Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zur Bildergalerie . Zum Seiteninhalt

Grundsteuerreform: Finanzministerin Heike Taubert warnt vor fatalen Folgen für die Kommunen, denn seit der Fristverlängerung geben immer weniger Thüringerinnen und Thüringer ihre Grundsteuererklärung ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit Bund und Länder am 13. Oktober beschlossen haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern, bricht der Erklärungseingang im Freistaat erheblich ein.

Stagniert der Erklärungseingang weiter, verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern weniger Zeit, um bis Ende 2023 die Masse der Fälle zu bearbeiten. Den Kommunen fehlen dann die notwendigen Grundlagen für die Bestimmung der Hebesätze und Erhebung der Grundsteuern ab 2025. Das kann fatale Folgen haben. „Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden; bricht sie weg, fehlt das Geld zur Finanzierung von Straßen, Schulen, Kindergärten und sportlichen oder kulturellen Einrichtungen“, warnt Finanzministerin Heike Taubert.

In Thüringen belaufen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf jährlich rund 260 Millionen Euro für die Kommunen. Dieses Aufkommen ist für Städte und Gemeinden unverzichtbar. Der Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist eng, deshalb ist eine zügige und kontinuierliche Abgabe der Erklärungen so wichtig. „Können ab 2025 wichtige kommunale Projekte nicht mehr finanziert werden, weil die Einnahmen aus der Grundsteuer fehlen, wäre das im Ergebnis ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Vielleicht kann dann die Sanierung einer Schule nicht abgeschlossen werden oder der neue Radweg nicht weiter gebaut werden – so etwas kann niemand wollen“, so Taubert.

Deshalb rät die Finanzministerin den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen. „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht auch nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert.  

Am vergangenen Samstag (12.11.22) sind gerade einmal 800 Grundsteuererklärungen thüringenweit in den Finanzämtern eingegangen. Das ist ein neuer Negativrekord. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen, aktuell gehen höchstens noch 2.000 Erklärungen täglich ein.

Insgesamt sind in der vergangenen Woche (07.11.22 -13.11.22) nur 13.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Mitte Oktober waren es dagegen rund 60.000 Erklärungen pro Woche.

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern (Stand 15.11.22) 552.859 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 44,5 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Etwa 87 Prozent der Erklärungen wurden online eingereicht.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene Musteranleitungen
zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto
bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke
  • gemischt-genutzte Grundstücke
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

 

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

 

 

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

Slider im Content-Bereich

Grundsteuerreform: Finanzministerin Heike Taubert warnt vor fatalen Folgen für die Kommunen, denn seit der Fristverlängerung geben immer weniger Thüringerinnen und Thüringer ihre Grundsteuererklärung ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit Bund und Länder am 13. Oktober beschlossen haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern, bricht der Erklärungseingang im Freistaat erheblich ein.

Stagniert der Erklärungseingang weiter, verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern weniger Zeit, um bis Ende 2023 die Masse der Fälle zu bearbeiten. Den Kommunen fehlen dann die notwendigen Grundlagen für die Bestimmung der Hebesätze und Erhebung der Grundsteuern ab 2025. Das kann fatale Folgen haben. „Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden; bricht sie weg, fehlt das Geld zur Finanzierung von Straßen, Schulen, Kindergärten und sportlichen oder kulturellen Einrichtungen“, warnt Finanzministerin Heike Taubert.

In Thüringen belaufen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf jährlich rund 260 Millionen Euro für die Kommunen. Dieses Aufkommen ist für Städte und Gemeinden unverzichtbar. Der Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist eng, deshalb ist eine zügige und kontinuierliche Abgabe der Erklärungen so wichtig. „Können ab 2025 wichtige kommunale Projekte nicht mehr finanziert werden, weil die Einnahmen aus der Grundsteuer fehlen, wäre das im Ergebnis ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Vielleicht kann dann die Sanierung einer Schule nicht abgeschlossen werden oder der neue Radweg nicht weiter gebaut werden – so etwas kann niemand wollen“, so Taubert.

Deshalb rät die Finanzministerin den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen. „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht auch nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert.  

Am vergangenen Samstag (12.11.22) sind gerade einmal 800 Grundsteuererklärungen thüringenweit in den Finanzämtern eingegangen. Das ist ein neuer Negativrekord. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen, aktuell gehen höchstens noch 2.000 Erklärungen täglich ein.

Insgesamt sind in der vergangenen Woche (07.11.22 -13.11.22) nur 13.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Mitte Oktober waren es dagegen rund 60.000 Erklärungen pro Woche.

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern (Stand 15.11.22) 552.859 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 44,5 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Etwa 87 Prozent der Erklärungen wurden online eingereicht.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene Musteranleitungen
zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto
bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke
  • gemischt-genutzte Grundstücke
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

 

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

 

 

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

mehr

3 Spalter mit Teasern

Akkordeon

  • Dies ist eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

  • Und noch eine Überschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

    At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

    Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

    Eine dritte Überschrift

    ... mit Unterüberschrift

    Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Akkordeon und Linkliste

Teasertypen

Teaser Typ-A

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Dies ist ein Teaser #2

weiter ...

Teaser Typ-B

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Dies ist ein Teaser #1

weiter ...

Teaser Typ-C

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Dies ist ein Teaser #3

weiter ...

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Im Gewölbe

Text

mit diversen Ausstellungsstücken

alternativer Text

Bibliothek

mit Wendeltreppe

Festsaal

in der großen Bibliothek

Content-Slider: Bild des Tages

Content-Slider: Kacheln

Vollbreit-Slider

Bild 16

Lorem Ipsum ...

Bild 15

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 14

Lorem Ipsum ...

Bild 13

Lorem Ipsum ...

Bild 12

Lorem Ipsum ...

alternativer Text

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Bild 11

Lorem Ipsum ...

Kulturland Thüringen

Beispieltext

ERROR: Content Element with uid "4735" and type "mask_thvideo" has no rendering definition!

Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Grundsteuerreform: Finanzministerin Heike Taubert warnt vor fatalen Folgen für die Kommunen, denn seit der Fristverlängerung geben immer weniger Thüringerinnen und Thüringer ihre Grundsteuererklärung ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit Bund und Länder am 13. Oktober beschlossen haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern, bricht der Erklärungseingang im Freistaat erheblich ein.

Stagniert der Erklärungseingang weiter, verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern weniger Zeit, um bis Ende 2023 die Masse der Fälle zu bearbeiten. Den Kommunen fehlen dann die notwendigen Grundlagen für die Bestimmung der Hebesätze und Erhebung der Grundsteuern ab 2025. Das kann fatale Folgen haben. „Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden; bricht sie weg, fehlt das Geld zur Finanzierung von Straßen, Schulen, Kindergärten und sportlichen oder kulturellen Einrichtungen“, warnt Finanzministerin Heike Taubert.

In Thüringen belaufen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf jährlich rund 260 Millionen Euro für die Kommunen. Dieses Aufkommen ist für Städte und Gemeinden unverzichtbar. Der Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist eng, deshalb ist eine zügige und kontinuierliche Abgabe der Erklärungen so wichtig. „Können ab 2025 wichtige kommunale Projekte nicht mehr finanziert werden, weil die Einnahmen aus der Grundsteuer fehlen, wäre das im Ergebnis ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Vielleicht kann dann die Sanierung einer Schule nicht abgeschlossen werden oder der neue Radweg nicht weiter gebaut werden – so etwas kann niemand wollen“, so Taubert.

Deshalb rät die Finanzministerin den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen. „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht auch nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert.  

Am vergangenen Samstag (12.11.22) sind gerade einmal 800 Grundsteuererklärungen thüringenweit in den Finanzämtern eingegangen. Das ist ein neuer Negativrekord. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen, aktuell gehen höchstens noch 2.000 Erklärungen täglich ein.

Insgesamt sind in der vergangenen Woche (07.11.22 -13.11.22) nur 13.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Mitte Oktober waren es dagegen rund 60.000 Erklärungen pro Woche.

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern (Stand 15.11.22) 552.859 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 44,5 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Etwa 87 Prozent der Erklärungen wurden online eingereicht.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene Musteranleitungen
zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto
bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke
  • gemischt-genutzte Grundstücke
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

 

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

 

 

Test

Timeline

Grundsteuerreform: Finanzministerin Heike Taubert warnt vor fatalen Folgen für die Kommunen, denn seit der Fristverlängerung geben immer weniger Thüringerinnen und Thüringer ihre Grundsteuererklärung ab.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Seit Bund und Länder am 13. Oktober beschlossen haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern, bricht der Erklärungseingang im Freistaat erheblich ein.

Stagniert der Erklärungseingang weiter, verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern weniger Zeit, um bis Ende 2023 die Masse der Fälle zu bearbeiten. Den Kommunen fehlen dann die notwendigen Grundlagen für die Bestimmung der Hebesätze und Erhebung der Grundsteuern ab 2025. Das kann fatale Folgen haben. „Die Grundsteuer fließt zu 100 Prozent den Kommunen zu und gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden; bricht sie weg, fehlt das Geld zur Finanzierung von Straßen, Schulen, Kindergärten und sportlichen oder kulturellen Einrichtungen“, warnt Finanzministerin Heike Taubert.

In Thüringen belaufen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf jährlich rund 260 Millionen Euro für die Kommunen. Dieses Aufkommen ist für Städte und Gemeinden unverzichtbar. Der Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist eng, deshalb ist eine zügige und kontinuierliche Abgabe der Erklärungen so wichtig. „Können ab 2025 wichtige kommunale Projekte nicht mehr finanziert werden, weil die Einnahmen aus der Grundsteuer fehlen, wäre das im Ergebnis ein Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Vielleicht kann dann die Sanierung einer Schule nicht abgeschlossen werden oder der neue Radweg nicht weiter gebaut werden – so etwas kann niemand wollen“, so Taubert.

Deshalb rät die Finanzministerin den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Grundsteuererklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen. „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht auch nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert.  

Am vergangenen Samstag (12.11.22) sind gerade einmal 800 Grundsteuererklärungen thüringenweit in den Finanzämtern eingegangen. Das ist ein neuer Negativrekord. An den Tagen vor der beschlossenen Fristverlängerung sind im Freistaat täglich zwischen 8.000 und 10.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen, aktuell gehen höchstens noch 2.000 Erklärungen täglich ein.

Insgesamt sind in der vergangenen Woche (07.11.22 -13.11.22) nur 13.000 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Mitte Oktober waren es dagegen rund 60.000 Erklärungen pro Woche.

Insgesamt sind in den Thüringer Finanzämtern (Stand 15.11.22) 552.859 Erklärungen eingegangen. Das entspricht einer Quote von 44,5 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Grundsteuererklärungen. Etwa 87 Prozent der Erklärungen wurden online eingereicht.

Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung" verschiedene Musteranleitungen
zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto
bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

  • Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Geschäftsgrundstücke
  • gemischt-genutzte Grundstücke
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Gartengrundstück mit Bungalow oder Wochenendhaus

 

Unter der Rubrik „Ausfüllbare pdf-Dokumente“ steht auch eine Musteranleitung zum Ausfüllen der Papier-Erklärung bereit.

 

 

Stellenangebote des Öffentlichen Dienstes in Thüringen

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: