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Grundsteuerreform ≠ Zensus


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Taubert und Statistikchef Dr. Poppenhäger erklären: Die Erklärungsabgabepflicht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist nicht das Gleiche wie der Zensus 2022. Wer über Wohnraum verfügt, muss zweimal Auskunft geben.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Diese Erklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Befragungen nicht zusammengelegt werden.

Seit Mitte April verschickt die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Aus diesem geht unter anderem die Frist zur Abgabe der Erklärung hervor, welche am 31. Oktober 2022 endet. In der Erklärung werden von den Erklärungspflichtigen grundstücksbezogene Daten (Gemarkung, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Grundstücksart, Flurstückbezeichnung und Bodenrichtwert) abgefragt. Im Freistaat sind hiervon knapp 1,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) betroffen, womit die Finanzämter 1,5 Millionen Erklärungen erwarten.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen ebenfalls befragt. Dafür werden teilweise dieselben Merkmale abgefragt.

„Wer über Wohnraum verfügt, könnte also doppelt angeschrieben werden. Einmal vom zuständigen Finanzamt und einmal vom Thüringer Landesamt für Statistik im Rahmen des Zensus 2022. Darauf müssen zwingend auch zwei unabhängige Reaktionen erfolgen. Neben der Feststellungserklärung für das zuständige Finanzamt muss auch der Online-Fragebogen des Zensus ausgefüllt werden“, erklären Taubert und Poppenhäger einmütig. Beiden Aufforderungen muss nachgekommen werden.

Leider können die erhobenen Daten aus Datenschutzgründen nicht unter den Verwaltungen ausgetauscht werden. Auch eine gegenseitige Kontrolle der erklärten Angaben schließt sich aus.

 

Hintergrund

Der Zensus 2022 ist eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland.

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Zum Zensus 2022 gehört eine stichprobenartige Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung, die als Vollerhebung durchgeführt wird. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück im Rahmen der Grundsteuerreform abgegeben.

Es gibt keine Verbindung zwischen der Grundsteuer-Feststellungserklärung für das Finanzamt und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben verwendet.

 

Informationen zur Grundsteuerreform:

Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform

Grundsteuer | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

Detailseite | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

 

Informationen zum Zensus:

Zensus | Offizielle Seite des Zensus2022 (zensus2022.de)

Themenseite Zensus | Thüringer Landesamt für Statistik (statistik.thueringen.de)

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Grundsteuerreform ≠ Zensus


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Taubert und Statistikchef Dr. Poppenhäger erklären: Die Erklärungsabgabepflicht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist nicht das Gleiche wie der Zensus 2022. Wer über Wohnraum verfügt, muss zweimal Auskunft geben.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Diese Erklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Befragungen nicht zusammengelegt werden.

Seit Mitte April verschickt die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Aus diesem geht unter anderem die Frist zur Abgabe der Erklärung hervor, welche am 31. Oktober 2022 endet. In der Erklärung werden von den Erklärungspflichtigen grundstücksbezogene Daten (Gemarkung, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Grundstücksart, Flurstückbezeichnung und Bodenrichtwert) abgefragt. Im Freistaat sind hiervon knapp 1,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) betroffen, womit die Finanzämter 1,5 Millionen Erklärungen erwarten.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen ebenfalls befragt. Dafür werden teilweise dieselben Merkmale abgefragt.

„Wer über Wohnraum verfügt, könnte also doppelt angeschrieben werden. Einmal vom zuständigen Finanzamt und einmal vom Thüringer Landesamt für Statistik im Rahmen des Zensus 2022. Darauf müssen zwingend auch zwei unabhängige Reaktionen erfolgen. Neben der Feststellungserklärung für das zuständige Finanzamt muss auch der Online-Fragebogen des Zensus ausgefüllt werden“, erklären Taubert und Poppenhäger einmütig. Beiden Aufforderungen muss nachgekommen werden.

Leider können die erhobenen Daten aus Datenschutzgründen nicht unter den Verwaltungen ausgetauscht werden. Auch eine gegenseitige Kontrolle der erklärten Angaben schließt sich aus.

 

Hintergrund

Der Zensus 2022 ist eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland.

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Zum Zensus 2022 gehört eine stichprobenartige Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung, die als Vollerhebung durchgeführt wird. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück im Rahmen der Grundsteuerreform abgegeben.

Es gibt keine Verbindung zwischen der Grundsteuer-Feststellungserklärung für das Finanzamt und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben verwendet.

 

Informationen zur Grundsteuerreform:

Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform

Grundsteuer | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

Detailseite | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

 

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Headline

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Grundsteuerreform ≠ Zensus


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Taubert und Statistikchef Dr. Poppenhäger erklären: Die Erklärungsabgabepflicht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist nicht das Gleiche wie der Zensus 2022. Wer über Wohnraum verfügt, muss zweimal Auskunft geben.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Diese Erklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Befragungen nicht zusammengelegt werden.

Seit Mitte April verschickt die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Aus diesem geht unter anderem die Frist zur Abgabe der Erklärung hervor, welche am 31. Oktober 2022 endet. In der Erklärung werden von den Erklärungspflichtigen grundstücksbezogene Daten (Gemarkung, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Grundstücksart, Flurstückbezeichnung und Bodenrichtwert) abgefragt. Im Freistaat sind hiervon knapp 1,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) betroffen, womit die Finanzämter 1,5 Millionen Erklärungen erwarten.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen ebenfalls befragt. Dafür werden teilweise dieselben Merkmale abgefragt.

„Wer über Wohnraum verfügt, könnte also doppelt angeschrieben werden. Einmal vom zuständigen Finanzamt und einmal vom Thüringer Landesamt für Statistik im Rahmen des Zensus 2022. Darauf müssen zwingend auch zwei unabhängige Reaktionen erfolgen. Neben der Feststellungserklärung für das zuständige Finanzamt muss auch der Online-Fragebogen des Zensus ausgefüllt werden“, erklären Taubert und Poppenhäger einmütig. Beiden Aufforderungen muss nachgekommen werden.

Leider können die erhobenen Daten aus Datenschutzgründen nicht unter den Verwaltungen ausgetauscht werden. Auch eine gegenseitige Kontrolle der erklärten Angaben schließt sich aus.

 

Hintergrund

Der Zensus 2022 ist eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland.

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Zum Zensus 2022 gehört eine stichprobenartige Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung, die als Vollerhebung durchgeführt wird. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück im Rahmen der Grundsteuerreform abgegeben.

Es gibt keine Verbindung zwischen der Grundsteuer-Feststellungserklärung für das Finanzamt und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben verwendet.

 

Informationen zur Grundsteuerreform:

Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform

Grundsteuer | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

Detailseite | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

 

Informationen zum Zensus:

Zensus | Offizielle Seite des Zensus2022 (zensus2022.de)

Themenseite Zensus | Thüringer Landesamt für Statistik (statistik.thueringen.de)

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Finanzministerin Taubert und Statistikchef Dr. Poppenhäger erklären: Die Erklärungsabgabepflicht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist nicht das Gleiche wie der Zensus 2022. Wer über Wohnraum verfügt, muss zweimal Auskunft geben.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Diese Erklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Befragungen nicht zusammengelegt werden.

Seit Mitte April verschickt die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Aus diesem geht unter anderem die Frist zur Abgabe der Erklärung hervor, welche am 31. Oktober 2022 endet. In der Erklärung werden von den Erklärungspflichtigen grundstücksbezogene Daten (Gemarkung, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Grundstücksart, Flurstückbezeichnung und Bodenrichtwert) abgefragt. Im Freistaat sind hiervon knapp 1,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) betroffen, womit die Finanzämter 1,5 Millionen Erklärungen erwarten.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen ebenfalls befragt. Dafür werden teilweise dieselben Merkmale abgefragt.

„Wer über Wohnraum verfügt, könnte also doppelt angeschrieben werden. Einmal vom zuständigen Finanzamt und einmal vom Thüringer Landesamt für Statistik im Rahmen des Zensus 2022. Darauf müssen zwingend auch zwei unabhängige Reaktionen erfolgen. Neben der Feststellungserklärung für das zuständige Finanzamt muss auch der Online-Fragebogen des Zensus ausgefüllt werden“, erklären Taubert und Poppenhäger einmütig. Beiden Aufforderungen muss nachgekommen werden.

Leider können die erhobenen Daten aus Datenschutzgründen nicht unter den Verwaltungen ausgetauscht werden. Auch eine gegenseitige Kontrolle der erklärten Angaben schließt sich aus.

 

Hintergrund

Der Zensus 2022 ist eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland.

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Zum Zensus 2022 gehört eine stichprobenartige Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung, die als Vollerhebung durchgeführt wird. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück im Rahmen der Grundsteuerreform abgegeben.

Es gibt keine Verbindung zwischen der Grundsteuer-Feststellungserklärung für das Finanzamt und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben verwendet.

 

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Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder - GrundsteuerReform

Grundsteuer | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

Detailseite | Thüringer Finanzministerium (thueringen.de)

 

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Zensus | Offizielle Seite des Zensus2022 (zensus2022.de)

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