Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Finanzministerin Taubert: Steuerliche Erleichterungen für viele Thüringerinnen und Thüringer passieren wichtige Station.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) teilt mit, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket am Donnerstag den Finanzausschuss des Bundesrats passieren wird, so dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Folgen der Pandemie besser abfedern können.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die steigenden Rohstoffpreise haben auch im Freistaat viele Bürgerinnen, Bürger und Betriebe hart getroffen. Es ist deshalb wichtig, auch in schwierigen Zeiten Anreize zu schaffen und steuerliche Belastungen zu senken“, so Taubert. 

Die von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten sollen, entlasten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch Unternehmen. Die folgende Aufzählung fasst die Entlastungen zusammen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro und soll die horrende Entwicklung der Verbraucherpreise abmildern. (Er betrug seit 2011 unverändert 1.000 Euro.)
  • Damit die Steuerfreistellung des Existenzminimums trotz der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährleistet ist, steigt auch der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro (+363 Euro).
  • Um die Belastungen durch Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit insbesondere für Fernpendler abzumildern, steigt die Pendlerpausachle ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro. Sie betrug bisher für die Jahre 2021 bis 2023 0,35 Euro.
  • Auch die Homeoffice-Pauschale soll es in 2022 weiter geben. Für jeden Tag, den der Steuerpflichtige von zuhause aus arbeitet, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 120 Arbeitstage pro Jahr.  
  • Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 weiter steuerfrei.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
  • Ebenso gelten für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
  • Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen, die in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) tätig sind und die Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erhalten.

Darüber hinaus sollen auch die Abgabefristen in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen nochmals verlängert werden.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Finanzministerin Taubert: Steuerliche Erleichterungen für viele Thüringerinnen und Thüringer passieren wichtige Station.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) teilt mit, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket am Donnerstag den Finanzausschuss des Bundesrats passieren wird, so dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Folgen der Pandemie besser abfedern können.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die steigenden Rohstoffpreise haben auch im Freistaat viele Bürgerinnen, Bürger und Betriebe hart getroffen. Es ist deshalb wichtig, auch in schwierigen Zeiten Anreize zu schaffen und steuerliche Belastungen zu senken“, so Taubert. 

Die von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten sollen, entlasten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch Unternehmen. Die folgende Aufzählung fasst die Entlastungen zusammen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro und soll die horrende Entwicklung der Verbraucherpreise abmildern. (Er betrug seit 2011 unverändert 1.000 Euro.)
  • Damit die Steuerfreistellung des Existenzminimums trotz der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährleistet ist, steigt auch der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro (+363 Euro).
  • Um die Belastungen durch Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit insbesondere für Fernpendler abzumildern, steigt die Pendlerpausachle ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro. Sie betrug bisher für die Jahre 2021 bis 2023 0,35 Euro.
  • Auch die Homeoffice-Pauschale soll es in 2022 weiter geben. Für jeden Tag, den der Steuerpflichtige von zuhause aus arbeitet, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 120 Arbeitstage pro Jahr.  
  • Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 weiter steuerfrei.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
  • Ebenso gelten für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
  • Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen, die in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) tätig sind und die Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erhalten.

Darüber hinaus sollen auch die Abgabefristen in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen nochmals verlängert werden.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Taubert: Steuerliche Erleichterungen für viele Thüringerinnen und Thüringer passieren wichtige Station.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) teilt mit, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket am Donnerstag den Finanzausschuss des Bundesrats passieren wird, so dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Folgen der Pandemie besser abfedern können.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die steigenden Rohstoffpreise haben auch im Freistaat viele Bürgerinnen, Bürger und Betriebe hart getroffen. Es ist deshalb wichtig, auch in schwierigen Zeiten Anreize zu schaffen und steuerliche Belastungen zu senken“, so Taubert. 

Die von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten sollen, entlasten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch Unternehmen. Die folgende Aufzählung fasst die Entlastungen zusammen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro und soll die horrende Entwicklung der Verbraucherpreise abmildern. (Er betrug seit 2011 unverändert 1.000 Euro.)
  • Damit die Steuerfreistellung des Existenzminimums trotz der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährleistet ist, steigt auch der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro (+363 Euro).
  • Um die Belastungen durch Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit insbesondere für Fernpendler abzumildern, steigt die Pendlerpausachle ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro. Sie betrug bisher für die Jahre 2021 bis 2023 0,35 Euro.
  • Auch die Homeoffice-Pauschale soll es in 2022 weiter geben. Für jeden Tag, den der Steuerpflichtige von zuhause aus arbeitet, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 120 Arbeitstage pro Jahr.  
  • Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 weiter steuerfrei.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
  • Ebenso gelten für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
  • Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen, die in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) tätig sind und die Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erhalten.

Darüber hinaus sollen auch die Abgabefristen in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen nochmals verlängert werden.

 

Test

Timeline

Finanzministerin Taubert: Steuerliche Erleichterungen für viele Thüringerinnen und Thüringer passieren wichtige Station.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) teilt mit, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket am Donnerstag den Finanzausschuss des Bundesrats passieren wird, so dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Folgen der Pandemie besser abfedern können.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die steigenden Rohstoffpreise haben auch im Freistaat viele Bürgerinnen, Bürger und Betriebe hart getroffen. Es ist deshalb wichtig, auch in schwierigen Zeiten Anreize zu schaffen und steuerliche Belastungen zu senken“, so Taubert. 

Die von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten sollen, entlasten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch Unternehmen. Die folgende Aufzählung fasst die Entlastungen zusammen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro und soll die horrende Entwicklung der Verbraucherpreise abmildern. (Er betrug seit 2011 unverändert 1.000 Euro.)
  • Damit die Steuerfreistellung des Existenzminimums trotz der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährleistet ist, steigt auch der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro (+363 Euro).
  • Um die Belastungen durch Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit insbesondere für Fernpendler abzumildern, steigt die Pendlerpausachle ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro. Sie betrug bisher für die Jahre 2021 bis 2023 0,35 Euro.
  • Auch die Homeoffice-Pauschale soll es in 2022 weiter geben. Für jeden Tag, den der Steuerpflichtige von zuhause aus arbeitet, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 120 Arbeitstage pro Jahr.  
  • Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 weiter steuerfrei.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
  • Ebenso gelten für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
  • Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen, die in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) tätig sind und die Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erhalten.

Darüber hinaus sollen auch die Abgabefristen in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen nochmals verlängert werden.

 

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: