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Finanzministerin stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2021 vor: Finanzämter nehmen in 2021 Steuern in Höhe von rund 7,8 Milliarden Euro ein. Deutlich weniger Anträge im Zusammenhang mit der Pandemie gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 7.817.147.956,50 Euro eingenommen. Das sind 5,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.

Trotz der pandemiebedingten Folgen für den Arbeitsmarkt (z.B. Kurzarbeit) stieg das Lohnsteueraufkommen um knapp 178 Millionen Euro im Vergleich zu 2020. Deutliche Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 23,6 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+49,7 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag ging mit 56,3 Prozent am deutlichsten zurück. Grund dafür ist die Neuregelung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021. Seit der Anhebung der Freigrenze müssen ca. 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.

Die Finanzämter veranlagten in 2021 insgesamt 758.686 Steuerfälle. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen konnte im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich verringert werden und bewegt sich damit wieder im Bundesschnitt. 

Anträge in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

In 2021 mussten weitaus weniger Anträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch die Finanzämter bearbeitet werden, als noch 2020. Insgesamt wurden in 1.211 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen (2020: 1.703 Anträge) und 5.813 Stundungen (in 2020 13.983 Stundungen) ausgesprochen. Darüber hinaus wurden auch Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet.

„Auch im zweiten Jahr der Pandemie hatte die Bearbeitung der coronabedingten Anträge in den Finanzämtern Priorität. Es ist wichtig, in solch schwierigen Zeiten wirtschaftliche Schäden von den Unternehmen abzuwenden und steuerliche Belastungen zu senken“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Rückgang der Anträge zeigt, dass viele Unternehmen bereits in 2020 die steuerlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen haben, um die Folgen der Krise abzufedern.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 373.537 der für den Veranlagungszeitraum 2020 im Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Quote von 72,7 Prozent und einer leichten Steigerung von 0,4 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Mit dieser Quote liegt Thüringen erneut im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt einmal mehr, wie einfach digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden funktionieren kann“, so Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 144.486 Steuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind knapp 20.000 Fälle mehr, als noch in 2020. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 129.581 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 26 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.598 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter zu bedanken: „Sie leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Ohne sie würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.489.641.206,87 Euro im Jahr 2021. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2021 insgesamt 944.572.423,49 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 2.229.842.657,41 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 28,5 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 49,7 Prozent auf 445.487.203,63 Euro.

 

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2021 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2021 auf 27.243.843,84 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 9,3 Prozent.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2021 auf 252.054.254,84 Euro und stieg gegenüber 2020 um 20,7 Prozent.

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2021 unter https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/steuern/bilanz_thueringer_fae_2021_final.pdf zu entnehmen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2021 vor: Finanzämter nehmen in 2021 Steuern in Höhe von rund 7,8 Milliarden Euro ein. Deutlich weniger Anträge im Zusammenhang mit der Pandemie gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 7.817.147.956,50 Euro eingenommen. Das sind 5,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.

Trotz der pandemiebedingten Folgen für den Arbeitsmarkt (z.B. Kurzarbeit) stieg das Lohnsteueraufkommen um knapp 178 Millionen Euro im Vergleich zu 2020. Deutliche Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 23,6 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+49,7 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag ging mit 56,3 Prozent am deutlichsten zurück. Grund dafür ist die Neuregelung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021. Seit der Anhebung der Freigrenze müssen ca. 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.

Die Finanzämter veranlagten in 2021 insgesamt 758.686 Steuerfälle. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen konnte im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich verringert werden und bewegt sich damit wieder im Bundesschnitt. 

Anträge in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

In 2021 mussten weitaus weniger Anträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch die Finanzämter bearbeitet werden, als noch 2020. Insgesamt wurden in 1.211 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen (2020: 1.703 Anträge) und 5.813 Stundungen (in 2020 13.983 Stundungen) ausgesprochen. Darüber hinaus wurden auch Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet.

„Auch im zweiten Jahr der Pandemie hatte die Bearbeitung der coronabedingten Anträge in den Finanzämtern Priorität. Es ist wichtig, in solch schwierigen Zeiten wirtschaftliche Schäden von den Unternehmen abzuwenden und steuerliche Belastungen zu senken“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Rückgang der Anträge zeigt, dass viele Unternehmen bereits in 2020 die steuerlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen haben, um die Folgen der Krise abzufedern.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 373.537 der für den Veranlagungszeitraum 2020 im Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Quote von 72,7 Prozent und einer leichten Steigerung von 0,4 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Mit dieser Quote liegt Thüringen erneut im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt einmal mehr, wie einfach digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden funktionieren kann“, so Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 144.486 Steuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind knapp 20.000 Fälle mehr, als noch in 2020. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 129.581 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 26 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.598 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter zu bedanken: „Sie leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Ohne sie würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.489.641.206,87 Euro im Jahr 2021. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2021 insgesamt 944.572.423,49 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 2.229.842.657,41 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 28,5 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 49,7 Prozent auf 445.487.203,63 Euro.

 

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2021 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2021 auf 27.243.843,84 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 9,3 Prozent.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2021 auf 252.054.254,84 Euro und stieg gegenüber 2020 um 20,7 Prozent.

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2021 unter https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/steuern/bilanz_thueringer_fae_2021_final.pdf zu entnehmen.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2021 vor: Finanzämter nehmen in 2021 Steuern in Höhe von rund 7,8 Milliarden Euro ein. Deutlich weniger Anträge im Zusammenhang mit der Pandemie gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 7.817.147.956,50 Euro eingenommen. Das sind 5,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.

Trotz der pandemiebedingten Folgen für den Arbeitsmarkt (z.B. Kurzarbeit) stieg das Lohnsteueraufkommen um knapp 178 Millionen Euro im Vergleich zu 2020. Deutliche Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 23,6 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+49,7 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag ging mit 56,3 Prozent am deutlichsten zurück. Grund dafür ist die Neuregelung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021. Seit der Anhebung der Freigrenze müssen ca. 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.

Die Finanzämter veranlagten in 2021 insgesamt 758.686 Steuerfälle. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen konnte im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich verringert werden und bewegt sich damit wieder im Bundesschnitt. 

Anträge in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

In 2021 mussten weitaus weniger Anträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch die Finanzämter bearbeitet werden, als noch 2020. Insgesamt wurden in 1.211 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen (2020: 1.703 Anträge) und 5.813 Stundungen (in 2020 13.983 Stundungen) ausgesprochen. Darüber hinaus wurden auch Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet.

„Auch im zweiten Jahr der Pandemie hatte die Bearbeitung der coronabedingten Anträge in den Finanzämtern Priorität. Es ist wichtig, in solch schwierigen Zeiten wirtschaftliche Schäden von den Unternehmen abzuwenden und steuerliche Belastungen zu senken“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Rückgang der Anträge zeigt, dass viele Unternehmen bereits in 2020 die steuerlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen haben, um die Folgen der Krise abzufedern.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 373.537 der für den Veranlagungszeitraum 2020 im Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Quote von 72,7 Prozent und einer leichten Steigerung von 0,4 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Mit dieser Quote liegt Thüringen erneut im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt einmal mehr, wie einfach digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden funktionieren kann“, so Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 144.486 Steuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind knapp 20.000 Fälle mehr, als noch in 2020. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 129.581 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 26 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.598 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter zu bedanken: „Sie leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Ohne sie würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.489.641.206,87 Euro im Jahr 2021. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2021 insgesamt 944.572.423,49 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 2.229.842.657,41 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 28,5 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 49,7 Prozent auf 445.487.203,63 Euro.

 

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2021 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2021 auf 27.243.843,84 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 9,3 Prozent.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2021 auf 252.054.254,84 Euro und stieg gegenüber 2020 um 20,7 Prozent.

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2021 unter https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/steuern/bilanz_thueringer_fae_2021_final.pdf zu entnehmen.

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Finanzministerin stellt Leistungsbilanz der Finanzämter für 2021 vor: Finanzämter nehmen in 2021 Steuern in Höhe von rund 7,8 Milliarden Euro ein. Deutlich weniger Anträge im Zusammenhang mit der Pandemie gestellt.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor.

Steuereinnahmen

Finanzministerin Heike Taubert stellte im Rahmen der heutigen Regierungsmedienkonferenz die Leistungsbilanz der Thüringer Finanzämter des Jahres 2021 vor. Insgesamt haben die zwölf Thüringer Finanzämter im vergangenen Kalenderjahr Steuern in Höhe von 7.817.147.956,50 Euro eingenommen. Das sind 5,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.

Trotz der pandemiebedingten Folgen für den Arbeitsmarkt (z.B. Kurzarbeit) stieg das Lohnsteueraufkommen um knapp 178 Millionen Euro im Vergleich zu 2020. Deutliche Zuwächse sind auch bei der Einkommensteuer (+ 23,6 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+49,7 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag ging mit 56,3 Prozent am deutlichsten zurück. Grund dafür ist die Neuregelung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021. Seit der Anhebung der Freigrenze müssen ca. 90 Prozent der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.

Die Finanzämter veranlagten in 2021 insgesamt 758.686 Steuerfälle. Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen konnte im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich verringert werden und bewegt sich damit wieder im Bundesschnitt. 

Anträge in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

In 2021 mussten weitaus weniger Anträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch die Finanzämter bearbeitet werden, als noch 2020. Insgesamt wurden in 1.211 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen (2020: 1.703 Anträge) und 5.813 Stundungen (in 2020 13.983 Stundungen) ausgesprochen. Darüber hinaus wurden auch Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet.

„Auch im zweiten Jahr der Pandemie hatte die Bearbeitung der coronabedingten Anträge in den Finanzämtern Priorität. Es ist wichtig, in solch schwierigen Zeiten wirtschaftliche Schäden von den Unternehmen abzuwenden und steuerliche Belastungen zu senken“, so Finanzministerin Heike Taubert. Der Rückgang der Anträge zeigt, dass viele Unternehmen bereits in 2020 die steuerlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen haben, um die Folgen der Krise abzufedern.

Online-Steuererklärungen und vollmaschinelle Veranlagungen

Insgesamt 373.537 der für den Veranlagungszeitraum 2020 im Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Das entspricht einer Quote von 72,7 Prozent und einer leichten Steigerung von 0,4 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. „Mit dieser Quote liegt Thüringen erneut im vorderen Drittel im Bundesvergleich. Das freut mich besonders und zeigt einmal mehr, wie einfach digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden funktionieren kann“, so Taubert.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 144.486 Steuerfälle vollmaschinell veranlagt. Das sind knapp 20.000 Fälle mehr, als noch in 2020. Im Arbeitnehmerbereich wurden Steuerbescheide in 129.581 Fällen vollmaschinell erstellt, was einer Quote von 26 Prozent entspricht. „Die gute Entwicklung der vollmaschinell veranlagten Steuerfälle ist ein Beleg für die weiter voran getriebene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Steuerbescheid wird hier ganz ohne personellen Eingriff erstellt“, so die Finanzministerin.

Personal

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern 2.598 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Vorstellung der Leistungsbilanz nimmt Taubert auch zum Anlass, um sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter zu bedanken: „Sie leisten jeden Tag eine zwingend notwendige, sehr verlässliche und anspruchsvolle Arbeit. Ohne sie würden Einnahmen für unseren Staat fehlen und die öffentliche Hand könnte ihre Verpflichtungen und die vielfältigen Aufgaben für das Gemeinwohl nicht erfüllen. Für die stets zuverlässige Arbeit spreche ich deshalb jedem Einzelnen meinen besonderen Dank aus.“

Einzelne Steuerarten und das Aufkommen

Aufkommensstarke Gemeinschaftsteuern wie Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer werden von den Finanzämtern erhoben und fließen in verschiedenen Anteilen Bund, Ländern und Kommunen zu.

  • Die Lohnsteuer stieg auf exakt 3.489.641.206,87 Euro im Jahr 2021. Sie besitzt mit 44,6 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer wird die Lohnsteuer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vom Lohn einbehalten.
  • Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert, etwa aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Das Einkommensteueraufkommen betrug im Jahr 2021 insgesamt 944.572.423,49 Euro.
  • Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer belief sich im Jahr 2021 auf insgesamt 2.229.842.657,41 Euro. Sie wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 28,5 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich.
  • Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 49,7 Prozent auf 445.487.203,63 Euro.

 

Reine Landessteuern, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer, entwickelten sich im Jahr 2021 unterschiedlich:

  • Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen belief sich 2021 auf 27.243.843,84 Euro. Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung um 9,3 Prozent.
  • Die Grunderwerbsteuer summierte sich 2021 auf 252.054.254,84 Euro und stieg gegenüber 2020 um 20,7 Prozent.

 

Weitere Informationen

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit der Thüringer Finanzämter sind der vollständigen Bilanz 2021 unter https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/steuern/bilanz_thueringer_fae_2021_final.pdf zu entnehmen.

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