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Finanzministerin Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Steuereinnahmen steigen, die Unsicherheiten aber auch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 474 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Schätzunsicherheit ist gegenwärtig extrem hoch. Insofern dürfen wir die Ergebnisse für dieses Jahr nicht überbewerten. Im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik mit Augenmaß, die uns – auch im Ländervergleich – gut durch die Corona-Krise geführt hat, sind wir sehr gut beraten, etwaige Mehreinnahmen zur Absenkung der mit über 500 Millionen Euro in 2022 geplanten Rücklagenentnahme einzusetzen.“

Auch eine schnellere Tilgung der Corona-Neuverschuldung sei laut Taubert denkbar: „Wenn wir aus unerwarteten Mehreinnahmen die Neuverschuldung aus der Corona-Krise zurückführen, entlasten wir kommende Haushalte unmittelbar.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 457 Millionen Euro angehoben werden. Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung ergänzt Taubert: „Mögliche Mehreinnahmen bedeuten nicht automatisch Möglichkeiten für Mehrausgaben.“ Auch für den Haushalt 2023 ist nach aktuellem Stand eine Rücklagenentnahme von einer dreiviertel Milliarde Euro vorgesehen. „Wir haben also eigentlich nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern müssen weniger auf für Notfälle wichtiges Erspartes zurückgreifen“, so Taubert.

Ein Teil der nun geschätzten Mehreinnahmen des Landes in Höhe von knapp 60 Millionen Euro wird zudem nach dem Partnerschaftsgrundsatz in die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen im kommunalen Finanzausgleich fließen. Zudem können die Kommunen im kommenden Jahr mit eigenen Mehreinnahmen in Höhe von 42 Millionen Euro rechnen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2022. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung nach der coronabedingten Rezession im Jahr 2020 im Jahr 2022 mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 2,2 Prozent fort. Im Jahr 2023 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 2,5 Prozent wachsen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges wurde die Prognose für 2022 jedoch gegenüber der Herbstprojektion 2021 um 1,9 Prozentpunkte reduziert, bei gleichzeitiger Aufwärtskorrektur der Wachstumserwartung für das kommende Jahr. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2024 bis 2026 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Die insbesondere mit dem Ukraine-Krieg (aber auch mit den nach wie vor anhaltenden Lieferkettenunterbrechungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) verbundene hohe Inflation führt jedoch dazu, dass es bei dem – für das Steueraufkommen maßgeblichen – nominalen BIP für das laufende Jahr 2022 nahezu zu keiner Anpassung der Wachstumserwartung gekommen ist. Das nominale BIP für das kommende Jahr 2023 wurde sogar von 3,3 Prozent im Herbst 2021 auf nun 5,2 Prozent deutlich angehoben. Dies erklärt zu großen Teilen die wachsenden Steuereinnahmen.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.193 Millionen Euro bzw. 9.423 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2021 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 144 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 2 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 42 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro, 29 Millionen Euro und 33 Millionen Euro. Ursächlich für den nur geringen Zuwachs im laufenden Jahr 2022 sind insbesondere die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,6 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 2,6 Prozent pro Jahr.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzministerin Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Steuereinnahmen steigen, die Unsicherheiten aber auch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 474 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Schätzunsicherheit ist gegenwärtig extrem hoch. Insofern dürfen wir die Ergebnisse für dieses Jahr nicht überbewerten. Im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik mit Augenmaß, die uns – auch im Ländervergleich – gut durch die Corona-Krise geführt hat, sind wir sehr gut beraten, etwaige Mehreinnahmen zur Absenkung der mit über 500 Millionen Euro in 2022 geplanten Rücklagenentnahme einzusetzen.“

Auch eine schnellere Tilgung der Corona-Neuverschuldung sei laut Taubert denkbar: „Wenn wir aus unerwarteten Mehreinnahmen die Neuverschuldung aus der Corona-Krise zurückführen, entlasten wir kommende Haushalte unmittelbar.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 457 Millionen Euro angehoben werden. Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung ergänzt Taubert: „Mögliche Mehreinnahmen bedeuten nicht automatisch Möglichkeiten für Mehrausgaben.“ Auch für den Haushalt 2023 ist nach aktuellem Stand eine Rücklagenentnahme von einer dreiviertel Milliarde Euro vorgesehen. „Wir haben also eigentlich nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern müssen weniger auf für Notfälle wichtiges Erspartes zurückgreifen“, so Taubert.

Ein Teil der nun geschätzten Mehreinnahmen des Landes in Höhe von knapp 60 Millionen Euro wird zudem nach dem Partnerschaftsgrundsatz in die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen im kommunalen Finanzausgleich fließen. Zudem können die Kommunen im kommenden Jahr mit eigenen Mehreinnahmen in Höhe von 42 Millionen Euro rechnen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2022. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung nach der coronabedingten Rezession im Jahr 2020 im Jahr 2022 mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 2,2 Prozent fort. Im Jahr 2023 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 2,5 Prozent wachsen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges wurde die Prognose für 2022 jedoch gegenüber der Herbstprojektion 2021 um 1,9 Prozentpunkte reduziert, bei gleichzeitiger Aufwärtskorrektur der Wachstumserwartung für das kommende Jahr. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2024 bis 2026 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Die insbesondere mit dem Ukraine-Krieg (aber auch mit den nach wie vor anhaltenden Lieferkettenunterbrechungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) verbundene hohe Inflation führt jedoch dazu, dass es bei dem – für das Steueraufkommen maßgeblichen – nominalen BIP für das laufende Jahr 2022 nahezu zu keiner Anpassung der Wachstumserwartung gekommen ist. Das nominale BIP für das kommende Jahr 2023 wurde sogar von 3,3 Prozent im Herbst 2021 auf nun 5,2 Prozent deutlich angehoben. Dies erklärt zu großen Teilen die wachsenden Steuereinnahmen.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.193 Millionen Euro bzw. 9.423 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2021 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 144 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 2 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 42 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro, 29 Millionen Euro und 33 Millionen Euro. Ursächlich für den nur geringen Zuwachs im laufenden Jahr 2022 sind insbesondere die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,6 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 2,6 Prozent pro Jahr.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Steuereinnahmen steigen, die Unsicherheiten aber auch.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 474 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Schätzunsicherheit ist gegenwärtig extrem hoch. Insofern dürfen wir die Ergebnisse für dieses Jahr nicht überbewerten. Im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik mit Augenmaß, die uns – auch im Ländervergleich – gut durch die Corona-Krise geführt hat, sind wir sehr gut beraten, etwaige Mehreinnahmen zur Absenkung der mit über 500 Millionen Euro in 2022 geplanten Rücklagenentnahme einzusetzen.“

Auch eine schnellere Tilgung der Corona-Neuverschuldung sei laut Taubert denkbar: „Wenn wir aus unerwarteten Mehreinnahmen die Neuverschuldung aus der Corona-Krise zurückführen, entlasten wir kommende Haushalte unmittelbar.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 457 Millionen Euro angehoben werden. Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung ergänzt Taubert: „Mögliche Mehreinnahmen bedeuten nicht automatisch Möglichkeiten für Mehrausgaben.“ Auch für den Haushalt 2023 ist nach aktuellem Stand eine Rücklagenentnahme von einer dreiviertel Milliarde Euro vorgesehen. „Wir haben also eigentlich nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern müssen weniger auf für Notfälle wichtiges Erspartes zurückgreifen“, so Taubert.

Ein Teil der nun geschätzten Mehreinnahmen des Landes in Höhe von knapp 60 Millionen Euro wird zudem nach dem Partnerschaftsgrundsatz in die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen im kommunalen Finanzausgleich fließen. Zudem können die Kommunen im kommenden Jahr mit eigenen Mehreinnahmen in Höhe von 42 Millionen Euro rechnen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2022. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung nach der coronabedingten Rezession im Jahr 2020 im Jahr 2022 mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 2,2 Prozent fort. Im Jahr 2023 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 2,5 Prozent wachsen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges wurde die Prognose für 2022 jedoch gegenüber der Herbstprojektion 2021 um 1,9 Prozentpunkte reduziert, bei gleichzeitiger Aufwärtskorrektur der Wachstumserwartung für das kommende Jahr. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2024 bis 2026 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Die insbesondere mit dem Ukraine-Krieg (aber auch mit den nach wie vor anhaltenden Lieferkettenunterbrechungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) verbundene hohe Inflation führt jedoch dazu, dass es bei dem – für das Steueraufkommen maßgeblichen – nominalen BIP für das laufende Jahr 2022 nahezu zu keiner Anpassung der Wachstumserwartung gekommen ist. Das nominale BIP für das kommende Jahr 2023 wurde sogar von 3,3 Prozent im Herbst 2021 auf nun 5,2 Prozent deutlich angehoben. Dies erklärt zu großen Teilen die wachsenden Steuereinnahmen.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.193 Millionen Euro bzw. 9.423 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2021 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 144 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 2 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 42 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro, 29 Millionen Euro und 33 Millionen Euro. Ursächlich für den nur geringen Zuwachs im laufenden Jahr 2022 sind insbesondere die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,6 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 2,6 Prozent pro Jahr.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 474 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Schätzunsicherheit ist gegenwärtig extrem hoch. Insofern dürfen wir die Ergebnisse für dieses Jahr nicht überbewerten. Im Sinne unserer nachhaltigen Finanzpolitik mit Augenmaß, die uns – auch im Ländervergleich – gut durch die Corona-Krise geführt hat, sind wir sehr gut beraten, etwaige Mehreinnahmen zur Absenkung der mit über 500 Millionen Euro in 2022 geplanten Rücklagenentnahme einzusetzen.“

Auch eine schnellere Tilgung der Corona-Neuverschuldung sei laut Taubert denkbar: „Wenn wir aus unerwarteten Mehreinnahmen die Neuverschuldung aus der Corona-Krise zurückführen, entlasten wir kommende Haushalte unmittelbar.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 457 Millionen Euro angehoben werden. Mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung ergänzt Taubert: „Mögliche Mehreinnahmen bedeuten nicht automatisch Möglichkeiten für Mehrausgaben.“ Auch für den Haushalt 2023 ist nach aktuellem Stand eine Rücklagenentnahme von einer dreiviertel Milliarde Euro vorgesehen. „Wir haben also eigentlich nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern müssen weniger auf für Notfälle wichtiges Erspartes zurückgreifen“, so Taubert.

Ein Teil der nun geschätzten Mehreinnahmen des Landes in Höhe von knapp 60 Millionen Euro wird zudem nach dem Partnerschaftsgrundsatz in die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Kommunen im kommunalen Finanzausgleich fließen. Zudem können die Kommunen im kommenden Jahr mit eigenen Mehreinnahmen in Höhe von 42 Millionen Euro rechnen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2022. Danach setzt sich die wirtschaftliche Erholung nach der coronabedingten Rezession im Jahr 2020 im Jahr 2022 mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 2,2 Prozent fort. Im Jahr 2023 soll das Bruttoinlandsprodukt um weitere 2,5 Prozent wachsen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges wurde die Prognose für 2022 jedoch gegenüber der Herbstprojektion 2021 um 1,9 Prozentpunkte reduziert, bei gleichzeitiger Aufwärtskorrektur der Wachstumserwartung für das kommende Jahr. Im mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2024 bis 2026 beträgt das unterstellte Wirtschaftswachstum unverändert jährlich jeweils 0,8 Prozent.

Die insbesondere mit dem Ukraine-Krieg (aber auch mit den nach wie vor anhaltenden Lieferkettenunterbrechungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) verbundene hohe Inflation führt jedoch dazu, dass es bei dem – für das Steueraufkommen maßgeblichen – nominalen BIP für das laufende Jahr 2022 nahezu zu keiner Anpassung der Wachstumserwartung gekommen ist. Das nominale BIP für das kommende Jahr 2023 wurde sogar von 3,3 Prozent im Herbst 2021 auf nun 5,2 Prozent deutlich angehoben. Dies erklärt zu großen Teilen die wachsenden Steuereinnahmen.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.193 Millionen Euro bzw. 9.423 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2021 angenommen. Über alle Jahre des Schätzzeitraumes summieren sich die Mehreinnahmen auf 144 Millionen Euro. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 2 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 42 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 38 Millionen Euro, 29 Millionen Euro und 33 Millionen Euro. Ursächlich für den nur geringen Zuwachs im laufenden Jahr 2022 sind insbesondere die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,6 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2026 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 2,6 Prozent pro Jahr.

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