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Finanzministerin Taubert: Freistaat erweitert den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Kreditvergaben und Liquiditätshilfen an die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe sowie gemeinnützige Träger zu erleichtern, plant der Freistaat Thüringen seinen Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro zu erhöhen. Darauf hat sich das Thüringer Kabinett heute verständigt.

Finanzministerin Heike Taubert erläutert: „Unternehmen und Banken fragen aktuell staatliche Bürgschaften verstärkt nach. Mit dieser Maßnahme stärken wir der Wirtschaft wie auch den Banken den Rücken. Insbesondere nach Auszahlung der Soforthilfen werden Unternehmen mittel- und langfristig kreditgestützte Hilfe brauchen. Wir müssen damit rechnen, dass die Hausbanken nicht immer die Kredite und Liquiditätshilfen ohne ausreichende Besicherung zur Verfügung stellen können. Deshalb ist deutschlandweit mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach staatlichen Finanzierungs- und Sicherungsinstrumenten zu rechnen. Der Freistaat federt hier finanzielle Risiken ab.“ 

Das entsprechende Wirtschaftsstabilisierungsgesetz sieht eine Erweiterung des bestehenden Rahmens für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen um 935 Millionen Euro vor und ergänzt damit den bereits bestehenden Bürgschaftsrahmen für das Jahr 2020. Es könnte im Mai vom Landtag beschlossen werden. 

Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollen von den staatlichen Garantien profitieren. In das Bürgschafts- und Garantie-Programm eingeschlossen sind auch wirtschaftlich am Markt tätige Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Der aktuelle Rahmen für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen liegt insgesamt bei 450 Millionen Euro. 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Taubert: Freistaat erweitert den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Kreditvergaben und Liquiditätshilfen an die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe sowie gemeinnützige Träger zu erleichtern, plant der Freistaat Thüringen seinen Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro zu erhöhen. Darauf hat sich das Thüringer Kabinett heute verständigt.

Finanzministerin Heike Taubert erläutert: „Unternehmen und Banken fragen aktuell staatliche Bürgschaften verstärkt nach. Mit dieser Maßnahme stärken wir der Wirtschaft wie auch den Banken den Rücken. Insbesondere nach Auszahlung der Soforthilfen werden Unternehmen mittel- und langfristig kreditgestützte Hilfe brauchen. Wir müssen damit rechnen, dass die Hausbanken nicht immer die Kredite und Liquiditätshilfen ohne ausreichende Besicherung zur Verfügung stellen können. Deshalb ist deutschlandweit mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach staatlichen Finanzierungs- und Sicherungsinstrumenten zu rechnen. Der Freistaat federt hier finanzielle Risiken ab.“ 

Das entsprechende Wirtschaftsstabilisierungsgesetz sieht eine Erweiterung des bestehenden Rahmens für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen um 935 Millionen Euro vor und ergänzt damit den bereits bestehenden Bürgschaftsrahmen für das Jahr 2020. Es könnte im Mai vom Landtag beschlossen werden. 

Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollen von den staatlichen Garantien profitieren. In das Bürgschafts- und Garantie-Programm eingeschlossen sind auch wirtschaftlich am Markt tätige Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Der aktuelle Rahmen für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen liegt insgesamt bei 450 Millionen Euro. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Taubert: Freistaat erweitert den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Kreditvergaben und Liquiditätshilfen an die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe sowie gemeinnützige Träger zu erleichtern, plant der Freistaat Thüringen seinen Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro zu erhöhen. Darauf hat sich das Thüringer Kabinett heute verständigt.

Finanzministerin Heike Taubert erläutert: „Unternehmen und Banken fragen aktuell staatliche Bürgschaften verstärkt nach. Mit dieser Maßnahme stärken wir der Wirtschaft wie auch den Banken den Rücken. Insbesondere nach Auszahlung der Soforthilfen werden Unternehmen mittel- und langfristig kreditgestützte Hilfe brauchen. Wir müssen damit rechnen, dass die Hausbanken nicht immer die Kredite und Liquiditätshilfen ohne ausreichende Besicherung zur Verfügung stellen können. Deshalb ist deutschlandweit mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach staatlichen Finanzierungs- und Sicherungsinstrumenten zu rechnen. Der Freistaat federt hier finanzielle Risiken ab.“ 

Das entsprechende Wirtschaftsstabilisierungsgesetz sieht eine Erweiterung des bestehenden Rahmens für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen um 935 Millionen Euro vor und ergänzt damit den bereits bestehenden Bürgschaftsrahmen für das Jahr 2020. Es könnte im Mai vom Landtag beschlossen werden. 

Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollen von den staatlichen Garantien profitieren. In das Bürgschafts- und Garantie-Programm eingeschlossen sind auch wirtschaftlich am Markt tätige Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Der aktuelle Rahmen für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen liegt insgesamt bei 450 Millionen Euro. 

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Finanzministerin Taubert: Freistaat erweitert den Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Um die Kreditvergaben und Liquiditätshilfen an die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe sowie gemeinnützige Träger zu erleichtern, plant der Freistaat Thüringen seinen Bürgschaftsrahmen um 935 Millionen Euro zu erhöhen. Darauf hat sich das Thüringer Kabinett heute verständigt.

Finanzministerin Heike Taubert erläutert: „Unternehmen und Banken fragen aktuell staatliche Bürgschaften verstärkt nach. Mit dieser Maßnahme stärken wir der Wirtschaft wie auch den Banken den Rücken. Insbesondere nach Auszahlung der Soforthilfen werden Unternehmen mittel- und langfristig kreditgestützte Hilfe brauchen. Wir müssen damit rechnen, dass die Hausbanken nicht immer die Kredite und Liquiditätshilfen ohne ausreichende Besicherung zur Verfügung stellen können. Deshalb ist deutschlandweit mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach staatlichen Finanzierungs- und Sicherungsinstrumenten zu rechnen. Der Freistaat federt hier finanzielle Risiken ab.“ 

Das entsprechende Wirtschaftsstabilisierungsgesetz sieht eine Erweiterung des bestehenden Rahmens für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen um 935 Millionen Euro vor und ergänzt damit den bereits bestehenden Bürgschaftsrahmen für das Jahr 2020. Es könnte im Mai vom Landtag beschlossen werden. 

Sowohl Solo-Selbständige, kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen im Freistaat sollen von den staatlichen Garantien profitieren. In das Bürgschafts- und Garantie-Programm eingeschlossen sind auch wirtschaftlich am Markt tätige Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft. Der aktuelle Rahmen für Bürgschaften, Garantien und sonstige staatliche Gewährleistungen liegt insgesamt bei 450 Millionen Euro. 

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