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Grundsteuer: Gesetzesänderung macht Weg frei für Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das von den Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD eingebrachte "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)" beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht. Das bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, dass grundsteuerlich ab 1.1.2027 das Wohnen für Eigentümer und Mieter direkt und dauerhaft entlastet wird. Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.

„Ich freue mich, dass wir in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden diese Lösung im Sinne der Eigentümer von Wohngrundstücken gefunden haben. Diese versetzt die Städte und Gemeinden in die Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzministerin Katja Wolf. Ihr Dank geht auch an den Landtag, der dem Gesetz seine mehrheitliche Zustimmung erteilte.

Aufgrund der angepassten Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000 geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für Nichtwohngrundstücke versenden.

Wichtig dabei für die Bürgerinnen und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen.

Das vor der Grundsteuerreform gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Grundsteuer: Gesetzesänderung macht Weg frei für Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das von den Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD eingebrachte "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)" beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht. Das bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, dass grundsteuerlich ab 1.1.2027 das Wohnen für Eigentümer und Mieter direkt und dauerhaft entlastet wird. Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.

„Ich freue mich, dass wir in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden diese Lösung im Sinne der Eigentümer von Wohngrundstücken gefunden haben. Diese versetzt die Städte und Gemeinden in die Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzministerin Katja Wolf. Ihr Dank geht auch an den Landtag, der dem Gesetz seine mehrheitliche Zustimmung erteilte.

Aufgrund der angepassten Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000 geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für Nichtwohngrundstücke versenden.

Wichtig dabei für die Bürgerinnen und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen.

Das vor der Grundsteuerreform gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Grundsteuer: Gesetzesänderung macht Weg frei für Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das von den Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD eingebrachte "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)" beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht. Das bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, dass grundsteuerlich ab 1.1.2027 das Wohnen für Eigentümer und Mieter direkt und dauerhaft entlastet wird. Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.

„Ich freue mich, dass wir in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden diese Lösung im Sinne der Eigentümer von Wohngrundstücken gefunden haben. Diese versetzt die Städte und Gemeinden in die Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzministerin Katja Wolf. Ihr Dank geht auch an den Landtag, der dem Gesetz seine mehrheitliche Zustimmung erteilte.

Aufgrund der angepassten Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000 geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für Nichtwohngrundstücke versenden.

Wichtig dabei für die Bürgerinnen und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen.

Das vor der Grundsteuerreform gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.

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Mit dem Gesetz wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht. Das bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, dass grundsteuerlich ab 1.1.2027 das Wohnen für Eigentümer und Mieter direkt und dauerhaft entlastet wird. Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.

„Ich freue mich, dass wir in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden diese Lösung im Sinne der Eigentümer von Wohngrundstücken gefunden haben. Diese versetzt die Städte und Gemeinden in die Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzministerin Katja Wolf. Ihr Dank geht auch an den Landtag, der dem Gesetz seine mehrheitliche Zustimmung erteilte.

Aufgrund der angepassten Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000 geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für Nichtwohngrundstücke versenden.

Wichtig dabei für die Bürgerinnen und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen.

Das vor der Grundsteuerreform gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.

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