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Grundsteuerreform: Bei Anfragen oder Einsprüchen zur Grundsteuer vergessen Erklärungspflichtige häufig wichtige Angaben, die für eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung unerlässlich sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einsprüche gegen die Höhe des Bodenrichtwerts haben keine Aussicht auf Erfolg.

„Immer wieder höre ich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bewertungsstellen der Finanzämter, dass viele Erklärungspflichtige bei Anfragen zur Grundsteuer oder Einsprüchen gegen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide, wichtige Angaben vergessen und deshalb die Anliegen nicht schnell und eindeutig zugeordnet werden können. Oft geht aus den Schreiben nicht einmal hervor, um welches Grundstück es sich handelt oder gar wer der Absender ist. Daraus resultieren umfangreiche Recherchearbeiten, die die Arbeit der Finanzämter erschweren“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Es ist wichtig, dass in einem Einspruchsschreiben oder einem Änderungsbegehren das 17-stellige Aktenzeichen des Grundstücks mit angegeben wird. Ist das Aktenzeichen für ein Grundstück nicht bekannt oder genau das der Grund für eine schriftliche Anfrage, sollte zumindest die Adresse des Grundstücks und der vollständige Name des Erklärungspflichtigen mit angegeben werden. Auch die Angabe einer Telefonnummer kann in vielen Fällen hilfreich sein. Oft sind Fragen durch einen kurzen Rückruf schneller zu erledigen.

Derzeit liegen in den Thüringer Finanzämtern 11.464 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebetragsbescheide vor.

Häufig richten sich die Einspruchsbegehren gegen die Höhe der Bodenrichtwerte. Dazu sagt Finanzministerin Heike Taubert: „Die Einsprüche gegen die Höhe der verwendeten Bodenrichtwerte haben keine Aussicht auf Erfolg. Die Werte werden von den Gutachterausschüssen der Katasterverwaltung festgesetzt und müssen von den Finanzämtern zwingend als Berechnungsgrundlage übernommen werden. Wir haben gar keine andere Möglichkeit.“ Sie weiß, dass diese Werte gerichtlich nicht überprüfbar sind. „Deshalb machen Einspruchs- oder Klageverfahren zur Höhe des Bodenrichtwertes keinen Sinn.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die wissen möchten, wie sich die Bodenrichtwerte ergeben, müssen dies bei der zuständigen Katasterverwaltung erfragen“, so Taubert.

Die Finanzverwaltung bittet außerdem von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Grundsteuererklärungen abzusehen. Die Grundsteuererklärungen werden in den Finanzämtern nach dem Eingangsdatum abgearbeitet. Bei Rückfragen werden Eigentümerinnen oder Eigentümer angeschrieben, in allen anderen Fällen werden die Bescheide direkt nach der Bearbeitung versendet.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Grundsteuerreform: Bei Anfragen oder Einsprüchen zur Grundsteuer vergessen Erklärungspflichtige häufig wichtige Angaben, die für eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung unerlässlich sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einsprüche gegen die Höhe des Bodenrichtwerts haben keine Aussicht auf Erfolg.

„Immer wieder höre ich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bewertungsstellen der Finanzämter, dass viele Erklärungspflichtige bei Anfragen zur Grundsteuer oder Einsprüchen gegen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide, wichtige Angaben vergessen und deshalb die Anliegen nicht schnell und eindeutig zugeordnet werden können. Oft geht aus den Schreiben nicht einmal hervor, um welches Grundstück es sich handelt oder gar wer der Absender ist. Daraus resultieren umfangreiche Recherchearbeiten, die die Arbeit der Finanzämter erschweren“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Es ist wichtig, dass in einem Einspruchsschreiben oder einem Änderungsbegehren das 17-stellige Aktenzeichen des Grundstücks mit angegeben wird. Ist das Aktenzeichen für ein Grundstück nicht bekannt oder genau das der Grund für eine schriftliche Anfrage, sollte zumindest die Adresse des Grundstücks und der vollständige Name des Erklärungspflichtigen mit angegeben werden. Auch die Angabe einer Telefonnummer kann in vielen Fällen hilfreich sein. Oft sind Fragen durch einen kurzen Rückruf schneller zu erledigen.

Derzeit liegen in den Thüringer Finanzämtern 11.464 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebetragsbescheide vor.

Häufig richten sich die Einspruchsbegehren gegen die Höhe der Bodenrichtwerte. Dazu sagt Finanzministerin Heike Taubert: „Die Einsprüche gegen die Höhe der verwendeten Bodenrichtwerte haben keine Aussicht auf Erfolg. Die Werte werden von den Gutachterausschüssen der Katasterverwaltung festgesetzt und müssen von den Finanzämtern zwingend als Berechnungsgrundlage übernommen werden. Wir haben gar keine andere Möglichkeit.“ Sie weiß, dass diese Werte gerichtlich nicht überprüfbar sind. „Deshalb machen Einspruchs- oder Klageverfahren zur Höhe des Bodenrichtwertes keinen Sinn.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die wissen möchten, wie sich die Bodenrichtwerte ergeben, müssen dies bei der zuständigen Katasterverwaltung erfragen“, so Taubert.

Die Finanzverwaltung bittet außerdem von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Grundsteuererklärungen abzusehen. Die Grundsteuererklärungen werden in den Finanzämtern nach dem Eingangsdatum abgearbeitet. Bei Rückfragen werden Eigentümerinnen oder Eigentümer angeschrieben, in allen anderen Fällen werden die Bescheide direkt nach der Bearbeitung versendet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Grundsteuerreform: Bei Anfragen oder Einsprüchen zur Grundsteuer vergessen Erklärungspflichtige häufig wichtige Angaben, die für eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung unerlässlich sind.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Einsprüche gegen die Höhe des Bodenrichtwerts haben keine Aussicht auf Erfolg.

„Immer wieder höre ich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bewertungsstellen der Finanzämter, dass viele Erklärungspflichtige bei Anfragen zur Grundsteuer oder Einsprüchen gegen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide, wichtige Angaben vergessen und deshalb die Anliegen nicht schnell und eindeutig zugeordnet werden können. Oft geht aus den Schreiben nicht einmal hervor, um welches Grundstück es sich handelt oder gar wer der Absender ist. Daraus resultieren umfangreiche Recherchearbeiten, die die Arbeit der Finanzämter erschweren“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Es ist wichtig, dass in einem Einspruchsschreiben oder einem Änderungsbegehren das 17-stellige Aktenzeichen des Grundstücks mit angegeben wird. Ist das Aktenzeichen für ein Grundstück nicht bekannt oder genau das der Grund für eine schriftliche Anfrage, sollte zumindest die Adresse des Grundstücks und der vollständige Name des Erklärungspflichtigen mit angegeben werden. Auch die Angabe einer Telefonnummer kann in vielen Fällen hilfreich sein. Oft sind Fragen durch einen kurzen Rückruf schneller zu erledigen.

Derzeit liegen in den Thüringer Finanzämtern 11.464 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebetragsbescheide vor.

Häufig richten sich die Einspruchsbegehren gegen die Höhe der Bodenrichtwerte. Dazu sagt Finanzministerin Heike Taubert: „Die Einsprüche gegen die Höhe der verwendeten Bodenrichtwerte haben keine Aussicht auf Erfolg. Die Werte werden von den Gutachterausschüssen der Katasterverwaltung festgesetzt und müssen von den Finanzämtern zwingend als Berechnungsgrundlage übernommen werden. Wir haben gar keine andere Möglichkeit.“ Sie weiß, dass diese Werte gerichtlich nicht überprüfbar sind. „Deshalb machen Einspruchs- oder Klageverfahren zur Höhe des Bodenrichtwertes keinen Sinn.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die wissen möchten, wie sich die Bodenrichtwerte ergeben, müssen dies bei der zuständigen Katasterverwaltung erfragen“, so Taubert.

Die Finanzverwaltung bittet außerdem von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Grundsteuererklärungen abzusehen. Die Grundsteuererklärungen werden in den Finanzämtern nach dem Eingangsdatum abgearbeitet. Bei Rückfragen werden Eigentümerinnen oder Eigentümer angeschrieben, in allen anderen Fällen werden die Bescheide direkt nach der Bearbeitung versendet.

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Grundsteuerreform: Bei Anfragen oder Einsprüchen zur Grundsteuer vergessen Erklärungspflichtige häufig wichtige Angaben, die für eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung unerlässlich sind.


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Einsprüche gegen die Höhe des Bodenrichtwerts haben keine Aussicht auf Erfolg.

„Immer wieder höre ich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bewertungsstellen der Finanzämter, dass viele Erklärungspflichtige bei Anfragen zur Grundsteuer oder Einsprüchen gegen die Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbetragsbescheide, wichtige Angaben vergessen und deshalb die Anliegen nicht schnell und eindeutig zugeordnet werden können. Oft geht aus den Schreiben nicht einmal hervor, um welches Grundstück es sich handelt oder gar wer der Absender ist. Daraus resultieren umfangreiche Recherchearbeiten, die die Arbeit der Finanzämter erschweren“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.

Es ist wichtig, dass in einem Einspruchsschreiben oder einem Änderungsbegehren das 17-stellige Aktenzeichen des Grundstücks mit angegeben wird. Ist das Aktenzeichen für ein Grundstück nicht bekannt oder genau das der Grund für eine schriftliche Anfrage, sollte zumindest die Adresse des Grundstücks und der vollständige Name des Erklärungspflichtigen mit angegeben werden. Auch die Angabe einer Telefonnummer kann in vielen Fällen hilfreich sein. Oft sind Fragen durch einen kurzen Rückruf schneller zu erledigen.

Derzeit liegen in den Thüringer Finanzämtern 11.464 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebetragsbescheide vor.

Häufig richten sich die Einspruchsbegehren gegen die Höhe der Bodenrichtwerte. Dazu sagt Finanzministerin Heike Taubert: „Die Einsprüche gegen die Höhe der verwendeten Bodenrichtwerte haben keine Aussicht auf Erfolg. Die Werte werden von den Gutachterausschüssen der Katasterverwaltung festgesetzt und müssen von den Finanzämtern zwingend als Berechnungsgrundlage übernommen werden. Wir haben gar keine andere Möglichkeit.“ Sie weiß, dass diese Werte gerichtlich nicht überprüfbar sind. „Deshalb machen Einspruchs- oder Klageverfahren zur Höhe des Bodenrichtwertes keinen Sinn.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die wissen möchten, wie sich die Bodenrichtwerte ergeben, müssen dies bei der zuständigen Katasterverwaltung erfragen“, so Taubert.

Die Finanzverwaltung bittet außerdem von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Grundsteuererklärungen abzusehen. Die Grundsteuererklärungen werden in den Finanzämtern nach dem Eingangsdatum abgearbeitet. Bei Rückfragen werden Eigentümerinnen oder Eigentümer angeschrieben, in allen anderen Fällen werden die Bescheide direkt nach der Bearbeitung versendet.

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