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Große Resonanz bei Thüringer Verwaltungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen...

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen, für Bürgerinnen und Bürger ein zeitgemäßes E-Government-Angebot aufzubauen, ist enorm.“ Die Besucherinnen und Besucher des Kongresses bezeichnete der Thüringer CIO als „die Gesichter der Digitalisierung in Thüringen“. Er ermutigte die Kongressteilnehmerinnen und –teilnehmer: „Sie sind die Protagonisten der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen. Machen Sie mit! Jeder Umsetzungsschritt in unseren Verwaltungen zählt.“ Nach Dr. Schubert haben die Beiträge des Kongresses verdeutlicht: „Das Thema E-Government braucht eine Lobby, in der Verwaltung selbst aber auch in der Öffentlichkeit. Wir müssen für E-Government beim Bürger wie beim Verwaltungsmitarbeiter werben. Denn die Zukunft Thüringens hängt auch davon ab, wie wir es schaffen, die Chancen der Digitalisierung der Verwaltung zu nutzen. Dabei ist der digitale Werkzeugkasten gut gefüllt. Nun müssen wir Wege finden, gemeinsam die digitale Verwaltung aufzubauen.“ Er betonte hierbei: „Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit insbesondere der kommunalen Ebene bei der IT-Sicherheit oder auch der IT-Infrastruktur bis hin zur Bereitstellung von Online-Angeboten ist der Knackpunkt bei der Realisierung einer digitalen Verwaltung. E-Government ist ein Mannschaftsspiel.“ Entsprechend stieß das besondere Interesse der Besucher des Kongresses auf die Frage, wie interne Verwaltungsabläufe digitalisiert werden können. Dr. Schubert dazu: „Eine elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung per E-Mail zu schicken, ist für den Unternehmer sicher eine Erleichterung. Aber wenn diese im Amt ausgedruckt werden muss, ist der Effizienzgewinn für die Verwaltung selbst noch überschaubar.“ Erste Projekte auf dem Kongress haben jedoch gezeigt, wie Verwaltungsabläufe künftig durchgängig elektronisch bearbeitet werden können. „Thüringen ist ein Musterland in Sachen IT-Sicherheit“, lobte der Vize-Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser die Anstrengungen des Freistaats. Die Sicherheitszertifizierung des gesamten Landesdatennetzes sei in dieser Form einmalig in Deutschland. Gleichzeitig lud er die kommunalen Vertreter ein, sich am Thüringer Sicherheitsverbund zu beteiligen. Am Mittag unterzeichnete Finanzstaatssekretär Dr. Schubert mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser, eine Kooperationsvereinbarung. Thüringen soll von einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bundesamt profitieren. Dr. Schubert dazu: „Wir brauchen eine gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur. Mir ist es wichtig, dass diese künftig bis in die kommunale Ebene hineinreicht.“ Informationen zum Kongress und zu den Vorträgen werden in den nächsten Tagen auf der Webseite des Kongresses zu finden sein.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Große Resonanz bei Thüringer Verwaltungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen...

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen, für Bürgerinnen und Bürger ein zeitgemäßes E-Government-Angebot aufzubauen, ist enorm.“ Die Besucherinnen und Besucher des Kongresses bezeichnete der Thüringer CIO als „die Gesichter der Digitalisierung in Thüringen“. Er ermutigte die Kongressteilnehmerinnen und –teilnehmer: „Sie sind die Protagonisten der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen. Machen Sie mit! Jeder Umsetzungsschritt in unseren Verwaltungen zählt.“ Nach Dr. Schubert haben die Beiträge des Kongresses verdeutlicht: „Das Thema E-Government braucht eine Lobby, in der Verwaltung selbst aber auch in der Öffentlichkeit. Wir müssen für E-Government beim Bürger wie beim Verwaltungsmitarbeiter werben. Denn die Zukunft Thüringens hängt auch davon ab, wie wir es schaffen, die Chancen der Digitalisierung der Verwaltung zu nutzen. Dabei ist der digitale Werkzeugkasten gut gefüllt. Nun müssen wir Wege finden, gemeinsam die digitale Verwaltung aufzubauen.“ Er betonte hierbei: „Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit insbesondere der kommunalen Ebene bei der IT-Sicherheit oder auch der IT-Infrastruktur bis hin zur Bereitstellung von Online-Angeboten ist der Knackpunkt bei der Realisierung einer digitalen Verwaltung. E-Government ist ein Mannschaftsspiel.“ Entsprechend stieß das besondere Interesse der Besucher des Kongresses auf die Frage, wie interne Verwaltungsabläufe digitalisiert werden können. Dr. Schubert dazu: „Eine elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung per E-Mail zu schicken, ist für den Unternehmer sicher eine Erleichterung. Aber wenn diese im Amt ausgedruckt werden muss, ist der Effizienzgewinn für die Verwaltung selbst noch überschaubar.“ Erste Projekte auf dem Kongress haben jedoch gezeigt, wie Verwaltungsabläufe künftig durchgängig elektronisch bearbeitet werden können. „Thüringen ist ein Musterland in Sachen IT-Sicherheit“, lobte der Vize-Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser die Anstrengungen des Freistaats. Die Sicherheitszertifizierung des gesamten Landesdatennetzes sei in dieser Form einmalig in Deutschland. Gleichzeitig lud er die kommunalen Vertreter ein, sich am Thüringer Sicherheitsverbund zu beteiligen. Am Mittag unterzeichnete Finanzstaatssekretär Dr. Schubert mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser, eine Kooperationsvereinbarung. Thüringen soll von einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bundesamt profitieren. Dr. Schubert dazu: „Wir brauchen eine gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur. Mir ist es wichtig, dass diese künftig bis in die kommunale Ebene hineinreicht.“ Informationen zum Kongress und zu den Vorträgen werden in den nächsten Tagen auf der Webseite des Kongresses zu finden sein.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Große Resonanz bei Thüringer Verwaltungen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen...

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen, für Bürgerinnen und Bürger ein zeitgemäßes E-Government-Angebot aufzubauen, ist enorm.“ Die Besucherinnen und Besucher des Kongresses bezeichnete der Thüringer CIO als „die Gesichter der Digitalisierung in Thüringen“. Er ermutigte die Kongressteilnehmerinnen und –teilnehmer: „Sie sind die Protagonisten der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen. Machen Sie mit! Jeder Umsetzungsschritt in unseren Verwaltungen zählt.“ Nach Dr. Schubert haben die Beiträge des Kongresses verdeutlicht: „Das Thema E-Government braucht eine Lobby, in der Verwaltung selbst aber auch in der Öffentlichkeit. Wir müssen für E-Government beim Bürger wie beim Verwaltungsmitarbeiter werben. Denn die Zukunft Thüringens hängt auch davon ab, wie wir es schaffen, die Chancen der Digitalisierung der Verwaltung zu nutzen. Dabei ist der digitale Werkzeugkasten gut gefüllt. Nun müssen wir Wege finden, gemeinsam die digitale Verwaltung aufzubauen.“ Er betonte hierbei: „Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit insbesondere der kommunalen Ebene bei der IT-Sicherheit oder auch der IT-Infrastruktur bis hin zur Bereitstellung von Online-Angeboten ist der Knackpunkt bei der Realisierung einer digitalen Verwaltung. E-Government ist ein Mannschaftsspiel.“ Entsprechend stieß das besondere Interesse der Besucher des Kongresses auf die Frage, wie interne Verwaltungsabläufe digitalisiert werden können. Dr. Schubert dazu: „Eine elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung per E-Mail zu schicken, ist für den Unternehmer sicher eine Erleichterung. Aber wenn diese im Amt ausgedruckt werden muss, ist der Effizienzgewinn für die Verwaltung selbst noch überschaubar.“ Erste Projekte auf dem Kongress haben jedoch gezeigt, wie Verwaltungsabläufe künftig durchgängig elektronisch bearbeitet werden können. „Thüringen ist ein Musterland in Sachen IT-Sicherheit“, lobte der Vize-Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser die Anstrengungen des Freistaats. Die Sicherheitszertifizierung des gesamten Landesdatennetzes sei in dieser Form einmalig in Deutschland. Gleichzeitig lud er die kommunalen Vertreter ein, sich am Thüringer Sicherheitsverbund zu beteiligen. Am Mittag unterzeichnete Finanzstaatssekretär Dr. Schubert mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser, eine Kooperationsvereinbarung. Thüringen soll von einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bundesamt profitieren. Dr. Schubert dazu: „Wir brauchen eine gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur. Mir ist es wichtig, dass diese künftig bis in die kommunale Ebene hineinreicht.“ Informationen zum Kongress und zu den Vorträgen werden in den nächsten Tagen auf der Webseite des Kongresses zu finden sein.

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Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen...

Rund 400 Besucherinnen und Besucher aus allen Thüringer Verwaltungen haben sich heute, am Mittwoch, dem 7. November 2018 zum 1. Thüringer E-Government-Kongress in der Arena Erfurt über aktuelle Themen der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht. Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT im Freistaat Dr. Hartmut Schubert sagte: „Das Interesse der kommunalen Verwaltungen, für Bürgerinnen und Bürger ein zeitgemäßes E-Government-Angebot aufzubauen, ist enorm.“ Die Besucherinnen und Besucher des Kongresses bezeichnete der Thüringer CIO als „die Gesichter der Digitalisierung in Thüringen“. Er ermutigte die Kongressteilnehmerinnen und –teilnehmer: „Sie sind die Protagonisten der Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen. Machen Sie mit! Jeder Umsetzungsschritt in unseren Verwaltungen zählt.“ Nach Dr. Schubert haben die Beiträge des Kongresses verdeutlicht: „Das Thema E-Government braucht eine Lobby, in der Verwaltung selbst aber auch in der Öffentlichkeit. Wir müssen für E-Government beim Bürger wie beim Verwaltungsmitarbeiter werben. Denn die Zukunft Thüringens hängt auch davon ab, wie wir es schaffen, die Chancen der Digitalisierung der Verwaltung zu nutzen. Dabei ist der digitale Werkzeugkasten gut gefüllt. Nun müssen wir Wege finden, gemeinsam die digitale Verwaltung aufzubauen.“ Er betonte hierbei: „Die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit insbesondere der kommunalen Ebene bei der IT-Sicherheit oder auch der IT-Infrastruktur bis hin zur Bereitstellung von Online-Angeboten ist der Knackpunkt bei der Realisierung einer digitalen Verwaltung. E-Government ist ein Mannschaftsspiel.“ Entsprechend stieß das besondere Interesse der Besucher des Kongresses auf die Frage, wie interne Verwaltungsabläufe digitalisiert werden können. Dr. Schubert dazu: „Eine elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung per E-Mail zu schicken, ist für den Unternehmer sicher eine Erleichterung. Aber wenn diese im Amt ausgedruckt werden muss, ist der Effizienzgewinn für die Verwaltung selbst noch überschaubar.“ Erste Projekte auf dem Kongress haben jedoch gezeigt, wie Verwaltungsabläufe künftig durchgängig elektronisch bearbeitet werden können. „Thüringen ist ein Musterland in Sachen IT-Sicherheit“, lobte der Vize-Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser die Anstrengungen des Freistaats. Die Sicherheitszertifizierung des gesamten Landesdatennetzes sei in dieser Form einmalig in Deutschland. Gleichzeitig lud er die kommunalen Vertreter ein, sich am Thüringer Sicherheitsverbund zu beteiligen. Am Mittag unterzeichnete Finanzstaatssekretär Dr. Schubert mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Dr. Gerhard Schabhüser, eine Kooperationsvereinbarung. Thüringen soll von einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bundesamt profitieren. Dr. Schubert dazu: „Wir brauchen eine gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur. Mir ist es wichtig, dass diese künftig bis in die kommunale Ebene hineinreicht.“ Informationen zum Kongress und zu den Vorträgen werden in den nächsten Tagen auf der Webseite des Kongresses zu finden sein.

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