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Finanzministerin Taubert: Fristverlängerung für steuerberatende Berufe gewährt. Solide Arbeit der Steuerberater unterstützen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium hat sich mit einem Schreiben vom 23.März 2020 an die Thüringer Steuerberater und weitere Vertreter der steuerberatenden Berufe gewandt.

Darin wird informiert, dass die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 verlängert wird. Fristverlängerungsanträgen werde ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020 - zunächst bis zum 31. Mai 2020 - stattgegeben.

Fristverlängerungsanträge in Bezug auf Steueranmeldungen, insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen, aber selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Situation großzügig bearbeitet. 

Ministerin Taubert: „Auch die Steuerberater sind für die Unternehmerinnen, Unternehmer und die Selbständigen im Freistaat jetzt eine wichtige Stütze. Zudem muss bedacht werden, dass die Personallage auch in den Steuerkanzleien angespannt ist. In diesem Sinne ist es aus Sicht der Steuerverwaltung sachgerecht, durch entsprechende Fristverlängerungen den Steuerberatern entgegen zu kommen.“

Thüringer Finanzämter im Internet

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Taubert: Fristverlängerung für steuerberatende Berufe gewährt. Solide Arbeit der Steuerberater unterstützen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium hat sich mit einem Schreiben vom 23.März 2020 an die Thüringer Steuerberater und weitere Vertreter der steuerberatenden Berufe gewandt.

Darin wird informiert, dass die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 verlängert wird. Fristverlängerungsanträgen werde ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020 - zunächst bis zum 31. Mai 2020 - stattgegeben.

Fristverlängerungsanträge in Bezug auf Steueranmeldungen, insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen, aber selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Situation großzügig bearbeitet. 

Ministerin Taubert: „Auch die Steuerberater sind für die Unternehmerinnen, Unternehmer und die Selbständigen im Freistaat jetzt eine wichtige Stütze. Zudem muss bedacht werden, dass die Personallage auch in den Steuerkanzleien angespannt ist. In diesem Sinne ist es aus Sicht der Steuerverwaltung sachgerecht, durch entsprechende Fristverlängerungen den Steuerberatern entgegen zu kommen.“

Thüringer Finanzämter im Internet

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Taubert: Fristverlängerung für steuerberatende Berufe gewährt. Solide Arbeit der Steuerberater unterstützen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Finanzministerium hat sich mit einem Schreiben vom 23.März 2020 an die Thüringer Steuerberater und weitere Vertreter der steuerberatenden Berufe gewandt.

Darin wird informiert, dass die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 verlängert wird. Fristverlängerungsanträgen werde ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020 - zunächst bis zum 31. Mai 2020 - stattgegeben.

Fristverlängerungsanträge in Bezug auf Steueranmeldungen, insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen, aber selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Situation großzügig bearbeitet. 

Ministerin Taubert: „Auch die Steuerberater sind für die Unternehmerinnen, Unternehmer und die Selbständigen im Freistaat jetzt eine wichtige Stütze. Zudem muss bedacht werden, dass die Personallage auch in den Steuerkanzleien angespannt ist. In diesem Sinne ist es aus Sicht der Steuerverwaltung sachgerecht, durch entsprechende Fristverlängerungen den Steuerberatern entgegen zu kommen.“

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Das Thüringer Finanzministerium hat sich mit einem Schreiben vom 23.März 2020 an die Thüringer Steuerberater und weitere Vertreter der steuerberatenden Berufe gewandt.

Darin wird informiert, dass die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 verlängert wird. Fristverlängerungsanträgen werde ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020 - zunächst bis zum 31. Mai 2020 - stattgegeben.

Fristverlängerungsanträge in Bezug auf Steueranmeldungen, insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen, aber selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Situation großzügig bearbeitet. 

Ministerin Taubert: „Auch die Steuerberater sind für die Unternehmerinnen, Unternehmer und die Selbständigen im Freistaat jetzt eine wichtige Stütze. Zudem muss bedacht werden, dass die Personallage auch in den Steuerkanzleien angespannt ist. In diesem Sinne ist es aus Sicht der Steuerverwaltung sachgerecht, durch entsprechende Fristverlängerungen den Steuerberatern entgegen zu kommen.“

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