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Finanzministerin Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Talsohle durchschritten, Steuerlöcher bleiben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 92 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2021. Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Im Hinblick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen sollten wir trotz der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen das Schlimmste überstanden haben. Die nun geschätzten Mehreinnahmen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir erst im Jahr 2022 wieder unser Vorkrisenniveau erreichen werden.“

Für den laufenden Haushaltsvollzug ergeben sich durch die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung keine zusätzlichen Spielräume. Neben der vorgesehenen Rücklagenentnahme von über 1 Milliarde Euro ist im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung von 288 Millionen Euro vorgesehen. Ministerin Taubert dazu: „Wie auch schon im letzten Jahr sollten wir unerwartete Mehreinnahmen dazu nutzen, die Kreditaufnahme auf das Nötigste zu reduzieren. Das entlastet uns in künftigen Haushaltsjahren durch geringere Tilgungsverpflichtungen und ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2022 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 85 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der überschaubaren Größenordnung in Relation zu unserem Haushaltsvolumen und der hohen Unsicherheiten, unter denen die Schätzungen nach wie vor stattfinden, empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen“, so Finanzministerin Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2023 bis 2025 Mehreinnahmen in Höhe von 96 Millionen Euro, 102 Millionen Euro bzw. 83 Millionen Euro gegenüber der November-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2025 Mehreinnahmen von 10 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im November 2020 prognostiziert.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 27. April 2021. Darin wird für das laufende Jahr 2021 von einem BIP-Wachstum von 3,5 Prozent und für das kommende Jahr 2022 von 3,6 Prozent ausgegangen. In den Zahlen spiegeln sich sowohl die gegenwärtig anhaltenden Einschränkungen in vielen Dienstleistungsbereichen einerseits als auch die dynamische Industriekonjunktur andererseits wider. Spätestens für das zweite Halbjahr 2021 ist zusätzlich mit dem Voranschreiten der Impfkampagne von schrittweisen Lockerungen und einer damit einhergehenden Belebung der Binnenkonjunktur zu rechnen. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass sich der Arbeitsmarkt trotz des Wirtschaftseinbruchs vergleichsweise robust gezeigt hat. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,1 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.216 Millionen Euro bzw. 8.435 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2020 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 18 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2022 ergeben sich Mehreinnahmen von 27 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 69 Millionen Euro, 88 Millionen Euro und 100 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,4 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,3 Prozent pro Jahr.

Präsentation zur Medienkonferenz "Medienkonferenz"

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

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2 Spalter (Headline H2)

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzministerin Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Talsohle durchschritten, Steuerlöcher bleiben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 92 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2021. Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Im Hinblick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen sollten wir trotz der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen das Schlimmste überstanden haben. Die nun geschätzten Mehreinnahmen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir erst im Jahr 2022 wieder unser Vorkrisenniveau erreichen werden.“

Für den laufenden Haushaltsvollzug ergeben sich durch die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung keine zusätzlichen Spielräume. Neben der vorgesehenen Rücklagenentnahme von über 1 Milliarde Euro ist im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung von 288 Millionen Euro vorgesehen. Ministerin Taubert dazu: „Wie auch schon im letzten Jahr sollten wir unerwartete Mehreinnahmen dazu nutzen, die Kreditaufnahme auf das Nötigste zu reduzieren. Das entlastet uns in künftigen Haushaltsjahren durch geringere Tilgungsverpflichtungen und ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2022 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 85 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der überschaubaren Größenordnung in Relation zu unserem Haushaltsvolumen und der hohen Unsicherheiten, unter denen die Schätzungen nach wie vor stattfinden, empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen“, so Finanzministerin Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2023 bis 2025 Mehreinnahmen in Höhe von 96 Millionen Euro, 102 Millionen Euro bzw. 83 Millionen Euro gegenüber der November-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2025 Mehreinnahmen von 10 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im November 2020 prognostiziert.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 27. April 2021. Darin wird für das laufende Jahr 2021 von einem BIP-Wachstum von 3,5 Prozent und für das kommende Jahr 2022 von 3,6 Prozent ausgegangen. In den Zahlen spiegeln sich sowohl die gegenwärtig anhaltenden Einschränkungen in vielen Dienstleistungsbereichen einerseits als auch die dynamische Industriekonjunktur andererseits wider. Spätestens für das zweite Halbjahr 2021 ist zusätzlich mit dem Voranschreiten der Impfkampagne von schrittweisen Lockerungen und einer damit einhergehenden Belebung der Binnenkonjunktur zu rechnen. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass sich der Arbeitsmarkt trotz des Wirtschaftseinbruchs vergleichsweise robust gezeigt hat. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,1 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.216 Millionen Euro bzw. 8.435 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2020 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 18 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2022 ergeben sich Mehreinnahmen von 27 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 69 Millionen Euro, 88 Millionen Euro und 100 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,4 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,3 Prozent pro Jahr.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzministerin Taubert zur Mai-Steuerschätzung: Talsohle durchschritten, Steuerlöcher bleiben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 92 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2021. Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Im Hinblick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen sollten wir trotz der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen das Schlimmste überstanden haben. Die nun geschätzten Mehreinnahmen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir erst im Jahr 2022 wieder unser Vorkrisenniveau erreichen werden.“

Für den laufenden Haushaltsvollzug ergeben sich durch die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung keine zusätzlichen Spielräume. Neben der vorgesehenen Rücklagenentnahme von über 1 Milliarde Euro ist im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung von 288 Millionen Euro vorgesehen. Ministerin Taubert dazu: „Wie auch schon im letzten Jahr sollten wir unerwartete Mehreinnahmen dazu nutzen, die Kreditaufnahme auf das Nötigste zu reduzieren. Das entlastet uns in künftigen Haushaltsjahren durch geringere Tilgungsverpflichtungen und ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2022 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 85 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der überschaubaren Größenordnung in Relation zu unserem Haushaltsvolumen und der hohen Unsicherheiten, unter denen die Schätzungen nach wie vor stattfinden, empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen“, so Finanzministerin Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2023 bis 2025 Mehreinnahmen in Höhe von 96 Millionen Euro, 102 Millionen Euro bzw. 83 Millionen Euro gegenüber der November-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2025 Mehreinnahmen von 10 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im November 2020 prognostiziert.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 27. April 2021. Darin wird für das laufende Jahr 2021 von einem BIP-Wachstum von 3,5 Prozent und für das kommende Jahr 2022 von 3,6 Prozent ausgegangen. In den Zahlen spiegeln sich sowohl die gegenwärtig anhaltenden Einschränkungen in vielen Dienstleistungsbereichen einerseits als auch die dynamische Industriekonjunktur andererseits wider. Spätestens für das zweite Halbjahr 2021 ist zusätzlich mit dem Voranschreiten der Impfkampagne von schrittweisen Lockerungen und einer damit einhergehenden Belebung der Binnenkonjunktur zu rechnen. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass sich der Arbeitsmarkt trotz des Wirtschaftseinbruchs vergleichsweise robust gezeigt hat. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,1 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.216 Millionen Euro bzw. 8.435 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2020 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 18 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2022 ergeben sich Mehreinnahmen von 27 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 69 Millionen Euro, 88 Millionen Euro und 100 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,4 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,3 Prozent pro Jahr.

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 92 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2021. Finanzministerin Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Im Hinblick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen sollten wir trotz der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen das Schlimmste überstanden haben. Die nun geschätzten Mehreinnahmen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir erst im Jahr 2022 wieder unser Vorkrisenniveau erreichen werden.“

Für den laufenden Haushaltsvollzug ergeben sich durch die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung keine zusätzlichen Spielräume. Neben der vorgesehenen Rücklagenentnahme von über 1 Milliarde Euro ist im Haushaltsplan eine Kreditermächtigung von 288 Millionen Euro vorgesehen. Ministerin Taubert dazu: „Wie auch schon im letzten Jahr sollten wir unerwartete Mehreinnahmen dazu nutzen, die Kreditaufnahme auf das Nötigste zu reduzieren. Das entlastet uns in künftigen Haushaltsjahren durch geringere Tilgungsverpflichtungen und ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2022 können die Einnahmeerwartungen aus der November-Steuerschätzung um 85 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der überschaubaren Größenordnung in Relation zu unserem Haushaltsvolumen und der hohen Unsicherheiten, unter denen die Schätzungen nach wie vor stattfinden, empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen“, so Finanzministerin Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2023 bis 2025 Mehreinnahmen in Höhe von 96 Millionen Euro, 102 Millionen Euro bzw. 83 Millionen Euro gegenüber der November-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2025 Mehreinnahmen von 10 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im November 2020 prognostiziert.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 27. April 2021. Darin wird für das laufende Jahr 2021 von einem BIP-Wachstum von 3,5 Prozent und für das kommende Jahr 2022 von 3,6 Prozent ausgegangen. In den Zahlen spiegeln sich sowohl die gegenwärtig anhaltenden Einschränkungen in vielen Dienstleistungsbereichen einerseits als auch die dynamische Industriekonjunktur andererseits wider. Spätestens für das zweite Halbjahr 2021 ist zusätzlich mit dem Voranschreiten der Impfkampagne von schrittweisen Lockerungen und einer damit einhergehenden Belebung der Binnenkonjunktur zu rechnen. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass sich der Arbeitsmarkt trotz des Wirtschaftseinbruchs vergleichsweise robust gezeigt hat. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraum der Jahre 2023 bis 2025 wird ein Wirtschaftswachstum von jeweils 1,1 Prozent unterstellt. Das Vorkrisenniveau wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erreicht.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 8.216 Millionen Euro bzw. 8.435 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich deutlich positiver als noch bei der Steuerschätzung im November 2020 angenommen. Im laufenden Jahr 2021 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 18 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2022 ergeben sich Mehreinnahmen von 27 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 69 Millionen Euro, 88 Millionen Euro und 100 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,4 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2025 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,3 Prozent pro Jahr.

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