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​​​​​​​Freistaat Thüringen tritt OZG-Verbund Mitte als viertes Bundesland bei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Leistungen des Onlinezugangsgesetzes sollen mit gemeinsamer Plattform zügig und effektiv bereitgestellt werden. Gemeinsame Medieninformation der CIOs der Länder Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz

Wiesbaden/Mainz/Saarbrücken/Erfurt. Der OZG-Verbund Mitte wächst. Thüringen ist als viertes Bundesland dem im November 2020 vom Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossenen Verbund beigetreten. Die Länder wollen im OZG-Verbund Mitte verstärkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kooperieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen künftig alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch bereitstellen müssen.

„Wir freuen uns, einen weiteren starken Partner bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gewonnen zu haben. Damit wird die Erarbeitung noch zügiger und effektiver möglich, wovon nicht nur die Verwaltungen der Bundesländer profitieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Hessens Chief Information Officer (CIO), Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

Die technische Basis der Zusammenarbeit bildet die Plattform Civento der ekom21, die in den Ländern jeweils unter einer Marke mit einem entsprechenden Wiedererkennungswert gestartet ist. Künftig will auch Thüringen Civento als weitere Antragsplattform insbesondere für EfA-Leistungen, die von den Partnern des OZG-Verbunds im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt werden, nutzen. Dazu wird Thüringen auch sein Nutzerkonto an Civento anschließen.

„Durch den Beitritt zum OZG-Verbund Mitte versprechen wir uns uns eine Vereinfachung bei der Nachnutzung von EfA-Leistungen und eine Komplettierung unseres Angebots für Thüringer Kommunen bei der OZG-Umsetzung. Zudem können wir durch gemeinsame Initiativen der Länder des OZG-Verbunds wichtige Impulse für die föderale OZG-Umsetzung setzen, z.B. bei der Frage der gemeinsamen Finanzierung von Betrieb und Wartung von EfA-Leistungen über ein gemeinsames Budget des IT-Planungsrats“, freute sich Thüringens Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Durch den Verbund, für den eine Geschäftsstelle in Hessen eingerichtet wurde, soll die Umsetzung der OZG-Leistungen arbeitsteilig erfolgen und die erarbeiteten Verfahren wechselseitig zur Verfügung gestellt werden. Welche Leistungen von den einzelnen Ländern nachgenutzt werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Partner. Ziel ist es zudem, Civento mit Mitteln des Konjunkturpakets als eGovernment-Basisplattform nutzerfreundlich weiterzuentwickeln.

„Wir sehen auch für die anderen Länder große Potenziale durch den Verbund. Denn eine Nachnutzung ist dank der konsequenten Plattformstrategie jederzeit technisch möglich, so dass Pilotprojekte nur in einem Land erfolgen müssen“, erläuterte Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie und CIO der saarländischen Landesregierung. „Daher können sich jederzeit noch weitere Länder dem Verbund anschließen, wie es jetzt auch Thüringen getan hat.“

„Durch den OZG-Verbund gestalten wir die OZG-Umsetzung nicht nur effektiver, sondern können im IT-Planungsrat auch mit einer einheitlichen und stärkeren Stimme sprechen“, sagte der rheinland-pfälzische Digitalstaatssekretär und CIO Fedor Ruhose. „Die Bereitstellung von Prozessen und insbesondere die Überlassung an andere ist komplex und wirft viele Fragen auf. Mit der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg können wir Synergien bei der Lösung der Fragestellungen finden und die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen. Ich freue mich daher, dass wir mit dem Beitritt von Thüringen unseren Verbund weiter stärken.“

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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​​​​​​​Freistaat Thüringen tritt OZG-Verbund Mitte als viertes Bundesland bei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Leistungen des Onlinezugangsgesetzes sollen mit gemeinsamer Plattform zügig und effektiv bereitgestellt werden. Gemeinsame Medieninformation der CIOs der Länder Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz

Wiesbaden/Mainz/Saarbrücken/Erfurt. Der OZG-Verbund Mitte wächst. Thüringen ist als viertes Bundesland dem im November 2020 vom Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossenen Verbund beigetreten. Die Länder wollen im OZG-Verbund Mitte verstärkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kooperieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen künftig alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch bereitstellen müssen.

„Wir freuen uns, einen weiteren starken Partner bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gewonnen zu haben. Damit wird die Erarbeitung noch zügiger und effektiver möglich, wovon nicht nur die Verwaltungen der Bundesländer profitieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Hessens Chief Information Officer (CIO), Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

Die technische Basis der Zusammenarbeit bildet die Plattform Civento der ekom21, die in den Ländern jeweils unter einer Marke mit einem entsprechenden Wiedererkennungswert gestartet ist. Künftig will auch Thüringen Civento als weitere Antragsplattform insbesondere für EfA-Leistungen, die von den Partnern des OZG-Verbunds im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt werden, nutzen. Dazu wird Thüringen auch sein Nutzerkonto an Civento anschließen.

„Durch den Beitritt zum OZG-Verbund Mitte versprechen wir uns uns eine Vereinfachung bei der Nachnutzung von EfA-Leistungen und eine Komplettierung unseres Angebots für Thüringer Kommunen bei der OZG-Umsetzung. Zudem können wir durch gemeinsame Initiativen der Länder des OZG-Verbunds wichtige Impulse für die föderale OZG-Umsetzung setzen, z.B. bei der Frage der gemeinsamen Finanzierung von Betrieb und Wartung von EfA-Leistungen über ein gemeinsames Budget des IT-Planungsrats“, freute sich Thüringens Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Durch den Verbund, für den eine Geschäftsstelle in Hessen eingerichtet wurde, soll die Umsetzung der OZG-Leistungen arbeitsteilig erfolgen und die erarbeiteten Verfahren wechselseitig zur Verfügung gestellt werden. Welche Leistungen von den einzelnen Ländern nachgenutzt werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Partner. Ziel ist es zudem, Civento mit Mitteln des Konjunkturpakets als eGovernment-Basisplattform nutzerfreundlich weiterzuentwickeln.

„Wir sehen auch für die anderen Länder große Potenziale durch den Verbund. Denn eine Nachnutzung ist dank der konsequenten Plattformstrategie jederzeit technisch möglich, so dass Pilotprojekte nur in einem Land erfolgen müssen“, erläuterte Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie und CIO der saarländischen Landesregierung. „Daher können sich jederzeit noch weitere Länder dem Verbund anschließen, wie es jetzt auch Thüringen getan hat.“

„Durch den OZG-Verbund gestalten wir die OZG-Umsetzung nicht nur effektiver, sondern können im IT-Planungsrat auch mit einer einheitlichen und stärkeren Stimme sprechen“, sagte der rheinland-pfälzische Digitalstaatssekretär und CIO Fedor Ruhose. „Die Bereitstellung von Prozessen und insbesondere die Überlassung an andere ist komplex und wirft viele Fragen auf. Mit der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg können wir Synergien bei der Lösung der Fragestellungen finden und die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen. Ich freue mich daher, dass wir mit dem Beitritt von Thüringen unseren Verbund weiter stärken.“

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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​​​​​​​Freistaat Thüringen tritt OZG-Verbund Mitte als viertes Bundesland bei


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Leistungen des Onlinezugangsgesetzes sollen mit gemeinsamer Plattform zügig und effektiv bereitgestellt werden. Gemeinsame Medieninformation der CIOs der Länder Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz

Wiesbaden/Mainz/Saarbrücken/Erfurt. Der OZG-Verbund Mitte wächst. Thüringen ist als viertes Bundesland dem im November 2020 vom Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossenen Verbund beigetreten. Die Länder wollen im OZG-Verbund Mitte verstärkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kooperieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen künftig alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch bereitstellen müssen.

„Wir freuen uns, einen weiteren starken Partner bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gewonnen zu haben. Damit wird die Erarbeitung noch zügiger und effektiver möglich, wovon nicht nur die Verwaltungen der Bundesländer profitieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Hessens Chief Information Officer (CIO), Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

Die technische Basis der Zusammenarbeit bildet die Plattform Civento der ekom21, die in den Ländern jeweils unter einer Marke mit einem entsprechenden Wiedererkennungswert gestartet ist. Künftig will auch Thüringen Civento als weitere Antragsplattform insbesondere für EfA-Leistungen, die von den Partnern des OZG-Verbunds im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt werden, nutzen. Dazu wird Thüringen auch sein Nutzerkonto an Civento anschließen.

„Durch den Beitritt zum OZG-Verbund Mitte versprechen wir uns uns eine Vereinfachung bei der Nachnutzung von EfA-Leistungen und eine Komplettierung unseres Angebots für Thüringer Kommunen bei der OZG-Umsetzung. Zudem können wir durch gemeinsame Initiativen der Länder des OZG-Verbunds wichtige Impulse für die föderale OZG-Umsetzung setzen, z.B. bei der Frage der gemeinsamen Finanzierung von Betrieb und Wartung von EfA-Leistungen über ein gemeinsames Budget des IT-Planungsrats“, freute sich Thüringens Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Durch den Verbund, für den eine Geschäftsstelle in Hessen eingerichtet wurde, soll die Umsetzung der OZG-Leistungen arbeitsteilig erfolgen und die erarbeiteten Verfahren wechselseitig zur Verfügung gestellt werden. Welche Leistungen von den einzelnen Ländern nachgenutzt werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Partner. Ziel ist es zudem, Civento mit Mitteln des Konjunkturpakets als eGovernment-Basisplattform nutzerfreundlich weiterzuentwickeln.

„Wir sehen auch für die anderen Länder große Potenziale durch den Verbund. Denn eine Nachnutzung ist dank der konsequenten Plattformstrategie jederzeit technisch möglich, so dass Pilotprojekte nur in einem Land erfolgen müssen“, erläuterte Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie und CIO der saarländischen Landesregierung. „Daher können sich jederzeit noch weitere Länder dem Verbund anschließen, wie es jetzt auch Thüringen getan hat.“

„Durch den OZG-Verbund gestalten wir die OZG-Umsetzung nicht nur effektiver, sondern können im IT-Planungsrat auch mit einer einheitlichen und stärkeren Stimme sprechen“, sagte der rheinland-pfälzische Digitalstaatssekretär und CIO Fedor Ruhose. „Die Bereitstellung von Prozessen und insbesondere die Überlassung an andere ist komplex und wirft viele Fragen auf. Mit der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg können wir Synergien bei der Lösung der Fragestellungen finden und die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen. Ich freue mich daher, dass wir mit dem Beitritt von Thüringen unseren Verbund weiter stärken.“

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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Leistungen des Onlinezugangsgesetzes sollen mit gemeinsamer Plattform zügig und effektiv bereitgestellt werden. Gemeinsame Medieninformation der CIOs der Länder Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz

Wiesbaden/Mainz/Saarbrücken/Erfurt. Der OZG-Verbund Mitte wächst. Thüringen ist als viertes Bundesland dem im November 2020 vom Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossenen Verbund beigetreten. Die Länder wollen im OZG-Verbund Mitte verstärkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kooperieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen künftig alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch bereitstellen müssen.

„Wir freuen uns, einen weiteren starken Partner bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gewonnen zu haben. Damit wird die Erarbeitung noch zügiger und effektiver möglich, wovon nicht nur die Verwaltungen der Bundesländer profitieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Hessens Chief Information Officer (CIO), Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

Die technische Basis der Zusammenarbeit bildet die Plattform Civento der ekom21, die in den Ländern jeweils unter einer Marke mit einem entsprechenden Wiedererkennungswert gestartet ist. Künftig will auch Thüringen Civento als weitere Antragsplattform insbesondere für EfA-Leistungen, die von den Partnern des OZG-Verbunds im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt werden, nutzen. Dazu wird Thüringen auch sein Nutzerkonto an Civento anschließen.

„Durch den Beitritt zum OZG-Verbund Mitte versprechen wir uns uns eine Vereinfachung bei der Nachnutzung von EfA-Leistungen und eine Komplettierung unseres Angebots für Thüringer Kommunen bei der OZG-Umsetzung. Zudem können wir durch gemeinsame Initiativen der Länder des OZG-Verbunds wichtige Impulse für die föderale OZG-Umsetzung setzen, z.B. bei der Frage der gemeinsamen Finanzierung von Betrieb und Wartung von EfA-Leistungen über ein gemeinsames Budget des IT-Planungsrats“, freute sich Thüringens Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert.

Durch den Verbund, für den eine Geschäftsstelle in Hessen eingerichtet wurde, soll die Umsetzung der OZG-Leistungen arbeitsteilig erfolgen und die erarbeiteten Verfahren wechselseitig zur Verfügung gestellt werden. Welche Leistungen von den einzelnen Ländern nachgenutzt werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Partner. Ziel ist es zudem, Civento mit Mitteln des Konjunkturpakets als eGovernment-Basisplattform nutzerfreundlich weiterzuentwickeln.

„Wir sehen auch für die anderen Länder große Potenziale durch den Verbund. Denn eine Nachnutzung ist dank der konsequenten Plattformstrategie jederzeit technisch möglich, so dass Pilotprojekte nur in einem Land erfolgen müssen“, erläuterte Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie und CIO der saarländischen Landesregierung. „Daher können sich jederzeit noch weitere Länder dem Verbund anschließen, wie es jetzt auch Thüringen getan hat.“

„Durch den OZG-Verbund gestalten wir die OZG-Umsetzung nicht nur effektiver, sondern können im IT-Planungsrat auch mit einer einheitlichen und stärkeren Stimme sprechen“, sagte der rheinland-pfälzische Digitalstaatssekretär und CIO Fedor Ruhose. „Die Bereitstellung von Prozessen und insbesondere die Überlassung an andere ist komplex und wirft viele Fragen auf. Mit der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg können wir Synergien bei der Lösung der Fragestellungen finden und die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen. Ich freue mich daher, dass wir mit dem Beitritt von Thüringen unseren Verbund weiter stärken.“

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