Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind...


Hintergrund

Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten erfolgt ab dem 1. Januar 2018 auch im Bereich der Thüringer Finanzgerichtsbarkeit die Einführung der sogenannten sicheren elektronischen Kommunikationswege. Die Finanzbehörden und die Finanzgerichtsbarkeit haben sogenannte ‚Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP)‘ eingerichtet. Die Postfächer ermöglichen eine sichere Authentifizierung der Behörden und sind gegen Zugriffe Dritter geschützt. Damit ist es entbehrlich geworden, elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden.

Die Thüringer Finanzämter arbeiten bereits seit mehreren Jahren fast ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt mit einer bundesweit einheitlichen Steuersoftware. Nun können die Finanzämter medienbruchfrei mit den Gerichten und anderen Verfahrensbeteiligten, z.B. Anwälten und Steuerberatern, kommunizieren.

In weiteren Ausbaustufen ist vorgesehen, dass neben allgemeinen Schriftverkehr auf diesem Wege auch die Übersendung der vollständigen Prozessunterlagen erfolgen wird, sodass künftig in der Regel ein vollständiger elektronischer (Akten-) Austausch stattfinden kann.

Die Einführung des neuen Verfahrens ist ein weiterer Schritt in die geplante vollständige elektronische Abbildung der Geschäftsprozesse zwischen Behörden untereinander als auch zwischen Bürgern und Behörden.

 

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind speziell geschützte Postfächer bei Finanzämtern und Finanzgerichten eingerichtet worden. „Die Daten, die zwischen den Thüringer Gerichten und Behörden ausgetauscht werden, sind gegen unbefugten Zugriff besonders geschützt“, sagt Dr. Hartmut Schubert und weiter: „Da Absender und Empfänger durch die elektronischen Postfächer genau identifiziert werden, entfällt das Versenden von handschriftlich unterschriebenen Dokumenten. Hier ist das Ende der Unterschrift eingeläutet. Das ist eine große Erleichterung für alle Beteiligten und eine echte Vereinfachung im Verwaltungsablauf.“ Auch für Prozessbeteiligte und deren Vertreter besteht künftig die Möglichkeit, die sichere elektronische Kommunikation auf den vorgegebenen Übertragungswegen (EGVP und DE-Mail) vorzunehmen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind...


Hintergrund

Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten erfolgt ab dem 1. Januar 2018 auch im Bereich der Thüringer Finanzgerichtsbarkeit die Einführung der sogenannten sicheren elektronischen Kommunikationswege. Die Finanzbehörden und die Finanzgerichtsbarkeit haben sogenannte ‚Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP)‘ eingerichtet. Die Postfächer ermöglichen eine sichere Authentifizierung der Behörden und sind gegen Zugriffe Dritter geschützt. Damit ist es entbehrlich geworden, elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden.

Die Thüringer Finanzämter arbeiten bereits seit mehreren Jahren fast ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt mit einer bundesweit einheitlichen Steuersoftware. Nun können die Finanzämter medienbruchfrei mit den Gerichten und anderen Verfahrensbeteiligten, z.B. Anwälten und Steuerberatern, kommunizieren.

In weiteren Ausbaustufen ist vorgesehen, dass neben allgemeinen Schriftverkehr auf diesem Wege auch die Übersendung der vollständigen Prozessunterlagen erfolgen wird, sodass künftig in der Regel ein vollständiger elektronischer (Akten-) Austausch stattfinden kann.

Die Einführung des neuen Verfahrens ist ein weiterer Schritt in die geplante vollständige elektronische Abbildung der Geschäftsprozesse zwischen Behörden untereinander als auch zwischen Bürgern und Behörden.

 

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind speziell geschützte Postfächer bei Finanzämtern und Finanzgerichten eingerichtet worden. „Die Daten, die zwischen den Thüringer Gerichten und Behörden ausgetauscht werden, sind gegen unbefugten Zugriff besonders geschützt“, sagt Dr. Hartmut Schubert und weiter: „Da Absender und Empfänger durch die elektronischen Postfächer genau identifiziert werden, entfällt das Versenden von handschriftlich unterschriebenen Dokumenten. Hier ist das Ende der Unterschrift eingeläutet. Das ist eine große Erleichterung für alle Beteiligten und eine echte Vereinfachung im Verwaltungsablauf.“ Auch für Prozessbeteiligte und deren Vertreter besteht künftig die Möglichkeit, die sichere elektronische Kommunikation auf den vorgegebenen Übertragungswegen (EGVP und DE-Mail) vorzunehmen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind...


Hintergrund

Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten erfolgt ab dem 1. Januar 2018 auch im Bereich der Thüringer Finanzgerichtsbarkeit die Einführung der sogenannten sicheren elektronischen Kommunikationswege. Die Finanzbehörden und die Finanzgerichtsbarkeit haben sogenannte ‚Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP)‘ eingerichtet. Die Postfächer ermöglichen eine sichere Authentifizierung der Behörden und sind gegen Zugriffe Dritter geschützt. Damit ist es entbehrlich geworden, elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden.

Die Thüringer Finanzämter arbeiten bereits seit mehreren Jahren fast ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt mit einer bundesweit einheitlichen Steuersoftware. Nun können die Finanzämter medienbruchfrei mit den Gerichten und anderen Verfahrensbeteiligten, z.B. Anwälten und Steuerberatern, kommunizieren.

In weiteren Ausbaustufen ist vorgesehen, dass neben allgemeinen Schriftverkehr auf diesem Wege auch die Übersendung der vollständigen Prozessunterlagen erfolgen wird, sodass künftig in der Regel ein vollständiger elektronischer (Akten-) Austausch stattfinden kann.

Die Einführung des neuen Verfahrens ist ein weiterer Schritt in die geplante vollständige elektronische Abbildung der Geschäftsprozesse zwischen Behörden untereinander als auch zwischen Bürgern und Behörden.

 

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind speziell geschützte Postfächer bei Finanzämtern und Finanzgerichten eingerichtet worden. „Die Daten, die zwischen den Thüringer Gerichten und Behörden ausgetauscht werden, sind gegen unbefugten Zugriff besonders geschützt“, sagt Dr. Hartmut Schubert und weiter: „Da Absender und Empfänger durch die elektronischen Postfächer genau identifiziert werden, entfällt das Versenden von handschriftlich unterschriebenen Dokumenten. Hier ist das Ende der Unterschrift eingeläutet. Das ist eine große Erleichterung für alle Beteiligten und eine echte Vereinfachung im Verwaltungsablauf.“ Auch für Prozessbeteiligte und deren Vertreter besteht künftig die Möglichkeit, die sichere elektronische Kommunikation auf den vorgegebenen Übertragungswegen (EGVP und DE-Mail) vorzunehmen.

Test

Timeline

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind...


Hintergrund

Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten erfolgt ab dem 1. Januar 2018 auch im Bereich der Thüringer Finanzgerichtsbarkeit die Einführung der sogenannten sicheren elektronischen Kommunikationswege. Die Finanzbehörden und die Finanzgerichtsbarkeit haben sogenannte ‚Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP)‘ eingerichtet. Die Postfächer ermöglichen eine sichere Authentifizierung der Behörden und sind gegen Zugriffe Dritter geschützt. Damit ist es entbehrlich geworden, elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden.

Die Thüringer Finanzämter arbeiten bereits seit mehreren Jahren fast ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt mit einer bundesweit einheitlichen Steuersoftware. Nun können die Finanzämter medienbruchfrei mit den Gerichten und anderen Verfahrensbeteiligten, z.B. Anwälten und Steuerberatern, kommunizieren.

In weiteren Ausbaustufen ist vorgesehen, dass neben allgemeinen Schriftverkehr auf diesem Wege auch die Übersendung der vollständigen Prozessunterlagen erfolgen wird, sodass künftig in der Regel ein vollständiger elektronischer (Akten-) Austausch stattfinden kann.

Die Einführung des neuen Verfahrens ist ein weiterer Schritt in die geplante vollständige elektronische Abbildung der Geschäftsprozesse zwischen Behörden untereinander als auch zwischen Bürgern und Behörden.

 

„Statt per Post tauschen die Thüringer Finanzämter mit der Finanzgerichtsbarkeit Schriftstücke ab kommenden Jahr per Mausklick aus“, kündigt Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen den nächsten Schritt im Ausbau des E-Governments an. Hierbei sind speziell geschützte Postfächer bei Finanzämtern und Finanzgerichten eingerichtet worden. „Die Daten, die zwischen den Thüringer Gerichten und Behörden ausgetauscht werden, sind gegen unbefugten Zugriff besonders geschützt“, sagt Dr. Hartmut Schubert und weiter: „Da Absender und Empfänger durch die elektronischen Postfächer genau identifiziert werden, entfällt das Versenden von handschriftlich unterschriebenen Dokumenten. Hier ist das Ende der Unterschrift eingeläutet. Das ist eine große Erleichterung für alle Beteiligten und eine echte Vereinfachung im Verwaltungsablauf.“ Auch für Prozessbeteiligte und deren Vertreter besteht künftig die Möglichkeit, die sichere elektronische Kommunikation auf den vorgegebenen Übertragungswegen (EGVP und DE-Mail) vorzunehmen.

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: