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Heike Taubert: Beteiligungspolitik ist aktive Wirtschaftspolitik zum Wohl der Allgemeinheit in Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor. In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer...

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor.

In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und Geschäftstätigkeit insbesondere für den Standort Thüringen kommt diesen Unternehmen eine wesentliche Bedeutung im Rahmen des Beteiligungsmanagements zu.

Heike Taubert sagte: „Wo sich das Land mehrheitlich beteiligt, gelten die vom Finanzministerium neu aufgestellten Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen (Kodex). Dies schafft Transparenz bei der Führung dieser Unternehmen.“

Laut Finanzministerin wurde durch eine kluge Beteiligungspolitik in den vergangenen Jahren die Landesentwicklung nachhaltig gestärkt. „2017 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur ihre eigenen Arbeitsplätze in Thüringen. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Ziel in der Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Landesbeteiligungen wirkten mit an der arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitischen sowie agrarstrukturellen, wissenschaftlichen oder kulturellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, sagte Heike Taubert.

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im 2-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 13ten Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung frei zugänglich.

Laut Finanzministerin ist der Landesregierung bei den Beteiligungen eine verantwortungsvolle und vorausschauende Geschäftspolitik wichtig.

In jüngster Zeit versucht der Freistaat Thüringen, schlanke leistungsfähige und zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen zu schaffen - etwa durch Vermeidung von Doppelstrukturen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Landesbeteiligungen. Soweit fachlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll, werden daher auch bei den Landesbeteiligungen Strukturen überprüft und optimiert.
„Bestes Beispiel hierfür ist die für 2019 geplante Vermögensübertragung unter Auflösung der Nahverkehrsservicegesellschaft mbH Thüringen auf den Freistaat Thüringen. Einen Vorteil sieht das zuständige Fachressort darin, dass Verwaltungswege verkürzt werden, zum Beispiel bei der Aufstellung, Prüfung und Genehmigung von Verdingungsunterlagen und Verträgen“, sagte Heike Taubert.
Gegenüber 1992 wurde die Zahl der aktiven Beteiligungen von 25 auf 21 reduziert. Im Vergleich zum letzten Beteiligungsbericht hat der Freistaat Thüringen seine Mitgliedschaft an der HIS Hochschul-Informations-System eG zum 31. Dezember 2016 aufgegeben, da sich die Thüringer Hochschulen hier inzwischen direkt engagieren.


Hintergrund

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

Beteiligungsübersicht (731.4 kB)
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Beteiligungsbericht 2017 (731.4 kB)
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Folien zum Beteiligungsbericht 2017 (227.7 kB)
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Text über die gesamte Breite (Headline H2)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Beispiel Standardelemente (Headline H1)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Headline H4

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H5

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Headline H6

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

 

Tabelle (Headline H3)

1572

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1577

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1595

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

1605

Im „Güldenen Stern“ ist das herzoglich-weimarische Geleitsamt untergebracht.

2 Spalter (Headline H2)

Headline H3

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Formular

* Pflichtfeld

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. 

Text mit Bild über die gesamte Breite

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Heike Taubert: Beteiligungspolitik ist aktive Wirtschaftspolitik zum Wohl der Allgemeinheit in Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor. In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer...

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor.

In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und Geschäftstätigkeit insbesondere für den Standort Thüringen kommt diesen Unternehmen eine wesentliche Bedeutung im Rahmen des Beteiligungsmanagements zu.

Heike Taubert sagte: „Wo sich das Land mehrheitlich beteiligt, gelten die vom Finanzministerium neu aufgestellten Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen (Kodex). Dies schafft Transparenz bei der Führung dieser Unternehmen.“

Laut Finanzministerin wurde durch eine kluge Beteiligungspolitik in den vergangenen Jahren die Landesentwicklung nachhaltig gestärkt. „2017 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur ihre eigenen Arbeitsplätze in Thüringen. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Ziel in der Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Landesbeteiligungen wirkten mit an der arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitischen sowie agrarstrukturellen, wissenschaftlichen oder kulturellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, sagte Heike Taubert.

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im 2-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 13ten Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung frei zugänglich.

Laut Finanzministerin ist der Landesregierung bei den Beteiligungen eine verantwortungsvolle und vorausschauende Geschäftspolitik wichtig.

In jüngster Zeit versucht der Freistaat Thüringen, schlanke leistungsfähige und zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen zu schaffen - etwa durch Vermeidung von Doppelstrukturen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Landesbeteiligungen. Soweit fachlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll, werden daher auch bei den Landesbeteiligungen Strukturen überprüft und optimiert.
„Bestes Beispiel hierfür ist die für 2019 geplante Vermögensübertragung unter Auflösung der Nahverkehrsservicegesellschaft mbH Thüringen auf den Freistaat Thüringen. Einen Vorteil sieht das zuständige Fachressort darin, dass Verwaltungswege verkürzt werden, zum Beispiel bei der Aufstellung, Prüfung und Genehmigung von Verdingungsunterlagen und Verträgen“, sagte Heike Taubert.
Gegenüber 1992 wurde die Zahl der aktiven Beteiligungen von 25 auf 21 reduziert. Im Vergleich zum letzten Beteiligungsbericht hat der Freistaat Thüringen seine Mitgliedschaft an der HIS Hochschul-Informations-System eG zum 31. Dezember 2016 aufgegeben, da sich die Thüringer Hochschulen hier inzwischen direkt engagieren.


Hintergrund

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. 

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Blauer Kasten mit weißer Schrift

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Blauer Text auf hellblauem Grund

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Weißer Text auf schwarzem Grund

Grauer Text auf hellgrauem Grund

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Heike Taubert: Beteiligungspolitik ist aktive Wirtschaftspolitik zum Wohl der Allgemeinheit in Thüringen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor. In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer...

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor.

In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und Geschäftstätigkeit insbesondere für den Standort Thüringen kommt diesen Unternehmen eine wesentliche Bedeutung im Rahmen des Beteiligungsmanagements zu.

Heike Taubert sagte: „Wo sich das Land mehrheitlich beteiligt, gelten die vom Finanzministerium neu aufgestellten Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen (Kodex). Dies schafft Transparenz bei der Führung dieser Unternehmen.“

Laut Finanzministerin wurde durch eine kluge Beteiligungspolitik in den vergangenen Jahren die Landesentwicklung nachhaltig gestärkt. „2017 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur ihre eigenen Arbeitsplätze in Thüringen. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Ziel in der Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Landesbeteiligungen wirkten mit an der arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitischen sowie agrarstrukturellen, wissenschaftlichen oder kulturellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, sagte Heike Taubert.

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im 2-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 13ten Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung frei zugänglich.

Laut Finanzministerin ist der Landesregierung bei den Beteiligungen eine verantwortungsvolle und vorausschauende Geschäftspolitik wichtig.

In jüngster Zeit versucht der Freistaat Thüringen, schlanke leistungsfähige und zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen zu schaffen - etwa durch Vermeidung von Doppelstrukturen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Landesbeteiligungen. Soweit fachlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll, werden daher auch bei den Landesbeteiligungen Strukturen überprüft und optimiert.
„Bestes Beispiel hierfür ist die für 2019 geplante Vermögensübertragung unter Auflösung der Nahverkehrsservicegesellschaft mbH Thüringen auf den Freistaat Thüringen. Einen Vorteil sieht das zuständige Fachressort darin, dass Verwaltungswege verkürzt werden, zum Beispiel bei der Aufstellung, Prüfung und Genehmigung von Verdingungsunterlagen und Verträgen“, sagte Heike Taubert.
Gegenüber 1992 wurde die Zahl der aktiven Beteiligungen von 25 auf 21 reduziert. Im Vergleich zum letzten Beteiligungsbericht hat der Freistaat Thüringen seine Mitgliedschaft an der HIS Hochschul-Informations-System eG zum 31. Dezember 2016 aufgegeben, da sich die Thüringer Hochschulen hier inzwischen direkt engagieren.


Hintergrund

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

Beteiligungsübersicht (731.4 kB)
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Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor. In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer...

Der Freistaat Thüringen ist aktuell am Kapital von 21 aktiven Unternehmen beteiligt. Das geht aus dem von der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellten Beteiligungsbericht zum 31.12.2017 hervor.

In 12 Fällen handelt es sich um Mehrheitsbeteiligungen mit Sitz in Thüringen, bei denen der Freistaat einen Kapitalanteil in Höhe von insgesamt 162 Millionen Euro hält, die eine Bilanzsumme in Höhe von 4,9 Milliarden Euro ausweisen und die ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigen. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung und Geschäftstätigkeit insbesondere für den Standort Thüringen kommt diesen Unternehmen eine wesentliche Bedeutung im Rahmen des Beteiligungsmanagements zu.

Heike Taubert sagte: „Wo sich das Land mehrheitlich beteiligt, gelten die vom Finanzministerium neu aufgestellten Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen (Kodex). Dies schafft Transparenz bei der Führung dieser Unternehmen.“

Laut Finanzministerin wurde durch eine kluge Beteiligungspolitik in den vergangenen Jahren die Landesentwicklung nachhaltig gestärkt. „2017 sicherten Unternehmen mit Landesbeteiligung nicht nur ihre eigenen Arbeitsplätze in Thüringen. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Ziel in der Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Landesbeteiligungen wirkten mit an der arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitischen sowie agrarstrukturellen, wissenschaftlichen oder kulturellen Entwicklung des Freistaats Thüringen. Damit profitieren weite Bevölkerungskreise von dem unternehmerischen Engagement des Landes“, sagte Heike Taubert.

Auf der Grundlage eines Entschließungsantrages der SPD-Fraktion berichtet das Thüringer Finanzministerium seit dem Jahr 1992 im Rahmen des zentralen Beteiligungsmanagements im 2-Jahres-Turnus über den Bestand und die Entwicklung der Landesbeteiligungen. Mit dem Beteiligungsbericht veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium nun zum 13ten Mal eine Übersicht über die Kapitalbeteiligungen des Freistaats Thüringen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Daneben gibt der im zweijährigen Rhythmus veröffentlichte Bericht Auskunft über wesentliche mittelbare Beteiligungen. Die wichtigsten Unternehmensdaten einschließlich der Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen sind zusammengefasst auf der Internetseite der Landesregierung frei zugänglich.

Laut Finanzministerin ist der Landesregierung bei den Beteiligungen eine verantwortungsvolle und vorausschauende Geschäftspolitik wichtig.

In jüngster Zeit versucht der Freistaat Thüringen, schlanke leistungsfähige und zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen zu schaffen - etwa durch Vermeidung von Doppelstrukturen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Landesbeteiligungen. Soweit fachlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll, werden daher auch bei den Landesbeteiligungen Strukturen überprüft und optimiert.
„Bestes Beispiel hierfür ist die für 2019 geplante Vermögensübertragung unter Auflösung der Nahverkehrsservicegesellschaft mbH Thüringen auf den Freistaat Thüringen. Einen Vorteil sieht das zuständige Fachressort darin, dass Verwaltungswege verkürzt werden, zum Beispiel bei der Aufstellung, Prüfung und Genehmigung von Verdingungsunterlagen und Verträgen“, sagte Heike Taubert.
Gegenüber 1992 wurde die Zahl der aktiven Beteiligungen von 25 auf 21 reduziert. Im Vergleich zum letzten Beteiligungsbericht hat der Freistaat Thüringen seine Mitgliedschaft an der HIS Hochschul-Informations-System eG zum 31. Dezember 2016 aufgegeben, da sich die Thüringer Hochschulen hier inzwischen direkt engagieren.


Hintergrund

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine unternehmerische Betätigung der öffentlichen Hand nur in engen Grenzen zulässig. Den Initiativen der Privatunternehmer ist Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Eine kapitalmäßige Beteiligung des Freistaats Thüringen erfolgt daher nur in den Fällen, in denen ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.

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