Das Hilfspaket setzt sich aus einem Sondervermögen in Höhe von 970 Millionen Euro und einem staatlichen Bürgschaftsprogramm in Höhe von 935 Millionen Euro zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden heute im Kabinett besprochen und sollen eine Formulierungshilfe für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag sein. Hierin sind eine Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen gebündelt, so auch die Finanzierungsgrundlagen für das Hilfspaket in Artikel 1 zum Sondervermögensgesetz und in Artikel 16, dem Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie.
Das Gesetzespaket könnte im Mai 2020 im Landtag beschlossen werden. Die Landesregierung ist dazu im Gespräch mit den Fraktionen des Landtages und bietet den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe an. Ministerin Taubert plädiert für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes: „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für die Hilfsleistungen und damit Sicherheit für alle Betroffenen. Ich plädiere daher für ein fraktionsübergreifendes Miteinander und eine konstruktive gemeinsame Beratung des Landtages und eine zügige Verabschiedung des Hilfspaketes.“