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Haushaltsentwurf 2024 – ein Kompromisshaushalt. Finanzministerin Heike Taubert legt fristgerecht den Haushaltsentwurf 2024 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Tilgung wird fortgesetzt. Die Rücklagen des Freistaats sind aufgebraucht.

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2024 beschlossen. Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Uns ist es gelungen, trotz einer schwierigen Ausgangslage und fordernder Chefgespräche in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einen Haushaltsentwurf aufzustellen. Es bleibt damit genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 13,76 Mrd. Euro vor. Hier kommen vor allem Mehrausgaben für die zu erwartenden Tarifsteigerungen, steigende Zuschüsse für die Thüringer Kommunen und die Fortsetzung der Tilgung der in 2020 coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung zum Tragen. Letztere war durch den Thüringer Landtag im Haushaltsplan 2023 gestrichen worden.

„Dieser Haushalt ist ein Kompromisshaushalt. Ich hatte den Ministerien ausgehend von den zu erwartenden Einnahmen 2024 Orientierungswerte vorgegeben. Demgegenüber wurden 1,7 Mrd. Euro mehr angemeldet. Die Differenz zwischen den Orientierungswerten und den Planansätzen 2023 beträgt allein rund 560 Mio. Euro, die wir auch 2023 nur aus der Rücklage decken konnten. In den Verhandlungen sind die Einzelpläne weitgehend auf die Zuschussbedarfe des Planes 2023 zurückgeführt worden“, so Taubert.

Trotz einer Reduktion der Anmeldungen in den Verhandlungen um rund 800 Mio. Euro, bedarf es des Einsatzes der gesamten aus derzeitiger Sicht vorhandenen Rücklage, um den Haushaltsentwurf in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. „Damit bleibt uns für unerwartete Risiken in 2023 und 2024 kein Spielraum mehr“, gibt Taubert zu bedenken. Mit Sorge blicke die Finanzministerin dabei auf die Maßnahmen, die im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Sei es das dritte beitragsfreie Kita-Jahr, das 28 für 28-Ticket oder die Senkung der Grunderwerbsteuer. Die sich hieraus möglicherweise ergebenden Kosten können laut Taubert nur durch Kürzungen an anderen Stellen getragen werden. „Für zusätzliche Versprechen sehe ich keinen Raum.“

Taubert betont: „Wir müssen zurück zu einer finanzpolitischen Normallage, in der wir nur so viel ausgeben, wie wir laufend einnehmen.“

Der Haushaltsentwurf 2024 kommt trotzdem ohne neue Kredite aus. „Wir werden die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit insgesamt 242,2 Mio. Euro fortführen“, sagt die Ministerin.

Taubert hofft, dass im parlamentarischen Raum das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Mitteln besteht. Eine erneute Herabsetzung der Tilgung oder gar eine Globale Minderausgabe wären aus Sicht der Finanzministerin destruktiv.

 

Die Präsentation zum Haushaltsentwurf 2024 finden Sie hier.

Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Haushaltsentwurf 2024 – ein Kompromisshaushalt. Finanzministerin Heike Taubert legt fristgerecht den Haushaltsentwurf 2024 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Tilgung wird fortgesetzt. Die Rücklagen des Freistaats sind aufgebraucht.

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2024 beschlossen. Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Uns ist es gelungen, trotz einer schwierigen Ausgangslage und fordernder Chefgespräche in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einen Haushaltsentwurf aufzustellen. Es bleibt damit genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 13,76 Mrd. Euro vor. Hier kommen vor allem Mehrausgaben für die zu erwartenden Tarifsteigerungen, steigende Zuschüsse für die Thüringer Kommunen und die Fortsetzung der Tilgung der in 2020 coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung zum Tragen. Letztere war durch den Thüringer Landtag im Haushaltsplan 2023 gestrichen worden.

„Dieser Haushalt ist ein Kompromisshaushalt. Ich hatte den Ministerien ausgehend von den zu erwartenden Einnahmen 2024 Orientierungswerte vorgegeben. Demgegenüber wurden 1,7 Mrd. Euro mehr angemeldet. Die Differenz zwischen den Orientierungswerten und den Planansätzen 2023 beträgt allein rund 560 Mio. Euro, die wir auch 2023 nur aus der Rücklage decken konnten. In den Verhandlungen sind die Einzelpläne weitgehend auf die Zuschussbedarfe des Planes 2023 zurückgeführt worden“, so Taubert.

Trotz einer Reduktion der Anmeldungen in den Verhandlungen um rund 800 Mio. Euro, bedarf es des Einsatzes der gesamten aus derzeitiger Sicht vorhandenen Rücklage, um den Haushaltsentwurf in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. „Damit bleibt uns für unerwartete Risiken in 2023 und 2024 kein Spielraum mehr“, gibt Taubert zu bedenken. Mit Sorge blicke die Finanzministerin dabei auf die Maßnahmen, die im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Sei es das dritte beitragsfreie Kita-Jahr, das 28 für 28-Ticket oder die Senkung der Grunderwerbsteuer. Die sich hieraus möglicherweise ergebenden Kosten können laut Taubert nur durch Kürzungen an anderen Stellen getragen werden. „Für zusätzliche Versprechen sehe ich keinen Raum.“

Taubert betont: „Wir müssen zurück zu einer finanzpolitischen Normallage, in der wir nur so viel ausgeben, wie wir laufend einnehmen.“

Der Haushaltsentwurf 2024 kommt trotzdem ohne neue Kredite aus. „Wir werden die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit insgesamt 242,2 Mio. Euro fortführen“, sagt die Ministerin.

Taubert hofft, dass im parlamentarischen Raum das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Mitteln besteht. Eine erneute Herabsetzung der Tilgung oder gar eine Globale Minderausgabe wären aus Sicht der Finanzministerin destruktiv.

 

Die Präsentation zum Haushaltsentwurf 2024 finden Sie hier.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Kulturland Thüringen

Beispieltext

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

verkürzte Timeline

Haushaltsentwurf 2024 – ein Kompromisshaushalt. Finanzministerin Heike Taubert legt fristgerecht den Haushaltsentwurf 2024 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Tilgung wird fortgesetzt. Die Rücklagen des Freistaats sind aufgebraucht.

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2024 beschlossen. Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Uns ist es gelungen, trotz einer schwierigen Ausgangslage und fordernder Chefgespräche in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einen Haushaltsentwurf aufzustellen. Es bleibt damit genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 13,76 Mrd. Euro vor. Hier kommen vor allem Mehrausgaben für die zu erwartenden Tarifsteigerungen, steigende Zuschüsse für die Thüringer Kommunen und die Fortsetzung der Tilgung der in 2020 coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung zum Tragen. Letztere war durch den Thüringer Landtag im Haushaltsplan 2023 gestrichen worden.

„Dieser Haushalt ist ein Kompromisshaushalt. Ich hatte den Ministerien ausgehend von den zu erwartenden Einnahmen 2024 Orientierungswerte vorgegeben. Demgegenüber wurden 1,7 Mrd. Euro mehr angemeldet. Die Differenz zwischen den Orientierungswerten und den Planansätzen 2023 beträgt allein rund 560 Mio. Euro, die wir auch 2023 nur aus der Rücklage decken konnten. In den Verhandlungen sind die Einzelpläne weitgehend auf die Zuschussbedarfe des Planes 2023 zurückgeführt worden“, so Taubert.

Trotz einer Reduktion der Anmeldungen in den Verhandlungen um rund 800 Mio. Euro, bedarf es des Einsatzes der gesamten aus derzeitiger Sicht vorhandenen Rücklage, um den Haushaltsentwurf in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. „Damit bleibt uns für unerwartete Risiken in 2023 und 2024 kein Spielraum mehr“, gibt Taubert zu bedenken. Mit Sorge blicke die Finanzministerin dabei auf die Maßnahmen, die im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Sei es das dritte beitragsfreie Kita-Jahr, das 28 für 28-Ticket oder die Senkung der Grunderwerbsteuer. Die sich hieraus möglicherweise ergebenden Kosten können laut Taubert nur durch Kürzungen an anderen Stellen getragen werden. „Für zusätzliche Versprechen sehe ich keinen Raum.“

Taubert betont: „Wir müssen zurück zu einer finanzpolitischen Normallage, in der wir nur so viel ausgeben, wie wir laufend einnehmen.“

Der Haushaltsentwurf 2024 kommt trotzdem ohne neue Kredite aus. „Wir werden die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit insgesamt 242,2 Mio. Euro fortführen“, sagt die Ministerin.

Taubert hofft, dass im parlamentarischen Raum das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Mitteln besteht. Eine erneute Herabsetzung der Tilgung oder gar eine Globale Minderausgabe wären aus Sicht der Finanzministerin destruktiv.

 

Die Präsentation zum Haushaltsentwurf 2024 finden Sie hier.

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Haushaltsentwurf 2024 – ein Kompromisshaushalt. Finanzministerin Heike Taubert legt fristgerecht den Haushaltsentwurf 2024 vor.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Landesetat kommt ohne neue Kredite aus. Tilgung wird fortgesetzt. Die Rücklagen des Freistaats sind aufgebraucht.

Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heike Taubert vorgestellten Entwurf des Landeshaushalts 2024 beschlossen. Jetzt kann er dem Landtag zugeleitet werden. „Uns ist es gelungen, trotz einer schwierigen Ausgangslage und fordernder Chefgespräche in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einen Haushaltsentwurf aufzustellen. Es bleibt damit genügend Zeit für intensive parlamentarische Beratungen“, so Taubert.

Der Haushaltsentwurf sieht ein Volumen von 13,76 Mrd. Euro vor. Hier kommen vor allem Mehrausgaben für die zu erwartenden Tarifsteigerungen, steigende Zuschüsse für die Thüringer Kommunen und die Fortsetzung der Tilgung der in 2020 coronabedingt aufgenommenen Neuverschuldung zum Tragen. Letztere war durch den Thüringer Landtag im Haushaltsplan 2023 gestrichen worden.

„Dieser Haushalt ist ein Kompromisshaushalt. Ich hatte den Ministerien ausgehend von den zu erwartenden Einnahmen 2024 Orientierungswerte vorgegeben. Demgegenüber wurden 1,7 Mrd. Euro mehr angemeldet. Die Differenz zwischen den Orientierungswerten und den Planansätzen 2023 beträgt allein rund 560 Mio. Euro, die wir auch 2023 nur aus der Rücklage decken konnten. In den Verhandlungen sind die Einzelpläne weitgehend auf die Zuschussbedarfe des Planes 2023 zurückgeführt worden“, so Taubert.

Trotz einer Reduktion der Anmeldungen in den Verhandlungen um rund 800 Mio. Euro, bedarf es des Einsatzes der gesamten aus derzeitiger Sicht vorhandenen Rücklage, um den Haushaltsentwurf in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. „Damit bleibt uns für unerwartete Risiken in 2023 und 2024 kein Spielraum mehr“, gibt Taubert zu bedenken. Mit Sorge blicke die Finanzministerin dabei auf die Maßnahmen, die im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Sei es das dritte beitragsfreie Kita-Jahr, das 28 für 28-Ticket oder die Senkung der Grunderwerbsteuer. Die sich hieraus möglicherweise ergebenden Kosten können laut Taubert nur durch Kürzungen an anderen Stellen getragen werden. „Für zusätzliche Versprechen sehe ich keinen Raum.“

Taubert betont: „Wir müssen zurück zu einer finanzpolitischen Normallage, in der wir nur so viel ausgeben, wie wir laufend einnehmen.“

Der Haushaltsentwurf 2024 kommt trotzdem ohne neue Kredite aus. „Wir werden die Tilgung der in 2020 aufgenommenen Schulden sowie die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell mit insgesamt 242,2 Mio. Euro fortführen“, sagt die Ministerin.

Taubert hofft, dass im parlamentarischen Raum das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Mitteln besteht. Eine erneute Herabsetzung der Tilgung oder gar eine Globale Minderausgabe wären aus Sicht der Finanzministerin destruktiv.

 

Die Präsentation zum Haushaltsentwurf 2024 finden Sie hier.

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