Die Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt das vom Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossene Maßnahmenpaket, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Folgen der Pandemie besser abfedern können. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die steigenden Rohstoffpreise haben auch im Freistaat viele Bürgerinnen, Bürger und Betriebe hart getroffen. Es ist deshalb wichtig, auch in schwierigen Zeiten Anreize zu schaffen und steuerliche Belastungen zu senken“, so Taubert.
Die von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, die rückwirkend zum 01.Januar 2022 gelten sollen, entlasten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch Unternehmen. Die folgende Aufzählung fasst die Entlastungen zusammen:
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro und soll die horrende Entwicklung der Verbraucherpreise abmildern (Er betrug seit 2011 unverändert 1.000 Euro).
- Damit die Steuerfreistellung des Existenzminimums trotz der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährleistet ist, steigt auch der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro (+363 Euro).
- Um die Belastungen durch Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit insbesondere für Fernpendler abzumildern, steigt die Pendlerpausachle ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro. Sie betrug bisher für die Jahre 2021 bis 2023 0,35 Euro.
- Auch die Homeoffice-Pauschale soll es in 2022 weiter geben. Für jeden Tag, den der Steuerpflichtige von zuhause aus arbeitet, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 120 Arbeitstage pro Jahr.
- Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 weiter steuerfrei.
- Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
- Ebenso gelten für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
- Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen, die in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) tätig sind und die Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erhalten.
Darüber hinaus sieht der Entwurf zum vierten Corona-Steuerhilfegesetz vor, die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate - auf insgesamt sechs Monate - zu verlängern (bis 31. August 2022). Hieran anknüpfend sollen auch die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 in beratenen Fällen verlängert werden, jedoch in geringerem Umfang; für 2021 um vier Monate und für 2022 um 2 Monate. „Auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind durch die Folgen der Corona-Pandemie seit zwei Jahren besonders stark belastet. Die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen werden vielen Kanzleien helfen, ihr Arbeitspensum besser zu bewältigen“, so Taubert.
Da auch viele nicht beratene Steuerpflichtige durch die Corona-Pandemie weiterhin belastet sind, sollen auch die Abgabefristen in nicht beratenen Fällen für 2021 um zwei Monate und für 2022 um einen Monat verlängert werden.