Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen in 2025 erneut.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat kurz vor Weihnachten zugestimmt hat, steigt der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Ehegatten). Im Jahr 2026 steigt der Grundfreibetrag noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro (24.696 Euro für Ehegatten). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich bereits im vergangenen Dezember über mehr Geld freuen, weil der Grundfreibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro) gestiegen war.

Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden entsprechend angehoben. Ab 2025 wird nur dann Solidaritätszuschlag erhoben, wenn die Lohnsteuer oder die veranlagte Einkommensteuer 19.950 Euro (39.900 Euro für Ehegatten) übersteigen. Ab 2026 beträgt die Freigrenze 20.350 Euro (40.700 Euro für Ehegatten). Der Kinderfreibetrag steigt in 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Jahr 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Er war ebenfalls erst im November rückwirkend für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil) angehoben worden.

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf insgesamt 255 Euro im Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind.

„Ich begrüße die steuerlichen Entlastungen, die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen wurden. Insbesondere die Anhebung der Freibeträge wird auch vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zugutekommen. In Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen und viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, trägt dies ein stückweit zu sozialer Gerechtigkeit bei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen in 2025 erneut.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat kurz vor Weihnachten zugestimmt hat, steigt der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Ehegatten). Im Jahr 2026 steigt der Grundfreibetrag noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro (24.696 Euro für Ehegatten). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich bereits im vergangenen Dezember über mehr Geld freuen, weil der Grundfreibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro) gestiegen war.

Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden entsprechend angehoben. Ab 2025 wird nur dann Solidaritätszuschlag erhoben, wenn die Lohnsteuer oder die veranlagte Einkommensteuer 19.950 Euro (39.900 Euro für Ehegatten) übersteigen. Ab 2026 beträgt die Freigrenze 20.350 Euro (40.700 Euro für Ehegatten). Der Kinderfreibetrag steigt in 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Jahr 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Er war ebenfalls erst im November rückwirkend für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil) angehoben worden.

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf insgesamt 255 Euro im Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind.

„Ich begrüße die steuerlichen Entlastungen, die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen wurden. Insbesondere die Anhebung der Freibeträge wird auch vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zugutekommen. In Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen und viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, trägt dies ein stückweit zu sozialer Gerechtigkeit bei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen in 2025 erneut.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat kurz vor Weihnachten zugestimmt hat, steigt der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Ehegatten). Im Jahr 2026 steigt der Grundfreibetrag noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro (24.696 Euro für Ehegatten). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich bereits im vergangenen Dezember über mehr Geld freuen, weil der Grundfreibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro) gestiegen war.

Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden entsprechend angehoben. Ab 2025 wird nur dann Solidaritätszuschlag erhoben, wenn die Lohnsteuer oder die veranlagte Einkommensteuer 19.950 Euro (39.900 Euro für Ehegatten) übersteigen. Ab 2026 beträgt die Freigrenze 20.350 Euro (40.700 Euro für Ehegatten). Der Kinderfreibetrag steigt in 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Jahr 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Er war ebenfalls erst im November rückwirkend für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil) angehoben worden.

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf insgesamt 255 Euro im Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind.

„Ich begrüße die steuerlichen Entlastungen, die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen wurden. Insbesondere die Anhebung der Freibeträge wird auch vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zugutekommen. In Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen und viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, trägt dies ein stückweit zu sozialer Gerechtigkeit bei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

 

Test

Timeline

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen in 2025 erneut.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, dem der Bundesrat kurz vor Weihnachten zugestimmt hat, steigt der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Ehegatten). Im Jahr 2026 steigt der Grundfreibetrag noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro (24.696 Euro für Ehegatten). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich bereits im vergangenen Dezember über mehr Geld freuen, weil der Grundfreibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro) gestiegen war.

Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden entsprechend angehoben. Ab 2025 wird nur dann Solidaritätszuschlag erhoben, wenn die Lohnsteuer oder die veranlagte Einkommensteuer 19.950 Euro (39.900 Euro für Ehegatten) übersteigen. Ab 2026 beträgt die Freigrenze 20.350 Euro (40.700 Euro für Ehegatten). Der Kinderfreibetrag steigt in 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Jahr 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Er war ebenfalls erst im November rückwirkend für 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil) angehoben worden.

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2025 um 5 Euro auf insgesamt 255 Euro im Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind.

„Ich begrüße die steuerlichen Entlastungen, die mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen wurden. Insbesondere die Anhebung der Freibeträge wird auch vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat zugutekommen. In Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen und viele Menschen mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, trägt dies ein stückweit zu sozialer Gerechtigkeit bei“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.

 

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: