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Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert weist Pauschalkritik des Thüringer Beamtenbundes (tbb) am E-Government des Freistaats zurück und lädt neuen tbb-Chef zum Austausch ein


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Finanzstaatssekretär und für E-Government und IT zuständige Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium Dr. Hartmut Schubert hat die Pauschalkritik des tbb an der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen entschieden zurückgewiesen.

„Gerade die vergangenen Wochen des Lockdowns haben gezeigt, wie leistungsfähig die Verwaltung in Sachen IT ist. Nur dem engagierten und flexiblen Handeln aller Behörden ist es zu verdanken, dass die Verwaltung des Freistaats auch in der Krise stets voll handlungsfähig war. Quasi über Nacht hatten Behörden Informationstechnik für veränderte Arbeitszeiten, Heimarbeit und Schichtsysteme bereit zu stellen. Die Zusammenarbeit musste neu organisiert und neue Technik in Betrieb genommen werden, dazu vorhandene technische Lösungen, wie etwa die Thüringen-Cloud und VPN-Zugänge, erweitert werden. Über 3.400 Nutzer aus allen Verwaltungen waren in den vergangenen Wochen und Monaten mit Zugängen zur Thüringer Datenaustauschplattform ausgestattet und konnten auf diese Weise den Dienst von zu Hause aus verrichten. Aktuell sind 20.000 Nutzer im Freistaat für das Telekonferenztool eingerichtet“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Auch beim E-Government sieht Dr. Hartmut Schubert, der im vergangenen November stellvertretend für das E-Government-Team des Freistaats die Auszeichnung als Deutschlands „CIO des Jahres“ erhalten hatte, den Freistaat längst als einen der Vorreiter bei der Digitalisierung der Verwaltung:

„In Thüringen steht mit dem Antragsmanagementsystem ThAVEL ein E-Government-Tool zur Verfügung, um das uns andere Länder beneiden und eine Nutzung prüfen. Mit der jüngsten Stärkung des kommunalen IT-Dienstleisters haben sich auch die kommunalen Unterstützungsstrukturen noch einmal deutlich verbessert. Die finanzielle Ausstattung des Bereiches E-Government und IT ist sowohl im Freistaat als auch durch die jüngste Bereitstellung von 3 Milliarden Euro durch den Bund aufgrund der gestiegenen Bedeutung deutlich angewachsen“, betont der CIO des Freistaats.

Dr. Hartmut Schubert, der entgegen der Behauptung des tbb allein für E-Government und IT in der Landesverwaltung zuständig ist, bietet dem neuen tbb-Chef ein kurzfristiges Gespräch zum Sachstand der Digitalisierung der Verwaltung an:

„Um den tatsächlichen Stand des Freistaats bei der Digitalisierung der Verwaltung einschätzen zu können, nützt der Blick auf Digitalisierungs-Rankings, die zum Teil Jahre alt sind, nichts. Ich lade den neuen tbb-Chef und sein Vorstandsteam deswegen gern zum Vor-Ort-Termin im Landesrechenzentrum und in die E-Government-Abteilung des Finanzministeriums ein. Wir sind wesentlich weiter, als der tbb behauptet, besonders was die vollständige Einführung der E-Akte (VIS) betrifft. Davon kann sich Herr Schönborn gern ein zutreffendes Bild machen“, so Dr. Hartmut Schubert.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert weist Pauschalkritik des Thüringer Beamtenbundes (tbb) am E-Government des Freistaats zurück und lädt neuen tbb-Chef zum Austausch ein


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Finanzstaatssekretär und für E-Government und IT zuständige Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium Dr. Hartmut Schubert hat die Pauschalkritik des tbb an der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen entschieden zurückgewiesen.

„Gerade die vergangenen Wochen des Lockdowns haben gezeigt, wie leistungsfähig die Verwaltung in Sachen IT ist. Nur dem engagierten und flexiblen Handeln aller Behörden ist es zu verdanken, dass die Verwaltung des Freistaats auch in der Krise stets voll handlungsfähig war. Quasi über Nacht hatten Behörden Informationstechnik für veränderte Arbeitszeiten, Heimarbeit und Schichtsysteme bereit zu stellen. Die Zusammenarbeit musste neu organisiert und neue Technik in Betrieb genommen werden, dazu vorhandene technische Lösungen, wie etwa die Thüringen-Cloud und VPN-Zugänge, erweitert werden. Über 3.400 Nutzer aus allen Verwaltungen waren in den vergangenen Wochen und Monaten mit Zugängen zur Thüringer Datenaustauschplattform ausgestattet und konnten auf diese Weise den Dienst von zu Hause aus verrichten. Aktuell sind 20.000 Nutzer im Freistaat für das Telekonferenztool eingerichtet“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Auch beim E-Government sieht Dr. Hartmut Schubert, der im vergangenen November stellvertretend für das E-Government-Team des Freistaats die Auszeichnung als Deutschlands „CIO des Jahres“ erhalten hatte, den Freistaat längst als einen der Vorreiter bei der Digitalisierung der Verwaltung:

„In Thüringen steht mit dem Antragsmanagementsystem ThAVEL ein E-Government-Tool zur Verfügung, um das uns andere Länder beneiden und eine Nutzung prüfen. Mit der jüngsten Stärkung des kommunalen IT-Dienstleisters haben sich auch die kommunalen Unterstützungsstrukturen noch einmal deutlich verbessert. Die finanzielle Ausstattung des Bereiches E-Government und IT ist sowohl im Freistaat als auch durch die jüngste Bereitstellung von 3 Milliarden Euro durch den Bund aufgrund der gestiegenen Bedeutung deutlich angewachsen“, betont der CIO des Freistaats.

Dr. Hartmut Schubert, der entgegen der Behauptung des tbb allein für E-Government und IT in der Landesverwaltung zuständig ist, bietet dem neuen tbb-Chef ein kurzfristiges Gespräch zum Sachstand der Digitalisierung der Verwaltung an:

„Um den tatsächlichen Stand des Freistaats bei der Digitalisierung der Verwaltung einschätzen zu können, nützt der Blick auf Digitalisierungs-Rankings, die zum Teil Jahre alt sind, nichts. Ich lade den neuen tbb-Chef und sein Vorstandsteam deswegen gern zum Vor-Ort-Termin im Landesrechenzentrum und in die E-Government-Abteilung des Finanzministeriums ein. Wir sind wesentlich weiter, als der tbb behauptet, besonders was die vollständige Einführung der E-Akte (VIS) betrifft. Davon kann sich Herr Schönborn gern ein zutreffendes Bild machen“, so Dr. Hartmut Schubert.

 

Headline

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert weist Pauschalkritik des Thüringer Beamtenbundes (tbb) am E-Government des Freistaats zurück und lädt neuen tbb-Chef zum Austausch ein


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Der Finanzstaatssekretär und für E-Government und IT zuständige Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium Dr. Hartmut Schubert hat die Pauschalkritik des tbb an der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen entschieden zurückgewiesen.

„Gerade die vergangenen Wochen des Lockdowns haben gezeigt, wie leistungsfähig die Verwaltung in Sachen IT ist. Nur dem engagierten und flexiblen Handeln aller Behörden ist es zu verdanken, dass die Verwaltung des Freistaats auch in der Krise stets voll handlungsfähig war. Quasi über Nacht hatten Behörden Informationstechnik für veränderte Arbeitszeiten, Heimarbeit und Schichtsysteme bereit zu stellen. Die Zusammenarbeit musste neu organisiert und neue Technik in Betrieb genommen werden, dazu vorhandene technische Lösungen, wie etwa die Thüringen-Cloud und VPN-Zugänge, erweitert werden. Über 3.400 Nutzer aus allen Verwaltungen waren in den vergangenen Wochen und Monaten mit Zugängen zur Thüringer Datenaustauschplattform ausgestattet und konnten auf diese Weise den Dienst von zu Hause aus verrichten. Aktuell sind 20.000 Nutzer im Freistaat für das Telekonferenztool eingerichtet“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Auch beim E-Government sieht Dr. Hartmut Schubert, der im vergangenen November stellvertretend für das E-Government-Team des Freistaats die Auszeichnung als Deutschlands „CIO des Jahres“ erhalten hatte, den Freistaat längst als einen der Vorreiter bei der Digitalisierung der Verwaltung:

„In Thüringen steht mit dem Antragsmanagementsystem ThAVEL ein E-Government-Tool zur Verfügung, um das uns andere Länder beneiden und eine Nutzung prüfen. Mit der jüngsten Stärkung des kommunalen IT-Dienstleisters haben sich auch die kommunalen Unterstützungsstrukturen noch einmal deutlich verbessert. Die finanzielle Ausstattung des Bereiches E-Government und IT ist sowohl im Freistaat als auch durch die jüngste Bereitstellung von 3 Milliarden Euro durch den Bund aufgrund der gestiegenen Bedeutung deutlich angewachsen“, betont der CIO des Freistaats.

Dr. Hartmut Schubert, der entgegen der Behauptung des tbb allein für E-Government und IT in der Landesverwaltung zuständig ist, bietet dem neuen tbb-Chef ein kurzfristiges Gespräch zum Sachstand der Digitalisierung der Verwaltung an:

„Um den tatsächlichen Stand des Freistaats bei der Digitalisierung der Verwaltung einschätzen zu können, nützt der Blick auf Digitalisierungs-Rankings, die zum Teil Jahre alt sind, nichts. Ich lade den neuen tbb-Chef und sein Vorstandsteam deswegen gern zum Vor-Ort-Termin im Landesrechenzentrum und in die E-Government-Abteilung des Finanzministeriums ein. Wir sind wesentlich weiter, als der tbb behauptet, besonders was die vollständige Einführung der E-Akte (VIS) betrifft. Davon kann sich Herr Schönborn gern ein zutreffendes Bild machen“, so Dr. Hartmut Schubert.

 

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„Gerade die vergangenen Wochen des Lockdowns haben gezeigt, wie leistungsfähig die Verwaltung in Sachen IT ist. Nur dem engagierten und flexiblen Handeln aller Behörden ist es zu verdanken, dass die Verwaltung des Freistaats auch in der Krise stets voll handlungsfähig war. Quasi über Nacht hatten Behörden Informationstechnik für veränderte Arbeitszeiten, Heimarbeit und Schichtsysteme bereit zu stellen. Die Zusammenarbeit musste neu organisiert und neue Technik in Betrieb genommen werden, dazu vorhandene technische Lösungen, wie etwa die Thüringen-Cloud und VPN-Zugänge, erweitert werden. Über 3.400 Nutzer aus allen Verwaltungen waren in den vergangenen Wochen und Monaten mit Zugängen zur Thüringer Datenaustauschplattform ausgestattet und konnten auf diese Weise den Dienst von zu Hause aus verrichten. Aktuell sind 20.000 Nutzer im Freistaat für das Telekonferenztool eingerichtet“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Auch beim E-Government sieht Dr. Hartmut Schubert, der im vergangenen November stellvertretend für das E-Government-Team des Freistaats die Auszeichnung als Deutschlands „CIO des Jahres“ erhalten hatte, den Freistaat längst als einen der Vorreiter bei der Digitalisierung der Verwaltung:

„In Thüringen steht mit dem Antragsmanagementsystem ThAVEL ein E-Government-Tool zur Verfügung, um das uns andere Länder beneiden und eine Nutzung prüfen. Mit der jüngsten Stärkung des kommunalen IT-Dienstleisters haben sich auch die kommunalen Unterstützungsstrukturen noch einmal deutlich verbessert. Die finanzielle Ausstattung des Bereiches E-Government und IT ist sowohl im Freistaat als auch durch die jüngste Bereitstellung von 3 Milliarden Euro durch den Bund aufgrund der gestiegenen Bedeutung deutlich angewachsen“, betont der CIO des Freistaats.

Dr. Hartmut Schubert, der entgegen der Behauptung des tbb allein für E-Government und IT in der Landesverwaltung zuständig ist, bietet dem neuen tbb-Chef ein kurzfristiges Gespräch zum Sachstand der Digitalisierung der Verwaltung an:

„Um den tatsächlichen Stand des Freistaats bei der Digitalisierung der Verwaltung einschätzen zu können, nützt der Blick auf Digitalisierungs-Rankings, die zum Teil Jahre alt sind, nichts. Ich lade den neuen tbb-Chef und sein Vorstandsteam deswegen gern zum Vor-Ort-Termin im Landesrechenzentrum und in die E-Government-Abteilung des Finanzministeriums ein. Wir sind wesentlich weiter, als der tbb behauptet, besonders was die vollständige Einführung der E-Akte (VIS) betrifft. Davon kann sich Herr Schönborn gern ein zutreffendes Bild machen“, so Dr. Hartmut Schubert.

 

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