Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert betont im Vorfeld der heutigen Abstimmung des OZG 2.0 im Bundesrat: „Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung soll das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen vereinfachen, soweit sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Das OZG 2.0 schafft die zentralen Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren.“
Schubert begrüßt die explizite Erwähnung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Anwendungsbereich des Gesetzes. „Es unterstreicht die essentielle Bedeutung der kommunalen Ebene bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und deren erfolgskritische Rolle, die bisher nur unzureichend berücksichtigt wurde“, so der CIO.
Ein besonderes Augenmerk hat Thüringen im Bundesrat auf die Interoperabilität der Verwaltungsleistungen gelegt. Obwohl immer mehr Leistungen des öffentlichen Sektors digitalisiert werden, ist ihr Interoperabilitätsgrad häufig unzureichend. Dies führt dazu, dass, insbesondere zwischen unterschiedlichen Verwaltungseinheiten, nicht immer eine medienbruchfreie Datenübertragung über den gesamten Prozess gewährleistet werden kann. „In Zeiten, in denen Prozesse automatisiert sind und Digitaltechnik zu einem Teil öffentlicher Verwaltungen wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass öffentliche Verwaltungen in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren", so CIO Dr. Schubert.
Thüringen hat deshalb gleich mehrere Änderungsanträge zur Frage der Verbindlichkeit fachspezifischer Standards in die Ausschüsse des Bundesrats eingebracht. Die Änderungen dienen der Sicherstellung der Interoperabilität von Systemkomponenten. Durch gemeinsame Standards und Schnittstellen kann ein einfacher Austausch ermöglicht werden.