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Freistaat übernahm in 2019 Bürgschaften und Garantien in Höhe von 22,2 Millionen Euro. Haftungsrisiken damit weiter auf niedrigem Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Thüringen Bürgschaften und Garantien von rund 22,2 Millionen Euro abgesichert.

Die Summe der übernommenen Haftungsrisiken des Vorjahres wurde damit nur geringfügig überschritten. In 2018 wurden insgesamt 20,2 Millionen Bürgschaften und Garantien übernommen. Es bestätigt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre. „Die Bürgschaftsnachfrage entwickelt sich weiter auf niedrigem Niveau“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert. Noch vor sechs Jahren (2014) trug der Freistaat Thüringen jährlich Haftungsrisiken von über 60 Millionen Euro, in den 90er Jahren lag der Wert sogar noch deutlich über 100 Millionen Euro.

Am häufigsten wurden in 2019 Bürgschaften und Garantien für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen. Insgesamt 170 Übernahmen mit einem Volumen von 18,8 Millionen Euro sicherte der Freistaat zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen ab. Dabei entfielen über 60 Prozent der übernommenen Haftungsrisiken auf das verarbeitende Gewerbe. Weitere Bürgschaften im Umfang von rund 3,4 Millionen Euro wurden zur Förderung des Wohnungs- und Städtebaus bewilligt. Mit der Übernahme der Bürgschaften konnten im vergangenen Jahr rund 4.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

„Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch das Land ist eine effektive Methode der Wirtschaftsförderung, insbesondere für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger“, sagt der Finanzstaatssekretär. Aufgrund der stabilen Konjunktur und der günstigen Zins- und Finanzierungsangebote am Markt werden staatliche Kreditsicherheiten im Moment jedoch weniger häufig nachgefragt. Dr. Schubert dazu: „Ganz ohne die staatlichen Finanzierungshilfen geht es aber nicht. Sie bleiben ein wichtiges Förderinstrument im Freistaat, um innovative Unternehmen zu unterstützen.“

Die Schadenszahlungen aus Bürgschaftsausfällen will der Freistaat so gering wie möglich halten. In 2019 wurden rund sieben Millionen Euro an Schadenszahlungen geleistet.

Seit dem Jahr 1991 hat der Freistaat Bürgschaften und Garantien für mehr als 5,1 Milliarden Euro übernommen. Aus den übernommenen Bürgschaften und Garantien trägt der Freistaat gegenwärtig noch Haftungsrisiken in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro (Stand 31.12.2018). 

Hintergrund

Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Bürgschaften für Bankkredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen die gewerbliche Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft in Thüringen. Weiterhin können wohnungswirtschaftliche Vorhaben mit staatlichen Bürgschaften unterstützt werden. Mit der Übernahme solcher Haftungsrisiken begleitet der Freistaat Erfolg versprechende Vorhaben, wenn die banküblichen Sicherheiten oder die notwendige Bonität für eine Fremdfinanzierung nicht ausreichen.

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 1,25 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 Millionen Euro bis 3,0 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Freistaat übernahm in 2019 Bürgschaften und Garantien in Höhe von 22,2 Millionen Euro. Haftungsrisiken damit weiter auf niedrigem Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Thüringen Bürgschaften und Garantien von rund 22,2 Millionen Euro abgesichert.

Die Summe der übernommenen Haftungsrisiken des Vorjahres wurde damit nur geringfügig überschritten. In 2018 wurden insgesamt 20,2 Millionen Bürgschaften und Garantien übernommen. Es bestätigt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre. „Die Bürgschaftsnachfrage entwickelt sich weiter auf niedrigem Niveau“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert. Noch vor sechs Jahren (2014) trug der Freistaat Thüringen jährlich Haftungsrisiken von über 60 Millionen Euro, in den 90er Jahren lag der Wert sogar noch deutlich über 100 Millionen Euro.

Am häufigsten wurden in 2019 Bürgschaften und Garantien für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen. Insgesamt 170 Übernahmen mit einem Volumen von 18,8 Millionen Euro sicherte der Freistaat zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen ab. Dabei entfielen über 60 Prozent der übernommenen Haftungsrisiken auf das verarbeitende Gewerbe. Weitere Bürgschaften im Umfang von rund 3,4 Millionen Euro wurden zur Förderung des Wohnungs- und Städtebaus bewilligt. Mit der Übernahme der Bürgschaften konnten im vergangenen Jahr rund 4.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

„Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch das Land ist eine effektive Methode der Wirtschaftsförderung, insbesondere für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger“, sagt der Finanzstaatssekretär. Aufgrund der stabilen Konjunktur und der günstigen Zins- und Finanzierungsangebote am Markt werden staatliche Kreditsicherheiten im Moment jedoch weniger häufig nachgefragt. Dr. Schubert dazu: „Ganz ohne die staatlichen Finanzierungshilfen geht es aber nicht. Sie bleiben ein wichtiges Förderinstrument im Freistaat, um innovative Unternehmen zu unterstützen.“

Die Schadenszahlungen aus Bürgschaftsausfällen will der Freistaat so gering wie möglich halten. In 2019 wurden rund sieben Millionen Euro an Schadenszahlungen geleistet.

Seit dem Jahr 1991 hat der Freistaat Bürgschaften und Garantien für mehr als 5,1 Milliarden Euro übernommen. Aus den übernommenen Bürgschaften und Garantien trägt der Freistaat gegenwärtig noch Haftungsrisiken in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro (Stand 31.12.2018). 

Hintergrund

Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Bürgschaften für Bankkredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen die gewerbliche Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft in Thüringen. Weiterhin können wohnungswirtschaftliche Vorhaben mit staatlichen Bürgschaften unterstützt werden. Mit der Übernahme solcher Haftungsrisiken begleitet der Freistaat Erfolg versprechende Vorhaben, wenn die banküblichen Sicherheiten oder die notwendige Bonität für eine Fremdfinanzierung nicht ausreichen.

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 1,25 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 Millionen Euro bis 3,0 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Freistaat übernahm in 2019 Bürgschaften und Garantien in Höhe von 22,2 Millionen Euro. Haftungsrisiken damit weiter auf niedrigem Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Thüringen Bürgschaften und Garantien von rund 22,2 Millionen Euro abgesichert.

Die Summe der übernommenen Haftungsrisiken des Vorjahres wurde damit nur geringfügig überschritten. In 2018 wurden insgesamt 20,2 Millionen Bürgschaften und Garantien übernommen. Es bestätigt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre. „Die Bürgschaftsnachfrage entwickelt sich weiter auf niedrigem Niveau“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert. Noch vor sechs Jahren (2014) trug der Freistaat Thüringen jährlich Haftungsrisiken von über 60 Millionen Euro, in den 90er Jahren lag der Wert sogar noch deutlich über 100 Millionen Euro.

Am häufigsten wurden in 2019 Bürgschaften und Garantien für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen. Insgesamt 170 Übernahmen mit einem Volumen von 18,8 Millionen Euro sicherte der Freistaat zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen ab. Dabei entfielen über 60 Prozent der übernommenen Haftungsrisiken auf das verarbeitende Gewerbe. Weitere Bürgschaften im Umfang von rund 3,4 Millionen Euro wurden zur Förderung des Wohnungs- und Städtebaus bewilligt. Mit der Übernahme der Bürgschaften konnten im vergangenen Jahr rund 4.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

„Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch das Land ist eine effektive Methode der Wirtschaftsförderung, insbesondere für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger“, sagt der Finanzstaatssekretär. Aufgrund der stabilen Konjunktur und der günstigen Zins- und Finanzierungsangebote am Markt werden staatliche Kreditsicherheiten im Moment jedoch weniger häufig nachgefragt. Dr. Schubert dazu: „Ganz ohne die staatlichen Finanzierungshilfen geht es aber nicht. Sie bleiben ein wichtiges Förderinstrument im Freistaat, um innovative Unternehmen zu unterstützen.“

Die Schadenszahlungen aus Bürgschaftsausfällen will der Freistaat so gering wie möglich halten. In 2019 wurden rund sieben Millionen Euro an Schadenszahlungen geleistet.

Seit dem Jahr 1991 hat der Freistaat Bürgschaften und Garantien für mehr als 5,1 Milliarden Euro übernommen. Aus den übernommenen Bürgschaften und Garantien trägt der Freistaat gegenwärtig noch Haftungsrisiken in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro (Stand 31.12.2018). 

Hintergrund

Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Bürgschaften für Bankkredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen die gewerbliche Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft in Thüringen. Weiterhin können wohnungswirtschaftliche Vorhaben mit staatlichen Bürgschaften unterstützt werden. Mit der Übernahme solcher Haftungsrisiken begleitet der Freistaat Erfolg versprechende Vorhaben, wenn die banküblichen Sicherheiten oder die notwendige Bonität für eine Fremdfinanzierung nicht ausreichen.

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 1,25 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 Millionen Euro bis 3,0 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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Freistaat übernahm in 2019 Bürgschaften und Garantien in Höhe von 22,2 Millionen Euro. Haftungsrisiken damit weiter auf niedrigem Niveau.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Thüringen Bürgschaften und Garantien von rund 22,2 Millionen Euro abgesichert.

Die Summe der übernommenen Haftungsrisiken des Vorjahres wurde damit nur geringfügig überschritten. In 2018 wurden insgesamt 20,2 Millionen Bürgschaften und Garantien übernommen. Es bestätigt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre. „Die Bürgschaftsnachfrage entwickelt sich weiter auf niedrigem Niveau“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert. Noch vor sechs Jahren (2014) trug der Freistaat Thüringen jährlich Haftungsrisiken von über 60 Millionen Euro, in den 90er Jahren lag der Wert sogar noch deutlich über 100 Millionen Euro.

Am häufigsten wurden in 2019 Bürgschaften und Garantien für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen. Insgesamt 170 Übernahmen mit einem Volumen von 18,8 Millionen Euro sicherte der Freistaat zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen ab. Dabei entfielen über 60 Prozent der übernommenen Haftungsrisiken auf das verarbeitende Gewerbe. Weitere Bürgschaften im Umfang von rund 3,4 Millionen Euro wurden zur Förderung des Wohnungs- und Städtebaus bewilligt. Mit der Übernahme der Bürgschaften konnten im vergangenen Jahr rund 4.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

„Die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch das Land ist eine effektive Methode der Wirtschaftsförderung, insbesondere für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger“, sagt der Finanzstaatssekretär. Aufgrund der stabilen Konjunktur und der günstigen Zins- und Finanzierungsangebote am Markt werden staatliche Kreditsicherheiten im Moment jedoch weniger häufig nachgefragt. Dr. Schubert dazu: „Ganz ohne die staatlichen Finanzierungshilfen geht es aber nicht. Sie bleiben ein wichtiges Förderinstrument im Freistaat, um innovative Unternehmen zu unterstützen.“

Die Schadenszahlungen aus Bürgschaftsausfällen will der Freistaat so gering wie möglich halten. In 2019 wurden rund sieben Millionen Euro an Schadenszahlungen geleistet.

Seit dem Jahr 1991 hat der Freistaat Bürgschaften und Garantien für mehr als 5,1 Milliarden Euro übernommen. Aus den übernommenen Bürgschaften und Garantien trägt der Freistaat gegenwärtig noch Haftungsrisiken in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro (Stand 31.12.2018). 

Hintergrund

Der Freistaat Thüringen unterstützt mit Bürgschaften für Bankkredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen die gewerbliche Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft in Thüringen. Weiterhin können wohnungswirtschaftliche Vorhaben mit staatlichen Bürgschaften unterstützt werden. Mit der Übernahme solcher Haftungsrisiken begleitet der Freistaat Erfolg versprechende Vorhaben, wenn die banküblichen Sicherheiten oder die notwendige Bonität für eine Fremdfinanzierung nicht ausreichen.

Bürgschaften können Unternehmen über ihre Hausbanken bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (bis 1,25 Millionen Euro), bei der Thüringer Aufbaubank (von 1,25 Millionen Euro bis 3,0 Millionen Euro) oder bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Erfurt (zwischen 3,0 und 20 Millionen Euro) beantragen. Bei größeren Bürgschaften über 20 Millionen Euro sind die Bürgschaftsanträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH, Niederlassung Berlin zu richten. Diese Einrichtungen unterstützen und beraten die Unternehmen im weiteren Antragsverfahren.

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