Im Landtag wurde heute das Haushaltsgesetz nebst dem Haushaltsplan für das kommende Jahr beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Ich bin froh, dass mein Entwurf zum Haushaltsgesetz 2020, ergänzt um einzelne wichtige Punkte, heute beschlossen wurde. Ich danke den Fraktionen für die intensiven und konstruktiven Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss während der Haushaltsberatungen.“
Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem Entwurf 2020 vom Januar 2019 um nur 55 Millionen Euro erhöht. Taubert dazu: „Ein Beleg dafür, dass der Regierungsentwurf inhaltlich wohldurchdacht war und die richtigen Akzente zur richtigen Zeit gesetzt hat.“
Für den Haushalt 2020 bedeutet dies konkret: Sowohl die Mittel des „Zukunftsprogramms für Thüringen“ als auch aus dem ehemaligen Kommunalinvestitionsgesetz 2017/2018 stehen der Höhe nach weiter zur Verfügung.
Die bislang für das Kommunal-Investitionspaket im Volumen von 100 Mio. Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 bereitgestellten Mittel wurden in den Kommunalen Finanzausgleich überführt und somit verstetigt. Sie stehen den Kommunen ab 2020 dauerhaft und ohne Zweckbindung zur Verfügung. Überdies steigen die Mittel für die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes.
„Der Haushalt 2020 setzt auf Kontinuität, denn es ist unser Ziel, Thüringen nachhaltig sozial, ökologisch und wirtschaftlich weiter voranzubringen“, sagt Taubert. Mit dem Haushalt 2020 werden grundlegende Inhalte des Koalitionsvertrages aufgegriffen. 20 Millionen Euro sind laut Taubert beispielsweise für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgesehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Zudem sind für die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres 15 Millionen Euro im Haushalt 2020 eingestellt. Die Investitionen werden unter anderem in den Bereichen Bildung, Kultur und Sicherheit verstärkt. Die Investitionsausgaben steigen gegenüber 2019 um 54 Millionen Euro. Ferner ist der Klimaschutz zentraler Schwerpunkt des Haushalts 2020. Mit der Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in nahezu allen Einzelplänen können von den Ressorts entsprechende Maßnahmen realisiert werden, die der Erreichung der Klimaziele 2030 dienen.
Taubert blickt auch auf die Finanzpolitik seit 2014 zurück: „Während der gesamten Legislatur haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Gleichklang von konsequenter Rückführung der Verschuldung, Investitionen in die Zukunft des Landes in allen Bereichen sowie die Vorsorge für finanzpolitische Unwägbarkeiten durch Vorhalten einer angemessenen Rücklage verfolgt. Keine Landesregierung vor uns ist bisher ganz ohne neue Schulden ausgekommen, wir haben zudem eine Milliarde Schulden abgebaut und den Schuldenstand des Freistaats damit auf unter 15 Milliarden Euro verringert. Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wurde eine regelgebundene und Jahr für Jahr ansteigende Schuldentilgung eingerichtet. Gleichzeitig haben wir auch die bisher vorhandenen Möglichkeiten, Schulden außerhalb des Haushalts in sogenannten Sondervermögen aufzunehmen, unumkehrbar beseitigt.“
Taubert setzt auch weiterhin auf Schuldentilgung und die daraus resultierende Zinsentlastung, um für den Freistaat vorzusorgen. „Keine Vorgängerregierung kann eine solch positive finanzpolitische Bilanz vorweisen. Uns ist es gelungen, Zukunftsinvestitionen in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen und gleichzeitig mit Schuldentilgung und Rücklagenstärkung nachhaltig zu handeln“, so die Finanzministerin.
Text über die gesamte Breite (Headline H2)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Beispiel Standardelemente (Headline H1)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Headline H4
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H5
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Headline H6
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Tabelle (Headline H3)
1572 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1577 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1595 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
1605 | Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht. |
2 Spalter (Headline H2)
Headline H3
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
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Haushaltsgesetz 2020 beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf Kontinuität und blickt auf herausragende Finanzpolitik seit Beginn der Legislatur zurück.
Im Landtag wurde heute das Haushaltsgesetz nebst dem Haushaltsplan für das kommende Jahr beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Ich bin froh, dass mein Entwurf zum Haushaltsgesetz 2020, ergänzt um einzelne wichtige Punkte, heute beschlossen wurde. Ich danke den Fraktionen für die intensiven und konstruktiven Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss während der Haushaltsberatungen.“
Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem Entwurf 2020 vom Januar 2019 um nur 55 Millionen Euro erhöht. Taubert dazu: „Ein Beleg dafür, dass der Regierungsentwurf inhaltlich wohldurchdacht war und die richtigen Akzente zur richtigen Zeit gesetzt hat.“
Für den Haushalt 2020 bedeutet dies konkret: Sowohl die Mittel des „Zukunftsprogramms für Thüringen“ als auch aus dem ehemaligen Kommunalinvestitionsgesetz 2017/2018 stehen der Höhe nach weiter zur Verfügung.
Die bislang für das Kommunal-Investitionspaket im Volumen von 100 Mio. Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 bereitgestellten Mittel wurden in den Kommunalen Finanzausgleich überführt und somit verstetigt. Sie stehen den Kommunen ab 2020 dauerhaft und ohne Zweckbindung zur Verfügung. Überdies steigen die Mittel für die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes.
„Der Haushalt 2020 setzt auf Kontinuität, denn es ist unser Ziel, Thüringen nachhaltig sozial, ökologisch und wirtschaftlich weiter voranzubringen“, sagt Taubert. Mit dem Haushalt 2020 werden grundlegende Inhalte des Koalitionsvertrages aufgegriffen. 20 Millionen Euro sind laut Taubert beispielsweise für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgesehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Zudem sind für die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres 15 Millionen Euro im Haushalt 2020 eingestellt. Die Investitionen werden unter anderem in den Bereichen Bildung, Kultur und Sicherheit verstärkt. Die Investitionsausgaben steigen gegenüber 2019 um 54 Millionen Euro. Ferner ist der Klimaschutz zentraler Schwerpunkt des Haushalts 2020. Mit der Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in nahezu allen Einzelplänen können von den Ressorts entsprechende Maßnahmen realisiert werden, die der Erreichung der Klimaziele 2030 dienen.
Taubert blickt auch auf die Finanzpolitik seit 2014 zurück: „Während der gesamten Legislatur haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Gleichklang von konsequenter Rückführung der Verschuldung, Investitionen in die Zukunft des Landes in allen Bereichen sowie die Vorsorge für finanzpolitische Unwägbarkeiten durch Vorhalten einer angemessenen Rücklage verfolgt. Keine Landesregierung vor uns ist bisher ganz ohne neue Schulden ausgekommen, wir haben zudem eine Milliarde Schulden abgebaut und den Schuldenstand des Freistaats damit auf unter 15 Milliarden Euro verringert. Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wurde eine regelgebundene und Jahr für Jahr ansteigende Schuldentilgung eingerichtet. Gleichzeitig haben wir auch die bisher vorhandenen Möglichkeiten, Schulden außerhalb des Haushalts in sogenannten Sondervermögen aufzunehmen, unumkehrbar beseitigt.“
Taubert setzt auch weiterhin auf Schuldentilgung und die daraus resultierende Zinsentlastung, um für den Freistaat vorzusorgen. „Keine Vorgängerregierung kann eine solch positive finanzpolitische Bilanz vorweisen. Uns ist es gelungen, Zukunftsinvestitionen in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen und gleichzeitig mit Schuldentilgung und Rücklagenstärkung nachhaltig zu handeln“, so die Finanzministerin.
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Blauer Text auf hellblauem Grund
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Weißer Text auf schwarzem Grund
Grauer Text auf hellgrauem Grund
verkürzte Timeline
Haushaltsgesetz 2020 beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf Kontinuität und blickt auf herausragende Finanzpolitik seit Beginn der Legislatur zurück.
Im Landtag wurde heute das Haushaltsgesetz nebst dem Haushaltsplan für das kommende Jahr beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Ich bin froh, dass mein Entwurf zum Haushaltsgesetz 2020, ergänzt um einzelne wichtige Punkte, heute beschlossen wurde. Ich danke den Fraktionen für die intensiven und konstruktiven Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss während der Haushaltsberatungen.“
Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem Entwurf 2020 vom Januar 2019 um nur 55 Millionen Euro erhöht. Taubert dazu: „Ein Beleg dafür, dass der Regierungsentwurf inhaltlich wohldurchdacht war und die richtigen Akzente zur richtigen Zeit gesetzt hat.“
Für den Haushalt 2020 bedeutet dies konkret: Sowohl die Mittel des „Zukunftsprogramms für Thüringen“ als auch aus dem ehemaligen Kommunalinvestitionsgesetz 2017/2018 stehen der Höhe nach weiter zur Verfügung.
Die bislang für das Kommunal-Investitionspaket im Volumen von 100 Mio. Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 bereitgestellten Mittel wurden in den Kommunalen Finanzausgleich überführt und somit verstetigt. Sie stehen den Kommunen ab 2020 dauerhaft und ohne Zweckbindung zur Verfügung. Überdies steigen die Mittel für die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes.
„Der Haushalt 2020 setzt auf Kontinuität, denn es ist unser Ziel, Thüringen nachhaltig sozial, ökologisch und wirtschaftlich weiter voranzubringen“, sagt Taubert. Mit dem Haushalt 2020 werden grundlegende Inhalte des Koalitionsvertrages aufgegriffen. 20 Millionen Euro sind laut Taubert beispielsweise für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgesehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Zudem sind für die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres 15 Millionen Euro im Haushalt 2020 eingestellt. Die Investitionen werden unter anderem in den Bereichen Bildung, Kultur und Sicherheit verstärkt. Die Investitionsausgaben steigen gegenüber 2019 um 54 Millionen Euro. Ferner ist der Klimaschutz zentraler Schwerpunkt des Haushalts 2020. Mit der Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in nahezu allen Einzelplänen können von den Ressorts entsprechende Maßnahmen realisiert werden, die der Erreichung der Klimaziele 2030 dienen.
Taubert blickt auch auf die Finanzpolitik seit 2014 zurück: „Während der gesamten Legislatur haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Gleichklang von konsequenter Rückführung der Verschuldung, Investitionen in die Zukunft des Landes in allen Bereichen sowie die Vorsorge für finanzpolitische Unwägbarkeiten durch Vorhalten einer angemessenen Rücklage verfolgt. Keine Landesregierung vor uns ist bisher ganz ohne neue Schulden ausgekommen, wir haben zudem eine Milliarde Schulden abgebaut und den Schuldenstand des Freistaats damit auf unter 15 Milliarden Euro verringert. Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wurde eine regelgebundene und Jahr für Jahr ansteigende Schuldentilgung eingerichtet. Gleichzeitig haben wir auch die bisher vorhandenen Möglichkeiten, Schulden außerhalb des Haushalts in sogenannten Sondervermögen aufzunehmen, unumkehrbar beseitigt.“
Taubert setzt auch weiterhin auf Schuldentilgung und die daraus resultierende Zinsentlastung, um für den Freistaat vorzusorgen. „Keine Vorgängerregierung kann eine solch positive finanzpolitische Bilanz vorweisen. Uns ist es gelungen, Zukunftsinvestitionen in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen und gleichzeitig mit Schuldentilgung und Rücklagenstärkung nachhaltig zu handeln“, so die Finanzministerin.
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Haushaltsgesetz 2020 beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert setzt weiter auf Kontinuität und blickt auf herausragende Finanzpolitik seit Beginn der Legislatur zurück.
Im Landtag wurde heute das Haushaltsgesetz nebst dem Haushaltsplan für das kommende Jahr beschlossen. Finanzministerin Heike Taubert sagt: „Ich bin froh, dass mein Entwurf zum Haushaltsgesetz 2020, ergänzt um einzelne wichtige Punkte, heute beschlossen wurde. Ich danke den Fraktionen für die intensiven und konstruktiven Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss während der Haushaltsberatungen.“
Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber dem Entwurf 2020 vom Januar 2019 um nur 55 Millionen Euro erhöht. Taubert dazu: „Ein Beleg dafür, dass der Regierungsentwurf inhaltlich wohldurchdacht war und die richtigen Akzente zur richtigen Zeit gesetzt hat.“
Für den Haushalt 2020 bedeutet dies konkret: Sowohl die Mittel des „Zukunftsprogramms für Thüringen“ als auch aus dem ehemaligen Kommunalinvestitionsgesetz 2017/2018 stehen der Höhe nach weiter zur Verfügung.
Die bislang für das Kommunal-Investitionspaket im Volumen von 100 Mio. Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 bereitgestellten Mittel wurden in den Kommunalen Finanzausgleich überführt und somit verstetigt. Sie stehen den Kommunen ab 2020 dauerhaft und ohne Zweckbindung zur Verfügung. Überdies steigen die Mittel für die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes.
„Der Haushalt 2020 setzt auf Kontinuität, denn es ist unser Ziel, Thüringen nachhaltig sozial, ökologisch und wirtschaftlich weiter voranzubringen“, sagt Taubert. Mit dem Haushalt 2020 werden grundlegende Inhalte des Koalitionsvertrages aufgegriffen. 20 Millionen Euro sind laut Taubert beispielsweise für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgesehen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Zudem sind für die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres 15 Millionen Euro im Haushalt 2020 eingestellt. Die Investitionen werden unter anderem in den Bereichen Bildung, Kultur und Sicherheit verstärkt. Die Investitionsausgaben steigen gegenüber 2019 um 54 Millionen Euro. Ferner ist der Klimaschutz zentraler Schwerpunkt des Haushalts 2020. Mit der Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in nahezu allen Einzelplänen können von den Ressorts entsprechende Maßnahmen realisiert werden, die der Erreichung der Klimaziele 2030 dienen.
Taubert blickt auch auf die Finanzpolitik seit 2014 zurück: „Während der gesamten Legislatur haben diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Gleichklang von konsequenter Rückführung der Verschuldung, Investitionen in die Zukunft des Landes in allen Bereichen sowie die Vorsorge für finanzpolitische Unwägbarkeiten durch Vorhalten einer angemessenen Rücklage verfolgt. Keine Landesregierung vor uns ist bisher ganz ohne neue Schulden ausgekommen, wir haben zudem eine Milliarde Schulden abgebaut und den Schuldenstand des Freistaats damit auf unter 15 Milliarden Euro verringert. Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wurde eine regelgebundene und Jahr für Jahr ansteigende Schuldentilgung eingerichtet. Gleichzeitig haben wir auch die bisher vorhandenen Möglichkeiten, Schulden außerhalb des Haushalts in sogenannten Sondervermögen aufzunehmen, unumkehrbar beseitigt.“
Taubert setzt auch weiterhin auf Schuldentilgung und die daraus resultierende Zinsentlastung, um für den Freistaat vorzusorgen. „Keine Vorgängerregierung kann eine solch positive finanzpolitische Bilanz vorweisen. Uns ist es gelungen, Zukunftsinvestitionen in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen und gleichzeitig mit Schuldentilgung und Rücklagenstärkung nachhaltig zu handeln“, so die Finanzministerin.