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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert: Gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement fördern – Vereine stärken!


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat auf der Finanzministerkonferenz in Berlin wichtige Initiativen zur steuerlichen Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten mit auf den Weg gebracht.

Dr. Schubert sagte im Anschluss: „Ich halte es für wenig zeitgemäß, wenn derzeit alle von der Bedeutung des Klimaschutzes reden, aber die Förderung des Klimaschutzes noch nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Sie soll nun ebenso ins gemeinnützige Steuerrecht aufgenommen werden wie die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Als gemeinnützig sollen auch die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Ortsverschönerung gelten. Das ist ein wichtiges Signal für viele Ehrenamtliche in Stadt und Land, die vor Ort etwas bewegen wollen.“

Gleichzeitig werde bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. „Das ist eine gute Nachricht gerade für viele kleine Thüringer Vereine, die ein großes Projekt wie beispielsweise eine Renovierung im Denkmalschutz schultern wollen. Jetzt soll es die Möglichkeit geben, sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit der Beschaffung der notwendigen Mittel zu beschäftigen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit zu haben“, so Dr. Schubert.

Die Finanzminister der Länder fordern einstimmig, dass die vorgesehenen Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die notwendigen Gesetzesänderungen muss der Deutsche Bundestag vornehmen.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert: Gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement fördern – Vereine stärken!


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat auf der Finanzministerkonferenz in Berlin wichtige Initiativen zur steuerlichen Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten mit auf den Weg gebracht.

Dr. Schubert sagte im Anschluss: „Ich halte es für wenig zeitgemäß, wenn derzeit alle von der Bedeutung des Klimaschutzes reden, aber die Förderung des Klimaschutzes noch nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Sie soll nun ebenso ins gemeinnützige Steuerrecht aufgenommen werden wie die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Als gemeinnützig sollen auch die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Ortsverschönerung gelten. Das ist ein wichtiges Signal für viele Ehrenamtliche in Stadt und Land, die vor Ort etwas bewegen wollen.“

Gleichzeitig werde bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. „Das ist eine gute Nachricht gerade für viele kleine Thüringer Vereine, die ein großes Projekt wie beispielsweise eine Renovierung im Denkmalschutz schultern wollen. Jetzt soll es die Möglichkeit geben, sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit der Beschaffung der notwendigen Mittel zu beschäftigen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit zu haben“, so Dr. Schubert.

Die Finanzminister der Länder fordern einstimmig, dass die vorgesehenen Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die notwendigen Gesetzesänderungen muss der Deutsche Bundestag vornehmen.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert: Gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement fördern – Vereine stärken!


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat auf der Finanzministerkonferenz in Berlin wichtige Initiativen zur steuerlichen Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten mit auf den Weg gebracht.

Dr. Schubert sagte im Anschluss: „Ich halte es für wenig zeitgemäß, wenn derzeit alle von der Bedeutung des Klimaschutzes reden, aber die Förderung des Klimaschutzes noch nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Sie soll nun ebenso ins gemeinnützige Steuerrecht aufgenommen werden wie die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Als gemeinnützig sollen auch die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Ortsverschönerung gelten. Das ist ein wichtiges Signal für viele Ehrenamtliche in Stadt und Land, die vor Ort etwas bewegen wollen.“

Gleichzeitig werde bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. „Das ist eine gute Nachricht gerade für viele kleine Thüringer Vereine, die ein großes Projekt wie beispielsweise eine Renovierung im Denkmalschutz schultern wollen. Jetzt soll es die Möglichkeit geben, sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit der Beschaffung der notwendigen Mittel zu beschäftigen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit zu haben“, so Dr. Schubert.

Die Finanzminister der Länder fordern einstimmig, dass die vorgesehenen Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die notwendigen Gesetzesänderungen muss der Deutsche Bundestag vornehmen.

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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert: Gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement fördern – Vereine stärken!


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat auf der Finanzministerkonferenz in Berlin wichtige Initiativen zur steuerlichen Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten mit auf den Weg gebracht.

Dr. Schubert sagte im Anschluss: „Ich halte es für wenig zeitgemäß, wenn derzeit alle von der Bedeutung des Klimaschutzes reden, aber die Förderung des Klimaschutzes noch nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Sie soll nun ebenso ins gemeinnützige Steuerrecht aufgenommen werden wie die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden. Als gemeinnützig sollen auch die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Ortsverschönerung gelten. Das ist ein wichtiges Signal für viele Ehrenamtliche in Stadt und Land, die vor Ort etwas bewegen wollen.“

Gleichzeitig werde bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft. „Das ist eine gute Nachricht gerade für viele kleine Thüringer Vereine, die ein großes Projekt wie beispielsweise eine Renovierung im Denkmalschutz schultern wollen. Jetzt soll es die Möglichkeit geben, sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit der Beschaffung der notwendigen Mittel zu beschäftigen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit zu haben“, so Dr. Schubert.

Die Finanzminister der Länder fordern einstimmig, dass die vorgesehenen Neuregelungen bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die notwendigen Gesetzesänderungen muss der Deutsche Bundestag vornehmen.

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