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Finanzstaatssekretär Julian Vonarb stellt dem Kabinett eine Formulierungshilfe zum Gesetz zur Grundsteuerreform vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Nachdem sich das Kabinett bereits am 1. April 2025 mit Änderungsplänen zur Berechnung der Grundsteuer befasst hat, hat heute Finanzstaatssekretär Julian Vonarb eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsteuerreform im Kabinett vorgestellt. „Wir setzen damit unser Versprechen aus dem Regierungsprogramm um“, sagt Finanzstaatssekretär Julian Vonarb. Der Gesetzentwurf selbst soll durch die Fraktionen noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht werden.

Die in der Formulierungshilfe aufgenommenen Regelungen orientieren sich an vorhandenen Modellen anderer Bundesländer und kombinieren die Vorteile. Wie bereits im April angekündigt, sollen die Entlastungen für Grundstückseigentümer mit einem Zweiklang erreicht werden. Einerseits sollen die thüringenspezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen neu festgelegt werden. Den Kommunen soll andererseits die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Dadurch wird jede Kommune in die Lage versetzt, auf ihre jeweilige spezifische Situation zu reagieren. Änderungen der Steuermesszahlen wurden bereits durch Sachsen (Sächsisches Modell), Saarland, Berlin und Hansestadt Bremen vorgenommen. Die Möglichkeit zur Einführung getrennter Hebesätze für die Kommunen entspricht bezüglich des Lösungsansatzes den Wegen, welche die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein bereits gegangen sind.

„Wir wollen die Messzahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Thüringer Verhältnisse anpassen, um Grundstückseigentümer wieder ein stückweit zu entlasten. Im zweiten Schritt sind dann die Kommunen gefragt, die über die Regulierung der Hebesätze die Feinjustierung übernehmen sollen“, sagt Vonarb.

Die geplanten Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 Wirkung entfalten. „Dafür ist es wichtig, dass die Fraktionen den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause einbringen, um die Beratung im Parlament im zweiten Halbjahr zu garantieren“, so der Finanzstaatssekretär.

Die Umsetzung der geplanten Änderungen bedeuten für die Kommunen und die Steuerverwaltung noch einmal enorm viel Arbeit. „Die technische Umsetzung und die notwendigen Programmierungsarbeiten in den Finanzämtern sind nicht von heute auf morgen erledigt, dazu benötigen wir einen zeitlichen Vorlauf“, so Vonarb. Es gilt rund 865.000 neue Messbescheide zu erstellen und zu versenden. Der dadurch für den Freistaat entstehende Mehraufwand beträgt rund vier Millionen Euro. „Dieser Aufwand lohnt sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates“, sagt der Finanzstaatssekretär abschließend.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzstaatssekretär Julian Vonarb stellt dem Kabinett eine Formulierungshilfe zum Gesetz zur Grundsteuerreform vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Nachdem sich das Kabinett bereits am 1. April 2025 mit Änderungsplänen zur Berechnung der Grundsteuer befasst hat, hat heute Finanzstaatssekretär Julian Vonarb eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsteuerreform im Kabinett vorgestellt. „Wir setzen damit unser Versprechen aus dem Regierungsprogramm um“, sagt Finanzstaatssekretär Julian Vonarb. Der Gesetzentwurf selbst soll durch die Fraktionen noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht werden.

Die in der Formulierungshilfe aufgenommenen Regelungen orientieren sich an vorhandenen Modellen anderer Bundesländer und kombinieren die Vorteile. Wie bereits im April angekündigt, sollen die Entlastungen für Grundstückseigentümer mit einem Zweiklang erreicht werden. Einerseits sollen die thüringenspezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen neu festgelegt werden. Den Kommunen soll andererseits die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Dadurch wird jede Kommune in die Lage versetzt, auf ihre jeweilige spezifische Situation zu reagieren. Änderungen der Steuermesszahlen wurden bereits durch Sachsen (Sächsisches Modell), Saarland, Berlin und Hansestadt Bremen vorgenommen. Die Möglichkeit zur Einführung getrennter Hebesätze für die Kommunen entspricht bezüglich des Lösungsansatzes den Wegen, welche die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein bereits gegangen sind.

„Wir wollen die Messzahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Thüringer Verhältnisse anpassen, um Grundstückseigentümer wieder ein stückweit zu entlasten. Im zweiten Schritt sind dann die Kommunen gefragt, die über die Regulierung der Hebesätze die Feinjustierung übernehmen sollen“, sagt Vonarb.

Die geplanten Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 Wirkung entfalten. „Dafür ist es wichtig, dass die Fraktionen den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause einbringen, um die Beratung im Parlament im zweiten Halbjahr zu garantieren“, so der Finanzstaatssekretär.

Die Umsetzung der geplanten Änderungen bedeuten für die Kommunen und die Steuerverwaltung noch einmal enorm viel Arbeit. „Die technische Umsetzung und die notwendigen Programmierungsarbeiten in den Finanzämtern sind nicht von heute auf morgen erledigt, dazu benötigen wir einen zeitlichen Vorlauf“, so Vonarb. Es gilt rund 865.000 neue Messbescheide zu erstellen und zu versenden. Der dadurch für den Freistaat entstehende Mehraufwand beträgt rund vier Millionen Euro. „Dieser Aufwand lohnt sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates“, sagt der Finanzstaatssekretär abschließend.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzstaatssekretär Julian Vonarb stellt dem Kabinett eine Formulierungshilfe zum Gesetz zur Grundsteuerreform vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Nachdem sich das Kabinett bereits am 1. April 2025 mit Änderungsplänen zur Berechnung der Grundsteuer befasst hat, hat heute Finanzstaatssekretär Julian Vonarb eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsteuerreform im Kabinett vorgestellt. „Wir setzen damit unser Versprechen aus dem Regierungsprogramm um“, sagt Finanzstaatssekretär Julian Vonarb. Der Gesetzentwurf selbst soll durch die Fraktionen noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht werden.

Die in der Formulierungshilfe aufgenommenen Regelungen orientieren sich an vorhandenen Modellen anderer Bundesländer und kombinieren die Vorteile. Wie bereits im April angekündigt, sollen die Entlastungen für Grundstückseigentümer mit einem Zweiklang erreicht werden. Einerseits sollen die thüringenspezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen neu festgelegt werden. Den Kommunen soll andererseits die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Dadurch wird jede Kommune in die Lage versetzt, auf ihre jeweilige spezifische Situation zu reagieren. Änderungen der Steuermesszahlen wurden bereits durch Sachsen (Sächsisches Modell), Saarland, Berlin und Hansestadt Bremen vorgenommen. Die Möglichkeit zur Einführung getrennter Hebesätze für die Kommunen entspricht bezüglich des Lösungsansatzes den Wegen, welche die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein bereits gegangen sind.

„Wir wollen die Messzahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Thüringer Verhältnisse anpassen, um Grundstückseigentümer wieder ein stückweit zu entlasten. Im zweiten Schritt sind dann die Kommunen gefragt, die über die Regulierung der Hebesätze die Feinjustierung übernehmen sollen“, sagt Vonarb.

Die geplanten Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 Wirkung entfalten. „Dafür ist es wichtig, dass die Fraktionen den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause einbringen, um die Beratung im Parlament im zweiten Halbjahr zu garantieren“, so der Finanzstaatssekretär.

Die Umsetzung der geplanten Änderungen bedeuten für die Kommunen und die Steuerverwaltung noch einmal enorm viel Arbeit. „Die technische Umsetzung und die notwendigen Programmierungsarbeiten in den Finanzämtern sind nicht von heute auf morgen erledigt, dazu benötigen wir einen zeitlichen Vorlauf“, so Vonarb. Es gilt rund 865.000 neue Messbescheide zu erstellen und zu versenden. Der dadurch für den Freistaat entstehende Mehraufwand beträgt rund vier Millionen Euro. „Dieser Aufwand lohnt sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates“, sagt der Finanzstaatssekretär abschließend.

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Finanzstaatssekretär Julian Vonarb stellt dem Kabinett eine Formulierungshilfe zum Gesetz zur Grundsteuerreform vor.


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Nachdem sich das Kabinett bereits am 1. April 2025 mit Änderungsplänen zur Berechnung der Grundsteuer befasst hat, hat heute Finanzstaatssekretär Julian Vonarb eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsteuerreform im Kabinett vorgestellt. „Wir setzen damit unser Versprechen aus dem Regierungsprogramm um“, sagt Finanzstaatssekretär Julian Vonarb. Der Gesetzentwurf selbst soll durch die Fraktionen noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht werden.

Die in der Formulierungshilfe aufgenommenen Regelungen orientieren sich an vorhandenen Modellen anderer Bundesländer und kombinieren die Vorteile. Wie bereits im April angekündigt, sollen die Entlastungen für Grundstückseigentümer mit einem Zweiklang erreicht werden. Einerseits sollen die thüringenspezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen neu festgelegt werden. Den Kommunen soll andererseits die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Dadurch wird jede Kommune in die Lage versetzt, auf ihre jeweilige spezifische Situation zu reagieren. Änderungen der Steuermesszahlen wurden bereits durch Sachsen (Sächsisches Modell), Saarland, Berlin und Hansestadt Bremen vorgenommen. Die Möglichkeit zur Einführung getrennter Hebesätze für die Kommunen entspricht bezüglich des Lösungsansatzes den Wegen, welche die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein bereits gegangen sind.

„Wir wollen die Messzahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Thüringer Verhältnisse anpassen, um Grundstückseigentümer wieder ein stückweit zu entlasten. Im zweiten Schritt sind dann die Kommunen gefragt, die über die Regulierung der Hebesätze die Feinjustierung übernehmen sollen“, sagt Vonarb.

Die geplanten Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2027 Wirkung entfalten. „Dafür ist es wichtig, dass die Fraktionen den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause einbringen, um die Beratung im Parlament im zweiten Halbjahr zu garantieren“, so der Finanzstaatssekretär.

Die Umsetzung der geplanten Änderungen bedeuten für die Kommunen und die Steuerverwaltung noch einmal enorm viel Arbeit. „Die technische Umsetzung und die notwendigen Programmierungsarbeiten in den Finanzämtern sind nicht von heute auf morgen erledigt, dazu benötigen wir einen zeitlichen Vorlauf“, so Vonarb. Es gilt rund 865.000 neue Messbescheide zu erstellen und zu versenden. Der dadurch für den Freistaat entstehende Mehraufwand beträgt rund vier Millionen Euro. „Dieser Aufwand lohnt sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates“, sagt der Finanzstaatssekretär abschließend.

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