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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert stellt Pensionsbericht 2023 vor: Wichtige Grundlage zur Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat nach der Kabinettssitzung über den aktualisierten Bericht der Landesregierung zur Entwicklung der Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und die anderen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen informiert.

Der sogenannte Thüringer Pensionsbericht war erstmals im Jahr 2012 erstellt und zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert worden.

„Der aktualisierte Thüringer Pensionsbericht 2023 hat nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Landesregierung eine wesentliche Bedeutung. Er bildet insbesondere für die Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben eine wichtige Grundlage. Daher freue ich mich, dass wir nun wieder mit fundierten und aktualisierten Zahlen arbeiten können“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Im Bericht wird mit Blick auf die nächsten 20 Jahre zum einen die Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und zum anderen die Entwicklung der Versorgungsausgaben prognostiziert. Demnach würde im Jahr 2042 die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (einschließlich Witwen, Witwer und Waisen) insgesamt 27.645 betragen. Bei einer unterstellten Anpassung der Bezüge von jährlich zwei Prozent würden die Versorgungsausgaben im Jahr 2042 bei rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Bei einer unterstellten jährlichen Anpassung der Bezüge um drei Prozent würden zu diesem Zeitpunkt dann Versorgungsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro fällig.

Laut Thüringer Finanzstaatssekretär bilden die Personalausgaben derzeit mit mehr als einem Viertel des Gesamthaushaltsvolumens einen wesentlichen Teil der Landesausgaben und werden auch in Zukunft eine weiterhin deutlich ansteigende Tendenz aufzeigen. Insbesondere die Tarifabschlüsse, die Auswirkungen der Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, aber auch die steigenden Versorgungsausgaben werden diesen Effekt forcieren.

„Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell haben wir deshalb finanzpolitische Vorsorge getroffen, um den zukünftigen Pensionsausgaben besser Rechnung zu tragen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 haben wir erstmals die gesetzlich fixierte, regelgebundene Tilgung von Schulden aufgenommen. Danach wird für jeden neu verbeamteten Bediensteten eine Pauschale in Höhe von 5.500 Euro jährlich zur Tilgung der im Kernhaushalt bestehenden Landesschulden eingesetzt. Zusätzlich erfolgt jährlich eine sogenannte Basistilgung in Höhe von 30,1 Millionen Euro. Mit dem Abbau der Schulden und der damit einhergehenden Reduzierung der Zinslast im Landeshaushalt kann langfristig das künftige Anwachsen der Versorgungsausgaben im Landeshaushalt zumindest teilweise kompensiert werden“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Den Thüringer Pensionsbericht 2023 finden Sie im Internet unterhttps://finanzen.thueringen.de/themen/oeffentlicher-dienst/besoldung.

Der Link zum Dokument lautet:https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/thueringer_pensionsbericht_2023.pdf

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert stellt Pensionsbericht 2023 vor: Wichtige Grundlage zur Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat nach der Kabinettssitzung über den aktualisierten Bericht der Landesregierung zur Entwicklung der Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und die anderen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen informiert.

Der sogenannte Thüringer Pensionsbericht war erstmals im Jahr 2012 erstellt und zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert worden.

„Der aktualisierte Thüringer Pensionsbericht 2023 hat nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Landesregierung eine wesentliche Bedeutung. Er bildet insbesondere für die Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben eine wichtige Grundlage. Daher freue ich mich, dass wir nun wieder mit fundierten und aktualisierten Zahlen arbeiten können“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Im Bericht wird mit Blick auf die nächsten 20 Jahre zum einen die Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und zum anderen die Entwicklung der Versorgungsausgaben prognostiziert. Demnach würde im Jahr 2042 die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (einschließlich Witwen, Witwer und Waisen) insgesamt 27.645 betragen. Bei einer unterstellten Anpassung der Bezüge von jährlich zwei Prozent würden die Versorgungsausgaben im Jahr 2042 bei rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Bei einer unterstellten jährlichen Anpassung der Bezüge um drei Prozent würden zu diesem Zeitpunkt dann Versorgungsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro fällig.

Laut Thüringer Finanzstaatssekretär bilden die Personalausgaben derzeit mit mehr als einem Viertel des Gesamthaushaltsvolumens einen wesentlichen Teil der Landesausgaben und werden auch in Zukunft eine weiterhin deutlich ansteigende Tendenz aufzeigen. Insbesondere die Tarifabschlüsse, die Auswirkungen der Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, aber auch die steigenden Versorgungsausgaben werden diesen Effekt forcieren.

„Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell haben wir deshalb finanzpolitische Vorsorge getroffen, um den zukünftigen Pensionsausgaben besser Rechnung zu tragen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 haben wir erstmals die gesetzlich fixierte, regelgebundene Tilgung von Schulden aufgenommen. Danach wird für jeden neu verbeamteten Bediensteten eine Pauschale in Höhe von 5.500 Euro jährlich zur Tilgung der im Kernhaushalt bestehenden Landesschulden eingesetzt. Zusätzlich erfolgt jährlich eine sogenannte Basistilgung in Höhe von 30,1 Millionen Euro. Mit dem Abbau der Schulden und der damit einhergehenden Reduzierung der Zinslast im Landeshaushalt kann langfristig das künftige Anwachsen der Versorgungsausgaben im Landeshaushalt zumindest teilweise kompensiert werden“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Den Thüringer Pensionsbericht 2023 finden Sie im Internet unterhttps://finanzen.thueringen.de/themen/oeffentlicher-dienst/besoldung.

Der Link zum Dokument lautet:https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/thueringer_pensionsbericht_2023.pdf

 

 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert stellt Pensionsbericht 2023 vor: Wichtige Grundlage zur Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat nach der Kabinettssitzung über den aktualisierten Bericht der Landesregierung zur Entwicklung der Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und die anderen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen informiert.

Der sogenannte Thüringer Pensionsbericht war erstmals im Jahr 2012 erstellt und zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert worden.

„Der aktualisierte Thüringer Pensionsbericht 2023 hat nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Landesregierung eine wesentliche Bedeutung. Er bildet insbesondere für die Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben eine wichtige Grundlage. Daher freue ich mich, dass wir nun wieder mit fundierten und aktualisierten Zahlen arbeiten können“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Im Bericht wird mit Blick auf die nächsten 20 Jahre zum einen die Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und zum anderen die Entwicklung der Versorgungsausgaben prognostiziert. Demnach würde im Jahr 2042 die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (einschließlich Witwen, Witwer und Waisen) insgesamt 27.645 betragen. Bei einer unterstellten Anpassung der Bezüge von jährlich zwei Prozent würden die Versorgungsausgaben im Jahr 2042 bei rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Bei einer unterstellten jährlichen Anpassung der Bezüge um drei Prozent würden zu diesem Zeitpunkt dann Versorgungsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro fällig.

Laut Thüringer Finanzstaatssekretär bilden die Personalausgaben derzeit mit mehr als einem Viertel des Gesamthaushaltsvolumens einen wesentlichen Teil der Landesausgaben und werden auch in Zukunft eine weiterhin deutlich ansteigende Tendenz aufzeigen. Insbesondere die Tarifabschlüsse, die Auswirkungen der Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, aber auch die steigenden Versorgungsausgaben werden diesen Effekt forcieren.

„Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell haben wir deshalb finanzpolitische Vorsorge getroffen, um den zukünftigen Pensionsausgaben besser Rechnung zu tragen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 haben wir erstmals die gesetzlich fixierte, regelgebundene Tilgung von Schulden aufgenommen. Danach wird für jeden neu verbeamteten Bediensteten eine Pauschale in Höhe von 5.500 Euro jährlich zur Tilgung der im Kernhaushalt bestehenden Landesschulden eingesetzt. Zusätzlich erfolgt jährlich eine sogenannte Basistilgung in Höhe von 30,1 Millionen Euro. Mit dem Abbau der Schulden und der damit einhergehenden Reduzierung der Zinslast im Landeshaushalt kann langfristig das künftige Anwachsen der Versorgungsausgaben im Landeshaushalt zumindest teilweise kompensiert werden“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Den Thüringer Pensionsbericht 2023 finden Sie im Internet unterhttps://finanzen.thueringen.de/themen/oeffentlicher-dienst/besoldung.

Der Link zum Dokument lautet:https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/thueringer_pensionsbericht_2023.pdf

 

 

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Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert stellt Pensionsbericht 2023 vor: Wichtige Grundlage zur Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert hat nach der Kabinettssitzung über den aktualisierten Bericht der Landesregierung zur Entwicklung der Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und die anderen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen informiert.

Der sogenannte Thüringer Pensionsbericht war erstmals im Jahr 2012 erstellt und zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert worden.

„Der aktualisierte Thüringer Pensionsbericht 2023 hat nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Landesregierung eine wesentliche Bedeutung. Er bildet insbesondere für die Planung der künftigen Haushaltsansätze im Bereich der Versorgungsausgaben eine wichtige Grundlage. Daher freue ich mich, dass wir nun wieder mit fundierten und aktualisierten Zahlen arbeiten können“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Im Bericht wird mit Blick auf die nächsten 20 Jahre zum einen die Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und zum anderen die Entwicklung der Versorgungsausgaben prognostiziert. Demnach würde im Jahr 2042 die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (einschließlich Witwen, Witwer und Waisen) insgesamt 27.645 betragen. Bei einer unterstellten Anpassung der Bezüge von jährlich zwei Prozent würden die Versorgungsausgaben im Jahr 2042 bei rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Bei einer unterstellten jährlichen Anpassung der Bezüge um drei Prozent würden zu diesem Zeitpunkt dann Versorgungsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro fällig.

Laut Thüringer Finanzstaatssekretär bilden die Personalausgaben derzeit mit mehr als einem Viertel des Gesamthaushaltsvolumens einen wesentlichen Teil der Landesausgaben und werden auch in Zukunft eine weiterhin deutlich ansteigende Tendenz aufzeigen. Insbesondere die Tarifabschlüsse, die Auswirkungen der Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, aber auch die steigenden Versorgungsausgaben werden diesen Effekt forcieren.

„Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell haben wir deshalb finanzpolitische Vorsorge getroffen, um den zukünftigen Pensionsausgaben besser Rechnung zu tragen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 haben wir erstmals die gesetzlich fixierte, regelgebundene Tilgung von Schulden aufgenommen. Danach wird für jeden neu verbeamteten Bediensteten eine Pauschale in Höhe von 5.500 Euro jährlich zur Tilgung der im Kernhaushalt bestehenden Landesschulden eingesetzt. Zusätzlich erfolgt jährlich eine sogenannte Basistilgung in Höhe von 30,1 Millionen Euro. Mit dem Abbau der Schulden und der damit einhergehenden Reduzierung der Zinslast im Landeshaushalt kann langfristig das künftige Anwachsen der Versorgungsausgaben im Landeshaushalt zumindest teilweise kompensiert werden“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Den Thüringer Pensionsbericht 2023 finden Sie im Internet unterhttps://finanzen.thueringen.de/themen/oeffentlicher-dienst/besoldung.

Der Link zum Dokument lautet:https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/thueringer_pensionsbericht_2023.pdf

 

 

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