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Finanzministerin Taubert: Thüringen schnürt finanzielles Hilfspaket von 1,9 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat finanzielle Hilfen im Umfang von 1,9 Milliarden Euro für den Freistaat in Aussicht gestellt. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagt dazu: „Das ist für unseren Freistaat eine enorme Summe. Aber sie wird helfen. Mit dem Geld werden Kindergarten- und Hortbeiträge erstattet, Personal weiter bezahlt, es wird Kommunen, Vereinen und Kultureinrichtungen geholfen sowie die Wirtschaft gestützt. Aber zuerst: Es werden Menschenleben gerettet und geschützt. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung und der Maßnahmen zur Eindämmung haben Priorität. Dazu gehört es im zweiten Schritt auch, dass das wirtschaftliche Leben weitergeht, Arbeitsplätze erhalten werden, genauso wie dass das gesellschaftliche Leben weitergehen muss und auf Dauer erhalten bleibt.“

Das Hilfspaket setzt sich aus einem Sondervermögen in Höhe von 970 Millionen Euro und einem staatlichen Bürgschaftsprogramm in Höhe von 935 Millionen Euro zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden heute im Kabinett besprochen und sollen eine Formulierungshilfe für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag sein. Hierin sind eine Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen gebündelt, so auch die Finanzierungsgrundlagen für das Hilfspaket in Artikel 1 zum Sondervermögensgesetz und in Artikel 16, dem Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie.

Das Gesetzespaket könnte im Mai 2020 im Landtag beschlossen werden. Die Landesregierung ist dazu im Gespräch mit den Fraktionen des Landtages und bietet den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe an. Ministerin Taubert plädiert für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes: „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für die Hilfsleistungen und damit Sicherheit für alle Betroffenen. Ich plädiere daher für ein fraktionsübergreifendes Miteinander und eine konstruktive gemeinsame Beratung des Landtages und eine zügige Verabschiedung des Hilfspaketes.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Taubert: Thüringen schnürt finanzielles Hilfspaket von 1,9 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat finanzielle Hilfen im Umfang von 1,9 Milliarden Euro für den Freistaat in Aussicht gestellt. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagt dazu: „Das ist für unseren Freistaat eine enorme Summe. Aber sie wird helfen. Mit dem Geld werden Kindergarten- und Hortbeiträge erstattet, Personal weiter bezahlt, es wird Kommunen, Vereinen und Kultureinrichtungen geholfen sowie die Wirtschaft gestützt. Aber zuerst: Es werden Menschenleben gerettet und geschützt. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung und der Maßnahmen zur Eindämmung haben Priorität. Dazu gehört es im zweiten Schritt auch, dass das wirtschaftliche Leben weitergeht, Arbeitsplätze erhalten werden, genauso wie dass das gesellschaftliche Leben weitergehen muss und auf Dauer erhalten bleibt.“

Das Hilfspaket setzt sich aus einem Sondervermögen in Höhe von 970 Millionen Euro und einem staatlichen Bürgschaftsprogramm in Höhe von 935 Millionen Euro zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden heute im Kabinett besprochen und sollen eine Formulierungshilfe für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag sein. Hierin sind eine Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen gebündelt, so auch die Finanzierungsgrundlagen für das Hilfspaket in Artikel 1 zum Sondervermögensgesetz und in Artikel 16, dem Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie.

Das Gesetzespaket könnte im Mai 2020 im Landtag beschlossen werden. Die Landesregierung ist dazu im Gespräch mit den Fraktionen des Landtages und bietet den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe an. Ministerin Taubert plädiert für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes: „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für die Hilfsleistungen und damit Sicherheit für alle Betroffenen. Ich plädiere daher für ein fraktionsübergreifendes Miteinander und eine konstruktive gemeinsame Beratung des Landtages und eine zügige Verabschiedung des Hilfspaketes.“

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

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Finanzministerin Taubert: Thüringen schnürt finanzielles Hilfspaket von 1,9 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise


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Das Thüringer Kabinett hat finanzielle Hilfen im Umfang von 1,9 Milliarden Euro für den Freistaat in Aussicht gestellt. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagt dazu: „Das ist für unseren Freistaat eine enorme Summe. Aber sie wird helfen. Mit dem Geld werden Kindergarten- und Hortbeiträge erstattet, Personal weiter bezahlt, es wird Kommunen, Vereinen und Kultureinrichtungen geholfen sowie die Wirtschaft gestützt. Aber zuerst: Es werden Menschenleben gerettet und geschützt. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung und der Maßnahmen zur Eindämmung haben Priorität. Dazu gehört es im zweiten Schritt auch, dass das wirtschaftliche Leben weitergeht, Arbeitsplätze erhalten werden, genauso wie dass das gesellschaftliche Leben weitergehen muss und auf Dauer erhalten bleibt.“

Das Hilfspaket setzt sich aus einem Sondervermögen in Höhe von 970 Millionen Euro und einem staatlichen Bürgschaftsprogramm in Höhe von 935 Millionen Euro zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden heute im Kabinett besprochen und sollen eine Formulierungshilfe für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag sein. Hierin sind eine Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen gebündelt, so auch die Finanzierungsgrundlagen für das Hilfspaket in Artikel 1 zum Sondervermögensgesetz und in Artikel 16, dem Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie.

Das Gesetzespaket könnte im Mai 2020 im Landtag beschlossen werden. Die Landesregierung ist dazu im Gespräch mit den Fraktionen des Landtages und bietet den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe an. Ministerin Taubert plädiert für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes: „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für die Hilfsleistungen und damit Sicherheit für alle Betroffenen. Ich plädiere daher für ein fraktionsübergreifendes Miteinander und eine konstruktive gemeinsame Beratung des Landtages und eine zügige Verabschiedung des Hilfspaketes.“

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Das Thüringer Kabinett hat finanzielle Hilfen im Umfang von 1,9 Milliarden Euro für den Freistaat in Aussicht gestellt. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert sagt dazu: „Das ist für unseren Freistaat eine enorme Summe. Aber sie wird helfen. Mit dem Geld werden Kindergarten- und Hortbeiträge erstattet, Personal weiter bezahlt, es wird Kommunen, Vereinen und Kultureinrichtungen geholfen sowie die Wirtschaft gestützt. Aber zuerst: Es werden Menschenleben gerettet und geschützt. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung und der Maßnahmen zur Eindämmung haben Priorität. Dazu gehört es im zweiten Schritt auch, dass das wirtschaftliche Leben weitergeht, Arbeitsplätze erhalten werden, genauso wie dass das gesellschaftliche Leben weitergehen muss und auf Dauer erhalten bleibt.“

Das Hilfspaket setzt sich aus einem Sondervermögen in Höhe von 970 Millionen Euro und einem staatlichen Bürgschaftsprogramm in Höhe von 935 Millionen Euro zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden heute im Kabinett besprochen und sollen eine Formulierungshilfe für das Gesetzgebungsverfahren im Landtag sein. Hierin sind eine Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen gebündelt, so auch die Finanzierungsgrundlagen für das Hilfspaket in Artikel 1 zum Sondervermögensgesetz und in Artikel 16, dem Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie.

Das Gesetzespaket könnte im Mai 2020 im Landtag beschlossen werden. Die Landesregierung ist dazu im Gespräch mit den Fraktionen des Landtages und bietet den Gesetzentwurf als Formulierungshilfe an. Ministerin Taubert plädiert für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes: „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für die Hilfsleistungen und damit Sicherheit für alle Betroffenen. Ich plädiere daher für ein fraktionsübergreifendes Miteinander und eine konstruktive gemeinsame Beratung des Landtages und eine zügige Verabschiedung des Hilfspaketes.“

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