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Freistaat erbt in bis zu 800 Fällen pro Jahr. In 2021 flossen Einnahmen in Höhe von rd. 4,6 Millionen Euro in die Landeskasse.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen hat in den vergangenen drei Jahren in 2.298 Fällen geerbt (2019: 797 Fälle; 2020: 717 Fälle und 2021: 784 Fälle). Damit bewegt sich die Zahl der Neuzugänge weiter auf einem hohen Niveau.

In 2021 konnte das Land rund 4,6 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften einnehmen; 800.000 Euro davon stammen allein aus Kontoguthaben von nur neun Erblassern. Rund 790.000 Euro davon kommen aus Erlösen für Grundstücke, die in 2021 verwertet wurden. Vielfach resultieren die Einnahmen dabei aus Fiskalerbschaften, die dem Freistaat bereits in früheren Jahren zugefallen sind. In 2020 betrugen die gesamten Einnahmen aus Fiskalerbschaften etwa 2,3 Millionen Euro und in 2019 rund 2,8 Millionen Euro.

„Trotzdem lohnt sich die Feststellung als Erbe für den Freistaat in den allermeisten Fällen nicht. Werthaltige Nachlässe kommen nur selten vor, überwiegend erbt das Land überschuldete Nachlässe, die mit hohem Personal- und Kostenaufwand abgewickelt werden müssen“, so Finanzministerin Heike Taubert.  Grundstücke und werthaltige Gegenstände müssen vom Land verwaltet und verwertet werden, Firmen müssen abgewickelt und Nachlassforderungen befriedigt werden.

„Erben kostet den Freistaat eben auch. Insbesondere da, wo baulich desolate Gebäude gesichert werden müssen, weil sich über Jahre hinweg kein Käufer findet“, so Taubert.  Der Freistaat als neuer Eigentümer muss auch bei durch Fiskalerbschaft übertragenen Grundstücken und Gebäuden die Verkehrssicherungspflichten gewährleisten und entsprechend finanzieren. Insgesamt hat der Freistaat in 2021 rund 836.000 Euro im Zusammenhang mit Fiskalerbschaften zahlen müssen. In 2020 waren es ca. 940.000 Euro und in 2019 ca. eine halbe Million Euro. In diesen Ausgaben sind die Personal- und Verwaltungskosten nicht enthalten.

Nur in ca. 20 bis 25 Prozent aller Fiskalerbschaftsfälle erbt der Freistaat Grundstücke oder Anteile an Grundstücken. In 2021 erbte der Freistaat Thüringen 784 Flurstücke oder Anteile an Flurstücken (2020: 703 Flurstücke oder Anteile und 2019: 568 Flurstücke oder Anteile). 291 Flurstücke konnten im vergangenen Jahr veräußert werden. Im Bestand des Thüringer Landesamtes für Finanzen befinden sich gegenwärtig noch fast 4.000 zu verwaltende und zu veräußernde Flurstücke. Im Rahmen der Abwicklung einer Nachlasssache ist das Landesamt zwar bestrebt, die Flurstücke nach Möglichkeit umgehend zu veräußern, um mit den Erlösen die bestehenden Verbindlichkeiten und Schulden zu tilgen. In vielen Fällen gelingt das aber erst nach Jahren, da vor allem die bebauten Flurstücke wegen des baulichen Zustandes der aufstehenden Gebäude und ihrer Überschuldung nur schwer verkäuflich sind.

Neben Grundstücken fallen auch Geldvermögen, Fahrzeuge oder sonstiges bewegliches Vermögen wie Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Uhren, aber auch Wertpapiere oder ganze Unternehmen als sogenannte Nachlassgegenstände an. Mitgeerbt wurden auch im vergangenen Jahr u.a. ausstehende Rechnungen für Strom, Heizung und Wasser, nicht beglichene Mietschulden, rückständige Grundsteuerforderungen oder Kreditraten nebst Zinsen. Auch Bestattungskosten gehören zu den Verbindlichkeiten, die der Freistaat zu übernehmen hat.

Immer häufiger schlagen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Erbschaften aus. Das liege oft an den hohen Schulden, die sonst mitgeerbt würden, erläutert Finanzministerin Taubert. Entsprechend erbt der Freistaat diese Schulden, denn er kann die Erbschaften nicht ausschlagen.

 

Hintergrund:

Der Freistaat Thüringen tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge an, wenn keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind oder ermittelt werden können, oder die vorhandenen Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder wenn Erbunwürdigkeit vorliegt.

Das zuständige Amtsgericht stellt den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen Hauptwohnsitz hatte, als Erbe fest. Mit der Feststellung des Fiskus als Erbe wird verhindert, dass ein herrenloser Nachlass entsteht.

Verantwortlich für die Verwaltung der Fiskalerbschaften ist das Thüringer Landesamt für Finanzen. Soweit Nachlassmasse vorhanden ist, werden zunächst die Gläubiger befriedigt, die ihre Forderungen gegen den Nachlass angemeldet haben. Verwertbare bewegliche Nachlassgegenstände werden in der Regel über das Internetportal www.zoll-auktion.de versteigert.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Freistaat erbt in bis zu 800 Fällen pro Jahr. In 2021 flossen Einnahmen in Höhe von rd. 4,6 Millionen Euro in die Landeskasse.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen hat in den vergangenen drei Jahren in 2.298 Fällen geerbt (2019: 797 Fälle; 2020: 717 Fälle und 2021: 784 Fälle). Damit bewegt sich die Zahl der Neuzugänge weiter auf einem hohen Niveau.

In 2021 konnte das Land rund 4,6 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften einnehmen; 800.000 Euro davon stammen allein aus Kontoguthaben von nur neun Erblassern. Rund 790.000 Euro davon kommen aus Erlösen für Grundstücke, die in 2021 verwertet wurden. Vielfach resultieren die Einnahmen dabei aus Fiskalerbschaften, die dem Freistaat bereits in früheren Jahren zugefallen sind. In 2020 betrugen die gesamten Einnahmen aus Fiskalerbschaften etwa 2,3 Millionen Euro und in 2019 rund 2,8 Millionen Euro.

„Trotzdem lohnt sich die Feststellung als Erbe für den Freistaat in den allermeisten Fällen nicht. Werthaltige Nachlässe kommen nur selten vor, überwiegend erbt das Land überschuldete Nachlässe, die mit hohem Personal- und Kostenaufwand abgewickelt werden müssen“, so Finanzministerin Heike Taubert.  Grundstücke und werthaltige Gegenstände müssen vom Land verwaltet und verwertet werden, Firmen müssen abgewickelt und Nachlassforderungen befriedigt werden.

„Erben kostet den Freistaat eben auch. Insbesondere da, wo baulich desolate Gebäude gesichert werden müssen, weil sich über Jahre hinweg kein Käufer findet“, so Taubert.  Der Freistaat als neuer Eigentümer muss auch bei durch Fiskalerbschaft übertragenen Grundstücken und Gebäuden die Verkehrssicherungspflichten gewährleisten und entsprechend finanzieren. Insgesamt hat der Freistaat in 2021 rund 836.000 Euro im Zusammenhang mit Fiskalerbschaften zahlen müssen. In 2020 waren es ca. 940.000 Euro und in 2019 ca. eine halbe Million Euro. In diesen Ausgaben sind die Personal- und Verwaltungskosten nicht enthalten.

Nur in ca. 20 bis 25 Prozent aller Fiskalerbschaftsfälle erbt der Freistaat Grundstücke oder Anteile an Grundstücken. In 2021 erbte der Freistaat Thüringen 784 Flurstücke oder Anteile an Flurstücken (2020: 703 Flurstücke oder Anteile und 2019: 568 Flurstücke oder Anteile). 291 Flurstücke konnten im vergangenen Jahr veräußert werden. Im Bestand des Thüringer Landesamtes für Finanzen befinden sich gegenwärtig noch fast 4.000 zu verwaltende und zu veräußernde Flurstücke. Im Rahmen der Abwicklung einer Nachlasssache ist das Landesamt zwar bestrebt, die Flurstücke nach Möglichkeit umgehend zu veräußern, um mit den Erlösen die bestehenden Verbindlichkeiten und Schulden zu tilgen. In vielen Fällen gelingt das aber erst nach Jahren, da vor allem die bebauten Flurstücke wegen des baulichen Zustandes der aufstehenden Gebäude und ihrer Überschuldung nur schwer verkäuflich sind.

Neben Grundstücken fallen auch Geldvermögen, Fahrzeuge oder sonstiges bewegliches Vermögen wie Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Uhren, aber auch Wertpapiere oder ganze Unternehmen als sogenannte Nachlassgegenstände an. Mitgeerbt wurden auch im vergangenen Jahr u.a. ausstehende Rechnungen für Strom, Heizung und Wasser, nicht beglichene Mietschulden, rückständige Grundsteuerforderungen oder Kreditraten nebst Zinsen. Auch Bestattungskosten gehören zu den Verbindlichkeiten, die der Freistaat zu übernehmen hat.

Immer häufiger schlagen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Erbschaften aus. Das liege oft an den hohen Schulden, die sonst mitgeerbt würden, erläutert Finanzministerin Taubert. Entsprechend erbt der Freistaat diese Schulden, denn er kann die Erbschaften nicht ausschlagen.

 

Hintergrund:

Der Freistaat Thüringen tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge an, wenn keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind oder ermittelt werden können, oder die vorhandenen Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder wenn Erbunwürdigkeit vorliegt.

Das zuständige Amtsgericht stellt den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen Hauptwohnsitz hatte, als Erbe fest. Mit der Feststellung des Fiskus als Erbe wird verhindert, dass ein herrenloser Nachlass entsteht.

Verantwortlich für die Verwaltung der Fiskalerbschaften ist das Thüringer Landesamt für Finanzen. Soweit Nachlassmasse vorhanden ist, werden zunächst die Gläubiger befriedigt, die ihre Forderungen gegen den Nachlass angemeldet haben. Verwertbare bewegliche Nachlassgegenstände werden in der Regel über das Internetportal www.zoll-auktion.de versteigert.

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Kulturland Thüringen

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Freistaat erbt in bis zu 800 Fällen pro Jahr. In 2021 flossen Einnahmen in Höhe von rd. 4,6 Millionen Euro in die Landeskasse.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen hat in den vergangenen drei Jahren in 2.298 Fällen geerbt (2019: 797 Fälle; 2020: 717 Fälle und 2021: 784 Fälle). Damit bewegt sich die Zahl der Neuzugänge weiter auf einem hohen Niveau.

In 2021 konnte das Land rund 4,6 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften einnehmen; 800.000 Euro davon stammen allein aus Kontoguthaben von nur neun Erblassern. Rund 790.000 Euro davon kommen aus Erlösen für Grundstücke, die in 2021 verwertet wurden. Vielfach resultieren die Einnahmen dabei aus Fiskalerbschaften, die dem Freistaat bereits in früheren Jahren zugefallen sind. In 2020 betrugen die gesamten Einnahmen aus Fiskalerbschaften etwa 2,3 Millionen Euro und in 2019 rund 2,8 Millionen Euro.

„Trotzdem lohnt sich die Feststellung als Erbe für den Freistaat in den allermeisten Fällen nicht. Werthaltige Nachlässe kommen nur selten vor, überwiegend erbt das Land überschuldete Nachlässe, die mit hohem Personal- und Kostenaufwand abgewickelt werden müssen“, so Finanzministerin Heike Taubert.  Grundstücke und werthaltige Gegenstände müssen vom Land verwaltet und verwertet werden, Firmen müssen abgewickelt und Nachlassforderungen befriedigt werden.

„Erben kostet den Freistaat eben auch. Insbesondere da, wo baulich desolate Gebäude gesichert werden müssen, weil sich über Jahre hinweg kein Käufer findet“, so Taubert.  Der Freistaat als neuer Eigentümer muss auch bei durch Fiskalerbschaft übertragenen Grundstücken und Gebäuden die Verkehrssicherungspflichten gewährleisten und entsprechend finanzieren. Insgesamt hat der Freistaat in 2021 rund 836.000 Euro im Zusammenhang mit Fiskalerbschaften zahlen müssen. In 2020 waren es ca. 940.000 Euro und in 2019 ca. eine halbe Million Euro. In diesen Ausgaben sind die Personal- und Verwaltungskosten nicht enthalten.

Nur in ca. 20 bis 25 Prozent aller Fiskalerbschaftsfälle erbt der Freistaat Grundstücke oder Anteile an Grundstücken. In 2021 erbte der Freistaat Thüringen 784 Flurstücke oder Anteile an Flurstücken (2020: 703 Flurstücke oder Anteile und 2019: 568 Flurstücke oder Anteile). 291 Flurstücke konnten im vergangenen Jahr veräußert werden. Im Bestand des Thüringer Landesamtes für Finanzen befinden sich gegenwärtig noch fast 4.000 zu verwaltende und zu veräußernde Flurstücke. Im Rahmen der Abwicklung einer Nachlasssache ist das Landesamt zwar bestrebt, die Flurstücke nach Möglichkeit umgehend zu veräußern, um mit den Erlösen die bestehenden Verbindlichkeiten und Schulden zu tilgen. In vielen Fällen gelingt das aber erst nach Jahren, da vor allem die bebauten Flurstücke wegen des baulichen Zustandes der aufstehenden Gebäude und ihrer Überschuldung nur schwer verkäuflich sind.

Neben Grundstücken fallen auch Geldvermögen, Fahrzeuge oder sonstiges bewegliches Vermögen wie Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Uhren, aber auch Wertpapiere oder ganze Unternehmen als sogenannte Nachlassgegenstände an. Mitgeerbt wurden auch im vergangenen Jahr u.a. ausstehende Rechnungen für Strom, Heizung und Wasser, nicht beglichene Mietschulden, rückständige Grundsteuerforderungen oder Kreditraten nebst Zinsen. Auch Bestattungskosten gehören zu den Verbindlichkeiten, die der Freistaat zu übernehmen hat.

Immer häufiger schlagen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Erbschaften aus. Das liege oft an den hohen Schulden, die sonst mitgeerbt würden, erläutert Finanzministerin Taubert. Entsprechend erbt der Freistaat diese Schulden, denn er kann die Erbschaften nicht ausschlagen.

 

Hintergrund:

Der Freistaat Thüringen tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge an, wenn keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind oder ermittelt werden können, oder die vorhandenen Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder wenn Erbunwürdigkeit vorliegt.

Das zuständige Amtsgericht stellt den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen Hauptwohnsitz hatte, als Erbe fest. Mit der Feststellung des Fiskus als Erbe wird verhindert, dass ein herrenloser Nachlass entsteht.

Verantwortlich für die Verwaltung der Fiskalerbschaften ist das Thüringer Landesamt für Finanzen. Soweit Nachlassmasse vorhanden ist, werden zunächst die Gläubiger befriedigt, die ihre Forderungen gegen den Nachlass angemeldet haben. Verwertbare bewegliche Nachlassgegenstände werden in der Regel über das Internetportal www.zoll-auktion.de versteigert.

Test

Timeline

Freistaat erbt in bis zu 800 Fällen pro Jahr. In 2021 flossen Einnahmen in Höhe von rd. 4,6 Millionen Euro in die Landeskasse.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringen hat in den vergangenen drei Jahren in 2.298 Fällen geerbt (2019: 797 Fälle; 2020: 717 Fälle und 2021: 784 Fälle). Damit bewegt sich die Zahl der Neuzugänge weiter auf einem hohen Niveau.

In 2021 konnte das Land rund 4,6 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften einnehmen; 800.000 Euro davon stammen allein aus Kontoguthaben von nur neun Erblassern. Rund 790.000 Euro davon kommen aus Erlösen für Grundstücke, die in 2021 verwertet wurden. Vielfach resultieren die Einnahmen dabei aus Fiskalerbschaften, die dem Freistaat bereits in früheren Jahren zugefallen sind. In 2020 betrugen die gesamten Einnahmen aus Fiskalerbschaften etwa 2,3 Millionen Euro und in 2019 rund 2,8 Millionen Euro.

„Trotzdem lohnt sich die Feststellung als Erbe für den Freistaat in den allermeisten Fällen nicht. Werthaltige Nachlässe kommen nur selten vor, überwiegend erbt das Land überschuldete Nachlässe, die mit hohem Personal- und Kostenaufwand abgewickelt werden müssen“, so Finanzministerin Heike Taubert.  Grundstücke und werthaltige Gegenstände müssen vom Land verwaltet und verwertet werden, Firmen müssen abgewickelt und Nachlassforderungen befriedigt werden.

„Erben kostet den Freistaat eben auch. Insbesondere da, wo baulich desolate Gebäude gesichert werden müssen, weil sich über Jahre hinweg kein Käufer findet“, so Taubert.  Der Freistaat als neuer Eigentümer muss auch bei durch Fiskalerbschaft übertragenen Grundstücken und Gebäuden die Verkehrssicherungspflichten gewährleisten und entsprechend finanzieren. Insgesamt hat der Freistaat in 2021 rund 836.000 Euro im Zusammenhang mit Fiskalerbschaften zahlen müssen. In 2020 waren es ca. 940.000 Euro und in 2019 ca. eine halbe Million Euro. In diesen Ausgaben sind die Personal- und Verwaltungskosten nicht enthalten.

Nur in ca. 20 bis 25 Prozent aller Fiskalerbschaftsfälle erbt der Freistaat Grundstücke oder Anteile an Grundstücken. In 2021 erbte der Freistaat Thüringen 784 Flurstücke oder Anteile an Flurstücken (2020: 703 Flurstücke oder Anteile und 2019: 568 Flurstücke oder Anteile). 291 Flurstücke konnten im vergangenen Jahr veräußert werden. Im Bestand des Thüringer Landesamtes für Finanzen befinden sich gegenwärtig noch fast 4.000 zu verwaltende und zu veräußernde Flurstücke. Im Rahmen der Abwicklung einer Nachlasssache ist das Landesamt zwar bestrebt, die Flurstücke nach Möglichkeit umgehend zu veräußern, um mit den Erlösen die bestehenden Verbindlichkeiten und Schulden zu tilgen. In vielen Fällen gelingt das aber erst nach Jahren, da vor allem die bebauten Flurstücke wegen des baulichen Zustandes der aufstehenden Gebäude und ihrer Überschuldung nur schwer verkäuflich sind.

Neben Grundstücken fallen auch Geldvermögen, Fahrzeuge oder sonstiges bewegliches Vermögen wie Wohnungseinrichtungen, Schmuck, Uhren, aber auch Wertpapiere oder ganze Unternehmen als sogenannte Nachlassgegenstände an. Mitgeerbt wurden auch im vergangenen Jahr u.a. ausstehende Rechnungen für Strom, Heizung und Wasser, nicht beglichene Mietschulden, rückständige Grundsteuerforderungen oder Kreditraten nebst Zinsen. Auch Bestattungskosten gehören zu den Verbindlichkeiten, die der Freistaat zu übernehmen hat.

Immer häufiger schlagen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben Erbschaften aus. Das liege oft an den hohen Schulden, die sonst mitgeerbt würden, erläutert Finanzministerin Taubert. Entsprechend erbt der Freistaat diese Schulden, denn er kann die Erbschaften nicht ausschlagen.

 

Hintergrund:

Der Freistaat Thüringen tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge an, wenn keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind oder ermittelt werden können, oder die vorhandenen Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder wenn Erbunwürdigkeit vorliegt.

Das zuständige Amtsgericht stellt den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen Hauptwohnsitz hatte, als Erbe fest. Mit der Feststellung des Fiskus als Erbe wird verhindert, dass ein herrenloser Nachlass entsteht.

Verantwortlich für die Verwaltung der Fiskalerbschaften ist das Thüringer Landesamt für Finanzen. Soweit Nachlassmasse vorhanden ist, werden zunächst die Gläubiger befriedigt, die ihre Forderungen gegen den Nachlass angemeldet haben. Verwertbare bewegliche Nachlassgegenstände werden in der Regel über das Internetportal www.zoll-auktion.de versteigert.

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