Darin wird informiert, dass die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 verlängert wird. Fristverlängerungsanträgen werde ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020 - zunächst bis zum 31. Mai 2020 - stattgegeben.
Fristverlängerungsanträge in Bezug auf Steueranmeldungen, insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen, aber selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Situation großzügig bearbeitet.
Ministerin Taubert: „Auch die Steuerberater sind für die Unternehmerinnen, Unternehmer und die Selbständigen im Freistaat jetzt eine wichtige Stütze. Zudem muss bedacht werden, dass die Personallage auch in den Steuerkanzleien angespannt ist. In diesem Sinne ist es aus Sicht der Steuerverwaltung sachgerecht, durch entsprechende Fristverlängerungen den Steuerberatern entgegen zu kommen.“