Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, in dieser Zeit keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Zeit nicht beim Finanzamt vorgeladen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Bußgeldbescheide und Vollstreckungen werden unterlassen, ebenso werden keine Nachrichten bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens versandt.
Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, zum Beispiel, wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung, Gefahr der Vereitelung der Vollstreckung) und für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge). „Die überwiegende Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zahlt ihre Steuern ohnehin pünktlich und trägt damit solidarisch zum Gemeinwohl bei“, sagt die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. Wenn Steuerbürger mit ihrer Steuerzahlung in Verzug kommen, kann das viele Gründe haben. Gezahlt werden müssen die Steuerschulden dennoch.