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Grundsteuerreform: Thüringen liegt gut im Zeitplan. Über 60 Prozent der Grundsteuererklärungen sind in den Finanzämtern eingegangen. Damit steht der Freistaat bundesweit auf Platz 5.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert die aktuellen Zahlen zur Grundsteuer für den Freistaat vorgestellt. Genau zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist sind 754.407 Grundsteuererklärungen thüringenweit eingegangen.

„Das sind über 60 Prozent aller Erklärungen. Wir liegen damit im Bundesvergleich der Länder auf Platz 5. Mehrheitlich haben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Thüringen damit ihre Pflicht schon erfüllt. Für die klassischen ´Aufschieber´ läuft die Uhr nur noch bis zum 31. Januar“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Erklärungspflichtigen sind bis Ende Januar verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch die Abgabe in Papierform ist möglich, aber fehleranfälliger. In Thüringen gehen über 86 Prozent der Erklärungen online in den Finanzämtern ein. Das entspricht aktuell 650.892 Erklärungen.

Um eine Gefährdung des Grundsteueraufkommens auszuschließen, reichen die bisher eingegangenen Grundsteuererklärungen aber noch nicht aus, das weiß auch Taubert: „Ich bin optimistisch und schätze, dass bis Ende Januar etwa 75 bis 80 Prozent aller erwarteten Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern im Freistaat vorliegen. Für all diejenigen, die bisher ihre Grundstücksdaten noch nicht an uns übermittelt haben, wird der Druck jetzt immer größer.“

Die Finanzministerin stellt klar, dass niemand seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entgehen kann. „Auch wer nicht fristgerecht abgibt, bleibt verpflichtet die Grundsteuererklärung abzugeben. Für jedes Grundstück im Freistaat muss auch eine Grundsteuererklärung eingereicht werden“, so Taubert. Bei Nichtabgabe der Erklärung ist das Finanzamt berechtigt Zwangsmittel einzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das würde zusätzliche Kosten und Aufwand für die Erklärungspflichtigen bedeuten. „Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die letzten zwei Wochen vor dem Fristende für die Erstellung der Grundsteuererklärung zu nutzen. Eine pünktliche Abgabe der Grundsteuererklärung ist wichtig und notwendig. So bleibt Vielen der Ärger mit dem Finanzamt erspart und die Kommunen haben eine valide Datenbasis, um ihre Hebesätze realistisch zu berechnen“, so Heike Taubert. Das jährliche Grundsteueraufkommen der Kommunen beträgt im Freistaat etwa 260 Mio. Euro.

 

Wer seine Erklärung elektronisch über ELSTER abgeben möchte, benötigt ein Benutzerkonto. Dafür ist eine Registrierung in „MeinELSTER“ notwendig. Ist das Konto einmal angelegt, kann es auch in den kommenden Jahren für andere Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt genutzt werden.

Das Finanzministerium bietet ab heute noch einmal fünf Telefonsprechstunden für Grundsteueranliegen an. Die Telefonsprechstunden des Ministeriums finden zu folgenden Zeiten statt:

  • heute von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  
  • Freitag, den 20. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Montag, den 23. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag, den 24. Januar von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Freitag, den 27. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 901
  • 0361   57   3611 902
  • 0361   57   3611 903                                                                               
    • für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 
  • 0361 57 3611 906
    • für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,  Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Die Endnummer -901 ist am Freitag, den 20. Januar nicht erreichbar. Am Dienstag, den 24. Januar sind die Endnummern –905 und -906 nicht erreichbar.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Grundsteuerreform: Thüringen liegt gut im Zeitplan. Über 60 Prozent der Grundsteuererklärungen sind in den Finanzämtern eingegangen. Damit steht der Freistaat bundesweit auf Platz 5.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert die aktuellen Zahlen zur Grundsteuer für den Freistaat vorgestellt. Genau zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist sind 754.407 Grundsteuererklärungen thüringenweit eingegangen.

„Das sind über 60 Prozent aller Erklärungen. Wir liegen damit im Bundesvergleich der Länder auf Platz 5. Mehrheitlich haben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Thüringen damit ihre Pflicht schon erfüllt. Für die klassischen ´Aufschieber´ läuft die Uhr nur noch bis zum 31. Januar“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Erklärungspflichtigen sind bis Ende Januar verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch die Abgabe in Papierform ist möglich, aber fehleranfälliger. In Thüringen gehen über 86 Prozent der Erklärungen online in den Finanzämtern ein. Das entspricht aktuell 650.892 Erklärungen.

Um eine Gefährdung des Grundsteueraufkommens auszuschließen, reichen die bisher eingegangenen Grundsteuererklärungen aber noch nicht aus, das weiß auch Taubert: „Ich bin optimistisch und schätze, dass bis Ende Januar etwa 75 bis 80 Prozent aller erwarteten Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern im Freistaat vorliegen. Für all diejenigen, die bisher ihre Grundstücksdaten noch nicht an uns übermittelt haben, wird der Druck jetzt immer größer.“

Die Finanzministerin stellt klar, dass niemand seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entgehen kann. „Auch wer nicht fristgerecht abgibt, bleibt verpflichtet die Grundsteuererklärung abzugeben. Für jedes Grundstück im Freistaat muss auch eine Grundsteuererklärung eingereicht werden“, so Taubert. Bei Nichtabgabe der Erklärung ist das Finanzamt berechtigt Zwangsmittel einzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das würde zusätzliche Kosten und Aufwand für die Erklärungspflichtigen bedeuten. „Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die letzten zwei Wochen vor dem Fristende für die Erstellung der Grundsteuererklärung zu nutzen. Eine pünktliche Abgabe der Grundsteuererklärung ist wichtig und notwendig. So bleibt Vielen der Ärger mit dem Finanzamt erspart und die Kommunen haben eine valide Datenbasis, um ihre Hebesätze realistisch zu berechnen“, so Heike Taubert. Das jährliche Grundsteueraufkommen der Kommunen beträgt im Freistaat etwa 260 Mio. Euro.

 

Wer seine Erklärung elektronisch über ELSTER abgeben möchte, benötigt ein Benutzerkonto. Dafür ist eine Registrierung in „MeinELSTER“ notwendig. Ist das Konto einmal angelegt, kann es auch in den kommenden Jahren für andere Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt genutzt werden.

Das Finanzministerium bietet ab heute noch einmal fünf Telefonsprechstunden für Grundsteueranliegen an. Die Telefonsprechstunden des Ministeriums finden zu folgenden Zeiten statt:

  • heute von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  
  • Freitag, den 20. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Montag, den 23. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag, den 24. Januar von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Freitag, den 27. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 901
  • 0361   57   3611 902
  • 0361   57   3611 903                                                                               
    • für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 
  • 0361 57 3611 906
    • für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,  Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Die Endnummer -901 ist am Freitag, den 20. Januar nicht erreichbar. Am Dienstag, den 24. Januar sind die Endnummern –905 und -906 nicht erreichbar.

Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Grundsteuerreform: Thüringen liegt gut im Zeitplan. Über 60 Prozent der Grundsteuererklärungen sind in den Finanzämtern eingegangen. Damit steht der Freistaat bundesweit auf Platz 5.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert die aktuellen Zahlen zur Grundsteuer für den Freistaat vorgestellt. Genau zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist sind 754.407 Grundsteuererklärungen thüringenweit eingegangen.

„Das sind über 60 Prozent aller Erklärungen. Wir liegen damit im Bundesvergleich der Länder auf Platz 5. Mehrheitlich haben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Thüringen damit ihre Pflicht schon erfüllt. Für die klassischen ´Aufschieber´ läuft die Uhr nur noch bis zum 31. Januar“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Erklärungspflichtigen sind bis Ende Januar verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch die Abgabe in Papierform ist möglich, aber fehleranfälliger. In Thüringen gehen über 86 Prozent der Erklärungen online in den Finanzämtern ein. Das entspricht aktuell 650.892 Erklärungen.

Um eine Gefährdung des Grundsteueraufkommens auszuschließen, reichen die bisher eingegangenen Grundsteuererklärungen aber noch nicht aus, das weiß auch Taubert: „Ich bin optimistisch und schätze, dass bis Ende Januar etwa 75 bis 80 Prozent aller erwarteten Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern im Freistaat vorliegen. Für all diejenigen, die bisher ihre Grundstücksdaten noch nicht an uns übermittelt haben, wird der Druck jetzt immer größer.“

Die Finanzministerin stellt klar, dass niemand seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entgehen kann. „Auch wer nicht fristgerecht abgibt, bleibt verpflichtet die Grundsteuererklärung abzugeben. Für jedes Grundstück im Freistaat muss auch eine Grundsteuererklärung eingereicht werden“, so Taubert. Bei Nichtabgabe der Erklärung ist das Finanzamt berechtigt Zwangsmittel einzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das würde zusätzliche Kosten und Aufwand für die Erklärungspflichtigen bedeuten. „Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die letzten zwei Wochen vor dem Fristende für die Erstellung der Grundsteuererklärung zu nutzen. Eine pünktliche Abgabe der Grundsteuererklärung ist wichtig und notwendig. So bleibt Vielen der Ärger mit dem Finanzamt erspart und die Kommunen haben eine valide Datenbasis, um ihre Hebesätze realistisch zu berechnen“, so Heike Taubert. Das jährliche Grundsteueraufkommen der Kommunen beträgt im Freistaat etwa 260 Mio. Euro.

 

Wer seine Erklärung elektronisch über ELSTER abgeben möchte, benötigt ein Benutzerkonto. Dafür ist eine Registrierung in „MeinELSTER“ notwendig. Ist das Konto einmal angelegt, kann es auch in den kommenden Jahren für andere Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt genutzt werden.

Das Finanzministerium bietet ab heute noch einmal fünf Telefonsprechstunden für Grundsteueranliegen an. Die Telefonsprechstunden des Ministeriums finden zu folgenden Zeiten statt:

  • heute von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  
  • Freitag, den 20. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Montag, den 23. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag, den 24. Januar von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Freitag, den 27. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 901
  • 0361   57   3611 902
  • 0361   57   3611 903                                                                               
    • für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 
  • 0361 57 3611 906
    • für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,  Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Die Endnummer -901 ist am Freitag, den 20. Januar nicht erreichbar. Am Dienstag, den 24. Januar sind die Endnummern –905 und -906 nicht erreichbar.

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Grundsteuerreform: Thüringen liegt gut im Zeitplan. Über 60 Prozent der Grundsteuererklärungen sind in den Finanzämtern eingegangen. Damit steht der Freistaat bundesweit auf Platz 5.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Heute hat Finanzministerin Heike Taubert die aktuellen Zahlen zur Grundsteuer für den Freistaat vorgestellt. Genau zwei Wochen vor dem Ablauf der Frist sind 754.407 Grundsteuererklärungen thüringenweit eingegangen.

„Das sind über 60 Prozent aller Erklärungen. Wir liegen damit im Bundesvergleich der Länder auf Platz 5. Mehrheitlich haben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Thüringen damit ihre Pflicht schon erfüllt. Für die klassischen ´Aufschieber´ läuft die Uhr nur noch bis zum 31. Januar“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Alle Erklärungspflichtigen sind bis Ende Januar verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch die Abgabe in Papierform ist möglich, aber fehleranfälliger. In Thüringen gehen über 86 Prozent der Erklärungen online in den Finanzämtern ein. Das entspricht aktuell 650.892 Erklärungen.

Um eine Gefährdung des Grundsteueraufkommens auszuschließen, reichen die bisher eingegangenen Grundsteuererklärungen aber noch nicht aus, das weiß auch Taubert: „Ich bin optimistisch und schätze, dass bis Ende Januar etwa 75 bis 80 Prozent aller erwarteten Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern im Freistaat vorliegen. Für all diejenigen, die bisher ihre Grundstücksdaten noch nicht an uns übermittelt haben, wird der Druck jetzt immer größer.“

Die Finanzministerin stellt klar, dass niemand seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entgehen kann. „Auch wer nicht fristgerecht abgibt, bleibt verpflichtet die Grundsteuererklärung abzugeben. Für jedes Grundstück im Freistaat muss auch eine Grundsteuererklärung eingereicht werden“, so Taubert. Bei Nichtabgabe der Erklärung ist das Finanzamt berechtigt Zwangsmittel einzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Das würde zusätzliche Kosten und Aufwand für die Erklärungspflichtigen bedeuten. „Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die letzten zwei Wochen vor dem Fristende für die Erstellung der Grundsteuererklärung zu nutzen. Eine pünktliche Abgabe der Grundsteuererklärung ist wichtig und notwendig. So bleibt Vielen der Ärger mit dem Finanzamt erspart und die Kommunen haben eine valide Datenbasis, um ihre Hebesätze realistisch zu berechnen“, so Heike Taubert. Das jährliche Grundsteueraufkommen der Kommunen beträgt im Freistaat etwa 260 Mio. Euro.

 

Wer seine Erklärung elektronisch über ELSTER abgeben möchte, benötigt ein Benutzerkonto. Dafür ist eine Registrierung in „MeinELSTER“ notwendig. Ist das Konto einmal angelegt, kann es auch in den kommenden Jahren für andere Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt genutzt werden.

Das Finanzministerium bietet ab heute noch einmal fünf Telefonsprechstunden für Grundsteueranliegen an. Die Telefonsprechstunden des Ministeriums finden zu folgenden Zeiten statt:

  • heute von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr  
  • Freitag, den 20. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Montag, den 23. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag, den 24. Januar von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Freitag, den 27. Januar von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Unter folgenden Rufnummern sind die Expertinnen und Experten zu erreichen:

  • 0361   57   3611 901
  • 0361   57   3611 902
  • 0361   57   3611 903                                                                               
    • für Fragen zur Erklärungsabgabe und zum Online-Finanzamt ELSTER sowie zur Anforderung von Papiervordrucken
  • 0361 57 3611 904 
  • 0361 57 3611 906
    • für fachliche Fragen zur Grundstücksart Grundvermögen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,  Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte Grundstücke)
  • 0361 57 3611 905 für Fragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Die Endnummer -901 ist am Freitag, den 20. Januar nicht erreichbar. Am Dienstag, den 24. Januar sind die Endnummern –905 und -906 nicht erreichbar.

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