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Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert. Hinschauen und Abgucken: Erfolgreiche Bespiele für gelungene Digitalisierung in der Thüringer Verwaltung – Intelligente und vielfältige digitale Datennutzung im Landesamt für Bodenma


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation Ulrich Püß neue digitale Verwaltungsverfahren und den Einsatz digitaler Technik im Sinne der Verwaltung besprochen.

Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß sind sich sicher: „Die Thüringer Verwaltung baut im Bereich der Geoinformation auf einen soliden und gut entwickelten digitalen Service. Die elektronischen Kartendaten sind Grundlage für viele andere Verwaltungsverfahren, so z.B. für die Bauverwaltung, die Umweltverwaltung oder auch die Steuerverwaltung. Ebenso nutzen die Kommunen, die vom Land bereit gestellten Geoinformationen.“ Dank digitaler Technik sind heute in wenigen Sekunden die genauen Abmessungen und Beschreibungen für Grundstücke in jeder Behörde parat. Aber auch private Nutzer, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen profitieren von den umfangreichen digitalen Materialien.

Zentraler Service und öffentlich sichtbarster Online-Dienst ist das Thüringer Open-Data-Portal für Geobasisdaten, Geoproxy; (www.geoportal-th.de). Auf das Open-Data-Portal für Geobasisdaten greifen mittlerweile jährlich mehr als 100.000 Nutzer zu.

Die Geodaten und die entsprechenden digitalen Dienste werden im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) zentral betreut. Dabei setzt das TLRZ die von der EU festgelegten Verfügbarkeitsanforderungen für den Dienst Geoproxy (www.geoportal-th.de) um. Ebenso werden beim Landesprogramm „Offene Geodaten“ die zentralen Speicher- und Backupfunktionen im zentralen Thüringer Rechenzentrum genutzt.

Ein weiterer Gesprächspunkt: Thüringen  verwendet ein selbstlernendes System mit dem aus Satellitendaten des europäischen Programms Copernicus Änderungsinformationen zur tatsächlichen Nutzung für die Geotopographie und das Liegenschaftskataster ermittelt werden. Im TLBG werden Methoden entwickelt, die eine einfachere Benutzung von Sattelitendaten der Landesverwaltung ermöglichen sollen.

Dr. Schubert begrüßt auch die Digitalisierung interner Verwaltungsverfahren im Landesamt (TLBG), wie etwa das E-Government Verfahren PERSOS zur einheitlichen Personalverwaltung in der Landesverwaltung. Mit dem vom Thüringer Finanzministerium zentral zur Verfügung gestellten Verfahren wird die Thüringer Behörde auch im Bereich Personalverwaltung in Zukunft leistungsfähiger aufgestellt sein, sind sich Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß einig. Zudem soll im kommenden Jahr die elektronische Akte im Landesamt eingeführt werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert. Hinschauen und Abgucken: Erfolgreiche Bespiele für gelungene Digitalisierung in der Thüringer Verwaltung – Intelligente und vielfältige digitale Datennutzung im Landesamt für Bodenma


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation Ulrich Püß neue digitale Verwaltungsverfahren und den Einsatz digitaler Technik im Sinne der Verwaltung besprochen.

Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß sind sich sicher: „Die Thüringer Verwaltung baut im Bereich der Geoinformation auf einen soliden und gut entwickelten digitalen Service. Die elektronischen Kartendaten sind Grundlage für viele andere Verwaltungsverfahren, so z.B. für die Bauverwaltung, die Umweltverwaltung oder auch die Steuerverwaltung. Ebenso nutzen die Kommunen, die vom Land bereit gestellten Geoinformationen.“ Dank digitaler Technik sind heute in wenigen Sekunden die genauen Abmessungen und Beschreibungen für Grundstücke in jeder Behörde parat. Aber auch private Nutzer, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen profitieren von den umfangreichen digitalen Materialien.

Zentraler Service und öffentlich sichtbarster Online-Dienst ist das Thüringer Open-Data-Portal für Geobasisdaten, Geoproxy; (www.geoportal-th.de). Auf das Open-Data-Portal für Geobasisdaten greifen mittlerweile jährlich mehr als 100.000 Nutzer zu.

Die Geodaten und die entsprechenden digitalen Dienste werden im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) zentral betreut. Dabei setzt das TLRZ die von der EU festgelegten Verfügbarkeitsanforderungen für den Dienst Geoproxy (www.geoportal-th.de) um. Ebenso werden beim Landesprogramm „Offene Geodaten“ die zentralen Speicher- und Backupfunktionen im zentralen Thüringer Rechenzentrum genutzt.

Ein weiterer Gesprächspunkt: Thüringen  verwendet ein selbstlernendes System mit dem aus Satellitendaten des europäischen Programms Copernicus Änderungsinformationen zur tatsächlichen Nutzung für die Geotopographie und das Liegenschaftskataster ermittelt werden. Im TLBG werden Methoden entwickelt, die eine einfachere Benutzung von Sattelitendaten der Landesverwaltung ermöglichen sollen.

Dr. Schubert begrüßt auch die Digitalisierung interner Verwaltungsverfahren im Landesamt (TLBG), wie etwa das E-Government Verfahren PERSOS zur einheitlichen Personalverwaltung in der Landesverwaltung. Mit dem vom Thüringer Finanzministerium zentral zur Verfügung gestellten Verfahren wird die Thüringer Behörde auch im Bereich Personalverwaltung in Zukunft leistungsfähiger aufgestellt sein, sind sich Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß einig. Zudem soll im kommenden Jahr die elektronische Akte im Landesamt eingeführt werden.

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert. Hinschauen und Abgucken: Erfolgreiche Bespiele für gelungene Digitalisierung in der Thüringer Verwaltung – Intelligente und vielfältige digitale Datennutzung im Landesamt für Bodenma


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium und CIO des Freistaats Dr. Hartmut Schubert hat heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation Ulrich Püß neue digitale Verwaltungsverfahren und den Einsatz digitaler Technik im Sinne der Verwaltung besprochen.

Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß sind sich sicher: „Die Thüringer Verwaltung baut im Bereich der Geoinformation auf einen soliden und gut entwickelten digitalen Service. Die elektronischen Kartendaten sind Grundlage für viele andere Verwaltungsverfahren, so z.B. für die Bauverwaltung, die Umweltverwaltung oder auch die Steuerverwaltung. Ebenso nutzen die Kommunen, die vom Land bereit gestellten Geoinformationen.“ Dank digitaler Technik sind heute in wenigen Sekunden die genauen Abmessungen und Beschreibungen für Grundstücke in jeder Behörde parat. Aber auch private Nutzer, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen profitieren von den umfangreichen digitalen Materialien.

Zentraler Service und öffentlich sichtbarster Online-Dienst ist das Thüringer Open-Data-Portal für Geobasisdaten, Geoproxy; (www.geoportal-th.de). Auf das Open-Data-Portal für Geobasisdaten greifen mittlerweile jährlich mehr als 100.000 Nutzer zu.

Die Geodaten und die entsprechenden digitalen Dienste werden im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) zentral betreut. Dabei setzt das TLRZ die von der EU festgelegten Verfügbarkeitsanforderungen für den Dienst Geoproxy (www.geoportal-th.de) um. Ebenso werden beim Landesprogramm „Offene Geodaten“ die zentralen Speicher- und Backupfunktionen im zentralen Thüringer Rechenzentrum genutzt.

Ein weiterer Gesprächspunkt: Thüringen  verwendet ein selbstlernendes System mit dem aus Satellitendaten des europäischen Programms Copernicus Änderungsinformationen zur tatsächlichen Nutzung für die Geotopographie und das Liegenschaftskataster ermittelt werden. Im TLBG werden Methoden entwickelt, die eine einfachere Benutzung von Sattelitendaten der Landesverwaltung ermöglichen sollen.

Dr. Schubert begrüßt auch die Digitalisierung interner Verwaltungsverfahren im Landesamt (TLBG), wie etwa das E-Government Verfahren PERSOS zur einheitlichen Personalverwaltung in der Landesverwaltung. Mit dem vom Thüringer Finanzministerium zentral zur Verfügung gestellten Verfahren wird die Thüringer Behörde auch im Bereich Personalverwaltung in Zukunft leistungsfähiger aufgestellt sein, sind sich Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß einig. Zudem soll im kommenden Jahr die elektronische Akte im Landesamt eingeführt werden.

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Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß sind sich sicher: „Die Thüringer Verwaltung baut im Bereich der Geoinformation auf einen soliden und gut entwickelten digitalen Service. Die elektronischen Kartendaten sind Grundlage für viele andere Verwaltungsverfahren, so z.B. für die Bauverwaltung, die Umweltverwaltung oder auch die Steuerverwaltung. Ebenso nutzen die Kommunen, die vom Land bereit gestellten Geoinformationen.“ Dank digitaler Technik sind heute in wenigen Sekunden die genauen Abmessungen und Beschreibungen für Grundstücke in jeder Behörde parat. Aber auch private Nutzer, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen profitieren von den umfangreichen digitalen Materialien.

Zentraler Service und öffentlich sichtbarster Online-Dienst ist das Thüringer Open-Data-Portal für Geobasisdaten, Geoproxy; (www.geoportal-th.de). Auf das Open-Data-Portal für Geobasisdaten greifen mittlerweile jährlich mehr als 100.000 Nutzer zu.

Die Geodaten und die entsprechenden digitalen Dienste werden im Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) zentral betreut. Dabei setzt das TLRZ die von der EU festgelegten Verfügbarkeitsanforderungen für den Dienst Geoproxy (www.geoportal-th.de) um. Ebenso werden beim Landesprogramm „Offene Geodaten“ die zentralen Speicher- und Backupfunktionen im zentralen Thüringer Rechenzentrum genutzt.

Ein weiterer Gesprächspunkt: Thüringen  verwendet ein selbstlernendes System mit dem aus Satellitendaten des europäischen Programms Copernicus Änderungsinformationen zur tatsächlichen Nutzung für die Geotopographie und das Liegenschaftskataster ermittelt werden. Im TLBG werden Methoden entwickelt, die eine einfachere Benutzung von Sattelitendaten der Landesverwaltung ermöglichen sollen.

Dr. Schubert begrüßt auch die Digitalisierung interner Verwaltungsverfahren im Landesamt (TLBG), wie etwa das E-Government Verfahren PERSOS zur einheitlichen Personalverwaltung in der Landesverwaltung. Mit dem vom Thüringer Finanzministerium zentral zur Verfügung gestellten Verfahren wird die Thüringer Behörde auch im Bereich Personalverwaltung in Zukunft leistungsfähiger aufgestellt sein, sind sich Dr. Hartmut Schubert und Ulrich Püß einig. Zudem soll im kommenden Jahr die elektronische Akte im Landesamt eingeführt werden.

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