Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Finanzministerin Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Hohe Mehreinnahmen bei gleichzeitig enormen Unsicherheiten verlangen Politik mit Augenmaß.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen erwartet für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres ergibt dies ein Plus von 276 Millionen Euro.

Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die zusätzlich geschätzten Mehreinnahmen sind einerseits erfreulich, weil sie angesichts der konjunkturellen Lage noch zur Jahresmitte nicht wirklich zu erwarten waren. Andererseits haben wir auch zusätzliche Ausgaben, wie etwa die Finanzierung der Maßnahmen des Landes im Zuge der aktuellen Energiepreiskrise.“ Im Landeshaushalt 2022 ist eine Rücklagenentnahme von etwa 500 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt die Zuführung an das Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ in Höhe von 350 Millionen Euro. Dazu Ministerin Taubert: „Die prognostizierten Mehreinnahmen erhöhen somit nicht unsere Handlungsspielräume. Sie werden jedoch den weitgehenden Verzicht auf eine Rücklagenentnahme ermöglichen. Auf diese Weise stabilisieren wir unser wichtigstes haushaltspolitisches Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der Mai-Steuerschätzung geringfügig um 70 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der hohen Unsicherheiten empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen. Wir wissen nicht, wie sich die konjunkturelle Lage entwickeln wird. Hält die Inflation länger an, können zudem weitere Entlastungspakete erforderlich werden“, so Heike Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2024 bis 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 255 Millionen Euro, 407 Millionen Euro bzw. 384 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2022 bis 2026 Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai 2022 prognostiziert. In diesen Zahlen sind jedoch nur einige steuerlich wirksame Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III der Bundesregierung berücksichtigt, wie die Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas oder im Bereich der Gastronomie. Allein aus dem noch nicht beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz können Mindereinnahmen von zwölf Milliarden Euro in 2023 und 27 Milliarden Euro in 2024 hinzukommen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2024 bis 2027 wird ein Wachstum zwischen 0,8 und 2,3 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.469 Millionen Euro bzw. 9.493 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich erneut positiver als zuletzt erwartet. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 114 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 93 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 91 Millionen Euro, 127 Millionen Euro und 136 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,8 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,8 Prozent pro Jahr.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Finanzministerin Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Hohe Mehreinnahmen bei gleichzeitig enormen Unsicherheiten verlangen Politik mit Augenmaß.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen erwartet für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres ergibt dies ein Plus von 276 Millionen Euro.

Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die zusätzlich geschätzten Mehreinnahmen sind einerseits erfreulich, weil sie angesichts der konjunkturellen Lage noch zur Jahresmitte nicht wirklich zu erwarten waren. Andererseits haben wir auch zusätzliche Ausgaben, wie etwa die Finanzierung der Maßnahmen des Landes im Zuge der aktuellen Energiepreiskrise.“ Im Landeshaushalt 2022 ist eine Rücklagenentnahme von etwa 500 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt die Zuführung an das Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ in Höhe von 350 Millionen Euro. Dazu Ministerin Taubert: „Die prognostizierten Mehreinnahmen erhöhen somit nicht unsere Handlungsspielräume. Sie werden jedoch den weitgehenden Verzicht auf eine Rücklagenentnahme ermöglichen. Auf diese Weise stabilisieren wir unser wichtigstes haushaltspolitisches Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der Mai-Steuerschätzung geringfügig um 70 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der hohen Unsicherheiten empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen. Wir wissen nicht, wie sich die konjunkturelle Lage entwickeln wird. Hält die Inflation länger an, können zudem weitere Entlastungspakete erforderlich werden“, so Heike Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2024 bis 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 255 Millionen Euro, 407 Millionen Euro bzw. 384 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2022 bis 2026 Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai 2022 prognostiziert. In diesen Zahlen sind jedoch nur einige steuerlich wirksame Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III der Bundesregierung berücksichtigt, wie die Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas oder im Bereich der Gastronomie. Allein aus dem noch nicht beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz können Mindereinnahmen von zwölf Milliarden Euro in 2023 und 27 Milliarden Euro in 2024 hinzukommen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2024 bis 2027 wird ein Wachstum zwischen 0,8 und 2,3 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.469 Millionen Euro bzw. 9.493 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich erneut positiver als zuletzt erwartet. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 114 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 93 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 91 Millionen Euro, 127 Millionen Euro und 136 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,8 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,8 Prozent pro Jahr.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzministerin Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Hohe Mehreinnahmen bei gleichzeitig enormen Unsicherheiten verlangen Politik mit Augenmaß.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen erwartet für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres ergibt dies ein Plus von 276 Millionen Euro.

Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die zusätzlich geschätzten Mehreinnahmen sind einerseits erfreulich, weil sie angesichts der konjunkturellen Lage noch zur Jahresmitte nicht wirklich zu erwarten waren. Andererseits haben wir auch zusätzliche Ausgaben, wie etwa die Finanzierung der Maßnahmen des Landes im Zuge der aktuellen Energiepreiskrise.“ Im Landeshaushalt 2022 ist eine Rücklagenentnahme von etwa 500 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt die Zuführung an das Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ in Höhe von 350 Millionen Euro. Dazu Ministerin Taubert: „Die prognostizierten Mehreinnahmen erhöhen somit nicht unsere Handlungsspielräume. Sie werden jedoch den weitgehenden Verzicht auf eine Rücklagenentnahme ermöglichen. Auf diese Weise stabilisieren wir unser wichtigstes haushaltspolitisches Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der Mai-Steuerschätzung geringfügig um 70 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der hohen Unsicherheiten empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen. Wir wissen nicht, wie sich die konjunkturelle Lage entwickeln wird. Hält die Inflation länger an, können zudem weitere Entlastungspakete erforderlich werden“, so Heike Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2024 bis 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 255 Millionen Euro, 407 Millionen Euro bzw. 384 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2022 bis 2026 Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai 2022 prognostiziert. In diesen Zahlen sind jedoch nur einige steuerlich wirksame Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III der Bundesregierung berücksichtigt, wie die Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas oder im Bereich der Gastronomie. Allein aus dem noch nicht beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz können Mindereinnahmen von zwölf Milliarden Euro in 2023 und 27 Milliarden Euro in 2024 hinzukommen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2024 bis 2027 wird ein Wachstum zwischen 0,8 und 2,3 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.469 Millionen Euro bzw. 9.493 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich erneut positiver als zuletzt erwartet. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 114 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 93 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 91 Millionen Euro, 127 Millionen Euro und 136 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,8 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,8 Prozent pro Jahr.

Test

Timeline

Finanzministerin Taubert zur Oktober-Steuerschätzung: Hohe Mehreinnahmen bei gleichzeitig enormen Unsicherheiten verlangen Politik mit Augenmaß.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen erwartet für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 750 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2022.

Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres ergibt dies ein Plus von 276 Millionen Euro.

Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die zusätzlich geschätzten Mehreinnahmen sind einerseits erfreulich, weil sie angesichts der konjunkturellen Lage noch zur Jahresmitte nicht wirklich zu erwarten waren. Andererseits haben wir auch zusätzliche Ausgaben, wie etwa die Finanzierung der Maßnahmen des Landes im Zuge der aktuellen Energiepreiskrise.“ Im Landeshaushalt 2022 ist eine Rücklagenentnahme von etwa 500 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt die Zuführung an das Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ in Höhe von 350 Millionen Euro. Dazu Ministerin Taubert: „Die prognostizierten Mehreinnahmen erhöhen somit nicht unsere Handlungsspielräume. Sie werden jedoch den weitgehenden Verzicht auf eine Rücklagenentnahme ermöglichen. Auf diese Weise stabilisieren wir unser wichtigstes haushaltspolitisches Instrument, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.“

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 können die Einnahmeerwartungen aus der Mai-Steuerschätzung geringfügig um 70 Millionen Euro angehoben werden. „Angesichts der hohen Unsicherheiten empfehle ich, diese Zahl nicht auf die Goldwaage zu legen. Wir wissen nicht, wie sich die konjunkturelle Lage entwickeln wird. Hält die Inflation länger an, können zudem weitere Entlastungspakete erforderlich werden“, so Heike Taubert. Für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2024 bis 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 255 Millionen Euro, 407 Millionen Euro bzw. 384 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet.

Insgesamt wurden für Bund, Länder und Gemeinden für die Jahre 2022 bis 2026 Mehreinnahmen von 126 Milliarden Euro im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai 2022 prognostiziert. In diesen Zahlen sind jedoch nur einige steuerlich wirksame Maßnahmen aus dem Entlastungspaket III der Bundesregierung berücksichtigt, wie die Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas oder im Bereich der Gastronomie. Allein aus dem noch nicht beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz können Mindereinnahmen von zwölf Milliarden Euro in 2023 und 27 Milliarden Euro in 2024 hinzukommen.

Hintergrund:

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2022. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2022 von 2,2 Prozent auf 1,4 Prozent abgesenkt. Ursächlich sind insbesondere die mit dem Ukraine-Krieg verbundene Entwicklung der Energiepreise sowie die verschärften Lieferkettenstörungen. Für das laufende Jahr wird die Inflationsrate 8,0 Prozent betragen. Gegenüber der Frühjahrsprojektion bedeutet das eine Anhebung um 1,9 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr 2023 werden ein BIP-Rückgang von -0,4 Prozent sowie eine Inflationsrate von 7,0 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2024 bis 2027 wird ein Wachstum zwischen 0,8 und 2,3 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

Ergebnisse für das Land Thüringen

Aus der Schätzung ergeben sich für Thüringen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in Höhe von 9.469 Millionen Euro bzw. 9.493 Millionen Euro.

Ergebnisse für die Thüringer Kommunen

Die bisherigen Einnahmeerwartungen für die Thüringer Kommunen entwickeln sich erneut positiver als zuletzt erwartet. Im laufenden Jahr 2022 betragen die geschätzten Mehreinnahmen 114 Millionen Euro. Für das kommende Jahr 2023 ergeben sich Mehreinnahmen von 93 Millionen Euro. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 belaufen sich die Mehreinnahmen auf 91 Millionen Euro, 127 Millionen Euro und 136 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Mehreinnahmen liegt in der sehr konjunkturreagiblen Gewerbesteuer, deren Aufkommen in der aktuellen Schätzung merklich nach oben korrigiert wurde. Abermals übertrifft die Dynamik des Wachstums der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen mit 4,8 Prozent pro Jahr im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2027 das Wachstum der Steuereinnahmen des Landes mit 3,8 Prozent pro Jahr.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: