits bei 11.461 Millionen Euro. „Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, das bestehende Defizit im Landeshaushalt langfristig zurückzuführen und gleichzeitig die Investitionen zu stärken. Die nun geschätzten Mehreinnahmen unterstützen uns bei diesem Weg. Sie entbinden uns aber nicht von unseren eigenen Hausaufgaben bei der Konsolidierung des Landeshaushalts“, sagt Katja Wolf.

Der verbesserte wirtschaftliche Ausblick geht dabei auch zurück auf das kreditfinanzierte Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ über 500 Milliarden Euro, mit dem in den kommenden Jahren zusätzliche Wachstumsimpulse gesetzt werden sollen. Die Länder erhalten hieraus 100 Milliarden Euro. Finanzministerin Katja Wolf dazu: „Damit das Sondervermögen auch wirkt, müssen schnell Investitionen angestoßen werden. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 haben wir über 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingestellt, die wir für zielgerichtete Investitionen einsetzen wollen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2025 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 33,7 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt. Die Verbesserung des konjunkturellen Ausblicks würde für sich genommen sogar zu einer noch deutlich stärkeren Anhebung der Einnahmeerwartung führen. Dieser stehen jedoch Mindereinnahmen insbesondere aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm („Wachstums-Booster“) entgegen. Die geschätzten Mehreinnahmen erscheinen dennoch zunächst sehr hoch. Für diesen Zeitraum wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert.

„Ob diese Annahmen so eintreffen werden, ist nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Man denke nur an die internationalen Handelskonflikte, Lieferkettenprobleme und die geopolitische Lage“, so Finanzministerin Wolf. Daher ist nüchtern zu konstatieren, dass die Planungen der Landesregierung auch für den Doppelhaushalt 2026/27 im Wesentlichen bestätigt werden.

Damit beträgt die vorgenommene Aufwärtskorrektur „lediglich“ 0,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Die Länder und Gemeinden profitieren von der aktuellen Aufwärtskorrektur stärker als der Bund. Ursächlich hierfür ist zum einen die vollständige Kompensation der Mindereinnahmen der Gemeinden aus dem Wachstums-Booster. Zum anderen erhalten die Länder Mittel vom Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes. In beiden Fällen erfolgt der Transfer über die Umsatzsteuer zu Gunsten von Ländern und Gemeinden und zu Lasten des Bundes. 

Mit Blick auf das laufende Haushaltsjahr erklärt die Thüringer Finanzministerin: „Im laufenden Haushalt 2025 haben wir ein Finanzierungsdefizit, das wir bisher auch durch eine Neuverschuldung ausgleichen. Mit den absehbaren Steuermehreinnahmen kann die geplante Neuverschuldung nun geringer ausfallen.“

Im Lichte der aktuellen Beratungen zum Doppelhaushalts 2026/2027 mahnt Finanzministerin Katja Wolf zur Vorsicht: „Die Schätzunsicherheiten sind aktuell sehr hoch. Bereits in den vergangenen Schätzungen haben wir mehrfach Auf- und Abwärtskorrekturen erlebt, weil sich die Rahmenbedingungen plötzlich und unerwartet geändert haben. Wir wollen den Landeshaushalt konsolidieren und Ausgaben in bestimmten Bereichen zurückführen.

Keinesfalls sollten wir jetzt wegen der möglichen Mehreinnahmen über zusätzliche Ausgaben nachdenken. Das wäre der falsche Weg.“

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben angepasst werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 21. bis 23. Oktober 2025 in Berlin getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2025. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2025 ein Anstieg von 0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einer Stagnation ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die Erholung des Konsums sowie u. a. die Impulse der Wachstumsinitiative eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,3 Prozent im Jahr 2026 und +1,4 Prozent im Jahr 2027 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2028 bis 2030 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.400 Millionen Euro, 10.532 Millionen Euro und 10.688 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 bis 2030 betragen die erwarteten Einnahmen 10.863 Millionen Euro (+107 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2025), 11.153 Millionen Euro (+93 Millionen Euro) und 11.461 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben korrigiert werden. Deren geschätzte Mindereinnahmen aus dem Wachstums-Booster werden vollständig durch den Bund über die Umsatzsteuer kompensiert. Der verbesserte konjunkturelle Ausblick schlägt sich deshalb auch in den kommunalen Haushalten nieder.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mehreinnahmen: von 39 Millionen Euro in 2026, 62 Millionen Euro in 2027, 64 Millionen Euro in 2028 und 60 Millionen Euro in 2029. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.248 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.691 Millionen Euro im Jahr 2030. Dies entspricht einem Zuwachs von 443 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Katja Wolf zur Oktober-Steuerschätzung: Mehreinnahmen führen nicht zu mehr Spielräumen im Landeshaushalt; Konsolidierungsdruck bleibt hoch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Für das laufende Jahr 2025 werden Mehreinnahmen von 280 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 erwartet. Für die beiden kommenden Jahre des geplanten Doppelhaushalts liegen die Einnahmeerwartungen nun um 197 Millionen Euro in 2026 und 182 Millionen Euro in 2027 höher, als noch zur Mai-Steuerschätzung 2025 prognostiziert.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die leichte wirtschaftliche Erholung und die Verbesserung des wirtschaftlichen Ausblicks führen zu einer Verbesserung unserer Einnahmeerwartung. Aber unsere Spielräume erhöhen sich dadurch nicht. Wir haben nach wie vor die Aufgabe, unser Finanzierungsdefizit im Landeshaushalt zurückzuführen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes können in allen Schätzjahren nach oben korrigiert werden und erreichen in diesem Jahr mit 10.400 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Von dort aus wachsen die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren weiter an. Im Jahr 2030 liegen die geschätzten Einnahmen bereits bei 11.461 Millionen Euro. „Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, das bestehende Defizit im Landeshaushalt langfristig zurückzuführen und gleichzeitig die Investitionen zu stärken. Die nun geschätzten Mehreinnahmen unterstützen uns bei diesem Weg. Sie entbinden uns aber nicht von unseren eigenen Hausaufgaben bei der Konsolidierung des Landeshaushalts“, sagt Katja Wolf.

Der verbesserte wirtschaftliche Ausblick geht dabei auch zurück auf das kreditfinanzierte Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ über 500 Milliarden Euro, mit dem in den kommenden Jahren zusätzliche Wachstumsimpulse gesetzt werden sollen. Die Länder erhalten hieraus 100 Milliarden Euro. Finanzministerin Katja Wolf dazu: „Damit das Sondervermögen auch wirkt, müssen schnell Investitionen angestoßen werden. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 haben wir über 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingestellt, die wir für zielgerichtete Investitionen einsetzen wollen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2025 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 33,7 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt. Die Verbesserung des konjunkturellen Ausblicks würde für sich genommen sogar zu einer noch deutlich stärkeren Anhebung der Einnahmeerwartung führen. Dieser stehen jedoch Mindereinnahmen insbesondere aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm („Wachstums-Booster“) entgegen. Die geschätzten Mehreinnahmen erscheinen dennoch zunächst sehr hoch. Für diesen Zeitraum wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert.

„Ob diese Annahmen so eintreffen werden, ist nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Man denke nur an die internationalen Handelskonflikte, Lieferkettenprobleme und die geopolitische Lage“, so Finanzministerin Wolf. Daher ist nüchtern zu konstatieren, dass die Planungen der Landesregierung auch für den Doppelhaushalt 2026/27 im Wesentlichen bestätigt werden.

Damit beträgt die vorgenommene Aufwärtskorrektur „lediglich“ 0,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Die Länder und Gemeinden profitieren von der aktuellen Aufwärtskorrektur stärker als der Bund. Ursächlich hierfür ist zum einen die vollständige Kompensation der Mindereinnahmen der Gemeinden aus dem Wachstums-Booster. Zum anderen erhalten die Länder Mittel vom Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes. In beiden Fällen erfolgt der Transfer über die Umsatzsteuer zu Gunsten von Ländern und Gemeinden und zu Lasten des Bundes. 

Mit Blick auf das laufende Haushaltsjahr erklärt die Thüringer Finanzministerin: „Im laufenden Haushalt 2025 haben wir ein Finanzierungsdefizit, das wir bisher auch durch eine Neuverschuldung ausgleichen. Mit den absehbaren Steuermehreinnahmen kann die geplante Neuverschuldung nun geringer ausfallen.“

Im Lichte der aktuellen Beratungen zum Doppelhaushalts 2026/2027 mahnt Finanzministerin Katja Wolf zur Vorsicht: „Die Schätzunsicherheiten sind aktuell sehr hoch. Bereits in den vergangenen Schätzungen haben wir mehrfach Auf- und Abwärtskorrekturen erlebt, weil sich die Rahmenbedingungen plötzlich und unerwartet geändert haben. Wir wollen den Landeshaushalt konsolidieren und Ausgaben in bestimmten Bereichen zurückführen.

Keinesfalls sollten wir jetzt wegen der möglichen Mehreinnahmen über zusätzliche Ausgaben nachdenken. Das wäre der falsche Weg.“

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben angepasst werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 21. bis 23. Oktober 2025 in Berlin getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2025. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2025 ein Anstieg von 0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einer Stagnation ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die Erholung des Konsums sowie u. a. die Impulse der Wachstumsinitiative eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,3 Prozent im Jahr 2026 und +1,4 Prozent im Jahr 2027 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2028 bis 2030 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.400 Millionen Euro, 10.532 Millionen Euro und 10.688 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 bis 2030 betragen die erwarteten Einnahmen 10.863 Millionen Euro (+107 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2025), 11.153 Millionen Euro (+93 Millionen Euro) und 11.461 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben korrigiert werden. Deren geschätzte Mindereinnahmen aus dem Wachstums-Booster werden vollständig durch den Bund über die Umsatzsteuer kompensiert. Der verbesserte konjunkturelle Ausblick schlägt sich deshalb auch in den kommunalen Haushalten nieder.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mehreinnahmen: von 39 Millionen Euro in 2026, 62 Millionen Euro in 2027, 64 Millionen Euro in 2028 und 60 Millionen Euro in 2029. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.248 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.691 Millionen Euro im Jahr 2030. Dies entspricht einem Zuwachs von 443 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Katja Wolf zur Oktober-Steuerschätzung: Mehreinnahmen führen nicht zu mehr Spielräumen im Landeshaushalt; Konsolidierungsdruck bleibt hoch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Für das laufende Jahr 2025 werden Mehreinnahmen von 280 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 erwartet. Für die beiden kommenden Jahre des geplanten Doppelhaushalts liegen die Einnahmeerwartungen nun um 197 Millionen Euro in 2026 und 182 Millionen Euro in 2027 höher, als noch zur Mai-Steuerschätzung 2025 prognostiziert.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die leichte wirtschaftliche Erholung und die Verbesserung des wirtschaftlichen Ausblicks führen zu einer Verbesserung unserer Einnahmeerwartung. Aber unsere Spielräume erhöhen sich dadurch nicht. Wir haben nach wie vor die Aufgabe, unser Finanzierungsdefizit im Landeshaushalt zurückzuführen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes können in allen Schätzjahren nach oben korrigiert werden und erreichen in diesem Jahr mit 10.400 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Von dort aus wachsen die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren weiter an. Im Jahr 2030 liegen die geschätzten Einnahmen bereits bei 11.461 Millionen Euro. „Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, das bestehende Defizit im Landeshaushalt langfristig zurückzuführen und gleichzeitig die Investitionen zu stärken. Die nun geschätzten Mehreinnahmen unterstützen uns bei diesem Weg. Sie entbinden uns aber nicht von unseren eigenen Hausaufgaben bei der Konsolidierung des Landeshaushalts“, sagt Katja Wolf.

Der verbesserte wirtschaftliche Ausblick geht dabei auch zurück auf das kreditfinanzierte Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ über 500 Milliarden Euro, mit dem in den kommenden Jahren zusätzliche Wachstumsimpulse gesetzt werden sollen. Die Länder erhalten hieraus 100 Milliarden Euro. Finanzministerin Katja Wolf dazu: „Damit das Sondervermögen auch wirkt, müssen schnell Investitionen angestoßen werden. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 haben wir über 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingestellt, die wir für zielgerichtete Investitionen einsetzen wollen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2025 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 33,7 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt. Die Verbesserung des konjunkturellen Ausblicks würde für sich genommen sogar zu einer noch deutlich stärkeren Anhebung der Einnahmeerwartung führen. Dieser stehen jedoch Mindereinnahmen insbesondere aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm („Wachstums-Booster“) entgegen. Die geschätzten Mehreinnahmen erscheinen dennoch zunächst sehr hoch. Für diesen Zeitraum wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert.

„Ob diese Annahmen so eintreffen werden, ist nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Man denke nur an die internationalen Handelskonflikte, Lieferkettenprobleme und die geopolitische Lage“, so Finanzministerin Wolf. Daher ist nüchtern zu konstatieren, dass die Planungen der Landesregierung auch für den Doppelhaushalt 2026/27 im Wesentlichen bestätigt werden.

Damit beträgt die vorgenommene Aufwärtskorrektur „lediglich“ 0,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Die Länder und Gemeinden profitieren von der aktuellen Aufwärtskorrektur stärker als der Bund. Ursächlich hierfür ist zum einen die vollständige Kompensation der Mindereinnahmen der Gemeinden aus dem Wachstums-Booster. Zum anderen erhalten die Länder Mittel vom Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes. In beiden Fällen erfolgt der Transfer über die Umsatzsteuer zu Gunsten von Ländern und Gemeinden und zu Lasten des Bundes. 

Mit Blick auf das laufende Haushaltsjahr erklärt die Thüringer Finanzministerin: „Im laufenden Haushalt 2025 haben wir ein Finanzierungsdefizit, das wir bisher auch durch eine Neuverschuldung ausgleichen. Mit den absehbaren Steuermehreinnahmen kann die geplante Neuverschuldung nun geringer ausfallen.“

Im Lichte der aktuellen Beratungen zum Doppelhaushalts 2026/2027 mahnt Finanzministerin Katja Wolf zur Vorsicht: „Die Schätzunsicherheiten sind aktuell sehr hoch. Bereits in den vergangenen Schätzungen haben wir mehrfach Auf- und Abwärtskorrekturen erlebt, weil sich die Rahmenbedingungen plötzlich und unerwartet geändert haben. Wir wollen den Landeshaushalt konsolidieren und Ausgaben in bestimmten Bereichen zurückführen.

Keinesfalls sollten wir jetzt wegen der möglichen Mehreinnahmen über zusätzliche Ausgaben nachdenken. Das wäre der falsche Weg.“

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben angepasst werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 21. bis 23. Oktober 2025 in Berlin getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2025. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2025 ein Anstieg von 0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einer Stagnation ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die Erholung des Konsums sowie u. a. die Impulse der Wachstumsinitiative eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,3 Prozent im Jahr 2026 und +1,4 Prozent im Jahr 2027 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2028 bis 2030 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.400 Millionen Euro, 10.532 Millionen Euro und 10.688 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 bis 2030 betragen die erwarteten Einnahmen 10.863 Millionen Euro (+107 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2025), 11.153 Millionen Euro (+93 Millionen Euro) und 11.461 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben korrigiert werden. Deren geschätzte Mindereinnahmen aus dem Wachstums-Booster werden vollständig durch den Bund über die Umsatzsteuer kompensiert. Der verbesserte konjunkturelle Ausblick schlägt sich deshalb auch in den kommunalen Haushalten nieder.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mehreinnahmen: von 39 Millionen Euro in 2026, 62 Millionen Euro in 2027, 64 Millionen Euro in 2028 und 60 Millionen Euro in 2029. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.248 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.691 Millionen Euro im Jahr 2030. Dies entspricht einem Zuwachs von 443 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

Test

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Finanzministerin Katja Wolf zur Oktober-Steuerschätzung: Mehreinnahmen führen nicht zu mehr Spielräumen im Landeshaushalt; Konsolidierungsdruck bleibt hoch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Für das laufende Jahr 2025 werden Mehreinnahmen von 280 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2025 erwartet. Für die beiden kommenden Jahre des geplanten Doppelhaushalts liegen die Einnahmeerwartungen nun um 197 Millionen Euro in 2026 und 182 Millionen Euro in 2027 höher, als noch zur Mai-Steuerschätzung 2025 prognostiziert.

Finanzministerin Katja Wolf zu den aktuellen Ergebnissen: „Die leichte wirtschaftliche Erholung und die Verbesserung des wirtschaftlichen Ausblicks führen zu einer Verbesserung unserer Einnahmeerwartung. Aber unsere Spielräume erhöhen sich dadurch nicht. Wir haben nach wie vor die Aufgabe, unser Finanzierungsdefizit im Landeshaushalt zurückzuführen.“

Die Einnahmeerwartungen des Landes können in allen Schätzjahren nach oben korrigiert werden und erreichen in diesem Jahr mit 10.400 Millionen Euro einen neuen Höchststand. Von dort aus wachsen die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren weiter an. Im Jahr 2030 liegen die geschätzten Einnahmen bereits bei 11.461 Millionen Euro. „Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, das bestehende Defizit im Landeshaushalt langfristig zurückzuführen und gleichzeitig die Investitionen zu stärken. Die nun geschätzten Mehreinnahmen unterstützen uns bei diesem Weg. Sie entbinden uns aber nicht von unseren eigenen Hausaufgaben bei der Konsolidierung des Landeshaushalts“, sagt Katja Wolf.

Der verbesserte wirtschaftliche Ausblick geht dabei auch zurück auf das kreditfinanzierte Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ über 500 Milliarden Euro, mit dem in den kommenden Jahren zusätzliche Wachstumsimpulse gesetzt werden sollen. Die Länder erhalten hieraus 100 Milliarden Euro. Finanzministerin Katja Wolf dazu: „Damit das Sondervermögen auch wirkt, müssen schnell Investitionen angestoßen werden. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 haben wir über 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen eingestellt, die wir für zielgerichtete Investitionen einsetzen wollen.“

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2025 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 33,7 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029 geschätzt. Die Verbesserung des konjunkturellen Ausblicks würde für sich genommen sogar zu einer noch deutlich stärkeren Anhebung der Einnahmeerwartung führen. Dieser stehen jedoch Mindereinnahmen insbesondere aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm („Wachstums-Booster“) entgegen. Die geschätzten Mehreinnahmen erscheinen dennoch zunächst sehr hoch. Für diesen Zeitraum wird jedoch ein Gesamtsteueraufkommen von über 5.200 Milliarden Euro prognostiziert.

„Ob diese Annahmen so eintreffen werden, ist nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Man denke nur an die internationalen Handelskonflikte, Lieferkettenprobleme und die geopolitische Lage“, so Finanzministerin Wolf. Daher ist nüchtern zu konstatieren, dass die Planungen der Landesregierung auch für den Doppelhaushalt 2026/27 im Wesentlichen bestätigt werden.

Damit beträgt die vorgenommene Aufwärtskorrektur „lediglich“ 0,6 Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen. Die Länder und Gemeinden profitieren von der aktuellen Aufwärtskorrektur stärker als der Bund. Ursächlich hierfür ist zum einen die vollständige Kompensation der Mindereinnahmen der Gemeinden aus dem Wachstums-Booster. Zum anderen erhalten die Länder Mittel vom Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes. In beiden Fällen erfolgt der Transfer über die Umsatzsteuer zu Gunsten von Ländern und Gemeinden und zu Lasten des Bundes. 

Mit Blick auf das laufende Haushaltsjahr erklärt die Thüringer Finanzministerin: „Im laufenden Haushalt 2025 haben wir ein Finanzierungsdefizit, das wir bisher auch durch eine Neuverschuldung ausgleichen. Mit den absehbaren Steuermehreinnahmen kann die geplante Neuverschuldung nun geringer ausfallen.“

Im Lichte der aktuellen Beratungen zum Doppelhaushalts 2026/2027 mahnt Finanzministerin Katja Wolf zur Vorsicht: „Die Schätzunsicherheiten sind aktuell sehr hoch. Bereits in den vergangenen Schätzungen haben wir mehrfach Auf- und Abwärtskorrekturen erlebt, weil sich die Rahmenbedingungen plötzlich und unerwartet geändert haben. Wir wollen den Landeshaushalt konsolidieren und Ausgaben in bestimmten Bereichen zurückführen.

Keinesfalls sollten wir jetzt wegen der möglichen Mehreinnahmen über zusätzliche Ausgaben nachdenken. Das wäre der falsche Weg.“

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben angepasst werden. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025.

HINTERGRUND:

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 21. bis 23. Oktober 2025 in Berlin getagt. Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2025. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das laufende Jahr 2025 ein Anstieg von 0,2 Prozent erwartet. Zuvor war die Bundesregierung noch von einer Stagnation ausgegangen. Für die kommenden beiden Jahre wird insbesondere durch die Erholung des Konsums sowie u. a. die Impulse der Wachstumsinitiative eine Beschleunigung der konjunkturellen Dynamik auf +1,3 Prozent im Jahr 2026 und +1,4 Prozent im Jahr 2027 vorausgesagt. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2028 bis 2030 wird ein jährliches Wachstum von +0,9 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Einnahmen in Höhe von 10.400 Millionen Euro, 10.532 Millionen Euro und 10.688 Millionen Euro. Für die weiteren Jahre des Schätzzeitraums 2028 bis 2030 betragen die erwarteten Einnahmen 10.863 Millionen Euro (+107 Millionen Euro gegenüber Mai-Steuerschätzung 2025), 11.153 Millionen Euro (+93 Millionen Euro) und 11.461 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Für die Thüringer Kommunen können die Einnahmeerwartungen ebenfalls nach oben korrigiert werden. Deren geschätzte Mindereinnahmen aus dem Wachstums-Booster werden vollständig durch den Bund über die Umsatzsteuer kompensiert. Der verbesserte konjunkturelle Ausblick schlägt sich deshalb auch in den kommunalen Haushalten nieder.

Über alle Jahre des Schätzzeitraumes 2025 bis 2029 summieren sich die Mehreinnahmen auf 250 Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025. Im laufenden Jahr 2025 ergeben sich Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro. In den Folgejahren kommt es zu Mehreinnahmen: von 39 Millionen Euro in 2026, 62 Millionen Euro in 2027, 64 Millionen Euro in 2028 und 60 Millionen Euro in 2029. Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen wachsen von 2.248 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 2.691 Millionen Euro im Jahr 2030. Dies entspricht einem Zuwachs von 443 Millionen Euro bzw. durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr. Die Einnahmen der Thüringer Kommunen wachsen damit dynamischer als die des Landes (2,0 Prozent pro Jahr).

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